Und warum genau sollte kein Urlaubsgeld gezahlt werden? Ist doch ein Gehaltsbestandteil, und keine freiwillige Dividende oder was auch immer.
Nur um es auch dir nochmal zu erklären: Die Regelungen nach EU-Verordnung sind gesetzlich für jeden Marktteilnehmer (unter den in der VO genannten Bedingungen) bindend. Das schöne an den VOs: sind sind ab ausgeschriebenem Datum des Inkrafttreten unmittelbar in allen Ländern der Gemeinschaft gültig und müssen nicht in nationales Recht gewandelt werden. Gegenüber nationalem Recht bringt die VO auch nur Gewissheit, dass eine Ausgleichszahlung binnen 7 Tagen zu erfolgen hat. Im nationalen Recht findet sich sicherlich eine Stelle, dass bei einer ausbleibenden Leistung eine Erstattung bisher angefallener Aufwendungen zu erfolgen hat. Um es mit deinen Worten zu sagen: Die Erstattungen sind gesetzlich vorgeschrieben und reguliert und keine freiwillige Kulanz oder was auch immer.
Ich, der selbst Angestellter ist, könnte mich anno 2020 auch einmalig damit abfinden, auf Urlaubsgeld zu verzichten. Einfach aus dem pragmatischen Grund, in diesem Jahr zwar Erholungsurlaub machen zu können, dafür aber keine übermäßigen Aufwendungen hätte. Mich hat in der Firma aber bisher niemand gefragt, ob ich dazu bereit wäre, noch wurde gefragt, wer Ideen hätte, die finanzielle Lage in der Krisensituation zu verbessern.
Und: wer gut und gern auf 5-stellige Beträge verzichten kann, darf auch gern darüber nachdenken, diese an wohltätige Zwecke zu spenden. Es gibt sicherlich genügend Baustellen, egal ob Mensch, Tier oder Umwelt, die auf freiwillige Hilfen angewiesen sind. Ich für mich bin egoistisch genug um zu sagen, dass ich gern selbst darüber verfügen möchte, wem ich was zukommen lasse und mir dies nicht von einem Dienstleister vorschreiben lassen will, der sich nicht an gesetzlich bindende Regeln hält.