Mastercard Gold von Advanzia

ANZEIGE

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
938
92
SBA
ANZEIGE
Welche empfiehlt sich anhand des Einsatzzwecks am ehesten? Spontan fällt mir die Santander 1+ Visa ein.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.485
7.514
Wäre auch meine Empfehlung, wobei ich über Berichte etwas verunsichert bin, dass man neuerdings nicht mehr 100% Abbuchung einstellen lassen könne (was dann aber nur mit Advanzia gleichzöge). DKB ist eine andere Möglichkeit, insbesondere wenn einem NFC wichtig ist.
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
938
92
SBA
Der Antrag ist vorhin raus. Wobei die Advanzia aufgrund des besseren MasterCard-Kurses mein Favorit bliebe. Ich würde es daher begrüßen, wenn hier nochmal einige ihre Erfahrungen teilen würden, wie wahrscheinlich es aufgrund der neuen fraud protection ist, dass ich in den USA mit der Advanzia Probleme bekommen kann.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.485
7.514
ich glaube nicht dass hier jemand seriös irgendwelche Wahrscheinlichkeitsaussagen treffen kann. Das hängt von vielen Faktoren ab, und ferner wird hier kaum jemand Einblick in die Prozesse bei Advanzia haben.
Es ist immer möglich, dass eine Kreditkarte aus zig Gründen nicht akzeptiert wird, einmalig oder dauerhaft. Darauf sollte man sich mit einem Plan B und am besten C vorbereiten.
 

langley

Erfahrenes Mitglied
16.05.2012
960
0
Die Fraudkontrolle lässt sich bei advanzia nicht deaktivieren. Schon oft Diskussion mit den gehabt. Dabei immer schlecht sprechende Hotliner gehabt, gerade diese Sicherheitsabteilung.. als wenn ich in Bulgarien angerufen hätte..
 

sparfux

Erfahrenes Mitglied
30.03.2016
1.483
29
Schufa-Eintrag von der Advanzia war hier ja schon öfter Thema, manche haben einen (wie bisher ich) und andere nicht - letztere wohl, weil sie bei Antragsstellung schon bei Boniversum bekannt waren, falls ich das richtig erinnere.

Davon angeregt dachte ich mir, dass ich als Altkunde (nun schon seit 8 Jahren dort, immer pünktlilch und vollständig gezahlt, nie Probleme) doch eigentlich bekannt genug sein müsste, und es wie bei den "Boniversum-Kunden" seitens der Advanzia auch keinen "Bedarf" mehr für einen Schufa-Eintrag geben dürfte. Also im Schufa-Portal eine Rückfrage gestartet mit der (nicht wirklich zutreffenden) Behauptung, ich sei dort kein Kunde mehr.... versuchen kann man es ja mal. :cool:

Was soll ich euch sagen, heute (ca. 3 Wochen nach der Rückfrage) kam diese Antwort, und der Schufa-Eintrag ist tatsächlich verschwunden :D
Hat bei mir nicht gefunzt. Die Antwort war, dass sehrwohl noch eine Vertragsbeziehung existiert ...

PS: Hatte aber auch keine negativen Auswirkungen. Habe die Advanzia heute noch eingesetzt.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Die Fraudkontrolle lässt sich bei advanzia nicht deaktivieren. Schon oft Diskussion mit den gehabt. Dabei immer schlecht sprechende Hotliner gehabt, gerade diese Sicherheitsabteilung.. als wenn ich in Bulgarien angerufen hätte..
Ist auch verständlich, schließlich muss die Bank für Fraud haften, auch wenn du mit der Deaktivierung einverstanden warst.
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.719
739
Wie akut sind denn die Probleme mit der fraud protection der Advanzia in den USA genau? Ich werde Anfang kommenden Jahres für mehrere Monate im Land sein und wollte die Advanzia dann als bevorzugte Kreditkarte einsetzen.
Ich bin seit 19. Dezember da und nutze die Karte min. 10 mal am Tag für Klein, Mittel und Großbeträge. Bis jetzt gab es erst eine Sperre und der USA Aufenthalt war nicht angekündigt.

Denke das ist "Ok". Wobei meine Sparkassen Mastercard (Pluscard) wegen dem Subway Automat auch gesperrt wurde... Man sollte also min. 3 Kreditkarten pro Person mit in die USA nehmen.
 
  • Like
Reaktionen: Amino

TheDude666

Erfahrenes Mitglied
02.05.2012
2.523
433
ARN
Bisher ist die Advanzia meine Hauptkarte, schlicht weil Sie tut was Sie soll: Ein kostenloses Zahlinstrument, nicht mehr nicht weniger. Wenn das Fraud-System wirklich so schlimm ist, fliegt Sie irgendwann raus. Ich merke bislang jedenfalls noch nichts davon, zum Glück!
 
  • Like
Reaktionen: Titanmarcel und Amino

iphone08

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
430
25
HAM
Das man einfach nur zahlen möchte, ist klar.

Aber was willst Du machen, wenn Du in dem Moment nur mit dieser einzigen Karte bewaffnet bist und Du die Wahl zwischen Pest (Karte bleibt gesperrt bzw. es ist zu erwarten, dass dies schnell wieder passieren wird) und Cholera (Aufhebung der Sicherheitsmechanismen) hast. Und dies hätte man nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dessen Verantwortung gemacht. So zumindest die telefonische Auskunft.

Dass das die letzte Reise mit nur einer Karte war, ist ja wohl klar.
 
  • Like
Reaktionen: Droggelbecher

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Aber was willst Du machen, wenn Du in dem Moment nur mit dieser einzigen Karte bewaffnet bist und Du die Wahl zwischen Pest (Karte bleibt gesperrt bzw. es ist zu erwarten, dass dies schnell wieder passieren wird) und Cholera (Aufhebung der Sicherheitsmechanismen) hast. Und dies hätte man nur auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden und auch dessen Verantwortung gemacht. So zumindest die telefonische Auskunft.
Einfach telefonisch abnicken.
Und sich dann im Fall der Fälle trotzdem auf gesetzliche Rechte berufen.
 
  • Like
Reaktionen: Amino

iphone08

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
430
25
HAM
Einfach telefonisch abnicken.
Und sich dann im Fall der Fälle trotzdem auf gesetzliche Rechte berufen.

Ich glaube, das machst du dir etwas zu einfach. Ich denke mal schon, dass hier ein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden kann, wenn man einen wesentlichen Sicherheitsmechanismus deaktivieren lässt.
Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man ja gleich generell für seine Karten fraud deaktivieren lassen und sich zurücklehnen.
Aber wie bei so vielen Sachen wird das wohl ein Gericht klären müssen.


Der Karteninhaber haftet voll, wenn infolge einer nicht autorisierten Zahlung ein Schaden entstand, der auf eine betrügerische Absicht, vorsätzliche oder grob fahrlässige Handlung des Karteninhabers zurückzuführen ist. Vorsätzlich oder grob fahrlässig handelt der Karteninhaber, wenn er seine gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet oder eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung einer Kreditkarte verletzt.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Ich glaube, das machst du dir etwas zu einfach. Ich denke mal schon, dass hier ein grob fahrlässiges Verhalten unterstellt werden kann, wenn man einen wesentlichen Sicherheitsmechanismus deaktivieren lässt.
[...] grob fahrlässig handelt der Karteninhaber, wenn er seine gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet oder eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung einer Kreditkarte verletzt.

Da hast du dir deine eigene Aussage schon widerlegt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht ist es sicher nicht die Fraud Detection eingeschaltet zu lassen.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Ja.
Im übrigen liegt hier auch nicht wirklich eine "Handlung" des Kartennutzers zugrunde, der die Fraud Prevention ja nicht ausschalten kann.
Sondern vielmehr höchstens eine mündliche Zustimmung zu dieser Handlung der Advanzia.
Wie du ja auch schon sagst:
wenn man einen wesentlichen Sicherheitsmechanismus deaktivieren lässt.

Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man ja gleich generell für seine Karten fraud deaktivieren lassen und sich zurücklehnen.
Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man als als Bank ja die fraud protection schärfer bis zu Unbrauchbarkeit der Karte stellen, dann dem Kunden einen "grob fahrlässigen" Verzicht nahelegen - und sich zurücklehnen.
Weil dann ja nur noch die Kunden haften...

grob fahrlässig handelt der Karteninhaber, wenn er seine gesetzlich vorgeschriebenen Sorgfaltspflichten missachtet oder eine oder mehrere vereinbarte Bedingungen für die Ausgabe und Nutzung einer Kreditkarte verletzt.
Stichwort Sorgfaltspflicht:
Trifft nicht die kartenherausgebende Bank eine Sorgfaltspflicht dafür, dass die Karte zumindest grundsätzlich auch so zu nutzen ist, wie sie angeboten wird (bzw. ein Kunde das erwarten darf)?
 
  • Like
Reaktionen: iStephan

iphone08

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
430
25
HAM
Da hast du dir deine eigene Aussage schon widerlegt. Eine gesetzlich vorgeschriebene Sorgfaltspflicht ist es sicher nicht die Fraud Detection eingeschaltet zu lassen.

Ich habe nirgends geschrieben, dass es eine gesetzliche Pflicht ist, ich meinte den Teil mit den vereinbarten Bedingungen der Nutzung. Wollte nur den Absatz nicht so zerpflücken.
 
Zuletzt bearbeitet:

iphone08

Erfahrenes Mitglied
20.10.2010
430
25
HAM
Ja.
Im übrigen liegt hier auch nicht wirklich eine "Handlung" des Kartennutzers zugrunde, der die Fraud Prevention ja nicht ausschalten kann.
Sondern vielmehr höchstens eine mündliche Zustimmung zu dieser Handlung der Advanzia.
Wie du ja auch schon sagst:



Ich bin kein Jurist, aber wenn das so easy wäre, könnte man als als Bank ja die fraud protection schärfer bis zu Unbrauchbarkeit der Karte stellen, dann dem Kunden einen "grob fahrlässigen" Verzicht nahelegen - und sich zurücklehnen.
Weil dann ja nur noch die Kunden haften...


Stichwort Sorgfaltspflicht:
Trifft nicht die kartenherausgebende Bank eine Sorgfaltspflicht dafür, dass die Karte zumindest grundsätzlich auch so zu nutzen ist, wie sie angeboten wird (bzw. ein Kunde das erwarten darf)?

Ich weiß nur, dass anscheinend die Banken teilweise Regeln an (z.B.) Atos geben, wie die eigene Karte eingesetzt werden darf/kann.
Beispiel aus jüngster Zeit: online Kauf eines iPhones bei Mediamarkt (ohne Vertrag). Zahlung mit Sparda-MasterCard versucht-> abgelehnt. Gleicher Vorgang unter Zwischenschaltung von PayPal mit Hinterlegter Sparda Karte -> funktioniert. Nach Rücksprache mit Atos fiel die erste Zahlung unter eine "Verbotsregel" der Sparda und hätte nur mit deren Einverständnis aufgehoben werden können. Wie genau die Regel aussah, durfte er nicht sagen, nur dass es mit Elektromärkten zusammenhing. Begehrtes Ziel bei Missbrauch.
Ich denke, die versuchen mit fraud den goldenen Mittelweg zu treffen: viel Umsatz bei möglichst geringem Risiko. Klappt natürlich nicht immer.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
ANZEIGE
Wenn die Bank irgendwas deaktiviert, dann kann das niemals Fahrlässigkeit des Kunden sein.

Die Sicherheit einer Karte liegt immer im Verantwortungsbereich der Bank. Nur wenn der Kunde einen Fehler macht und die Bank nichts dafür kann, haftet der Kunde.