Lufthansa Promotion Code - Übersicht der Promotion Code Angebote und Bedingungen

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K

kraven

Guest
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Vor ein paar Wochen gab es Mails, wenn man einen Gutschein auf Strecken angewendet hat, für den der eigentlich nicht erlaubt war.
 
K

kraven

Guest
??? Wäre mir neu...

Hab ich vor einer Weile von einem Bekannten zugesteckt bekommen:

1vZN5.gif
 
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MarcelL

Doppel-Null-Statusinhaber
08.03.2009
910
4
Mannheim
So etwas hier gibt es auch:

Dear xxx,
We are unable to process this reservation as the promotion code you are using is limited to the following:

1. only 1 code per person
2. origin of travel must start in xxx

This information is shown on our website under the rules and regulations of the promotion code. If you wish to purchase these reservations without the promotion codes please contact General Reservations at xxx. Thank you for choosing Lufthansa,
Also, so einsetzen wie er auch gedacht ist und alles ist prima! (y)
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.578
9.476
Dahoam
Vermute mal das wird mit dem 125$-US-Gutschein zusammenhängen? Bei solchen Beträgen wäre ich aus Sicht von LH auch pingelig dass die Leute sich an die Spielregeln halten. Bei den 20er die es wie Sand am mehr gibt interessiert es doch kaum jemand. Und wenn jemand trotzdem Angst hat empfehle ich den 5 GBP-Gutschein zu nutzen, da wird LH sich nicht die Mühe machen irgendeine Mail zu schreiben wenn man den falsch einsetzt ;)
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.881
1.486
alte Diskussion: LH korrigiert die Fehler ihrer mangelhaften IT durch Angst-mach-Schreiben... Idioten!

Und ich hoffe, die lesen hier mit!
 

fly4free

Erfahrenes Mitglied
18.02.2010
1.250
0
63
CH-AG
...LH korrigiert die Fehler ihrer mangelhaften IT durch Angst-mach-Schreiben...

Hmm, ich will ja nicht auf dem Pfad der Tugend wandeln :eek:
und es ist ja auch so, dass ich LH gegenüber nicht ein wenig Schadenfreude verspüre :eek::
Aber eigentlich ist das kein Fehler der IT, wenn sich der User regel- und vereinbarungswidrig verhält. ;)

Eigentlich gehört das ja zum guten Benehmen, dass man sich an Vereinbarungen, denen man explizit zugestimmt hat, hält.
Selbstverständlich beiderseitig
 
T

tosc

Guest
Hmm, ich will ja nicht auf dem Pfad der Tugend wandeln :eek:
und es ist ja auch so, dass ich LH gegenüber nicht ein wenig Schadenfreude verspüre :eek::
Aber eigentlich ist das kein Fehler der IT, wenn sich der User regel- und vereinbarungswidrig verhält. ;)

Eigentlich gehört das ja zum guten Benehmen, dass man sich an Vereinbarungen, denen man explizit zugestimmt hat, hält.
Selbstverständlich beiderseitig

Ja, durchaus ... aber als Unternehmen der Größe muss ich bei der Umsetzung derartiger Geschichten auf derartige Hintertürchen Rücksicht nehmen und diese schliessen, ergo ein regelkonformes Handeln des Nutzers erzwingen. Will ich das aber nicht unbedingt durchsetzen, weil ich die Buchung auf jeden Fall haben will oder den entsprechenden Verlust bereit bin in Kauf zu nehmen, dann lass ich das natürlich sein und vertraue auf das Gute im Menschen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.881
1.486
also Leute, keine Ahnung in welcher Branche ihr arbeitet (Legal??) aber es ist doch ein einfaches, solche Dinge wie Doppelnutzer von Gutscheinen zu erkennen? Name, Geburtstdatum, email Adresse, IP-Adresse, cookies ...alles geht! Manchmal denke ich, es ist gar nicht gewollt!
 
T

tosc

Guest
also Leute, keine Ahnung in welcher Branche ihr arbeitet (Legal??)
IT - und dies meines Wissens nach "legal", was auch immer du eigentlich meinst :sick:

aber es ist doch ein einfaches, solche Dinge wie Doppelnutzer von Gutscheinen zu erkennen? Name, Geburtstdatum, email Adresse, IP-Adresse, cookies ...alles geht! Manchmal denke ich, es ist gar nicht gewollt!
Ganz so trivial ist es eben auch nicht, weil zur wirklich effektiven Erkennung von Doppelnutzungen die Implementierung verschiedener Verfahren notwendig wäre, um Informationen aggregieren und auszuwerten. Neben rein technischen Verfahren bedingt es ebenfalls eine nicht unerhebliche Manpower entsprechende Findings auch aufzuarbeiten. Die Doppelnutzung von Gutscheinen bereits zum Zeitpunkt der Buchung auszuschliessen wäre dann noch ein "Tüpfelchen" mehr auf der Todo-Liste. Sicherlich, das ist alles kein Hexenwerk - aber Implementierung und Betrieb einer derartigen Lösung kostet Geld und damit ist es letztlich eine rein wirtschaftliche Abwägung.
 

Paris_HILTON_ZRH

Gesperrt
19.12.2010
79
0
BER
https://promotion.lufthansa.com/questionnaire/

20€

Der Gutschein-Code ist zur Einlösung gültig zwischen 10.08.2011 und 29.02.2012.
Die gebuchten Flüge müssen im Zeitraum vom 10.08.2011 bis 31.08.2012 liegen.
Gutschein-Codes sind nur gültig, wenn alle in der Reise gebuchten Flüge von Lufthansa, Lufthansa Italia oder Lufthansa Regional durchgeführt werden.
Der Gutschein-Code ist nur gültig für Flüge mit Abflug in Deutschland.
 

rofra

Erfahrenes Mitglied
21.04.2009
3.049
0
LCY
Ewig gültig und für alle möglichen Länder verfügbar - das hatten wir auch schon länger nicht mehr :)
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.185
9
Die Gültigkeitsdauer sieht schon fast wie ein Dauerangebot aus. Quasi als Gegensubventionierung für die neuen Kreditkartengebühren, damit die Buchung auf der LH Homepage weiter genutzt wird, auch wenn der Vorteil auf 2 Euro schrumpft.