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Das kann man nicht so eindeutig sagen, weil ja außerhalb internationalen Luftraums das Recht des Staates gilt, in dem der Flieger sich befindet. Ich kenne jetzt keinen Staat, wo man auf einen Bein hüpfen muss, aber ausschließen kann man das - mindestens für die Zukunft - nicht.Der Flugzeugpilot kann Anweisungen geben wie er gerade lustig ist, aber Anweisungen wie "alle tragen ihre Unterwäsche auf dem Kopf" und "es wird nur noch auf einem Bein gehüpft" kann man ignorieren.
Die Gesetze zur Luftsicherheit sind weitgehend angeglichen, aber nicht vollständig.
Ein Pilot an Bord seines Fliegers darf nach deutschem Recht wahrscheinlich eine Maskenpflicht anordnen, wenn dies aus seiner Sicht aus Gründen der Sicherheit der Passagiere geboten ist. Es gibt eine gesetzliche Grundlage (LuftSiG), er hat einen Grund (Sicherheit der Passagiere) und die Maßnahme ist geeignet (FFP2-Masken schützen im Flugzeug).