Lufthansa streicht Bogota!? und stellt mir auch keine Alternative zur Verfügung.

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TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
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KLM ruft aktuell erschreckende Preise auf, auch da wäre ich nicht so sicher ob man sein Geld zurück bekommt, oder nur das was billigere Flüge mit anderen Airlines gekostet hätten.
Screenshot mit den vergleichbaren Angeboten der Konkurrenz (gleiche Reiseklasse, gleiche Reisetage, ähnliche Anzahl Zwischenstopps) machen.
LH hat gestrichen und muss nun mit den Konsequenzen leben.

Ob eine Ersatzbeförderung über die USA ohne zwingende Gründe ausgeschlagen werden kann (wenn z.B. ein Visum benötigt würde, was nicht auf die Schnelle beschafft werden kann), würde ich bezweifeln. Es mag unbequem sein, aber ob ein Umstieg in den USA die Alternative unzumutbar macht, sehe ich nicht ganz. Die einschlägige Rechtsprechung dazu ist mir aber nicht bekannt.
 

Travel_Lurch

Erfahrenes Mitglied
15.09.2009
2.510
879
Leider gibt es ja aktuell gar keine brauchbaren Ersatzbeförderungsangebote... Die Lufthansa bietet eigentlich fast nur die Rückzahlung an. Oder die Variante zwei Tage früher oder ein Tag später eine Klasse tiefer.
Zu den schon vorhin genannten Alternativzielen SJO, PTY und US kommt noch MEX dazu.
Nachdem ich zu Coronazeiten in 2020 auch einen LH-BOG-Flug hatte (der nicht stattfand), konnte ich diesen via GRU umbuchen. Nachdem AV dann aber erst 23h später nach BOG flog, kam Einspruch von +1.
Ich hatte damals mehrere Telefonate mit der sehr bemühten Dame vom Service. Sie meinte, Umbuchung via MEX oder USA geht nicht, weil andere Region.
Ich habe es dann nicht weiter eskaliert und alles storniert (AV war zu der Zeit in Chapter 11 und flog fast gar nicht mehr - d.h. die Inlandsflüge standen auch auf der Kippe).
Good luck....
Und falls LH weiter zickt, dann Matthias beauftragen.
 

malschauen

Erfahrenes Mitglied
05.12.2016
2.668
1.818
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ?
Wenn die Zeiten passen, glaube ich kaum das man wegen Route Sonderwünsche erfüllt bekommt. Bestenfalls das Geld komplett zurück.
Z.B. dass man in die USA aus Gründen nicht einreisen darf. Dass man aus Gründen für die USA ein Visum benötigt. Ich würde da auch eher versuchen einen Umstieg zu vermeiden, da man die Einreise nicht immer so genau planen kann und es doch mal dauern kann. Da LH aber von sich aus nichts anbietet, hat sich die Frage ob man USA ablehnen kann erledigt, da man dann selber Herr / Frau des Reiseplans ist. Man muss keine umfangreiche Recherche mit allen möglichen Optionen des Umstieges machen und beschränkt sich bequemerweise auf Europa und Südamerika. Da dürfte es genug Verbindungen geben und da halt die zeitlich passenste mit einem Blick auf die Kosten (nicht gerade etwas zu buchen, was kostenmässig völlig aus der Reihe schlägt) raussuchen.
 

Tipene

Aktives Mitglied
15.08.2014
208
727
TXL
Leider bin ich auch betroffen. Mein Routing im März: FRA-BOG-CTG-PTY-FRA. Letzte Woche wurde mein Panama Flug storniert und problemlos per Hotline auf Bogota umgebucht. Gestern kam dann die Stornierung BOG-FRA. So langsam mache ich mir echt Sorgen :cool:.
 

Tipene

Aktives Mitglied
15.08.2014
208
727
TXL
Leider bin ich auch betroffen. Mein Routing im März: FRA-BOG-CTG-PTY-FRA. Letzte Woche wurde mein Panama Flug storniert und problemlos per Hotline auf Bogota umgebucht. Gestern kam dann die Stornierung BOG-FRA. So langsam mache ich mir echt Sorgen :cool:.
Ich konnte gerade meine Flüge in der LH Hotline umbuchen. Leider ein Tag vorher, bedeutet auch ein Tag weniger Urlaub. Allerdings habe ich jetzt auf dem Rückflug nicht mehr den Umweg über Barcelona sondern direkt von Frankfurt nach Berlin. Ich hatte den Flug für 1390€ gebucht mit Start- und Endpunkt Barcelona. Insofern bin ich fast zufrieden......
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.118
9.953
Screenshot mit den vergleichbaren Angeboten der Konkurrenz (gleiche Reiseklasse, gleiche Reisetage, ähnliche Anzahl Zwischenstopps) machen.
Is klar, aber wenn diese Screenshots zeigen, dass du jetzt deutlich teurer reist, was berechtigt dich jetzt auch mehr zu fordern ?
Wenn LH einen Screenshot zeigen kann, dass du auch signifikant billiger hättest reisen können, bist du wieder genau da wo du auch ohne Schreenshot wärst.

Wenn klar ist, das KLM nicht teurer ist, klar. Buchen, LH davon unterrichten, dass du mangels Angebot zur Ersatzbeförderung von deinem Recht zur Stornierung gebrauch machst und dein Geld binnen 7 Tagen zurückforderst, und dann den KLM Flug davon bezahlen. Und von der Differenz in AMS ein Grolsch auf das Wohl von LH trinken.

LH hat gestrichen und muss nun mit den Konsequenzen leben.
mit den gesetzlich klar geregelten Konsequenzen.
Wenn LH gestrichen hat, kannst du nicht plötzlich deine eigenen Regeln aufstellen.
Was immer LH gemacht hat, es befreit dich nicht von der Mitwirkungspflicht, du must helfen den entstandenen Schaden gering zu halten, für den du Ersatz forderst.

Ob eine Ersatzbeförderung über die USA ohne zwingende Gründe ausgeschlagen werden kann (wenn z.B. ein Visum benötigt würde, was nicht auf die Schnelle beschafft werden kann), würde ich bezweifeln.
Für Transit brauchst du kein Visum.
Nur für wenige Länder mag es objektive Gründe geben, warum man nicht in diesen im internationalen Transitbereich umsteigen kann. Vor 40 Jahren z.B. als Schwarzer in Sudafrika,

Die EU261 spricht in Artikel 5 nur von Ankunftszeit und unter dem angesprochen Artikel 8 über "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Den Ort des Stopovers in ein anderes zivilisiertes Land zu verlegen (durch das Millionen Menschen auf ähnlicher Route jedes Jahr reisen) dürften die meisten Gerichte dieser Welt als vergleichbar ansehen.

Mir ist bisher kein Urteil bekannt, in dem ein Zwischenstop im Zusammenhang mit diesem Artikel als "nicht vergleichbar" angesehen wurde.
Es gibt dutzende Urteile ob dies bei Pauschalreisen einen Reisemangel darstellt, aber meines Wissens keins bei Ersatzbeförderung.

Prinzipell hast du keinen Anspruch auf deinen Wunschflug als Ersatz, die Airline "bietet an" und du kannst annehmen oder ablehnen und dein Geld zurückfordern.
Die Formulierung "Nach Wunsch des Fluggastes" bezieht sich darauf, später zu fliegen, also auf einen gewünschten Zeitraum, nicht auf einen bestimmten gewünschten Flug. (in der Englischen Übersetzung ist das glockenklar formuliert)
Du hast Anrecht auf "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt", fliegt LH also Bogota nicht täglich an, eine andere Airline aber sehr wohl, hast du natürlich ein Recht auf einen Flug am Folgetag, musst nicht warten bis LH wieder fliegt. Du kannst dir aber nicht aussuchen welche Airline, wenn deren Flug nicht früher geht als der von LH angebotene.

Um auch LH mal zu loben, wenn du sagts
ich habe gerade eine Flugstreichung für Bogota erhalten.
dann finde ich das für einen Flug am 5. Oktober schon fast beachtlich, LH hat es nicht für nötig befunden mich über gestrichene Flüge während Corona zu unterrichten, ich habe das immer selbst beim Flugstatus festgestellt, und musste dann selbst aktiv werden. Keine Ahnung wann LH geplant hatte mich zu unterichten.


Weiter wurde mir keine Alternative angeboten.
Das ist natürlich bereits ein Verstoß gegen die EU261, den du auch offiziell dem LBA melden solltest. Da bekommst du zwar kein Geld für, und der nationale Champion wohl auch kein Bußgeld (andere Behörden in Europa sind da härter!), aber bei Zehntausenden von Beschwerden höhlt vielleicht doch steter Tropfen den Stein.
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.265
755
Allgäu
So, nach einem Tip aus einem anderen Bereich habe ich heute den Chat ausprobiert und konnte auch mit einem Mitarbeiter in realtime chatten. Leider wurde der erste Chatverlauf abgebrochen. 5 weitere Versuche landeten im Nirgendwo. Beim 6. habe ich dann wieder jemand erreichen können und der hat mir schriftlich bestätigt, das er nichts machen kann. Mich auch nicht auf eine Fremdairline umbuchen kann und ich die Hotline anrufen soll. Screenshot getätigt.
Ich bin so auf 199, bin auch kurz davor meine Sen Karte zurückzugeben, achja geht ja nicht hab Sie ja nie erhalten, stimmt die Kofferanhänger auch nicht.
Morgen und am Freitag werde ich es dann nochmal an einem Airport Schalter probieren.
Sollte das dann auch nicht gehen, weiß ich auch nicht. Bin mir nicht sicher ob ich mit 12.000 Euro für die Tickets in Vorleistung gehen soll. Ist halt auch viel Geld, falls es dann nicht klappt mit dem Regress.
Eine Lehre aus dieser Posse ist auf jeden Fall, ich werde die LH Kreditkarte abschaffen. Meilen sammeln lohnt nicht. Man wird behandelt wie der letzte Dreck.
 
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Reaktionen: tiswas01

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.654
1.199
Morgen und am Freitag werde ich es dann nochmal an einem Airport Schalter probieren.
Kommt nach Wohnort drauf an. MUC & FRA müsste noch eigene LH-Schalter haben - andere Airports wie z.B. HAM haben Fremdfirmen die einem absolut nicht weiterhelfen können. Einen Versuch ist es wert, aber ich wurde schon abgebügelt mit dem Verweis, dass der Ticketschalter sich nur um "tagesaktuelle" Probleme kümmern würde und der Rest über die Hotline erfolgen müsste... Ich drücke fest die Daumen!
 

buddes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
1.265
755
Allgäu
was passiert eigentlich wenn ich auf die Annulierung nicht reagiere. Das erste Segment, Zug von MUC nach FRA ist ja weiterhin bestätigt. Müßte ich nicht dann automatisch am Abreisetag umgebucht werden?
 

Mojoe

Erfahrenes Mitglied
20.02.2013
567
535
Nun ja, in FRA würdest du dann höchstwahrscheinlich folgenden Satz hören:
"Auch wenn das Ticket bereits unter Airport Control ist, können wir Ihnen leider nur wenige (konzerneigene) Alternativen frühestens am nächsten Tag anbieten."
Dass mit LH / 4Y usw. am selben Tag dann noch was möglich ist, wäre ein ziemlich großer Zufall.
Und nein, auch hier würde man dich beharrlich nicht auf KL oder IB umbuchen.
Kurzum: besser das neue Ticket selber kaufen und die Kohle anschließend zurückholen.
 

Threy

Erfahrenes Mitglied
05.05.2020
2.712
1.002
So, nach einem Tip aus einem anderen Bereich habe ich heute den Chat ausprobiert und konnte auch mit einem Mitarbeiter in realtime chatten. Leider wurde der erste Chatverlauf abgebrochen. 5 weitere Versuche landeten im Nirgendwo. Beim 6. habe ich dann wieder jemand erreichen können und der hat mir schriftlich bestätigt, das er nichts machen kann. Mich auch nicht auf eine Fremdairline umbuchen kann und ich die Hotline anrufen soll. Screenshot getätigt.
Ich bin so auf 199, bin auch kurz davor meine Sen Karte zurückzugeben, achja geht ja nicht hab Sie ja nie erhalten, stimmt die Kofferanhänger auch nicht.
Morgen und am Freitag werde ich es dann nochmal an einem Airport Schalter probieren.
Sollte das dann auch nicht gehen, weiß ich auch nicht. Bin mir nicht sicher ob ich mit 12.000 Euro für die Tickets in Vorleistung gehen soll. Ist halt auch viel Geld, falls es dann nicht klappt mit dem Regress.
Eine Lehre aus dieser Posse ist auf jeden Fall, ich werde die LH Kreditkarte abschaffen. Meilen sammeln lohnt nicht. Man wird behandelt wie der letzte Dreck.
Erst einmal Ruhe bewahren und die Ratio walten lassen.

Jeder vernünftige Anwalt wird dir empfehlen, der Airline eine Frist zur Umbuchung zu setzen (bei Abflug in 6 Wochen sollten 14 Tage ok sein)

Unter uns, die Streichkonzerte vieler Airlines kommen erst noch…

In 14 Tagen sehen wir dann weiter…

Um welche Buchungsklasse handelt es sich?
 

jaykayham

Erfahrenes Mitglied
14.08.2012
1.654
1.199
was passiert eigentlich wenn ich auf die Annulierung nicht reagiere. Das erste Segment, Zug von MUC nach FRA ist ja weiterhin bestätigt. Müßte ich nicht dann automatisch am Abreisetag umgebucht werden?
Sicherlich sind Deine Versuche und Bemuehungen schon als Vermerk in der Buchung hinterlegt... Und selbst, was machst Du, wenn es am selben Tag keine Verfuegbarkeiten gibt, sondern erst Tage spaeter?!
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.775
2.607
PIX, BER, ZRH
Auf Basis welcher Rechtsgrundlage ?

EG 261/2004 meinte:
Artikel 8

Anspruch auf Erstattung oder anderweitige Beförderung

(1) Wird auf diesen Artikel Bezug genommen, so können Fluggäste wählen zwischen

...

c) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zu einem späteren Zeitpunkt nach Wunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze.

Wenn die Zeiten passen, glaube ich kaum das man wegen Route Sonderwünsche erfüllt bekommt. Bestenfalls das Geld komplett zurück.

Das ist natürlich Blödsinn. Es handelt sich nicht um "Sonderwünsche", ein nicht ursprünglich gebuchtes Routing über ein anderes Land nicht zu akzeptieren. Und damit verwirkt man auch nicht den Anspruch auf eine anderweitige Beförderung und muss sich dann mit Erstattung begnügen.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Is klar, aber wenn diese Screenshots zeigen, dass du jetzt deutlich teurer reist, was berechtigt dich jetzt auch mehr zu fordern ?
Wenn LH einen Screenshot zeigen kann, dass du auch signifikant billiger hättest reisen können, bist du wieder genau da wo du auch ohne Schreenshot wärst.

Wenn klar ist, das KLM nicht teurer ist, klar. Buchen, LH davon unterrichten, dass du mangels Angebot zur Ersatzbeförderung von deinem Recht zur Stornierung gebrauch machst und dein Geld binnen 7 Tagen zurückforderst, und dann den KLM Flug davon bezahlen. Und von der Differenz in AMS ein Grolsch auf das Wohl von LH trinken.


mit den gesetzlich klar geregelten Konsequenzen.
Wenn LH gestrichen hat, kannst du nicht plötzlich deine eigenen Regeln aufstellen.
Was immer LH gemacht hat, es befreit dich nicht von der Mitwirkungspflicht, du must helfen den entstandenen Schaden gering zu halten, für den du Ersatz forderst.


Für Transit brauchst du kein Visum.
Nur für wenige Länder mag es objektive Gründe geben, warum man nicht in diesen im internationalen Transitbereich umsteigen kann. Vor 40 Jahren z.B. als Schwarzer in Sudafrika,

Die EU261 spricht in Artikel 5 nur von Ankunftszeit und unter dem angesprochen Artikel 8 über "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt". Den Ort des Stopovers in ein anderes zivilisiertes Land zu verlegen (durch das Millionen Menschen auf ähnlicher Route jedes Jahr reisen) dürften die meisten Gerichte dieser Welt als vergleichbar ansehen.

Mir ist bisher kein Urteil bekannt, in dem ein Zwischenstop im Zusammenhang mit diesem Artikel als "nicht vergleichbar" angesehen wurde.
Es gibt dutzende Urteile ob dies bei Pauschalreisen einen Reisemangel darstellt, aber meines Wissens keins bei Ersatzbeförderung.

Prinzipell hast du keinen Anspruch auf deinen Wunschflug als Ersatz, die Airline "bietet an" und du kannst annehmen oder ablehnen und dein Geld zurückfordern.
Die Formulierung "Nach Wunsch des Fluggastes" bezieht sich darauf, später zu fliegen, also auf einen gewünschten Zeitraum, nicht auf einen bestimmten gewünschten Flug. (in der Englischen Übersetzung ist das glockenklar formuliert)
Du hast Anrecht auf "anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Reisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt", fliegt LH also Bogota nicht täglich an, eine andere Airline aber sehr wohl, hast du natürlich ein Recht auf einen Flug am Folgetag, musst nicht warten bis LH wieder fliegt. Du kannst dir aber nicht aussuchen welche Airline, wenn deren Flug nicht früher geht als der von LH angebotene.
Joa Volume, was soll ich sagen... Wortreich aber wenig hilfreich.
Die Idee des Screenshots ist natürlich die Angemessenheit zu belegen, aka akzeptabler Preis für die Ersatzbeförderung. Du kannst gerne den Screenshot der EUR 2k Reisen machen, dann für EUR 6.2k buchen und auf die Schnauze fliegen. Der Rest der Leser wird es verstanden haben.
Angemesseneheit ist zwar ein Gummibegriff, aber der XMV siegt idR (zu Recht).

Ob man für Transit in den USA kein Visum braucht, können kompetentere Leute beantworten. Ich meinte, es sei so (und so viele Posts, die eine Ersatzbeförderung via USA ausschliessen wegen Visa-Behinderung. Mein letztes USA Visum war J1, YMMV.
Korrigiert
 
Zuletzt bearbeitet:

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.775
2.607
PIX, BER, ZRH
Was immer LH gemacht hat, es befreit dich nicht von der Mitwirkungspflicht, du must helfen den entstandenen Schaden gering zu halten, für den du Ersatz forderst.

An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den Schaden beim Fluggast so gering wie möglich zu halten. Aber LH gibt ja bekanntermassen darauf einen Scheiss.
 

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
An dieser Stelle sei auch darauf verwiesen, dass das ausführende Luftfahrtunternehmen den Schaden beim Fluggast so gering wie möglich zu halten. Aber LH gibt ja bekanntermassen darauf einen Scheiss.
Schadensminderungspflicht betrifft - begriffsimmanent - nur den Geschädigten. Aber bei einer so asymmeterischen Lage wie hier, ist das, zumindest m.E., eher kein Thema (wie gesagt, die Angemessenheit ist relevant. Ein EUR 700 Y Ticket wird nur in den seltestens Fäll ein EUR 12k F Ticket...).
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.775
2.607
PIX, BER, ZRH
Schadensminderungspflicht betrifft - begriffsimmanent - nur den Geschädigten.

Na gut, dann nennen wir es halt Ärgernis und Unannehmlichkeiten, die der Schädigende [oder nennt man es Schädling?] mindern muss.

EG 261/2004 meinte:
(12) Das Ärgernis und die Unannehmlichkeiten, die den Fluggästen durch die Annullierung von Flügen entstehen, sollten ebenfalls verringert werden. [...]

Aber bei einer so asymmeterischen Lage wie hier, ist das, zumindest m.E., eher kein Thema (wie gesagt, die Angemessenheit ist relevant. Ein EUR 700 Y Ticket wird nur in den seltestens Fäll ein EUR 12k F Ticket...).

Fluggastrechtlich muss die anderweitige Beförderung für den Fluggast zumutbar sein. Ein Re-Routing über ein anderes Land mit gegebenenfalls Erfüllung weiterer erforderlicher Einreisebestimmungen muss nicht zwangsläufig auch zumutbar sein.
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.399
2.049
Meine Meinung: Umbuchung auf Flüge über USA können seitens des PAX immer abgelehnt werden...
zum Einen: Pax muss selbst mit deutschem Reisepass eine Gebühr für Esta bezahlen..
zum anderen: jeder kann bei der Fluggesellschaft angeben, für ein Esta nicht berechtigt zu sein.. sei es "Vorstrafe", Besuch in "bösen" Ländern oder selbst die Weigerung seine Social-Media-Accounts offenzulegen..
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.003
3.260
CGN / MUC / ZRH / EWR
Meine Meinung: Umbuchung auf Flüge über USA können seitens des PAX immer abgelehnt werden...
zum Einen: Pax muss selbst mit deutschem Reisepass eine Gebühr für Esta bezahlen..
zum anderen: jeder kann bei der Fluggesellschaft angeben, für ein Esta nicht berechtigt zu sein.. sei es "Vorstrafe", Besuch in "bösen" Ländern oder selbst die Weigerung seine Social-Media-Accounts offenzulegen..
Darüber hinaus kommt derzeit auch noch die Impfpflicht für die USA Einreise - keine Ahnung wie's für Bogota aussieht... :D
 

agricola

Reguläres Mitglied
03.04.2012
31
2
Hallo! Mein Flug nach BOG wurde auch annulliert. Halbwegs akzeptable Alternativen gäbe es, allerdings nicht in der von mir gebuchten Premium Economy.
Für ich wäre es okay, in einer anderen Beförderungsklasse zu fliegen.
Wie geht LH damit um bzw. welche Ansprüche habe ich? Sollte eine Umbuchung auf Economy möglich sein? Erhalte ich eine anteilige Erstattung?
Ich würde gerne möglichst gut vorbereitet in ein Gespräch mit der Hotline gehen. Vielen Dank!
 

dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
2.003
3.260
CGN / MUC / ZRH / EWR
Hallo! Mein Flug nach BOG wurde auch annulliert. Halbwegs akzeptable Alternativen gäbe es, allerdings nicht in der von mir gebuchten Premium Economy.
Für ich wäre es okay, in einer anderen Beförderungsklasse zu fliegen.
Wie geht LH damit um bzw. welche Ansprüche habe ich? Sollte eine Umbuchung auf Economy möglich sein? Erhalte ich eine anteilige Erstattung?
Ich würde gerne möglichst gut vorbereitet in ein Gespräch mit der Hotline gehen. Vielen Dank!
Besteh einfach auf Ersatzbeförderung in der Premium Economy - im Zweifel mit einer anderen Airline.
Downgrade gibt nur prozentuale Entschädigung und das auch nur anteilig auf die Kilometer der Reise, die eigentlich in Y+ gewesen wären (bzw. hier wäre ja zusätzlich noch der im Raum stehende Entschädigungsanspruch aufgrund der vorausgegangenen Annullierung, sofern Flug innerhalb 14 Tage)
 
Zuletzt bearbeitet:

TrickMcDave

Erfahrenes Mitglied
16.07.2015
4.205
3.184
ZRH
Fluggastrechtlich muss die anderweitige Beförderung für den Fluggast zumutbar sein. Ein Re-Routing über ein anderes Land mit gegebenenfalls Erfüllung weiterer erforderlicher Einreisebestimmungen muss nicht zwangsläufig auch zumutbar sein.
Ich stimme Dir zu und habe nichts anderes behauptet. Siehe dazu #26.
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.775
2.607
PIX, BER, ZRH
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300x250
Ich stimme Dir zu und habe nichts anderes behauptet. Siehe dazu #26.

Ich wollte nur darauf hinweisen, dass EG 261/2004 "angemessen" nur in Bezug auf Betreuungsleistung kennt und anderweitige Beförderungen für den Fluggast zumutbar sein müssen. Das mit dem Re-Routing war eher an @Volume adressiert.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Besteh einfach auf Ersatzbeförderung in der Premium Economy - im Zweifel mit einer anderen Airline.
Downgrade gibt nur prozentuale Entschädigung und das auch nur anteilig auf die Kilometer der Reise, die eigentlich in Y+ gewesen wären bzw. hier wäre ja zusätzlich noch der im Raum stehende Entschädigungsanspruch aufgrund der vorausgegangenen Annullierung.

Genau. Einem Downgrade würde ich so einfach auch nicht zustimmen.