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Vielen Dank. Dann habe ich das über 2 Staatsexamina und Jahre in der Uni hinweg falsch gemacht. Muss ich dann jetzt die Strafe derer übernehmen, gegen die ich Geld- und Freiheitsstrafen beantragt habe und die so erlassen wurden? Denn mein Verständnis von § 263 StGB scheint ja falsch zu sein.
Ich glaube kaum, dass du die Verhängung von Strafen gegen Personen beantragt hast, die falsche Angaben beim Kreditkartenantrag gemacht, sich danach vertragsgemäß verhalten und immer pünktlich ihre Rechnungen bezahlt haben. Oder?