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Muss man bei Kreditkartenanträgen ehrlich sein?

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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.528
3.130
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Vielen Dank. Dann habe ich das über 2 Staatsexamina und Jahre in der Uni hinweg falsch gemacht. Muss ich dann jetzt die Strafe derer übernehmen, gegen die ich Geld- und Freiheitsstrafen beantragt habe und die so erlassen wurden? Denn mein Verständnis von § 263 StGB scheint ja falsch zu sein.

Ich glaube kaum, dass du die Verhängung von Strafen gegen Personen beantragt hast, die falsche Angaben beim Kreditkartenantrag gemacht, sich danach vertragsgemäß verhalten und immer pünktlich ihre Rechnungen bezahlt haben. Oder?
 

Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
935
87
SBA
Ich glaube kaum, dass du die Verhängung von Strafen gegen Personen beantragt hast, die falsche Angaben beim Kreditkartenantrag gemacht und sich danach vertragsgemäß verhalten und immer pünktlich ihre Rechnungen bezahlt haben. Oder?

Du glaubst richtig. Aber beantragt im Rahmen der Hauptverhandlung (bei Vorliegen des § 263 StGB).:idea:
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.688
718
Du glaubst richtig. Aber beantragt im Rahmen der Hauptverhandlung (bei Vorliegen des § 263 StGB).:idea:
Mal eine ganz andere Frage... Was ist den mit "Erschleichen von Dienstleistungen"? Das dürfte doch auch in Betracht kommen? Der "Kunde" würde diese Dienstleistung mit ehrlichen Angaben sehr wahrscheinlich nicht erhalten.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.528
3.130
Aber beantragt im Rahmen der Hauptverhandlung (bei Vorliegen des § 263 StGB).:idea:

Aber nicht weil jemand falsche Angaben im Kreditkartenantrag gemacht und danach stets seine Rechnungen ordnungsgemäß bezahlt und daher keinerlei Schaden verursacht hat. :idea:

Dass du bei Erfüllung von §263 StGB eine entsprechende Strafe beantragst, ist ja gut so ;)
 
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NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
879
88
BSL
Mal eine ganz andere Frage... Was ist den mit "Erschleichen von Dienstleistungen"? Das dürfte doch auch in Betracht kommen? Der "Kunde" würde diese Dienstleistung mit ehrlichen Angaben sehr wahrscheinlich nicht erhalten.

Nein, kommt nicht in Frage. Das wäre § 265a StGB und wäre bei diesem Fall nicht anwendbar, da man nur bei Automaten, Telekommunikationsnetze, Verkehrsmittelbeförderung und den Zutritt zu einer Einrichtung/Veranstaltung erschleichen kann.

Vielleicht wäre aber § 266b StGB anwendbar?
 
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Herr_von_Bpunkt

Guest
Mir fällt da gerade noch was zu ein: Ein guter Freund hat vor Jahren eine Wohnung an einen Jungen Mann vermietet, der sich als gelernter Handwerker mit Festeinstellung ausgegeben hat, in Wirklichkeit aber Langzeitarbeitsloser war. Der hatte auf dem Interessentenbogen sogar seinen Hans Otto darunter gesetzt und trotzdem konnte mein Freund den Typ nicht kündigen. Die Aussage seines Anwalts war, dass solange kein Schaden durch die falschen Angaben entstanden ist, er ihn deswegen nicht kündigen kann. Wäre was anderes wenn er deswegen die Miete nicht zahlen kann, aber aus dem bloßem Umstand, dass er ihn einfach nicht mag und sich gestört fühlt weil der nun 24h im Hause ist, ergibt sich kein rechtlich wirksamer Kündigungsgrund. Inwieweit das auf diesen SachverhaLT hier übertragbar ist weiß ich natürlich nicht, finde aber sogar, dass meinem Kumpel damit ein größerer Schaden entstanden ist als bspw. Amex wenn die Ärmsten einem Kunden zum Opfer fallen, der zwar seine Rechnungen brav bezahlt aber beim Antrag einst dreist geflunkert hat. Nur meine 2 Cent.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.172
3.101
Vielen Dank. Dann habe ich das über 2 Staatsexamina und Jahre in der Uni hinweg falsch gemacht. Muss ich dann jetzt die Strafe derer übernehmen, gegen die ich Geld- und Freiheitsstrafen beantragt habe und die so erlassen wurden? Denn mein Verständnis von § 263 StGB scheint ja falsch zu sein.

Es geht ja nicht um dein Verständnis von § 263 StGB (da bist du der Boss hier), sondern um dein Verständnis von Kreditkartenverträgen. Bist du da auch so fit wie im Strafrecht? ;)

Erkläre uns doch einfach einmal, inwiefern du im vorliegenden Fall den 263 für verwirklicht hältst! Wir lernen schließlich alle gerne dazu. Einfach zu sagen "ich weiß es besser als ihr" und keine Begründung abzuliefern, ist ja öde.
 
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Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.528
3.130
Man einen Jungen Mann vermietet, der sich als gelernter Handwerker mit Festeinstellung ausgegeben hat, in Wirklichkeit aber Langzeitarbeitsloser war. Der hatte auf dem Interessentenbogen sogar seinen Hans Otto darunter gesetzt und trotzdem konnte mein Freund den Typ nicht kündigen. Die Aussage seines Anwalts war, dass solange kein Schaden durch die falschen Angaben entstanden ist, er ihn deswegen nicht kündigen kann.

Warum auch? Er zahlt Miete und kommt damit allem nach, was einen guten Mieter ausmacht.
Klar kann man angepisst sein wenn jemand sich mit falschen Angaben nen Mietvertrag bei einem holt, aber am Ende des Tages soll der Mieter ja Miete zahlen, nicht mehr und nicht weniger. Im Mietvertrag steht sicherlich nicht "Der Mieter verpflichtet sich, einem hoch angesehenen Beruf mit einem Einkommen mindestens 50% über dem Durchschnitt nachzugehen" ;)
 
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Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
935
87
SBA
Mir fällt da gerade noch was zu ein: Ein guter Freund hat vor Jahren eine Wohnung an einen Jungen Mann vermietet, der sich als gelernter Handwerker mit Festeinstellung ausgegeben hat, in Wirklichkeit aber Langzeitarbeitsloser war. Der hatte auf dem Interessentenbogen sogar seinen Hans Otto darunter gesetzt und trotzdem konnte mein Freund den Typ nicht kündigen. Die Aussage seines Anwalts war, dass solange kein Schaden durch die falschen Angaben entstanden ist, er ihn deswegen nicht kündigen kann. Wäre was anderes wenn er deswegen die Miete nicht zahlen kann, aber aus dem bloßem Umstand, dass er ihn einfach nicht mag und sich gestört fühlt weil der nun 24h im Hause ist, ergibt sich kein rechtlich wirksamer Kündigungsgrund. Inwieweit das auf diesen SachverhaLT hier übertragbar ist weiß ich natürlich nicht, finde aber sogar, dass meinem Kumpel damit ein größerer Schaden entstanden ist als bspw. Amex wenn die Ärmsten einem Kunden zum Opfer fallen, der zwar seine Rechnungen brav bezahlt aber beim Antrag einst dreist geflunkert hat. Nur meine 2 Cent.

Das eine ist Zivilrecht (Beendigung des Dauerschuldverhältnisses) und das andere Strafrecht. Insofern sind diese beiden Sachverhalte nicht vergleichbar.
 
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Herr_von_Bpunkt

Guest
aber am Ende des Tages soll der Mieter ja Miete zahlen, nicht mehr und nicht weniger.

Genau, und der Kreditkarteninhaber seine Abrechnung. Mehr wollte ich damit gar nicht zum Ausdruck bringen.;)

Welcher Schaden ist dem Vermieter genau entstanden, wenn ein Mieter in die zu vermietende Wohnung eingezogen ist und nun Miete zahlt?

Wirtschaftlich vorerst keiner aber ansonsten weil das schon ein arg störendes Individuum war, dass er nun 365 Tage bis zu 24 Stunden am Tag ertragen musste. :D Na ja und die Wohnung war auch im entsprechenden Zustand die Zeit über. Aber gut - hätte mit 'nem Anwalt natürlich ähnliche Probleme geben können...
 
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Florian7

Erfahrenes Mitglied
31.07.2015
935
87
SBA
Es geht ja nicht um dein Verständnis von § 263 StGB (da bist du der Boss hier), sondern um dein Verständnis von Kreditkartenverträgen. Bist du da auch so fit wie im Strafrecht? ;)

Erkläre uns doch einfach einmal, inwiefern du im vorliegenden Fall den 263 für verwirklicht hältst! Wir lernen schließlich alle gerne dazu.

Für die strafrechtliche Beurteilung brauche ich doch kein Verständnis von Kreditkartenverträgen. Im Übrigen halte ich es wirklich nicht für zielführend, hier juristische Diskussionen zu führen. Ich würde ja auch nicht auf die Idee kommen, eine medizinische Diagnose selbst zu stellen. Warum sich dann viele Menschen oftmals bemüßigt fühlen, die eigene (oft genug haarsträubend falsche) juristische Einschätzung zum besten zu geben, bleibt mir ein Rätsel.
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
701
65
Also ich wurde trotz lukrativer selbstständiger Tätigkeit mehrmals bei Kreditkartenanträgen abgelehnt und frage mich nun, was mir wohl blühen würde wenn ich nun sage ich bin angestellt bei statt die Selbstständigkeit anzugeben.

Kann ich mir nicht vorstellen, da ich keinen Selbstständigen kenne, der bei guter Schufa keine KK bekommt. Teilweise fangen sie mit kleinem Limit an aber das ist kein wirkliches Problem, man kann ja Guthaben auf die KK überweisen.

Die Folge der falschen Angabe ist eine schlechte Schufa Bewertung. Die Banken melden Informationen zu Verträgen und dazu gehören Vertragsverletzungen durch falsche Angaben.

Ich verstehe auch nicht, wie du im Zeitalter der Datenspeicherung glauben kannst, dass das nicht raus kommt. Ich habe mir gerade mal meine Schufa angesehen und da steht beim Geschäftskonto die "Einräumung eines Betriebsmittelkredits", da ich geschäftlich Kontokorrent habe. Hätte ich geschäftlich jemals ein Auto geleast, wüssten die das bestimmt auch und wenn ich bei einem Bürodiscount bestelle, würde es mich wundern, wenn die mir ohne Schufa auf Rechnung liefern.

Wenn du eine KK willst, kümmere dich um eine gute Schufa.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.528
3.130
Im Übrigen halte ich es wirklich nicht für zielführend, hier juristische Diskussionen zu führen. Ich würde ja auch nicht auf die Idee kommen, eine medizinische Diagnose selbst zu stellen. Warum sich dann viele Menschen oftmals bemüßigt fühlen, die eigene (oft genug haarsträubend falsche) juristische Einschätzung zum besten zu geben, bleibt mir ein Rätsel.

Medizin bzw. biologische Gegebenheiten zu diskutieren ist allerdings auch etwas anderes als über das menschengemachte Strafrecht, das zum Wohl/Schutz aller dienen soll. Zu letzterem kann man nämlich durchaus unterschiedliche Auffassungen haben bzw. hinterfragen, ob eine Strafverfolgung sinnvoll oder überhaupt möglich ist. Und das ist sie im konkreten Fall einfach nicht.

Vereinfachtes Beispiel, die Dritte: Ich beantrage Kreditkarte mit falschen Angaben zu meinem Einkommen, bekomme die Karte ohne Nachweise und setze sie vertragsgemäß ein. Niemandem entsteht ein Schaden und niemand kann und wird mich strafrechtlich dafür belangen.
 

PAXfips

Erfahrenes Mitglied
15.12.2016
2.106
576
HAM
Die Praemisse "es liegt an der Selbststaendigkeit" als Ablehnungsgrund hat keiner hinterfragt. Schoen :)
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.172
3.101
Für die strafrechtliche Beurteilung brauche ich doch kein Verständnis von Kreditkartenverträgen. Im Übrigen halte ich es wirklich nicht für zielführend, hier juristische Diskussionen zu führen. ...
Mein Ansinnen war auch nicht, mit dir eine juristische Diskussion zu führen. Ich wollte es von dir als Experten nur ERKLÄRT haben, WARUM der Tatbestand des Betrugs vorliegt; mehr nicht.
 
H

Herr_von_Bpunkt

Guest
Die Praemisse "es liegt an der Selbststaendigkeit" als Ablehnungsgrund hat keiner hinterfragt. Schoen :)

Was ja auch eine relativ nebensächliche Aussage war. Die eigentlich Frage war ja, was ihm wohl blühen würde wenn seine Falschangaben auffliegen.

edit: da hab ich wohl den Seitenwechsel verschlafen...
 
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DerSenator

Erfahrenes Mitglied
08.01.2017
7.256
5.492
MUC/INN
Vielen Dank. Dann habe ich das über 2 Staatsexamina und Jahre in der Uni hinweg falsch gemacht. Muss ich dann jetzt die Strafe derer übernehmen, gegen die ich Geld- und Freiheitsstrafen beantragt habe und die so erlassen wurden? Denn mein Verständnis von § 263 StGB scheint ja falsch zu sein.


Also, dann kläre bitte die Kollegschaft auf:

I. Obj. TB
1. Täuschung = Einwirkung auf das Vorstellungsbild eines anderen mit dem Ziel der Irreführung über Tatsachen (+), ja ich gebe falsche Angaben = Tatsachen an.
2. Irttum = Fehlvorstellungen über Tatsachen als Gegenstand der Täuschung (+)
3. Vermögensverfügung = Handeln, Dulden oder Unterlassen, das sich unmittelbar vermögensmindernd auswirkt (+/-), ist der Verfügungsrahmen eine vermögensmindernde Duldung? Wird das Vermögen des Emittenten geschmälert?
4. Vermögensschaden (-), ganz klar kein Vermögensschaden, denn der Verfügungsrahmen wird problemlos ausgeglichen. Auch ein Eingehungsbetrug lag nie vor, da von Anfang an beabsichtigt war, den VR auszugleichen, mit den falschen Daten wollte man keine Verfügung und keinen Schaden auslösen sondern sich nur die Karte "erschleichen".
 

Olaf Berlin

Erfahrenes Mitglied
08.01.2018
1.142
27
Was ja auch eine relativ nebensächliche Aussage war. Die eigentlich Frage war ja, was ihm wohl blühen würde wenn seine Falschangaben auffliegen.


Und mir wurde der Ablehnungsgrund auch nicht mitgeteilt, ich vermute nur, dass es daran lag. Schufa Score lag 2015 bei 98,4, seitdem keine neuen Konten abgeschlossen, lediglich 2 mal versucht eine Kreditkarte zu bekommen.
 

markusvenus

Gesperrt
13.08.2015
270
0
Ich würde doch heute sowieso keine Karte von Bänke nehmen die schufaverbunden sind ich empfehle sowas nicht. Da ist die Fidor Bank viel besser mit der Smartcard die ist eie Credit nach außen und trotzdem Debit das man keine Schulden machen kann und man kann überall damit bezahlen. Die Karte sieht auch gut aus und ist hochgeprägtem für ritschratsch Zahlung im Ausland. Ich würde Fidor immer klar vorziehen
 
H

Herr_von_Bpunkt

Guest
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Ich würde doch heute sowieso keine Karte von Bänke nehmen die schufaverbunden sind ich empfehle sowas nicht. Da ist die Fidor Bank viel besser mit der Smartcard die ist eie Credit nach außen und trotzdem Debit das man keine Schulden machen kann und man kann überall damit bezahlen. Die Karte sieht auch gut aus und ist hochgeprägtem für ritschratsch Zahlung im Ausland. Ich würde Fidor immer klar vorziehen

Du hast doch echt Lack gesoffen...