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4. Vermögensschaden (-), ganz klar kein Vermögensschaden, denn der Verfügungsrahmen wird problemlos ausgeglichen. Auch ein Eingehungsbetrug lag nie vor, da von Anfang an beabsichtigt war, den VR auszugleichen, mit den falschen Daten wollte man keine Verfügung und keinen Schaden auslösen sondern sich nur die Karte "erschleichen".
Ich habe zwar von Strafrecht auch keine Ahnung mehr, aber ich glaube mit Bauchgefühl, da liegst Du falsch: Stichwort ist Vermögensgefährdung. Die Sicherheit für den Kredit ist nicht so, wie sie dargestellt wurde. Wenn Deine Auffassung richtig ware, würde siche keine Hochstapler strafbar machen, solange er nur zurückzahlt. Wenn bei mir aber jemand als "Angela Merkel" einen Kredit beantragt und ich falle drauf rein, dann ist das Betrug, denn ich wollte halt nur der echten Kanzlerin einen Kredit geben und nicht der Hochstaplerin. Vermögen ist gefährdet, Vermögensverwendung wurde falsch geleitet oder wie auch immer.