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Miles and More Kreditkarte

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Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
954
Kann er vermutlich nicht, denn da steht (quasi) das Gegenteil drin:



Also alles beim alten.

Wenn das bisher auch schon genau so drin stand, würde ich zustimmen.

"Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card ... gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall..." könnte man sonst auch so interpretieren, dass nur Meilen, die man als Inhaber einer Credit Card, also während man Inhaber einer Credit Card ist, gesammelt hat, vor Verfall geschützt sind.
Man hätte eigentlich besser in die AGB schreiben müssen "Die von einem Inhaber .... gehaltenen Prämienmeilen" oder "Die Prämienmeilen eines Inhabers einer Credit Card unterliegen nicht dem Meilenverfall". Dann wäre es zumindest semantisch eindeutiger....So wie es hier formuliert ist, könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, dass nur die Meilen, die man während des CC-Besitzes sammelt, geschützt sind.
 

Wuelfi71

Erfahrenes Mitglied
08.02.2020
492
793
DUS
Ich habe M&M gebeten, die Gold Credit Card zum 01.08.2023 bei gleichem Kartenlimit auf die Miles & More Blue Credit Card zu den neuen Bedingungen (inkl. unbegrenzter Gültigkeit der vorhandenen und künftig gesammelten Meilen ohne Mindestumsatz) umzustellen. Dann sind wir mal gespannt, was passiert. Wenn die bereits gesammelten Meilen nicht mit abgesichert wären, müssten sie die Umstellung ja ablehnen. Stellen sie trotzdem um und verfallen die Meilen, werden sie eingeklagt, da sie als Kaufmann dann ja schweigend zugestimmt haben, dass die vorhandenen Meilen unbegrenzte Gültigkeit behalten. Dafür bezahle ich jedenfalls nicht weiter die völlig überteuerte Goldkarte, zumal ich bis auf die Vollkasko alle anderen Versicherungen auch bei einer anderen Premiumkarte inkludiert habe. Im übrigen hätte ich auch den Mindestumsatz der Blue für die Meilensicherung locker erreicht.
 

Uncle Sam

Erfahrenes Mitglied
03.10.2020
3.285
6.276
Wie stehen denn jetzt wohl die Chancen, dass der Wechsel per sofort zu den aktuell gültigen Bedingungen durchgeführt wird? 😂Wir reden hier immerhin von der DKB.
 

Rafu65

Neues Mitglied
23.12.2018
13
5
Wenn das bisher auch schon genau so drin stand, würde ich zustimmen.

"Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card ... gesammelten Prämienmeilen unter- liegen nicht dem Meilenverfall..." könnte man sonst auch so interpretieren, dass nur Meilen, die man als Inhaber einer Credit Card, also während man Inhaber einer Credit Card ist, gesammelt hat, vor Verfall geschützt sind.
Man hätte eigentlich besser in die AGB schreiben müssen "Die von einem Inhaber .... gehaltenen Prämienmeilen" oder "Die Prämienmeilen eines Inhabers einer Credit Card unterliegen nicht dem Meilenverfall". Dann wäre es zumindest semantisch eindeutiger....So wie es hier formuliert ist, könnte man tatsächlich auf die Idee kommen, dass nur die Meilen, die man während des CC-Besitzes sammelt, geschützt sind.
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
 

thbe

Erfahrenes Mitglied
27.06.2013
9.445
9.868
Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.
Das kann ich nicht nachvollziehen. Es ist vollkommen egal, ob man bei Meilengutschrift eine Kreditkarte hatte. Sobald man eine M&M-Kreditkarte hat (und bei der Blue die Mindestbedingungen erfüllt), dann verfallen keine Meilen. Das gilt auch für vorher gesammelte Meilen.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
954
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.

An welcher Formulierung genau machst Du unterschiedliche Regelungen für Blue vs. Gold oder Status-Karten fest? Ich sehe da keine Unterschiede in Abs.(2): Die von einem Inhaber einer Blue, einer Gold, einer Statuskarte gesammelten Prämienmeilen....

Der Hinweis zur Kündigungs-Kulanz, mit dem Hinweis explizit auch auf vor der Kreditkartengültigkeit gesammelten Meilen die auch wieder dem Verfall unterliegen, der deutet klar darauf hin, dass die vor der Kreditkartengültigkeit gesammelten Meilen während der Kreditkartengültigkeit NICHT dem Verfall unterliegen. Sonst bräuchte man nicht erwähnen, dass sie es nach Kündigung der Kreditkarte wieder tun....
Ich bin zu faul, die aktuelle Regelung nachzuschlagen. Wenn es da genauso drin steht wie in den neuen Bedingungen, dann wird es wohl weiter so sein, dass alle Meilen, die man vor und während des Kreditkartenbesitzes gesammelt hat, auch während des gesamten Kreditkartenbesitzes geschützt sind. Ich vermute, dass das so ist und dass die Formulierung "von einem Inhaber...gesammelte Prämienmeilen" nur etwas schlampig ist.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.242
3.240
HAM
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?
für Revolut kann ich es ja nachvollziehen, aber DKB kann das doch egal Sein

Was passiert, wenn es einer Bank egal ist, was die Kunden machen, sieht man ja bei N26.

Für die meisten Banken ist es schlicht einfacher und risikoloser Kunden zu kündigen, sobald sie ein GwG Problem werden könnten.
 
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Caecina

Reguläres Mitglied
19.07.2020
45
35
Das ergibt sich m.E. aus § 9 Abs. 2 und 3 der neuen Bedingungen:

(2) Die von einem Inhaber einer Miles & More Blue Credit Card, einer
Miles & More Gold Credit Card oder einer Statuskarte (gilt jeweils für
Privat- und Firmen-Kreditkarten) gesammelten Prämienmeilen unterliegen
nicht dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.
(3) Nach Kündigung der Kreditkarte unterliegen alle gesammelten Prämienmeilen
dem Meilenverfall gemäß den Teilnahmebedingungen des
Miles & More Programms.

Zudem der Hinweis unter https://www.miles-and-more-kreditkarte.com/lp/agb/#blue:

"Bitte beachten Sie, nach Kündigung der Miles & More Kreditkarte unterliegen die vor und während der Kreditkartengültigkeit gesammelten Prämienmeilen wieder dem Verfall gemäß den Miles & More Teilnahmebedingungen. Es wird eine Karenzzeit von mindestens drei Monaten nach Ablauf des Quartals, in dem die Kartenkündigung wirksam wurde, gewährt. Prämienmeilen, die in diesem Zeitraum verfallen würden bzw. bei Kartenkündigung bereits verfallen wären, behalten bis zum Ablauf der genannten Karenzzeit ihre Gültigkeit."

Ich lese das so, dass die neuen Bedingungen nur für die tatsächlich mit der Blue Card gesammelten Meilen gelten. Für die mit der Gold Karte gesammelten Meilen gelten die bisherigen Bedingungen fort. D.h. bei einer Kündigung gelten die allgemeinen Regelungen des Verfalls für die bisherigen alten Meilen.
Ich fürchte daher, dass die vor Erwerb der Blue Card gesammelten Meilen nicht geschützt sind.


Es heißt nicht:

"Die von einem Inhaber durch (Adverbiale Bestimmung des Mittels) eine Miles & More Blue Credit Card (...) gesammelten Prämienmeilen..."

sondern:

"Die von einem Inhaber (Adverbiale Bestimmung des Urhebers) einer Miles & More Blue Credit Card (...) (wie auch immer) gesammelten Prämienmeilen..."


Ergo: Sie sind mit bestehendem Vertragsverhältnis einer solchen Karte geschützt.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.092
2.945
Das lese ich mir alles gar nicht durch.

Ich habe seit 2008 die M&M-CC blue, zwischendurch mal gold als FTL und SEN, 2015 dann aber wieder downgegradet auf blue; um den Dreh herum wurde dann der Mindestumsatz eingeführt, den ich seitdem jedes Jahr erfüllt habe. Meilen sind 7stellig auf dem Konto. Da dürften sicher noch welche dabei sein, die sieben oder acht Jahre alt sind.

M&M kann mir doch nicht ernsthaft jetzt irgendwelche Meilen verfallen lassen. Das wäre vollkommen abstrus; selbst für M&M. Dass die ihre Bedingungen nicht klar formulieren können, ist nichts Neues; weshalb mich die ganze Diskussion kalt lässt.
 
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Funtracer

Erfahrenes Mitglied
05.12.2014
1.870
820
ZQH
Wie stehen denn jetzt wohl die Chancen, dass der Wechsel per sofort zu den aktuell gültigen Bedingungen durchgeführt wird? 😂Wir reden hier immerhin von der DKB.
Hat bei mir geklappt. Am Montag direkt per Brief und Fax um Umstellung gebeten, gestern dann Mail mit Bestätigung des Downgrades auf die blaue KK zum Preis von 4,58 pro Monat erhalten. Seit heute Morgen ist die neue Karte in der App sichtbar.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
731
2.377
Warum sollte die DKB damit ein Problem haben?

Ganz einfach, weil sie bei deiner "Consumer Credit" Karte nur EU-gedeckelte 0,3% "Interchange Fee" von Revolut erhält (vermutlich abzüglich weiterer Kosten), dir aber im Gegenzug Meilen gutschreibt (die sie mutmaßlich teurer bei M&M einkaufen muss)..
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
731
2.377
Der "Businesscase" ist eine Mischkalkulation aus (lohnenden) Jahresgebühren / Nicht-EUR-Kartenzahlungen / Zinseinnahmen / usw.. sowie (nicht-lohnenden) EUR-Kartenzahlungen.

Im Gegensatz zu Revolut lassen sich Hotelnächte nicht beliebig hochskalieren (bzw. sind mit echten "Kosten" für dich verbunden)..
 
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Aladin

Erfahrenes Mitglied
03.03.2020
3.568
3.910
Chersonesus Cimbrica
Im Gegensatz zu Revolut lassen sich Hotelnächte nicht beliebig hochskalieren (bzw. sind mit echten "Kosten" für dich verbunden)..
Die Mischkalkulation ist eine Binse. Und es wollte niemand "beliebig hoch skalieren". Es ging um die Frage, ob ein Euro-Umsatz die Kosten deckt, die der DKB für die Meilengutschrift entstehen.

Der Umsatz kann beim Bäcker nebenan erfolgen. Oder bei Revolut. Es ergibt für die DKB keinen Unterschied.
 

MAGURO

Erfahrenes Mitglied
30.06.2020
1.295
1.556
Wenn die 5K im Hotel bleiben, zahlt die DKB einmal für die Meilen. Wenn die 5K über Revolut laufen, zahlt die DKB für die immer selben 5K zigmal für die Meilen.
Aber DKB erhält ja bei jeder Aufladung der 5k seine Gebühren von Revolut. Also doch ein Unterschied.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
731
2.377
Die Mischkalkulation ist eine Binse.

Lieschen Müller hat eine blaue Karte, für die sie demnächst 66 Euro pro Jahr zahlt. Außerdem hat sie 10K Kartenumsätze, alle in EUR. Hierfür bekommt die DKB 0,3% Interchange Fee, also 30 Euro, und zahlt z.B. 0,5% (falls du den echten Verrechnungspreis kennst, gerne raus damit!) an M&M, also 50 Euro. Insgesamt "verdient" die DKB somit jedes Jahr 46 Euro an ihr.

Jemand erzählt ihr plötzlich vom VFT, sie besorgt sich eine Revolut-Karte und generiert zusätzlich 100K Umsatz. Hierfür bekommt die DKB wiederum 0,3%, also 300 Euro, und zahlt 0,5% an M&M, also 500 Euro. Insgesamt werden aus den plus 46 Euro somit minus 154 Euro für die DKB.

Wo ist da die "Binse"?
 

bugl

Erfahrenes Mitglied
03.09.2018
630
791
Dann muss die DKB die Meilen einfach günstiger einkaufen, werden sowieso ständig entwertet.

Die Advanzia zahlt der LH 0.25-0.3% in Frankreich, warum soll die DKB in Deutschland mehr zahlen. Ohne Kreditkarte ist die LH aufgeschmissener als die DKB. Die könnte dann endlich die Accorkarte oder eine BA-Karte wiedereinführen.

Der Trend geht eher Richtung Statusmeilen via Kreditkarte siehe AA (AB hatte es auch). Dort gibt es genug MS-Emeralds.
 

Xray

Erfahrenes Mitglied
13.04.2017
1.943
954
Es heißt nicht:

"Die von einem Inhaber durch (Adverbiale Bestimmung des Mittels) eine Miles & More Blue Credit Card (...) gesammelten Prämienmeilen..."

sondern:

"Die von einem Inhaber (Adverbiale Bestimmung des Urhebers) einer Miles & More Blue Credit Card (...) (wie auch immer) gesammelten Prämienmeilen..."


Ergo: Sie sind mit bestehendem Vertragsverhältnis einer solchen Karte geschützt.

Jetzt aber.... SCNR:
Dass es sicher nicht um Meilen geht, die DURCH eine M&M-Kreditkarte gesammelt wurden, ist klar. Das ist unstrittig und hat auch nie jemand behauptet hier. Das würde ja bedeuten, dass Kreditkarten-Meilen geschützt sind und Flugmeilen nicht, und zwar auch Flugmeilen, die während der Zeit des Kreditkartenbesitzes gesammelt wurden....

Nein, aber die Formulierung "Die von einem Inhaber einer M&M CC gesammelten Prämienmeilen" ist streng wörtlich so zu verstehen, dass "ein Inhaber einer CC (wie auch immer, mit Kreditkarte oder mit Flug oder sonstwie) die Meilen gesammelt haben muss, also zum Zeitpunkt des Meilensammelns bereits CC-Inhaber gewesen sein muss. Denn wenn ich letztes Jahr Meilen erflogen habe und jetzt eine CC bekomme, dann erfolgte das Sammeln von einem Nicht-Inhaber.

Dass M&M und DKB das aber nicht so meinen, ist offensichtlich auch unstrittig inzwischen. Das ganze könnte durch eine sehr simple Umformulierung klarer werden: "Die von einem Inhaber einer M&M CC GEHALTENEN Prämienmeilen sind geschützt...." würde dazu reichen IMHO.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.092
2.945
Wenn die 5K im Hotel bleiben, zahlt die DKB einmal für die Meilen. Wenn die 5K über Revolut laufen, zahlt die DKB für die immer selben 5K zigmal für die Meilen.

Die DKB zahlt aber doch unterm Strich nichts für die Meilen. Der Ertrag aus dem Umsatz ist höher als die Kosten für die Meilen.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Hierfür bekommt die DKB 0,3% Interchange Fee, also 30 Euro, und zahlt z.B. 0,5% (falls du den echten Verrechnungspreis kennst, gerne raus damit!) an M&M, also 50 Euro.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die DKB für 1.000€ Umsatz = 500 Meilen 5€ bezahlt. Das wären ja 10€/k. Einige Leute hier haben manchmal wirklich komische Vorstellungen.
 
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bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
731
2.377
Die DKB zahlt aber doch unterm Strich nichts für die Meilen. Der Ertrag aus dem Umsatz ist höher als die Kosten für die Meilen.
Woher weißt du das? Kennst du die Verträge zwischen der DKB und M&M?
Und falls M&M die Meilen wirklich so günstig raushaut, warum wurde dann vor einigen Jahren die "Sammelrate" über Nacht halbiert (genauso wie übrigens deutlich später bei meiner Sparkassen Platinum Karte)?

Ohne Kreditkarte ist die LH aufgeschmissener als die DKB.
Da wäre ich nicht so sicher. Auch M&M könnte sich eine andere Bank suchen..
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.092
2.945
..., warum wurde dann vor einigen Jahren die "Sammelrate" über Nacht halbiert (genauso wie übrigens deutlich später bei meiner Sparkassen Platinum Karte)?

Du bist seit 2010 hier Mitglied und weißt das nicht? Google mal nach EU Deckelung Kreditkarten. Mit dem Preis, den die DKB für die Meilen zahlen muss, hat das nichts zu tun.
 

bender1057

Erfahrenes Mitglied
07.02.2010
731
2.377
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Du bist seit 2010 hier Mitglied und weißt das nicht?
Was habe ich denn in #5.926 geschrieben?

- Vor der Deckelung haben sich die kartenausgebenden Banken eine goldene Nase verdient (und tun dies weiterhin im nichtregulierten Bereich, z.B. bei Business-Karten). Es gibt sogar wissenschaftliche Literatur dazu, "two-sided markets" ist das Stichwort. Rochet/Tirole bieten einen guten Einstieg (letzterer ist immerhin Nobelpreisträger).
- Seit der Deckelung wird bei den Karten mit Bonusprogrammen versucht, per Mischkalkulation den "Businesscase" aufrechtzuerhalten.

Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass die DKB für 1.000€ Umsatz = 500 Meilen 5€ bezahlt.
Bei der Targobank gibt es unter anderem eine Gold-Karte und eine Premium-Karte. Für "1.000€ Umsatz" bezahlt sie dir bei ersterer ein Cashback von 10€, bei letzterer bis zu 20€ (je nach Umsatzart).

Warum macht sie das, obwohl sie nur 3€ Interchange Fee erhält (bei einem 1.000€ Umsatz in der EU)? Antwort: Mischkalkulation (auch wenn @Aladin und du das anscheinend nicht glauben möchtet)..
 
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