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hab ich auch nicht finden können - ein Beleg wäre schön
Wie sollte er etwas belegen können, das nicht stimmt?
hab ich auch nicht finden können - ein Beleg wäre schön
Kann er vermutlich nicht, denn da steht (quasi) das Gegenteil drin:
Also alles beim alten.
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:Wenn das bisher auch schon genau so drin stand, würde ich zustimmen.
"Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card ... gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall..." könnte man sonst auch so interpretieren, dass nur Meilen, die man als Inhaber einer Credit Card, also während man Inhaber einer Credit Card ist, gesammelt hat, vor Verfall geschützt sind.
Man hätte eigentlich besser in die AGB schreiben müssen "Die von einem Inhaber .... gehaltenen Prämienmeilen" oder "Die Prämienmeilen eines Inhabers einer Credit Card unterliegen nicht dem Meilenverfall". Dann wäre es zumindest semantisch eindeutiger....So wie es hier formuliert ist, könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, dass nur die Meilen, die man während des CC-Besitzes sammelt, geschützt sind.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist vollkommen egal, ob man bei Meilengutschrift eine Kreditkarte hatte. Sobald man eine M&M-Kreditkarte hat (und bei der Blue die Mindestbedingungen erfüllt), dann verfallen keine Meilen. Das gilt auch für vorher gesammelte Meilen.Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:
(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:
"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."
Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?
für Revolut kann ich es ja nachvollziehen, aber DKB kann das doch egal Sein
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:
(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:
"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."
Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
Hat bei mir geklappt. Am Montag direkt per Brief und Fax um Umstellung gebeten, gestern dann Mail mit Bestätigung des Downgrades auf die blaue KK zum Preis von 4,58 pro Monat erhalten. Seit heute Morgen ist die neue Karte in der App sichtbar.Wie stehen denn jetzt wohl die Chancen, dass der Wechsel per sofort zu den aktuell gültigen Bedingungen durchgeführt wird? Wir reden hier immerhin von der DKB.
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?
Die Mischkalkulation ist eine Binse. Und es wollte niemand "beliebig hoch skalieren". Es ging um die Frage, ob ein Euro-Umsatz die Kosten deckt, die der DKB für die Meilengutschrift entstehen.Im Gegensatz zu Revolut lassen sich Hotelnächte nicht beliebig hochskalieren (bzw. sind mit echten "Kosten" für dich verbunden)..
Wenn die 5K im Hotel bleiben, zahlt die DKB einmal für die Meilen. Wenn die 5K über Revolut laufen, zahlt die DKB für die immer selben 5K zigmal für die Meilen.Es ergibt für die DKB keinen Unterschied
Aber DKB erhält ja bei jeder Aufladung der 5k seine Gebühren von Revolut. Also doch ein Unterschied.Wenn die 5K im Hotel bleiben, zahlt die DKB einmal für die Meilen. Wenn die 5K über Revolut laufen, zahlt die DKB für die immer selben 5K zigmal für die Meilen.
Die Mischkalkulation ist eine Binse.
Es heißt nicht:
"Die von einem Inhaber durch (Adverbiale Bestimmung des Mittels) eine Miles & More Blue Credit Card (...) gesammelten Prämienmeilen..."
sondern:
"Die von einem Inhaber (Adverbiale Bestimmung des Urhebers) einer Miles & More Blue Credit Card (...) (wie auch immer) gesammelten Prämienmeilen..."
Ergo: Sie sind mit bestehendem Vertragsverhältnis einer solchen Karte geschützt.
Wenn die 5K im Hotel bleiben, zahlt die DKB einmal für die Meilen. Wenn die 5K über Revolut laufen, zahlt die DKB für die immer selben 5K zigmal für die Meilen.
Hierfür bekommt die DKB 0,3% Interchange Fee, also 30 Euro, und zahlt z.B. 0,5% (falls du den echten Verrechnungspreis kennst, gerne raus damit!) an M&M, also 50 Euro.
Woher weißt du das? Kennst du die Verträge zwischen der DKB und M&M?Die DKB zahlt aber doch unterm Strich nichts für die Meilen. Der Ertrag aus dem Umsatz ist höher als die Kosten für die Meilen.
Da wäre ich nicht so sicher. Auch M&M könnte sich eine andere Bank suchen..Ohne Kreditkarte ist die LH aufgeschmissener als die DKB.
..., warum wurde dann vor einigen Jahren die "Sammelrate" über Nacht halbiert (genauso wie übrigens deutlich später bei meiner Sparkassen Platinum Karte)?
Was habe ich denn in #5.926 geschrieben?Du bist seit 2010 hier Mitglied und weißt das nicht?
Bei der Targobank gibt es unter anderem eine Gold-Karte und eine Premium-Karte. Für "1.000€ Umsatz" bezahlt sie dir bei ersterer ein Cashback von 10€, bei letzterer bis zu 20€ (je nach Umsatzart).Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die DKB für 1.000€ Umsatz = 500 Meilen 5€ bezahlt.