Das Prinzip nach in Deutschland abgehenden und ankommenden Flügen habe ich nicht verstanden. Woher soll sich dieses Prinzip ableiten? Es gibt nationale Lufträume und in internationalen Lufträumen gibt es den Staat, in dem die Airline registriert ist, die das Flugzeug betreibt. Wie soll man einem Schweizer Flugzeug im Schweizer Luftraum Deutsches Recht vorschreiben?
Auch wundert mich die Schludrigkeit des Infektionsschutzgesetzes und der dazugehörigen Verordnungen. Warum regelt man nicht eindeutig, was man eindeutig geregelt haben will?
Was man regelt möchte, ist eine Sache - und bekanntermaßen sehr kontrovers diskutiert. Aber wie man es geregt hat, ist zweifellos ungenügend.
Wie man merkt, es ist nicht trivial. Hier kollidieren zwei Ansprüche - Recht des Staates, dessen Luftraum betroffen ist und Recht des Registrarstaates (über der hoheitsfreien Hohen See gibt es diesen Konflikt zumindest für viele den Reiseflug betreffenden Dinge nicht).
Das Chicagoer Abkommen regelt die Souveränität des Luftraums (Art. 1) und die Möglichkeit Linienflugverkehr durchzuführen (Art. 6 - und um den geht es im Fall von LH, KLM, LX und anderen). Das Them Infektionsschutz wird übrigens auch betrachtet, allerdings in einer eher allgemeinem Form, ohne dass daraus konkrete Rechte und Pflichten an Bord von Luftfahrzeugen entstehen (Art. 14).
Letztlich entscheidet jedes Land in das ein- bzw. ausgeflogen wird in Übereinstimmung mit dem jeweilig anwendbaren bilateralen Luftverkehrsabkommen, welche Regeln anzuwenden sind/gelten sollen (ob nur abfliegend, nur ankommend, nur für die eigenen Luftfahrtunternehmen).
Das deutsche Infektionsschutzrecht ist eigentlich von vorne herein immer sehr unvollkommen gewesen... unabhängig vom dem zweiten "Problem", ob es richtig angewendet wird. Aber der "Frage" "Warum regelt man nicht eindeutig, was man eindeutig geregelt haben will?" kann ich nur kopfschüttelnd beipflichten... warum gibt's keine guten Juristen im BMG, die ein bisschen nachdenken, bevor Müll in Gesetzes-/Verordnungsform gegossen wird...?!?
Zurück zum Luftrecht: Wie so oft im Völkerrecht... Recht ist Recht und Politik ist Politik.
Nach aktuell geltendem deutschen Recht können jedenfalls Airlines mit Abflug/Ankunft in Deutschland sanktionsfrei auf eine Durchsetzung der bestehenden Maskenpflicht verzichten.
Und im Endeffekt stimmt es wohl, unterstellt die Aussagen zu HEPA-Filtern stimmen, dann ist das Risiko sich in einem Flugzeug anzustecken ungleich geringer als anderswo, wo bereits auf eine Pflicht zum Maskentragen verzichtet wird. Und inzwischen dürfte sich auch die Erkenntnis durchgesetzt haben, dass Corona nicht mehr die "Bilder von Bergamo" produziert. Insoweit ist eine Reduktion der Maskenpflicht folgerichtig.