Danke für deine Einschätzung.Flüge als solche sind doch nicht untersagt, oder? Nur eben die Airlines des jeweils anderen im jeweiligen eigenen Luftraum. Insofern ginge das wohl grundsätzlich schon, wenn die entsprechenden Streckenrechte da wären. Die Deine potentielle indische Airline eher nicht haben dürfte.
Es geht nicht darum die Strecke AMD-BER zu bewältigen, sondern wie du schreibst, einen Stop in Moskau einzulegen, dort etwas zu erledigen und dann mit zusätzlichen Personen weiterzufliegen.AMD-BER bietet Quatar Airlines via DOH.
Wenn du wirklich unbedingt eine indische Airline / einen Stop in Moskau brauchst, dann wirst du wohl weiter suchen müssen.
Es geht nicht darum die Strecke AMD-BER zu bewältigen, sondern wie du schreibst, einen Stop in Moskau einzulegen, dort etwas zu erledigen und dann mit zusätzlichen Personen weiterzufliegen.
Braucht die Airline dafür Streckenrechte, wie @Airsicknessbag einwarf?
Nur Geschäftsleute, die eben in 2 Gruppen agieren und in Indien und Russland zu tun haben und nach den gemeinsamen Dingen in Moskau wieder nach Berlin zurückfliegen wollen.Wovon reden wir?
Ein medizinischer Fall (humanitarian exception)?
Ein Dissident der rausgeholt werden soll?
Putin's letzte Reise nach Den Haag?
Kannst du genauer werden?
Mit einer regulären Airline wird das auf absehbare Zeit wohl eher nix...
Nur Geschäftsleute, die eben in 2 Gruppen agieren und in Indien und Russland zu tun haben und nach den gemeinsamen Dingen in Moskau wieder nach Berlin zurückfliegen wollen.
8 PersonenWie groß soll diese Gruppe sein?
8 Personen
Also es geht Dir um einen Einzelfall und nicht um einen regulären Betrieb? VKO-IST-BER mit TK und gut ist.
Darf eine indische Bedarfsfluglinie die eingangs erwähnte Streckenführung bedienen und benötigt sie Streckenrechte für die Erbringung einer solchen Leistung?
Ich nahm an, dass dieses Forum auch von Menschen mit fundierten Fachkenntnissen frequentiert wird, welche auf die - für mich relativ einfache Fragestellung - eine plausible und nur grundsätzliche Antwort geben können.OK. Es geht Dir hier um eine konkrete Frage einer Projektabwicklung und Du fragst in einem Hobby-Forum nach? Was ja vollkommen unklar ist, ist ob irgend etwas transportiert werden soll, dass Boykottbestimmungen unterliegt. Daher reichen Überflugrechte ggf. nicht alleine aus. So etwas lässt man von Freshfields und Co. unter Offenlegung des gesamten Sachverhalts klären.