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sascha1987

Erfahrenes Mitglied
17.06.2010
543
40
nähe FRA
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Habe mir jetzt einige Seiten des Threads durchgelesen, aber leider keine Antwort gefunden.

Habe im April eine oneway Buchung mit AirDolomiti von VRN nach FRA gehabt, die natürlich gecancelt wurde.

Besteht die Möglichkeit innerhalb der Lufthansa Gruppe auch auf eine andere Airline umzubuchen? Lässt sich eine oneway Buchung bei der Umbuchung auch auf einen return ändern?

Konkret würde ich gerne den Oneway von VRN nach FRA mit AirDolimiti auf einen Return mit der Lufthansa umbuchen. Hat hier jemand Erfahrungen damit, möchte die Hotline aktuell nicht zusätzlich belasten.
 

Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
(...) Unterschied Staatsunternehmen vs. Privatwirtschaft. Wird sich dem Vernehmen nach aber ja bald angeglichen haben, wenn der Bund bei LH eingestiegen ist.

Aktuell haben ja viele Zeit, und wer sich für das Thema Lufthansa interessiert, und vorallem die sog. "Erfolgsgeschichte" der Lufthansa Gruppe, dem sei dieser Tage (ob der sich abzeichnenden Entwicklung, die ich auch so sehe) dringenst angeraten einmal google zu nutzen und sich in die

die Zeit 1994 bis 1997

zu versetzen, mit den Stichworten

Lufthansa
Privatisierung

Pensionszusagen Nicht Deckung / Ausgliederung / Haftung durch den Staat (500 Mio DM 1994 -
Inflationsbereinigt bis heute: ich kann die Zahl in EUR gar nicht aufschreiben...)


Juergen Weber
Theo Waigel

die Nachrichtenarchive zu wälzen.

Dazu gehört sicher auch ein Abstecher in die Liberalisierung des europäischen Flugverkehrs 1993 - und was das tatsächlich gebracht hat "am Ende des Tages" (Stand heute).

Übrigens auch interessant in der Retrospektive (es war die Zeit der Telekom Aktie...ich habe M Krug noch vor meinem geistigen Auge) die Entwicklung des Börsenkurses der Airlines - auch der Lufthansa.

Das ist alles nicht mal 25 Jahre...
 

mutzo86

Erfahrenes Mitglied
25.12.2012
555
2
FRA
Ich habe schon die Suche angeworfen, leider dazu nichts gefunden:

Weiß einer, ob der FlightVoucher für jede Strecke einsetzbar ist? Habe FRA-OPO gebucht gehabt, würde aber gerne wissen, ob ich den Voucher zukünftig auch für die Bezahlung eines Anteils an einer Langstrecke verwenden kann.

VG
 

bluebird123

Erfahrenes Mitglied
23.01.2011
285
3
Berlin
Vielleicht habe ich was überlesen dann entschuldigt meine Frage. Was ist, wenn der Tarif eine Erstattung zulässt, der Flug (LH Ticket) noch nicht gestrichen ist und ich einfach nur stornieren möchte? Gilt da auch die "Gutschein-Regel" oder gibt es noch Geld zurück?
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.203
10.036
Bei dem Thema ist die Bahn auch im Zusammenhang mit Fahrgast Rechten bei Verspätungen deutlich besser aufgestellt, als die Lieblingsairline dieses Threads....
Du meinst diese Bahn, bei der die bei Verspätung (von sagen wir mal 5 Tagen, wert ist egal da nach oben nicht begrenzt) bestenfalls 50% des Fahrpreises zurückerstattet, und 0 (in Worten: Null!) Entschädigung bezahlt wird?
Die Bahn, bei der ein Zug zum Hotel erkärt werden darf, und die Nacht im vollen Zug dann als Nacht im Hotel, als "Betreuungsleistung" gilt?
Die Bahn, bei der bei Abbruch der Fahrt, nur der noch nicht zurückgelegte Teil der Reise erstattet wird, obwohl auch der erste dann natürlich völlig sinnlos war?

Sorry, Fahrgastrechte als Bahnkunde sind ein Witz verglichen mit den Fahrgastrechten als Flugpassagier.
Und die DB im besonderen ist nun auch nicht dafür bekannt, diese Rechte auch zu gewähren. Bei der Bundesbahn ist immer irgendwie alles "ungewöhnlicher Umstand" (z.B. 5cm Schnee im Dezember, völlig unvorhersehbar !)
 

bu60Fl2v

Neues Mitglied
22.12.2019
24
0
Deutschland
Vielleicht habe ich was überlesen dann entschuldigt meine Frage. Was ist, wenn der Tarif eine Erstattung zulässt, der Flug (LH Ticket) noch nicht gestrichen ist und ich einfach nur stornieren möchte? Gilt da auch die "Gutschein-Regel" oder gibt es noch Geld zurück?

So wie es aktuell aussieht ja, nur Gutschein. Mir wäre nicht bekannt, dass dies momentan anders gehandhabt wird. Stehe vor ähnlichem Dilemma mit meinem Weiterflug mit Delta grade.
 
B

Boeing736

Guest
Du meinst diese Bahn, bei der die bei Verspätung (von sagen wir mal 5 Tagen, wert ist egal da nach oben nicht begrenzt) bestenfalls 50% des Fahrpreises zurückerstattet, und 0 (in Worten: Null!) Entschädigung bezahlt wird?
Die Bahn, bei der ein Zug zum Hotel erkärt werden darf, und die Nacht im vollen Zug dann als Nacht im Hotel, als "Betreuungsleistung" gilt?
Die Bahn, bei der bei Abbruch der Fahrt, nur der noch nicht zurückgelegte Teil der Reise erstattet wird, obwohl auch der erste dann natürlich völlig sinnlos war?

Sorry, Fahrgastrechte als Bahnkunde sind ein Witz verglichen mit den Fahrgastrechten als Flugpassagier.
Und die DB im besonderen ist nun auch nicht dafür bekannt, diese Rechte auch zu gewähren. Bei der Bundesbahn ist immer irgendwie alles "ungewöhnlicher Umstand" (z.B. 5cm Schnee im Dezember, völlig unvorhersehbar !)

Genau darum ist die Bahn doch besser aufgestellt als die Airlines wo die Kompensationen völlig von dem gezahlten Preis entkoppelt sind.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.503
690
CGN
LHG setzt bis auf die bekannten wenigen Flüge alles bis zum 03.05 aus. Somit also dann in gänze fast schon 2 Monate. Und die geplanten neuen Strecken (insbesondere EW) entfallen ersatzlos. Ob EW überhaupt noch mal auf die Langstrecke aufbrechen wird?
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
LHG setzt bis auf die bekannten wenigen Flüge alles bis zum 03.05 aus. Somit also dann in gänze fast schon 2 Monate. Und die geplanten neuen Strecken (insbesondere EW) entfallen ersatzlos. Ob EW überhaupt noch mal auf die Langstrecke aufbrechen wird?
Ist das eine neue Information (wenn ja, gibt es eine Quelle?) oder Zusammenfassung des bisherigen?
Geht das OS Grounding neu bis zum 3.5?
Wäre eine wichtige Info für all diejenigen, bei denen die Flüge noch im System sind (bzw. dringelassen werden, um (noch) keinen refund gewähren zu müssen).
 

traindriver

Erfahrenes Mitglied
10.08.2019
421
210
Sorry, Fahrgastrechte als Bahnkunde sind ein Witz verglichen mit den Fahrgastrechten als Flugpassagier.
Und die DB im besonderen ist nun auch nicht dafür bekannt, diese Rechte auch zu gewähren. Bei der Bundesbahn ist immer irgendwie alles "ungewöhnlicher Umstand" (z.B. 5cm Schnee im Dezember, völlig unvorhersehbar !)
Sorry, aber da bist du leider schon seit einigen Jahren nicht mehr auf dem aktuellsten Stand. Bei der Bahn spielt es gemäß den EU Fahrgastrechten für den Bahnverkehr keine Rolle mehr, ob das Verkehrsunternehmen dies zu verschulden hat oder nicht. Egal ob nun Sturm, Hochwasser, Hitze, Schnee, Suizid, ... die Verspätung oder den Ausfall verursacht haben, gelten die Fahrgastrecht uneingeschränkt.

Wenn im Nahverkehr ein Flexpreisticket vorhanden ist (keine Sonderangebote wie Ländertickets) kann bei einer Verspätung ab 20 Minuten auch der ICE für die Weiterfahrt genutzt werden. Hier muss dann der Aufpreis erworben werden und kann hinterher zur Erstattung eingereicht werden.

Hinzu kommt die Kulanzregel der DB, wenn ein Fernverkehrszug mehr als 20 Minuten verspätet ist, ist die Zugbindung bei Sparpreistickets aufgehoben.
 
A

Anonym-36803

Guest
Ist das eine neue Information (wenn ja, gibt es eine Quelle?) oder Zusammenfassung des bisherigen?
Geht das OS Grounding neu bis zum 3.5?
Wäre eine wichtige Info für all diejenigen, bei denen die Flüge noch im System sind (bzw. dringelassen werden, um (noch) keinen refund gewähren zu müssen).
Bei mir hat es jetzt auch NUE-ZRH-DUB und retour über das erste Mai-Wochenende "erwischt". Steht in der LH-Buchungsübersicht als annulliert drin, aber - wie üblich - noch keine Info. Rufe dann nachher mal bei Swiss an.

Ähm... nur weil privat draufsteht ist sie noch lange nicht privat. Der Bund ist 100% iger Eigentümer.
Der Term "Bundesbahn" ist überholt, Deutsche Bahn, DB, Die Bahn wären passender.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wenn im Nahverkehr ein Flexpreisticket vorhanden ist (keine Sonderangebote wie Ländertickets) kann bei einer Verspätung ab 20 Minuten auch der ICE für die Weiterfahrt genutzt werden. Hier muss dann der Aufpreis erworben werden und kann hinterher zur Erstattung eingereicht werden.

Naja, im Nahverkehr, der einen Großteil des deutschen Schienenverkehrs ausmacht, sind ja überwiegend Menschen mit Dauerkarte unterwegs, und die Fahrgastrechte dort sind ... quasi nicht existent.
 
M

Mcflyham

Guest
Ähm... nur weil privat draufsteht ist sie noch lange nicht privat. Der Bund ist 100% iger Eigentümer.

Sie heißt aber eben nicht mehr "Deutsche Bundesbahn" sondern "Deutsche Bahn AG", unabhängig davon, wer Mehrheitsaktionär ist, darauf wollte ich hinaus.
Aber korrekter wäre tatsächlich "Umwandling in AG" anstelle von "Privatisierung".
 
Zuletzt bearbeitet:

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.697
11.455
Es gibt jetzt immerhin klarere (wenn auch noch immer keine klaren/eindeutigen) Nutzungsbedingungen für den Gutschein (siehe https://lufthansa.flightvoucher.com/terms-of-use), während es bislang nur mündliche Aussagen der Hotline und ständig wechselnde Angaben auf der Webseite gab. Aber klar, das ist noch immer unbefriedigend.

Danke dafür, das macht es etwas klarer. Ich hatte noch eine weitere Frage, die nicht in den t.o.u. steht und die ich gerade an der Hotline klären konnte, ggf. ja auch für jemand anderen interessant (Halbwertszeit dieser Aussage unbekannt...):

Situation
Gebucht LH Flugnummer unter LH Ticketstock, ein einfacher return. Frage für mich war, ob nun a) nicht nur Änderung des Ziels, sondern auch Änderung des Abflughafens möglich ist (das stand ja bisher nur bei SN und nicht bei LH) und b) ob auch Umbuchung auf Umsteigeverbindungen (z.B. anderer LH Group Airlines) möglich sind.

Aussage Hotline: Ja, beides möglich, ich kann z.B. aus einem FRA-MUC r/t unter LH Flugnummer per Umbuchung inkl. der 50 Euro Guthaben einen DUS-VIE-INN r/t unter OS Flugnummer machen, solange es beim LH-Ticketstock bleibt. Auf meine Nachfrage hin wurde dann nochmal explizit bestätigt, dass der ursprüngliche Ticketstock erhalten bleiben muss, die Umbuchung aber auf alle LH-Group Airlines möglich ist, solange keine andere Airline außer LH-Group in der (neuen) Buchung enthalten ist. Außerdem muss natürlich das Thema Buchung bis 31.08. und Abflug (nicht Rückankunft) bis 31.12.2020 eingehalten werden, um die 50 Euro zu erhalten, aber das ist ja klar lt. t.o.u.
Umbuchung nur über Hotline möglich in dem Fall.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.508
9.735
BRU
...die Umbuchung aber auf alle LH-Group Airlines möglich ist, solange keine andere Airline außer LH-Group in der (neuen) Buchung enthalten ist. .

Also genau das ist für mich eines der Haupt-Fragezeichen. Ich konnte in einem Fall auch auf eine Verbindung mit einem LH op. by A3-Flug umbuchen. Allerdings war der auch bereits in der ursprünglichen Buchung enthalten, und vielleicht reicht ja auch, dass die Flugnummer LH ist (auch wenn nur im Codeshare).

Das Social Media-Team hat meine (wiederholte) Frage dazu bisher ignoriert, die Hotline konnte ebenfalls keine definitive Antwort geben, und exakte Bedingungen zu den Vouchers / flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten sucht man ja nach wie vor vergeblich….
 
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frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.503
690
CGN
Ist das eine neue Information (wenn ja, gibt es eine Quelle?) oder Zusammenfassung des bisherigen?
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LH Newsletter für die Touristikbranche.
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.508
9.735
BRU
Steht auch auf der OS-Website, dass die Einstellung bis zum 3.5. verlängert wurde. OS-Segmente sind bei mir bis einschließlich 3.5. bereits alle aus Buchungen verschwunden, bei LX aktuell ein Teil.

Ansonsten bietet auch LX mittlerweile ebenfalls Vouchers über die Website an, im Text ist von 50 CHF die Rede, in den Bedingungen dann von 50 Euro (wohl von LH kopiert). Eventuell gilt ja auch die Währung des gebuchten Tickets (war zumindest bei mir bis jetzt bei Umbuchungen von Tickets ex-BRU so).
 

3RONVAC

Erfahrenes Mitglied
28.08.2017
2.697
11.455
Also genau das ist für mich eines der Haupt-Fragezeichen. Ich konnte in einem Fall auch auf eine Verbindung mit einem LH op. by A3-Flug umbuchen. Allerdings war der auch bereits in der ursprünglichen Buchung enthalten, und vielleicht reicht ja auch, dass die Flugnummer LH ist (auch wenn nur im Codeshare).

Das Social Media-Team hat meine (wiederholte) Frage dazu bisher ignoriert, die Hotline konnte ebenfalls keine definitive Antwort geben, und exakte Bedingungen zu den Vouchers / flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten sucht man ja nach wie vor vergeblich….

Zu den Bedingungen der Umbuchungen passend die Fanta4 mit Herbert :D: https://www.youtube.com/watch?v=hoZervGXQyI

So wie Du es schreibst würde ich dann auch mal interpretieren, dass eine LH-Group Flugnummer maßgebend ist, egal ob "op. by XYZ" oder tatsächlich op. by LH-Group. Wir werden es nie erfahren... =;
Hab Gott sei Dank nur 13 Buchungen im Vorlauf und schaue einfach immer mal rein, man hat ja sonst nichts zu tun. :sick:
 
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lobo

Aktives Mitglied
18.09.2009
121
0
GUA
www.casalobo.org
UMBUCHUNG TICKET



ja habe ahnliches Problem mit einem First class spezia ticket. Laut Hotline kein Problem mit Umbuchung auch der Ziele nur es muss eine Preisdiffernz bezahlt werden und die macht mehrere tausend Euro aus. In meinem Fall war es ein Ticket Kiew FRA -EZE das ich in EZE -FRA -Kiew umbuchen wollte. Da sich Abflugregion ändert . Das grenzt fürmich scho fast an Betrug was LH da macht. Und plotzlich interessiert keinen wie die ofizielle gesetzeslage ist bei Stornierung eines Fluges.
 

Isapapa

Reguläres Mitglied
30.03.2015
31
0
Heute die Annulierung für einen Gabelflug am 22. April hin VIE-MUC-SFO retour BNA-ORD-VIE gebucht Anfang Dez 2019 direkt bei LH.com in der LH App mitbekommen. Premium Economy mit Cash Upgrade Business.

2 Minuten in der Warteschleife, die Annulierung geschildert, nochmal ca. 5 Minuten gewartet und danach die Bestätigung über den Refund bekommen. Dauert ca 14. Werktage. Mail Bestätigung nach 2 min da. Voucher wurde nicht angesprochen. Sehr freundliche Dame am Telefon.
 

Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
395
124
UMBUCHUNG TICKET



ja habe ahnliches Problem mit einem First class spezia ticket. Laut Hotline kein Problem mit Umbuchung auch der Ziele nur es muss eine Preisdiffernz bezahlt werden und die macht mehrere tausend Euro aus. In meinem Fall war es ein Ticket Kiew FRA -EZE das ich in EZE -FRA -Kiew umbuchen wollte. Da sich Abflugregion ändert . Das grenzt fürmich scho fast an Betrug was LH da macht. Und plotzlich interessiert keinen wie die ofizielle gesetzeslage ist bei Stornierung eines Fluges.

Die viel belächelte A3 macht es vor wie es auch gehen kann:

"If you have a ticket with travel date until 31/05/2020, you can change it to any future date until 27/03/2021

- zero fare difference
- no rebooking fees
- 3,000 extra Miles+Bonus award miles

Valid for changes until 08/04/2020."

 

Loungepotato

Erfahrenes Mitglied
02.12.2016
4.420
5.765
ANZEIGE
300x250
Heute die Annulierung für einen Gabelflug am 22. April hin VIE-MUC-SFO retour BNA-ORD-VIE gebucht Anfang Dez 2019 direkt bei LH.com in der LH App mitbekommen. Premium Economy mit Cash Upgrade Business.

2 Minuten in der Warteschleife, die Annulierung geschildert, nochmal ca. 5 Minuten gewartet und danach die Bestätigung über den Refund bekommen. Dauert ca 14. Werktage. Mail Bestätigung nach 2 min da. Voucher wurde nicht angesprochen. Sehr freundliche Dame am Telefon.

Jetzt muss das Geld nur auch noch kommen. Meine ersten Stornierungen waren vor gut ca. 3 Wochen, gleiches Prozedere und schnelle Mail-Bestätigung der Stornierung. Von der Rückerstattung allerdings noch keine Spur...
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
Geschlossene Themen können, müssen aber nicht, veraltete oder unrichtige Informationen enthalten.
Bitte erkundige dich im Forum bevor du eigenes Handeln auf Information aus geschlossenen Themen aufbaust.

Themenstarter können ihre Themen erneut öffnen lassen indem sie sich über die Funktion "Inhalt melden" an die Moderatoren wenden.