Maskenpflicht bei Lufthansa ab 04MAY20, kein freier Mittelsitz mehr

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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
na schade das du das nicht verstehst, aber als kleiner Tipp, wie viel Tage Quarantäne muss man mit Schnupfen machen? Und wieviel unbemerkte Schnupfeninfektionen gibt es die andere potenziell krank machen können?

bitte nochmal die Pandemie von vorne durcharbeiten
Wie viel Tage Quarantäne muss man denn in den meisten anderen Ländern machen? Und Erkältungsviren sind also nicht ansteckend? Wieso soll ich die Vergangenheit durcharbeiten?
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.009
13.411
Lauterbach setzt auf konsequente Kontrolle der Corona-Zertifikate – die sollen, wie im letzten Jahr, beispielsweise bei den Gastronomen liegen. Sie hätten das auch in der Vergangenheit geschafft, so Lauterbach knapp. Außerdem würden die Kontrollen durch das Farbsystem einfacher. Der Minister sprach von "stichprobenartigen“ Nachkontrollen."

Der Herr Minister kennt seinen eigenen Gesetzesentwurf nicht. Dort findet sich keine Kontrollpflicht für Gastronomen und Betreiber anderer Einrichtungen, deren Nutzer Maßnahmen unterliegen.

Die Gastronomen sind vermutlich auch hochgradig begeistert, bald wieder (und noch nervtötender) Hilfsstasi spielen zu müssen, und damit noch mehr zahlende Gäste zu vergraulen. Ist ja nicht so, als wäre das in den letzten zweieinhalb Jahren auf politisches Geheiß schon genug passiert.

Der Betreiber kann sich - s.o. - auf die Gesetzestreue seiner Kunden ver- und Kontrollen den Behörden überlassen.
 

deralex2985

Erfahrenes Mitglied
09.12.2011
1.632
777
Wie viel Tage Quarantäne muss man denn in den meisten anderen Ländern machen? Und Erkältungsviren sind also nicht ansteckend? Wieso soll ich die Vergangenheit durcharbeiten?
Japan 14 Tage zum Beispiel, beschwert man sich da? Nein man hat eben den Anstand und hält sich daran...aber da trägt man ja auch aus Anstand ne Maske wenn man selbst ne Erkältung hat

das Zweite habe ich nicht gesagt, hast du schonmal Erkältungsviren ohne Symptome gehabt?
 
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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.133
7.874
Meanwhile in the United States:

Ich hätte heute Morgen schreien können als das auf CNN kam… Und jetzt gerade schon wieder wenn ich die ganzen Fanboys hier sehe 🙄
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Es geht hier nicht um eine allgemeine Diskussion zur Maskenpflicht, sondern um die Maskenpflicht bei der LH.

Da erstaunt es mich schon, wie vielen Leuten hier Recht und Gesetz in unserem Rechtsstaat egal bzw. bei wie vielen einfache Grundsätze im Kontext unbekannt zu sein scheinen.

Verkürzt gesagt, erlässt die Legislative Gesetze, ggf. greift die Judikative korrigierend ein und die Exekutive setzt die Gesetze um und stellt ihre Einhaltung sicher.

Es muss also in den Gesetzen geregelt sein, was nicht erlaubt ist. Was nicht im Gesetz geregelt ist, dass ist nicht gesetzlich ge- oder verboten. Die Maskenpflicht im Flieger ist im §28b IfSG geregelt, gemeinsam und gleichlautend mit dem Fernverkehr der Bahn.

Im internationalen Bahnverkehr wird die Maske bei Grenzübertritt nach Deutschland/von Deutschland auf- bzw. abgesetzt, so lauten auch die Ansagen im Zug (selbst mehrfach erlebt). Warum soll die Maskenpflicht im Flieger - exakt gleichlautend geregelt - ab Abflug/bis Ankunft im Ausland gelten? Zumal im Gesetz von ”bundesweit” gesprochen wird und das Chicagoer Abkommen die Rechtsverhältnisse in nationalen Lufträumen eindeutig regelt?

Nach dem Gesetz gilt die Maskenpflicht während der gesamten Beförderung im Bundesgebiet. Es gibt im Gesetz keine Ausnahme für die Einnahmen von Speisen und Getränken. Warum wird in der Praxis so getan, als gäbe es eine solche Ausnahme? Für die Anschnallpflicht in Autos in Deutschland besteht eine vergleichbare Formulierung. Bedeutet dies, dass die Anschnallpflicht nicht gilt, wenn man im Auto Speisen oder Getränke zu sich nimmt?

Und wir reden hier von einem recht kurzem Gesetz. Da ist der Interpretationsspielraum begrenzt.

Und was bedeutet es für andere Bereiche, wenn nun so getan wird, als gelte ein Gesetz für Fälle, die laut dem Gesetz ausgeschlossen sind, als stände in einem Gesetz, was da gar nicht steht und als gäbe es Ausnahmen, die es im Gesetz nicht gibt?
 

rorschi

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
10.002
3.126
ZRH / MUC / VIE
Schreib mir eine PM, dann können wir gerne darüber sprechen.
Nö, so stark interessiert es mich nicht (sonst könnte ich das Thema googeln). Ich dachte, es könnte hier im Forum allgemein von Interesse sein, wenn Du es schon ansprichst. Bin durch die Gnade der späten Geburt nicht an dem Thema beteiligt, und möchte mich auch nicht unbedingt mit Leuten per PM austauschen, die ich nicht persönlich kenne.
 
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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.861
1.475
Japan ist weit weg und praktisch Asien. Wer jemals dort war, weiss wie die Japaner mit so Sachen umgegangen sind und immer umgehen werden: extrem vorsichtig!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Es geht hier nicht um eine allgemeine Diskussion zur Maskenpflicht, sondern um die Maskenpflicht bei der LH.

Da erstaunt es mich schon, wie vielen Leuten hier Recht und Gesetz in unserem Rechtsstaat egal bzw. bei wie vielen einfache Grundsätze im Kontext unbekannt zu sein scheinen.

Verkürzt gesagt, erlässt die Legislative Gesetze, ggf. greift die Judikative korrigierend ein und die Exekutive setzt die Gesetze um und stellt ihre Einhaltung sicher.

Es muss also in den Gesetzen geregelt sein, was nicht erlaubt ist. Was nicht im Gesetz geregelt ist, dass ist nicht gesetzlich ge- oder verboten. Die Maskenpflicht im Flieger ist im §28b IfSG geregelt, gemeinsam und gleichlautend mit dem Fernverkehr der Bahn.

Im internationalen Bahnverkehr wird die Maske bei Grenzübertritt nach Deutschland/von Deutschland auf- bzw. abgesetzt, so lauten auch die Ansagen im Zug (selbst mehrfach erlebt). Warum soll die Maskenpflicht im Flieger - exakt gleichlautend geregelt - ab Abflug/bis Ankunft im Ausland gelten? Zumal im Gesetz von ”bundesweit” gesprochen wird und das Chicagoer Abkommen die Rechtsverhältnisse in nationalen Lufträumen eindeutig regelt?

Nach dem Gesetz gilt die Maskenpflicht während der gesamten Beförderung im Bundesgebiet. Es gibt im Gesetz keine Ausnahme für die Einnahmen von Speisen und Getränken. Warum wird in der Praxis so getan, als gäbe es eine solche Ausnahme? Für die Anschnallpflicht in Autos in Deutschland besteht eine vergleichbare Formulierung. Bedeutet dies, dass die Anschnallpflicht nicht gilt, wenn man im Auto Speisen oder Getränke zu sich nimmt?

Und wir reden hier von einem recht kurzem Gesetz. Da ist der Interpretationsspielraum begrenzt.

Und was bedeutet es für andere Bereiche, wenn nun so getan wird, als gelte ein Gesetz für Fälle, die laut dem Gesetz ausgeschlossen sind, als stände in einem Gesetz, was da gar nicht steht und als gäbe es Ausnahmen, die es im Gesetz nicht gibt?
ich denke die meisten Vielflieger kommen eben viel rum und denken in anderen Dimensionen als "was in Deutschland Recht ist".

Wieso gehen andere Länder mit dem Thema locker um, wir Deutschen speziell die Lufthansa! müssen eine Exemple, das der ganze Welt die "German Angst" vorführt?
 
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Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.454
3.442
Frage für einen Freund: wie macht Ihr Schweizer das eigentlich mit den namenlosen Konten der Naziopfer?
Ach ihr Deutschen. Immer wenn die Diskussion in eine unerwünschte Richtung läuft, packt ihr die Nazikeule aus, wie wenn durch diese moralische Überhöhung der eigene Standpunkt richtiger werden würde. Ich weiss nicht, ob das in Deutschland Eindruck macht, bei uns erwartet man, dass man sich informiert, bevor man schwätzt.

Ich kann dir hier auch gerne Auskunft geben, schliesslich habe ich für die (umstrittene) Bergier-Kommission bei der CS Akten gesichtet. Die Banken haben die Archive damals offengelegt und zwar vollständig (im Unterschied zu den Versicherungen), es wurden wie wild mehrere hundert Studenten eingestellt (eben auch ich), die nach namenlosen Konten von im KZ verstorbener Juden suchten. Damit dies auch klar gesagt wird, es ging nicht um einen Konflikt mit der Schweiz, sondern mit den Banken.

Schlussendlich wurde das Ergebnis gar nicht abgewartet, die Banken fürchteten, vom USA-Geschäft abgekoppelt zu werden und schlossen mit den jüdischen Organisationen einen Vergleich ab. Die Banken lieferten fast 2 Milliarden Franken ab, die einen sagen, viel zu wenig, die anderen viel zu viel. Warum auch immer, es ging sehr lange (bis zu 15 Jahre), bis von den jüdischen Organisationen dieses Geld an die betroffenen Nachkommen ausbezahlt wurde. (Dafür wurden die Banken angeprangert, ich bin kein gar Freund der CH-Banken, aber in diesem Fall sind sie nicht schuld).

Ich würde sagen, wir fokussieren uns auf das Thema Maskenpflicht und unterlassen dieses "wenn mir eine Antwort nicht passt, dann gehen wir auf die Ebene Rassist/Faschist/Nazi". Es gilt: Andere Meinungen sind auszuhalten.
 
Zuletzt bearbeitet:

meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.970
6.004
Im internationalen Bahnverkehr wird die Maske bei Grenzübertritt nach Deutschland/von Deutschland auf- bzw. abgesetzt, so lauten auch die Ansagen im Zug (selbst mehrfach erlebt). Warum soll die Maskenpflicht im Flieger - exakt gleichlautend geregelt - ab Abflug/bis Ankunft im Ausland gelten? Zumal im Gesetz von ”bundesweit” gesprochen wird und das Chicagoer Abkommen die Rechtsverhältnisse in nationalen Lufträumen eindeutig regelt?

Können die Piloten auf den Anzeigen im Cockpit diese Grenzen erkennen (ggf. bei entsprechender Einstellung der Anzeigen)? Müsste doch eigentlich so sein, vgl. die Flüge russischer Airlines von/nach Kaliningrad über den Korridor zwischen Estland und Finnland sowie über die Ostsee.

Filmisch ist das Passieren einer Grenze im Flug hier verewigt:


Ben Affleck kippt sich noch einen Drink rein, bevor der iranische Luftraum erreicht wird. Auf dem Rückflug mit dem US-Botschaftspersonal dann große Freude bei Verlassen des iranischen Luftraums ("wir dürfen jetzt wieder Alkohol servieren"). Wobei die beste Sequenz vom Rückflug eigentlich der langhaarige Swissair-Kapitän ist. ;)

Nach dem Gesetz gilt die Maskenpflicht während der gesamten Beförderung im Bundesgebiet. Es gibt im Gesetz keine Ausnahme für die Einnahmen von Speisen und Getränken. Warum wird in der Praxis so getan, als gäbe es eine solche Ausnahme? Für die Anschnallpflicht in Autos in Deutschland besteht eine vergleichbare Formulierung. Bedeutet dies, dass die Anschnallpflicht nicht gilt, wenn man im Auto Speisen oder Getränke zu sich nimmt?

Berechtigte Fragen. (y) Hatte ich auch schon angesprochen. Das würde zumindest für LH auf Inlandsflügen bedeuten, dass in C kein Tasting Heimat mehr serviert werden darf und auch der Konsum am Flughafen gekaufter Nahrung verboten ist. Sofern LH sich dem widersetzt, wäre durch das zuständige Gesundheits- oder Ordnungsamt die Beladung der Flugzeuge mit Catering zu untersagen. Für andere Flüge und Airlines kommt es dann darauf an, wie man die rechtliche Einordnung sieht, d.h. deutscher Luftraum oder Registrierungsstaat maßgeblich.

Das gilt auch für die Deutsche Bahn und die Bordbistros/Bordrestaurants im IC/ICE. Im Rahmen von Kontrollen durch die Bahn-Security und die BPol wäre dort auch zu überwachen, dass niemand mitgebrachte Speisen und Getränke verzehrt.
 
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DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.775
11.934
IAH & HAM
"Im angemessenen Umfang" 😀 😀

Wie lange trägt man sie so während eines Fluges in FÖRST nicht?
Auf diesem Flug beim Essen und Schlafen mit hochgefahrenen Waenden. Bei Start, Landung und beim Bewegen in der Kabine wurden ausnahmslos Masken von den Passagieren und der Crew (inklusive dem Captain bei der Begrüßung) getragen.
 
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rorschi

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09.03.2009
10.002
3.126
ZRH / MUC / VIE
Auf diesem Flug beim Essen und Schlafen mit hochgefahrenen Waenden. Bei Start, Landung und beim Bewegen in der Kabine wurden ausnahmslos Masken von den Passagieren und der Crew (inklusive dem Captain bei der Begrüßung) getragen.
Das wäre auszuhalten, beweist aber endgültig, dass es ausschliesslich um Symbolik und nicht um medizinischen Schutz geht.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
Auf diesem Flug beim Essen und Schlafen mit hochgefahrenen Waenden. Bei Start, Landung und beim Bewegen in der Kabine wurden ausnahmslos Masken von den Passagieren und der Crew (inklusive dem Captain bei der Begrüßung) getragen.
Sollte die gesetzliche deutsche Maskenpflicht bestehen, dann wäre das Nichttragen einer Masken beim Essen und Schlafen rechtswidrig.

Du bist also entweder der Meinung, dass sie nicht gilt oder dass Gesetze nicht zu befolgen sind.

Sollte die gesetzliche deutsche Maskenpflicht nicht bestehen, dann muss die Maske zu keinem Zeitpunkt getragen werden. Über Angemessenheit kann man beliebig diskutieren. Der eine hält fliegen ohne Krawatte für unangemessen, der andere das Bedienen des Touchscreens mit nackten Füßen für noch in Ordnung.
 

DFW_SEN

Erfahrenes Mitglied
28.06.2009
13.775
11.934
IAH & HAM
Beschwerde an LH ist raus! Die Ausnahme zum Absetzen der Maske zur Nahrungsaufnahme ist schließlich nicht vorgesehen!
Ich weiss nicht was Du mit diesem passiv aggressiven Beitrag mitteilen willst.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sollte die gesetzliche deutsche Maskenpflicht bestehen, dann wäre das Nichttragen einer Masken beim Essen und Schlafen rechtswidrig.

Du bist also entweder der Meinung, dass sie nicht gilt oder dass Gesetze nicht zu befolgen sind.

Sollte die gesetzliche deutsche Maskenpflicht nicht bestehen, dann muss die Maske zu keinem Zeitpunkt getragen werden. Über Angemessenheit kann man beliebig diskutieren. Der eine hält fliegen ohne Krawatte für unangemessen, der andere das Bedienen des Touchscreens mit nackten Füßen für noch in Ordnung.
Ich denke wir haven etabliert dass es momentankeine gesetzliche Maskenpflicht gibt, sondern lediglich eine von Lufthansa aufgestellte Regel, an die dich alle ohne grosses Drama gehalten haben.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Sorry es gibt entweder eine Pflicht oder keine Pflicht. Den angemessenen Umfang gibt es nicht, da muss man auch gar keine Maske tragen - ähnlich wie im Restaurant.
Es haben aber alle Passagiere eine Maske getragen.
 
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SideEye

Erfahrenes Mitglied
07.01.2016
252
322
MUC
Eine Maskenpflicht im Fern-, Flug- und öffentlichen Nahverkehr stößt immer noch auf große Zustimmung der Bevölkerung. In einer Umfrage der Instituts YouGov im Auftrag der Deutschen Presse-Agentur gaben 63 Prozent der Befragten an, sie unterstützten eine solche Pflicht im öffentlichen Nahverkehr. Für den Fernverkehr der Bahn und den Flugverkehr waren es 58 Prozent. Nur 24 Prozent erklärten, sie seien grundsätzlich gegen eine Maskenpflicht.

 
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thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.867
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300x250
Ich dachte wir hätten herausgefunden, dass der Maskenpassus gerade aus den AGB verschwunden ist.
Ich dachte, es steht nur in den FAQ und nicht in den AGB. Damit wäre es nicht verbindlich.

In den FAQ steht übrigens “während des gesamten Fluges” und nichts vom Abnehmen zum Essen, Trinken und Schlafen.

Da sollte man die Umfrage noch einmal durchführen und fragen: “Sind Sie dafür, dass auf einem 12-stündigen Flug oder auf einer 6-stündigen Bahnfahrt durchgehend Maskenpflicht gilt, die Maske also auch zum Essen und Trinken nicht abgenommen werden darf?” Das wäre die seriöse Frage. Mindestens auf der 6-stündigen Bahnfahrt innerhalb Deutschlands wäre das nämlich dem Gesetz entsprechend.
 
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