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Ich stör nur ungern deine empirische Datenlage, aber sie bekommen auch gern mal aufs Maul und ziehen nicht immer kurz vorher ein:Ich habe bisher die selbe empirische Datenlage, nur das LH die Verhandlung in letzter Sekunde verhindert hat, was aber dann zu spät war um die die rund 7000 Euro Verfahrenskosten aufhalten zu können.
Nein eben nicht die Frage ist wohl LH die Schmerzgrenze sieht um ein Urteil zu riskieren, das sie ja sonst so scheuen wie der Teufel das Weihwasser.
Die Frage ist riskieren sie ein Urteil wegen 220 CHF Verpflegungskosten, mit der Gefahr, dass es dann ein Urteil gibt wo dann jeder nachlesen kann, dass zum 50 Euro für ein Abendessen angemessen sind, was deutlich mehr wäre als die aktuelle 20 CHF Gutschrift.