Lufthansa Corona Spar (Spohr) Programm

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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Wo steht das, wer sagt das? Eben nirgends und niemand, deswegen ist es zu hinterfragen!

Ernsthaft? Längerer Ausfall des gesamten Geschäftsbetriebs, EUR 4 Mrd. an nicht erstatteten, aber zur Erstattung überfälligen Tickets, ruinöse Kurzarbeitsbedingungen.

Da willst Du was in Sachen Zahlungsfähigkeit vorgerechnet bekommen?
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Finanzierung dich Liquidierung von Vermögenswerten. Die LH ist nicht überschuldet.

Sehr lustig. Du weißt nicht einmal, was Insolvenz bedeutet,, redest aber mit.

Zu Deiner Aufklärung (und auch für Deine Bedanker): Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Da spielt auch die zeitliche Komponente eine Rolle. Nicht oder nicht schnell genug in Liquidität unwandelbares Eigentum hilft nicht.

Wie man hier im Forum gut ersehen kann, kommt die LH ihren Zahlungsverpflichtungen seit März im erheblichen Umfang nicht mehr nach. Sie ist de facto insolvent.
 
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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Wie man hier im Forum gut ersehen kann, kommt die LH ihren Zahlungsverpflichtungen seit März im erheblichen Umfang nicht mehr nach. Sie ist de facto insolvent.
Sie stellt bzw. verhält sich, als wäre sie insolvent.
Wenn du in der Lage bist, das effektiv zu beurteilen und nicht nur Mutmassungen anzustellen, dann lass uns an deinen Insights teilhaben.

Ich nehme an im D-Recht gibt es ebenfalls die Pflicht der Unternehmensführung, den Richter zu benachrichtigen, wenn eine Überschuldung eintrifft („Bücher/Bilanz deponieren“ im CH-Recht). Solange das nicht erfolgt ist, würde ich noch nicht vorschnell von „ist insolvent“ sprechen.
Und um bei deiner Wortwahl zu bleiben: „de facto insolvent“ ist halt eben nicht „insolvent“.
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.384
5.703
MUC/INN
Wie man hier im Forum gut ersehen kann, kommt die LH ihren Zahlungsverpflichtungen seit März im erheblichen Umfang nicht mehr nach. Sie ist de facto insolvent.

Bitte stelle Strafanzeige gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung. Das gibt zumindest einen Lacher bei der StA in Köln. Die LH ist nicht "de facto" oder irgendwie insolvent.
 
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Reaktionen: mayday und nello1985

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Bitte stelle Strafanzeige gegen den Vorstand wegen Insolvenzverschleppung. Das gibt zumindest einen Lacher bei der StA in Köln. Die LH ist nicht "de facto" oder irgendwie insolvent.

Dass Du nicht weißt, was Insolvenz ist, lässt es nur konsequent erscheinen, dass Du das CovInsAG nicht kennst.

Die LH ist mit Sicherheit insolvent im Sinne der InsO.
 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Sie stellt bzw. verhält sich, als wäre sie insolvent.
Wenn du in der Lage bist, das effektiv zu beurteilen und nicht nur Mutmassungen anzustellen, dann lass uns an deinen Insights teilhaben.

Ich nehme an im D-Recht gibt es ebenfalls die Pflicht der Unternehmensführung, den Richter zu benachrichtigen, wenn eine Überschuldung eintrifft („Bücher/Bilanz deponieren“ im CH-Recht). Solange das nicht erfolgt ist, würde ich noch nicht vorschnell von „ist insolvent“ sprechen.
Und um bei deiner Wortwahl zu bleiben: „de facto insolvent“ ist halt eben nicht „insolvent“.

Wir haben in Deutschland ein CovInsAG. Danach muss vorerst keine Insolvenz angemeldet werden, wenn die das Unternehmen Ende 2019 nicht insolvenzgefährdet war. Die LH war Ende 2019 nicht insolvenzgefährdet. Die von Dir benannte Pflicht besteht daher temporär nicht.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.837
6.364
Steht ihm gut, der Aufzug. ;)

Aber ansonsten wieder relativ billige Polemik, aber gut, ist halt die Heute-Show. Wären eigentlich wirklich im Schutzschirm sämtliche Tickets ungültig oder ist das wieder mal schlecht recherchiert? Das habe ich von AB und DE nämlich anders in Erinnerung.
 

DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.384
5.703
MUC/INN
Dass Du nicht weißt, was Insolvenz ist, lässt es nur konsequent erscheinen, dass Du das CovInsAG nicht kennst.

Die LH ist mit Sicherheit insolvent im Sinne der InsO.


Ich kenne das CovInsAG, weil es Teil meiner beruflichen Tätigkeit ist. Es ändert jedoch nichts daran, dass du ständig hier unbelegt Aussagen tätigst, die keinerlei Beweis zugänglich sind.
Ich sage, thbe ist privatinsolvent. Hundertpro. Woher ich das weiß? Ich weiß es nicht. Das haben wir gemein.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.874
Ich kenne das CovInsAG, weil es Teil meiner beruflichen Tätigkeit ist. Es ändert jedoch nichts daran, dass du ständig hier unbelegt Aussagen tätigst, die keinerlei Beweis zugänglich sind.
Ich sage, thbe ist privatinsolvent. Hundertpro. Woher ich das weiß? Ich weiß es nicht. Das haben wir gemein.

Du bedankst Dich bei jemanden der unter Insolvenz Überschuldung versteht. Und dann sagst Du, Du hättest beruflich damit zu tun.

Vorstand einer AG bin ich auch. Wir zahlen unsere Rechnungen und halten keine Gläubiger über Monate hin. Mein Unternehmen konnte den Umsatz trotz Corona steigern. Unser Umsatz ist nicht über Monate - und auf lange Zeit hinaus - extrem eingedampft. Ich habe auch keine Betriebsvereinbarung, nach der ich hoch bezahlten AN das Kurzarbeitergeld aufs übliche Netto aufstocken muss. Und mein Unternehmen besitzt keine Flugzeuge in einer Zeit, in der alle Flugzeuge verkaufen und keiner kaufen will.

Privat wird 2020 mein mit Abstand finanziell erfolgreichstes Jahr. Schulden habe ich nur bei Amex. Und auch nur, weil man da kein Guthaben einzahlen kann.

Siehst Du da Unterschiede zur LH?
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.384
5.703
MUC/INN
Mein Unternehmen konnte den Umsatz trotz Corona steigern.

Ok. Ist es eine Airline? Sonst verstehe ich nicht, welchen Vergleich du ziehen willst. Diese Situation ist doch wohl unstrittig völligst unverschuldet entstanden. Wenn Du ein Weingut betreibst und plötzlich dürfen keine Weine nirgends mehr verkauft werden, weil in einer Flasche eines Weins in China Schimmel entdeckt wurde, dann ist diese Situation auch völlig unverschuldet für dich entstanden.

Ich glaube auch, dass es für die LH sehr viel wert ist, dass nahezu alle Flugzeuge Eigentum sind. Man hat keinerlei Zahlungsverpflichtungen. Einer AB hätte spätestens diese Krise das Genick gebrochen.
 

chris_flyer

Erfahrenes Mitglied
08.06.2015
2.726
1
Wiesloch,FRA,STR
Steht ihm gut, der Aufzug. ;)

Aber ansonsten wieder relativ billige Polemik, aber gut, ist halt die Heute-Show. Wären eigentlich wirklich im Schutzschirm sämtliche Tickets ungültig oder ist das wieder mal schlecht recherchiert? Das habe ich von AB und DE nämlich anders in Erinnerung.

Die Tickets, die in der Zukunft liegen, werden vielleicht nicht ungültig. Aber du verlierst den Anspruch auf Erstattung. Alles was vor der Insolvenz gebucht wurde wandert in die Insolvenzmasse.

Was ist mit den Tickets, die in einen Vocheur gewandelt wurden ?

Diese wären dann nicht abgesichert und weg.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.498
652
CGN
Wobei Norbert Fiebig, der eigentlich ausgewogen und sachlich die Interessen der Reisebranche vertreten müsste, die größte Enttäuschung ist.

Man hat deutlich gemerkt, wie er sich bemüht hat, pro LH zu argumentieren und es ihm sichtlich unangenehm war, dort an den Pranger gestellt zu werden. Aber Spohr ist halt der Big Spender innerhalb des DRV, da wird vom Nobby genauso so ein Auftritt erwartet. Peinlich anzusehen für alle, die wissen wie die Realität aussieht.
 

frabkk

Erfahrenes Mitglied
12.11.2013
2.498
652
CGN
Dies kann man der FAS auch ankreiden, man hat Spohr/LH vorletzten Sonntag breiten Raum zur Darstellung eingeräumt ohne fachlich versiert vorbereitet gewesen zu sein (oder die nachträgliche Autorisierung schlug fehl)..

Man verprellt eben keine seiner wichtigen Werbekunden! Das gleiche hatten wir doch zu den Hochzeiten der EW Verspätungen. Express berichtet und am Schluss darf der Pressesprecher zu Wort kommen und sein Bedauern zum Ausdruck bringen, über diesen "einmaligen Vorfall" ... Journalismus ist oft nur noch dann unabhängig, wenn es dem Blatt einen Vorteil gibt ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. (aktuelle Fälle: BILD und Kindesmissbrauch oder Spiegel und die Aufdeckung rund um den Fall Amthor)
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.498
1.071
Man verprellt eben keine seiner wichtigen Werbekunden! Das gleiche hatten wir doch zu den Hochzeiten der EW Verspätungen. Express berichtet und am Schluss darf der Pressesprecher zu Wort kommen und sein Bedauern zum Ausdruck bringen, über diesen "einmaligen Vorfall" ... Journalismus ist oft nur noch dann unabhängig, wenn es dem Blatt einen Vorteil gibt ohne einen wirtschaftlichen Schaden zu verursachen. (aktuelle Fälle: BILD und Kindesmissbrauch oder Spiegel und die Aufdeckung rund um den Fall Amthor)

D'accord. Wobei FAZ und Express in einem Atemzug schon schmerzhaft ist. Express ist als Online-Medium ja keine Zeitung mehr, sondern eine absurde Clickbaitfarm, ebenso wie zB die WAZ oder TZ. Da kommt es auf die Texte ja überhaupt nicht mehr an, sondern nur auf den Köder.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ernsthaft? Längerer Ausfall des gesamten Geschäftsbetriebs, EUR 4 Mrd. an nicht erstatteten, aber zur Erstattung überfälligen Tickets, ruinöse Kurzarbeitsbedingungen.
Da willst Du was in Sachen Zahlungsfähigkeit vorgerechnet bekommen?

Nein, dass die LH nicht in Zahlungsschwierigkeiten steckt, habe ich nie behauptet. Warum drehst du @DerSenator und mir das Wort im Munde um, anstatt meine Aussage mal wortwörtlich zu nehmen? Sich präzise auszudrücken oder fremde Worte präzise zu interpretieren scheint heutzutage echt out zu sein (nicht nur in Foren, auch im Geschäftsleben).

Sehr lustig. Du weißt nicht einmal, was Insolvenz bedeutet,, redest aber mit. Zu Deiner Aufklärung (und auch für Deine Bedanker): Insolvenz bedeutet, dass ein Schuldner seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen kann. Da spielt auch die zeitliche Komponente eine Rolle. Nicht oder nicht schnell genug in Liquidität unwandelbares Eigentum hilft nicht.
Wie man hier im Forum gut ersehen kann, kommt die LH ihren Zahlungsverpflichtungen seit März im erheblichen Umfang nicht mehr nach. Sie ist de facto insolvent.

Mit welcher Überzeugung du hier Halbwahrheiten postest, ist erstaunlich. Doch, die zeitliche Komponente spielt eine Rolle, kannst ja mal die Definition von Zahlungsunfähigkeit bei einem Jurastudenten in Erfahrung bringen, zudem ist dir die Rechtsprechung des BGH zum Thema "Aussicht auf neue Kredite" scheinbar nicht geläufig.

Das ist entschuldbar, wenn man nicht in der Materie Experte ist.

Nicht entschuldbar ist aber, dass du mir unterstellst, "keine Ahnung" zu haben, was Insolvenz bedeutet. Ich hatte nämlich gar nicht vor, dies zu erklären. Hier nochmal zum Nachlesen:

Deine Frage war, wie die LH mit den bisher verweigerten Rückzahlungen umzugehen hat, wenn das Insolvenzverfahren eröffnet wird, nicht ob die Eröffnung zu unterbleiben habe, weil keine Überschuldung vorliegt.

Ohne Rettungsgeld kommt die Insolvenz.

Wie soll die LH da denn anders mit der Rückzahlung umgehen?

Ich antwortete, dass das Gesetz vorsieht, ein insolventes (da zahlungsunfähiges) Unternehmen zu liquidieren, um die liquiden Mittel zur Erfüllung der Forderungen beizubringen:

Finanzierung dich Liquidierung von Vermögenswerten. Die LH ist nicht überschuldet.

§ 159 Verwertung der Insolvenzmasse

Nach dem Berichtstermin hat der Insolvenzverwalter unverzüglich das zur Insolvenzmasse gehörende Vermögen zu verwerten, soweit die Beschlüsse der Gläubigerversammlung nicht entgegenstehen.

§ 187 Befriedigung der Insolvenzgläubiger

(1) Mit der Befriedigung der Insolvenzgläubiger kann erst nach dem allgemeinen Prüfungstermin begonnen werden.
(2) Verteilungen an die Insolvenzgläubiger können stattfinden, sooft hinreichende Barmittel in der Insolvenzmasse vorhanden sind. Nachrangige Insolvenzgläubiger sollen bei Abschlagsverteilungen nicht berücksichtigt werden.
(3) Die Verteilungen werden vom Insolvenzverwalter vorgenommen. Vor jeder Verteilung hat er die Zustimmung des Gläubigerausschusses einzuholen, wenn ein solcher bestellt ist.

Damit habe ich deine Frage beantwortet, wie bei Insolvenz mit den Rückerstattungen umzugehen ist: Erfüllen durch Verwertung von Vermögenswerten (welche vorhanden sind, da die LH nicht überschuldet ist).

Du bedankst Dich bei jemanden der unter Insolvenz Überschuldung versteht. Und dann sagst Du, Du hättest beruflich damit zu tun.

Ich verstehe immer noch nicht unter Insolvenz ausschließlich Überschuldung. Keine Ahnung, wo du das hernimmst. Sag es mir?
 
Zuletzt bearbeitet:

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.837
6.364
https://www.welt.de/wirtschaft/arti...Tomatensaft-von-der-Kurzstrecke-verbannt.html

Ist der Artikel, besonders die Überschrift, eher als Rekapitulation der letzten Wochen zu verstehen oder können wir uns darauf einstellen, dass der de facto nicht vorhandene Service noch ein paar Monate erhalten bleibt?

Für die unterschiedlichen Getränkeangebote hätten ausschließlich Fragen des Infektionsschutzes an Bord und nicht etwa Kostenaspekte den Ausschlag gegeben, heißt es bei der Airline.

Ja ne, ist klar... :D
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.606
4.918
München
Es gibt viele Dinge, die man derzeit bei der Lufthansa Group und auch bei anderen Airlines kritisieren kann.

Dass Corona kommt, und alles Etablierte komplett auf den Kopf stellt, konnte nun auch keine Airline erwarten. Und genauso wie viele Gesundheitsämter mit der Situation überfordert sind, so ist es auch für jede Airline nicht einfach, den Service auf die neuen Gegebenheiten und Vorschriften anzupassen.

Die Vorgaben in der Lounge sind in Frankfurt von dem dort zuständigen Gesundheitsamt anders, als die in der Lounge in München.

Für den Bordservice braucht es wahrscheinlich den kleinsten gemeinsamen Nenner, der dann ggf. auch länderübergreifend etwaige Vorschriften erfüllt...

Darüber hinaus ignoriert der Artikel auch komplett die Verantwortung der Lufthansa als Arbeitgeber ihren Mitarbeitern gegenüber; komplett illigitim ist das Thema Infektionsschutz an Bord nicht.
 
Status

Dieses Thema ist geschlossen.
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