Luftraumsperrungen im Kontext der Ukrainekrise

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skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.605
5.848
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Und dann „kümmert“ sich niemand um den Flieger?

Wer denn? Westliche MRO-Unternehmen werden wohl nicht mit dem Russen zusammenarbeiten dürfen, rausholen kann oder will er seine Kisten auch nicht, also werden die wohl verrotten. Der Lessor (2x CMB aus China, 1x GTLK aus Russland, die MUC-Maschine gehört CMB) scheint auch kein Interesse zu haben, Aeroflot die Kiste abzunehmen, die dürften den Flieger ja wohl bei der LHT einbuchen.
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Genau genommen war schon beim Abflug der Maschinen bekannt, dass das Flugverbot über weiten Teilen der EU bei den Rückflügen greifen würde. Man hat halt darauf gesetzt, irgendwie noch rauszukommen - und verloren.

An Regeln, die von jemand anderem aufgestellt wurden, halten ist dem russischen Staat halt nicht so geläufig... ;)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Da die russischen Airlines ihren Verkehr in/über westliche Länder auf NULL gesenkt haben, ist der Verlust dieser Flugzeuge verschmerzbar.
Für den Flugbetrieb innerhalb Russlands, nach Belarus, restlichen GUS-Staaten (außer Moldawien), Türkei, Indien, Thailand, Kuba, Südameriak China (bald), Ägypten etc. ist die Flotte ausreichend.
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.510
17.115
FRA
Für den Flugbetrieb innerhalb Russlands, nach Belarus, restlichen GUS-Staaten (außer Moldawien), Türkei, Indien, Thailand, Kuba, Südameriak China (bald), Ägypten etc. ist die Flotte ausreichend.
Ja - Werden deshalb täglich mehr gestohlene Flugzeuge ausgeschlachtet, um den Betrieb noch irgendwie am Laufen zu halten?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.167
7.925
Na da wird der Flughafen aber „Spaß“ damit haben. Steht nur unnütz in der Gegend rum, nimmt Platz weg und erzeugt ggf. auch noch Kosten - spätestens wenn man es auf eigene Rechnung entsorgen und darauf hoffen muss, dass der Eigner einem das zurück zahlt. In solchen Fällen fände ich eine zeitnahe Zwangsenteignung sinnvoller. Solange das Flugzeug ohne all zu großen Aufwand wieder flugtüchtig gemacht werden kann, könnte man es immerhin noch verkaufen um die eigenen Kosten zu decken. Außerdem ist ansonsten noch funktionstüchtige Flugzeuge zu verschrotten eine Umweltsünde.
 
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juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.510
17.115
FRA
Inwiewiet wurden die Flugzeugw denn gestohlen? Ein Diebstahl liegt in meinen Augen nicht vor, allenfalls eine Unterschlagung.
Also in Deutschland gilt bei Unterschlagung:
Strafgesetzbuch (StGB) § 246
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.



Russland hat nach Angaben europäischer Luftfahrtbehörden eine Vielzahl von westlichen Flugzeugen „gestohlen“. Es geht dabei um Leasingmaschinen, die von russischen Fluglinien gemietet wurden. Ein neues russisches Gesetz macht die Registrierung der Flugzeuge in Russland – und somit die Beschlagnahmung – legal:

 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.051
503
MUC
Habe am Samstag eine Aeroflot Maschine am MUC auf dem Vorfeld stehen sehen. Nicht eingemottet. Einfach nur geparkt. Kennt jemand die Geschichte dazu? Bekommt man die ohne größere Arbeiten überhaupt wieder flott?
Falls du die hinter dem Satellitenterminal meinst: Die ist schon "eingemottet", soweit man das als Laie von außen beurteilen kann (Triebwerke abgedeckt).
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Russland hat nach Angaben europäischer Luftfahrtbehörden eine Vielzahl von westlichen Flugzeugen „gestohlen“. Es geht dabei um Leasingmaschinen, die von russischen Fluglinien gemietet wurden. Ein neues russisches Gesetz macht die Registrierung der Flugzeuge in Russland – und somit die Beschlagnahmung – legal:

Was halt nach russischer Sicht so "legal" ist. Die Leasingverträge sind doch mit Sicherheit nicht nach russischem Recht geschlossen. ;)
 
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doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Also in Deutschland gilt bei Unterschlagung:
Strafgesetzbuch (StGB) § 246
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
Und? Damit bestätigst Du meine Meinung?
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.167
7.925
Falls du die hinter dem Satellitenterminal meinst: Die ist schon "eingemottet", soweit man das als Laie von außen beurteilen kann (Triebwerke abgedeckt).
Wenn die Triebwerke abgedeckt gewesen wären, wäre es klar gewesen, dass sie im Deep Storage ist. Aber genau das war nicht der Fall. Die parkte auch neben anderen Maschinen. Leider habe ich die Kennung nicht ausmachen können.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Es macht gar keinen Unterschied, dient der Ablenkung vom Fakt, dass es sich hier um den größten Flugzeug-Diebstahl der Weltgeschichte handelt.
Da bin ich Deiner Meinung. Ein solche Einlassung unten werte ich als Ablenkung.

Also in Deutschland gilt bei Unterschlagung:
Strafgesetzbuch (StGB) § 246
(1) Wer eine fremde bewegliche Sache sich oder einem Dritten rechtswidrig zueignet, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in anderen Vorschriften mit schwererer Strafe bedroht ist.
 

shortfinal

Erfahrener Maximierer
28.05.2010
3.710
462
STR
Und dann „kümmert“ sich niemand um den Flieger?
Das betrifft übrigens weit mehr Flugzeuge/Hubschrauber als die drei genannten von SU. Allein in Deutschland dürfte eine zweistellige Zahl an Business-Jets mit (mindestens teilweise) russischen Eigentümern vor sich hinrosten. Weltweit könnte die Anzahl dreistellig sein. Diese Luftfahrzeuge haben sind zum großen Teil in EASA Staaten zugelassen.
Flugverbot herrscht für die Luftfahrzeuge sowieso, aber wie gesagt hat von einem Tag auf den anderen auch kein Instandhaltungsbetieb mehr eine Hand an den Flieger legen dürfen. Einerseits da die Instandhaltungsbetiebe keine Geschäfte mit Russland machen dürfen, obwohl in vielen Fällen nicht unmittelbar ein Russe Eigetümer (Kunde) wäre sondern z.B eine deutsche GmbH.
Aber vor allem die Luftfahrzeug-Hersteller waren sehr schnell Listen zu erstellen, an welchen Flugzeugen keine Dienstleistungen mehr vorgenommen werden dürfen. Und da hält sich jeder dran, denn sonst beendet der LFZ-Hersteller ganz schnell die Zusammenarbeit mit dem MRO.
Perspektivisch kommt es wohl darauf an, wie lange der Zustand anhält, ob es sich irgendwann noch lohnt ein umfangreiches Prüftprogramm zu erstellen um die Flieger wieder lufttüchtig zu bekommen oder ob ausschlachten und nur die Komponenten prüfen.
 

vapianojunkie

Erfahrenes Mitglied
15.01.2014
1.051
503
MUC
Wenn die Triebwerke abgedeckt gewesen wären, wäre es klar gewesen, dass sie im Deep Storage ist. Aber genau das war nicht der Fall. Die parkte auch neben anderen Maschinen. Leider habe ich die Kennung nicht ausmachen können.
Bei der Maschine, die ich meine, sind die Triebwerke abgedeckt (anbei). :)
 

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insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.153
680
jwd
Da bin ich Deiner Meinung. Ein solche Einlassung unten werte ich als Ablenkung.
Fraglich ist, wo das deutsche StGB anwendbar ist, wenn der Leasinggeber in Irland ein Problem mit dem Leasingnehmer in Russland hat. Das anzuwendende Recht ist ganz sicher vertraglich festgelegt — es ist ganz sicher nicht das deutsche Recht. Und schon gar nicht das Strafrecht als erste Anlaufstelle.
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.982
6.039
Er hat mit gar nichts begonnen, sondern Du hast angefangen, Dich in völlig sinnloser und überflüssiger Weise an der offenkundig umgangssprachlich gemeinten Aussage von "gestohlenen" Flugzeugen abzuarbeiten.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Ja, weil die Flugzeuge nicht gestohlen wurden.
Im britischen und russischen Recht wird man unter dem Begriff Diebstahl wohl eine ähnliche Definition finden.

Ferner möchte ich anmerken, dass ein Leasinggeber nicht einfach so von Heute auf Morgen die Leasingverträge mit dem
Leasingnehmer kündigen darf. Selbst ein Unterschlagung muss hier nicht immer vorliegen.
 

insofern

Erfahrenes Mitglied
29.08.2017
1.153
680
jwd
Ja, weil die Flugzeuge nicht gestohlen wurden.
Im britischen und russischen Recht wird man unter dem Begriff Diebstahl wohl eine ähnliche Definition finden.

Ferner möchte ich anmerken, dass ein Leasinggeber nicht einfach so von Heute auf Morgen die Leasingverträge mit dem
Leasingnehmer kündigen darf. Selbst ein Unterschlagung muss hier nicht immer vorliegen.
Im Leasingvertrag steht, dass die Leasingrate in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlt wird, jedenfalls nicht mit russischen Rubeln. Russische Leasingnehmer können aber nicht mehr in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlen, weil ihnen wegen der Sanktionen nur russische Rubel zur Verfügung stehen. Die sind aber am Weltmarkt gerade wertlos.

Also können die Leasingraten nicht mehr bezahlt werden. Und für diesen Fall steht sehr sicher im Vertrag, dass der Leasinggegenstand an den Leasinggeber retourniert werden muss.

Du bist mit glitzernden Schlagworten aus dem Strafrecht unterwegs, klingt wie irgendwo aufgeschnappt. Darum geht es hier aber gar nicht. Vielleicht wäre es eine gute Idee gewesen, den Wink mit dem Faulzahn von @meilenfreund aus #893 zu beherzigen und Deine Teilnahme an spekulativen Diskussionen über Rechtsgeschäfte auf den Teil zu reduzieren, den Du beherrschst.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Russische Leasingnehmer können aber nicht mehr in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlen, weil ihnen wegen der Sanktionen nur russische Rubel zur Verfügung stehen.
Das ist eine Behauptung von Dir - mehr nicht.

Deine Teilnahme an spekulativen Diskussionen über Rechtsgeschäfte auf den Teil zu reduzieren, den Du beherrschst.
Was beherrschst Du nun genau?
 

MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.577
9.475
Dahoam
Im Leasingvertrag steht, dass die Leasingrate in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlt wird, jedenfalls nicht mit russischen Rubeln. Russische Leasingnehmer können aber nicht mehr in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlen, weil ihnen wegen der Sanktionen nur russische Rubel zur Verfügung stehen. Die sind aber am Weltmarkt gerade wertlos.
Nachdem wir (und andere Staaten) ja nach wie vor Öl aus Russland bekommen (Gas wohl nicht mehr?) und das vermutlich in EUR oder USD zahlen sollte das Land eigentlich auch noch ausreichend Geld mit dem man was anfangen kann besitzen.
 

mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.010
2.793
Nachdem wir (und andere Staaten) ja nach wie vor Öl aus Russland bekommen (Gas wohl nicht mehr?) und das vermutlich in EUR oder USD zahlen sollte das Land eigentlich auch noch ausreichend Geld mit dem man was anfangen kann besitzen.
Das Problem sind nicht die Zahlungen, sondern schlicht und einfach, dass die Leasinggeber kein Leasinggeschäft mit russischen Fluggesellschaften machen dürfen - s. https://www.aerotelegraph.com/russischen-airlines-droht-abzug-von-hunderten-jets

Damit entfällt die Geschäftsgrundlage, die Verträge wurden gekündigt und die russischen Fluggesellschaften müssten die Jets zurück an den Eigentümer geben. Tun sie aber nicht.

Jetzt könnten wir uns hier weiter darüber streiten, welcher Straf- oder Zivilrechtstatbestand in welchem Recht erfüllt oder nicht erfüllt ist. Das ist aber nun wirklich Kaisers Bart....
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.180
Nachdem wir (und andere Staaten) ja nach wie vor Öl aus Russland bekommen (Gas wohl nicht mehr?) und das vermutlich in EUR oder USD zahlen sollte das Land eigentlich auch noch ausreichend Geld mit dem man was anfangen kann besitzen.
Deutschland bekommt natürlich weiterhin noch Gas von Russland - über den Ukraine-Transit-Pipeline (teilweise übrigens von Deutschland erbaut).
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Das Problem sind nicht die Zahlungen, sondern schlicht und einfach, dass die Leasinggeber kein Leasinggeschäft mit russischen Fluggesellschaften machen dürfen - s. https://www.aerotelegraph.com/russischen-airlines-droht-abzug-von-hunderten-jets

Damit entfällt die Geschäftsgrundlage, die Verträge wurden gekündigt und die russischen Fluggesellschaften müssten die Jets zurück an den Eigentümer geben. Tun sie aber nicht.
Eine Kündigung ist aber nicht immer rechtlich wirksam, insb. wenn Diese fristlos erfolgt ist.
Wir alle kennen die force majeure Klauseln in den Verträgen nicht.

Russische Leasingnehmer können aber nicht mehr in USD, EUR, GBP oder sonstwas bezahlen, weil ihnen wegen der Sanktionen nur russische Rubel zur Verfügung stehen.
Zahlungen zwischen russischen und internationalen Partnern (insb. in Indien, China, Südafrika, Brasilien etc.) werden natürlich weiterhin in USD, EUR, GBP beglichen. Das ist ein Märchen, was Du hier erzählst.