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Denn Umbuchung auf Drittairlines ist ja selbst bei regulären Tickets oft schwer durchzusetzen.
Ja, leider!!!
Denn Umbuchung auf Drittairlines ist ja selbst bei regulären Tickets oft schwer durchzusetzen.
Meine Erfahrung ist eine andere: Ausstellung des Tickets nach Umbuchung erfolgt erst 2-3 Wochen vor Abflug. Grund sind vermutlich die häufigen Umbuchungen.
Aufpreise fallen ggf. auch erst bei Ausstellung an. Was wiederum gut ist, weil die nächste Umbuchung wieder zu geringeren Preisen führen kann. Im Endeffekt führt spätes Ausstellen also häufig zu einer Reduktion der Prozessschritte.
Der andere Vorteil ist: einmal darf man kostenlos, bei 2. Umbuchung zahlt man bereits. Also besser, Ticket nicht sofort ausstellen zu lassen.
Gibt es irgendeine Möglichkeit den Umschreibungsprozess zu beschleunigen? Seit der ersten Umbuchung sind es jetzt 3 Wochen, seit der letzten Umbuchung 11 Tage. Ticket ist immer noch auf dem Stand der Originalbuchung von Mai. Abflug Anfang November. Telefonisch meinte die Dame es sollte 2-3 Tage dauern, was offensichtlich nicht der Fall war. Auf meine ausführliche Mail kam nur die Antwort, dass ich mich an die Hotline wenden soll. Super.
Zudem steht jetzt ein Flug seit Tagen auf "Status: Änderung", ich habe aber keine Mail zur Zustimmung oder sonstwas erhalten.
Das Wort geplant dokumentiert, daß FRA tatsächlich an die konzerneigene Virusmitigation glaubt.Shenyang ist nun doch (unfreiwillig) wieder im Streckennetz:
Aufgrund von eingeschränkten Verkehrsrechten kann Lufthansa die Flüge nach Peking (PEK) nicht wie geplant ...
In der Zeit kann man ja quasi auch mit der Transsib nach PEK reisen...
Die Quarantäne wirst Du aber denke ich auch nicht umgehen können, wenn Du auf anderem Weg als dem Luftweg nach China einreisen willst.
Wirklich wertvoll und sinnvoll ist der Einwurf nicht.Das Wort geplant dokumentiert, daß FRA tatsächlich an die konzerneigene Virusmitigation glaubt.
Weißt Du denn, ob es wirklich an unterschiedlicher Zulassung lag? Sichtverhältnisse bei Nebel können sich ja sehr schnell ändern, da kann es einfach auch Glücksache gewesen sein, dass der AF-Flug landen konnte, während der Landeversuch Deines Flugs abgebrochen wurde.
Schwer rauszufinden.
Wenn es an der Wolkenuntergrenze liegt darf grundsätzlich angeflogen werden. Sehen die Piloten an der Entscheidungshöhe etwas (CAT-I 200ft, CAT-II 100ft, CAT-III 50 bzw. 0 ft) darf gelandet werden.
Wenn es an der Horizontalsicht liegt muss die Mindestsicht vorliegen wenn der Flieger bei 1000ft über dem Boden ist. Andernfalls ist ein Fehlanflug obligatorisch.
LH 463 MIA FRA ist auch ausgedünnt. Unser Flug am Montag findet nicht mehr statt.