Hat bei mir nicht gefunzt. Die Antwort war, dass sehrwohl noch eine Vertragsbeziehung existiert ...Schufa-Eintrag von der Advanzia war hier ja schon öfter Thema, manche haben einen (wie bisher ich) und andere nicht - letztere wohl, weil sie bei Antragsstellung schon bei Boniversum bekannt waren, falls ich das richtig erinnere.
Davon angeregt dachte ich mir, dass ich als Altkunde (nun schon seit 8 Jahren dort, immer pünktlilch und vollständig gezahlt, nie Probleme) doch eigentlich bekannt genug sein müsste, und es wie bei den "Boniversum-Kunden" seitens der Advanzia auch keinen "Bedarf" mehr für einen Schufa-Eintrag geben dürfte. Also im Schufa-Portal eine Rückfrage gestartet mit der (nicht wirklich zutreffenden) Behauptung, ich sei dort kein Kunde mehr.... versuchen kann man es ja mal.
Was soll ich euch sagen, heute (ca. 3 Wochen nach der Rückfrage) kam diese Antwort, und der Schufa-Eintrag ist tatsächlich verschwunden![]()
Normal bei denenDabei immer schlecht sprechende Hotliner gehabt, gerade diese Sicherheitsabteilung.. als wenn ich in Bulgarien angerufen hätte..
Die Fraudkontrolle lässt sich bei advanzia nicht deaktivieren.
Ist auch verständlich, schließlich muss die Bank für Fraud haften, auch wenn du mit der Deaktivierung einverstanden warst.Die Fraudkontrolle lässt sich bei advanzia nicht deaktivieren. Schon oft Diskussion mit den gehabt. Dabei immer schlecht sprechende Hotliner gehabt, gerade diese Sicherheitsabteilung.. als wenn ich in Bulgarien angerufen hätte..
Revolut wäre auch eine Option. Das wäre auch eine Mastercard.Welche empfiehlt sich anhand des Einsatzzwecks am ehesten? Spontan fällt mir die Santander 1+ Visa ein.
Ist auch verständlich, schließlich muss die Bank für Fraud haften, auch wenn du mit der Deaktivierung einverstanden warst.
Ich bin seit 19. Dezember da und nutze die Karte min. 10 mal am Tag für Klein, Mittel und Großbeträge. Bis jetzt gab es erst eine Sperre und der USA Aufenthalt war nicht angekündigt.Wie akut sind denn die Probleme mit der fraud protection der Advanzia in den USA genau? Ich werde Anfang kommenden Jahres für mehrere Monate im Land sein und wollte die Advanzia dann als bevorzugte Kreditkarte einsetzen.
Ist Verzicht auf gesetzliche Rechte im B2C-Geschäft rechtlich problemlos möglich?Wieso muss dann die Bank haften? Der Kunde will in dem Fall doch, dass Fraud deaktiviert wird.
Was, wenn nicht das, wurde mir denn dann nun schon zweimal auf Anhieb deaktiviert?![]()
Ist Verzicht auf gesetzliche Rechte im B2C-Geschäft rechtlich problemlos möglich?
Wer möchte bewusst auf Fraud verzichten? Ich denke die Leute wollen nur einfach bei irgendwelchen Händlern normal, legal, "fraudless" zahlen ohne, dass die Karte laufend gesperrt ist oder die Zahlung nicht autorisiert wird ...Naja, wenn man bewusst auf Fraud verzichtet.
Einfach telefonisch abnicken.Aber was willst Du machen, wenn Du in dem Moment nur mit dieser einzigen Karte bewaffnet bist und Du die Wahl zwischen Pest (Karte bleibt gesperrt bzw. es ist zu erwarten, dass dies schnell wieder passieren wird) und Cholera (Aufhebung der Sicherheitsmechanismen) hast. Und dies hätte man nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dessen Verantwortung gemacht. So zumindest die telefonische Auskunft.
Einfach telefonisch abnicken.
Und sich dann im Fall der Fälle trotzdem auf gesetzliche Rechte berufen.
Ich glaube, das machst du dir etwas zu einfach. Ich denke mal schon, dass hier ein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden kann, wenn man einen wesentlichen Sicherheitsmechanismus deaktivieren lässt.
[...] grob fahrlässig handelt der Karteninhaber, wenn er seine gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet oder eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung einer Kreditkarte verletzt.
wenn man einen wesentlichen Sicherheitsmechanismus deaktivieren lässt.
Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man als als Bank ja die fraud protection schärfer bis zu Unbrauchbarkeit der Karte stellen, dann dem Kunden einen "grob fahrlässigen" Verzicht nahelegen - und sich zurücklehnen.Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man ja gleich generell für seine Karten fraud deaktivieren lassen und sich zurücklehnen.
Stichwort Sorgfaltspflicht:grob fahrlässig handelt der Karteninhaber, wenn er seine gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet oder eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung einer Kreditkarte verletzt.
Da hast du dir deine eigene Aussage schon widerlegt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht ist es sicher nicht die Fraud Detection eingeschaltet zu lassen.
Ja.
Im übrigen liegt hier auch nicht wirklich eine "Handlung" des Kartennutzers zugrunde, der die Fraud Prevention ja nicht ausschalten kann.
Sondern vielmehr höchstens eine mündliche Zustimmung zu dieser Handlung der Advanzia.
Wie du ja auch schon sagst:
Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man als als Bank ja die fraud protection schärfer bis zu Unbrauchbarkeit der Karte stellen, dann dem Kunden einen "grob fahrlässigen" Verzicht nahelegen - und sich zurücklehnen.
Weil dann ja nur noch die Kunden haften...
Stichwort Sorgfaltspflicht:
Trifft nicht die kartenherausgebende Bank eine Sorgfaltspflicht dafür, dass die Karte zumindest grundsätzlich auch so zu nutzen ist, wie sie angeboten wird (bzw. ein Kunde das erwarten darf)?