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Nö. - Irgendwo kommen die Daten ja her. Und ich würde z.B. Flightradar24 jetzt nicht unbedingt als "x-beliebige Seite" bezeichnen. Im Zweifelsfall kann die Lufthansa ja gerne interne Unterlagen dazu beisteuern um den Vorwurf zu entkräften, dass sie ein verfügbares Flugzeug lieber auf ertragsstärkeren Strecken eingesetzt haben und nicht genügend Reserve-Maschinen vorhalten um einen stabilen Flugbetrieb gewährleisten zu können.Dann bist du aber derjeniger der dem Richter erklären muss warum eine x-beliebige Seite als verlässliche Quelle für interne Prozesse gelten soll.
Bislang war das immer ne spaßige Angelegenheit dem Kranich dabei zuzuschauen, wie sie sich versuchen aus der Affäre zu ziehen. - Meistens demontieren sie sich schon ohne größeres Zutun völlig von alleine.