N26

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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.963
4.340
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Ach Zeitgemäß, du verstehst nicht ansatzweise, warum ich bei dieser Bank "gelandet" bin. Warum erlaubst du dir ein Urteil darüber? Ich bin auch insgesamt sehr zufrieden; es war einträglich und mein Guthaben ist bis zur Auszahlung von N26 mit aktuell 6,27% zu verzinsen. Ombudsleute sind für N26 keine zuständig. Dass du das nicht weißt; sowas aber auch. Schiedsstelle ist korrekt. Warum soll ich denen auf den Geist gehen? Wenn ich das Schiedsverfahren gewinne, war es berechtigt. Es ist vielmehr N26, die ihre Prozesse nicht im Griff haben und mich deshalb nötigen, über die Schiedsstelle zu gehen. Wenn die ihr Geschäft verstehen und mir nicht auf den Geist gehen würden, gäb's auch kein Schiedsverfahren. Das sind doch ganz einfache Zusammenhänge. Wie kann man die nicht verstehen?
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.708
2.430
Was N26 treibt, ist extrem übertrieben.
Ich finde jedenfalls das deine Reaktion auf die fehlenden Einstandspreise ebenfalls total übertrieben ist.
Das du wegen der außerordentlichen Kündigung gerade nicht gut auf N26 zu sprechen bist kann ich verstehen, aber dieses setzen einer Frist ist mMn nach den paar Wochen doch viel zu früh. Wenn da jetzt schon mehrere Monate vergangen wäre könnte ich das nachvollziehen, aber nach jetzt knapp 3 Wochen.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
9.963
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Was N26 treibt, ist einem Unternehmen mit Banklizenz nicht würdig. Wie man für solch ein Gebaren Verständnis aufbringen kann, erschließt sich mir nicht. Jede normale, seriöse und gut organisierte Bank meldet nach zwei, drei Tagen die Anschaffungskosten. Warum soll ich drei Wochen und mehr akzeptieren? Nenn mir einen Grund!
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.708
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Was N26 treibt, ist einem Unternehmen mit Banklizenz nicht würdig. Wie man für solch ein Gebaren Verständnis aufbringen kann, erschließt sich mir nicht. Jede normale, seriöse und gut organisierte Bank meldet nach zwei, drei Tagen die Anschaffungskosten.
Das hätte man idealerweise gerne, aber trotzdem kommt das immer mal wieder vor, auch bei größeren Brokern.

Warum soll ich drei Wochen und mehr akzeptieren? Nenn mir einen Grund!
Die BaFin schreibt das Depotübertrage selbst bis max. 3 Wochen dauern sollten. Bei Verzögerungen muss der Kunde informiert werden. Dein Übertrag selbst hat ja anscheinend aber nicht so lange gedauert. Für die die Übertragung der Einstandskurse ist die BaFin nicht zuständig. Im Zweifel kann man einen Verkauf über die Steuererklärung korrigieren. Und bis zum Verkauf entsteht dir auch gar kein Schaden.
 
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LaNeuve

Erfahrenes Mitglied
01.05.2017
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Ich glaube nicht, dass @DennyK Banker ist. Er hat halt nur schon einige Erfahrungen mit Depotüberträgen gesammelt.

Depotüberträge und die Übertragung der Anschaffungsdaten per Taxbox-Verfahren sind bei vielen Banken noch schlecht digitalisierte Prozesse mit Personalinvolvierung, die somit fehleranfällig sind. Da N26 bislang kaum als Broker in Erscheinung getreten ist, gehe ich davon aus, dass man dort in puncto Depotüberträge noch in der Lernphase ist und es zu Problemen in der Abwicklung kommt. Selbst bekannte Broker mit langjähriger Erfahrung haben schon unter Beweis gestellt, dass sie bei Depotüberträgen strukturelle Probleme haben. So hat z.B. Flatex vor einiger Zeit mehr als ein halbes Jahr lang nicht mitbekommen, dass es ein Update des Taxbox-Verfahrens gab, bei dem sich die Zuordnung von Formularfeldern verändert hatte. Flatex hat munter mit der alten Taxbox-Version Anschaffungsdaten übertragen, die dann von der empfangenden Bank mit neuer Taxbox-Version falsch zugeordnet wurden. Gemerkt haben es die Kunden, die entweder beim Verkauf durch die steuerlich fehlerhafte Abrechnung überrascht wurden oder die zuvor Anschaffungsdaten nach Übertrag kontrolliert hatten. Auch Comdirect hatte vor zwei/drei Jahren ein strukturelles Problem bei der Übertragung von Anschaffungsdaten bei thesaurierenden ETFs, bei denen sie die bereits gezahlten Vorabpauschalen nicht an die empfangende Bank weitergeleitet hatten.

Zusätzlich zu diesen strukturellen Problemen kann es bei jeder Bank im Einzelfall zu Fehlern kommen. Ich selbst mache viele Depotüberträge und bin darauf vorbereitet, dass in ca. 5% der Fälle Verzögerungen oder Fehler passieren. Natürlich fordere ich dann eine Korrektur bzw. Nachlieferung an, doch ein Einschalten von Schiedsstellen war dazu nicht nötig, allerdings habe ich auch mehr Geduld. Der BaFin habe ich nur einmal die Nichtausführung eines Depoübertrags nach drei Monaten Wartezeit gemeldet, da die Bank (Flatex) nicht reagierte (das war allerdings auch eine besondere Situation, da nach der Einführung von Depotgebühren nicht nur ich, sondern viele Flatex-Kunden ihr Depot übertragen wollten).
 

wizzard

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09.03.2009
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Ich habe auch schon eine zweistellige Anzahl an Wertpapierüberträgen hinter mir, mal einzelne Positionen, mal gesamt, mal mit Übertrag von Verrechnungstöpfen, mal ohne Übertrag und auch mit den unterschiedlichsten Lagerstätten. Wer welche Erfahrungen gemacht hat, ist aber irrelevant und die technischen Prozesse im Hintergrund interessieren mich als Kunde schon dreimal nicht. Auch andere Negativbeispiele interessieren mich nicht. Wenn eine Bank eine Dienstleistung anbietet, muss sie sie auch sauber durchführen oder soll es lassen.

Es handelt sich aktuell um einen Standardübertrag einer einzelnen Position und N26 (oder wer auch immer) hatte genug Zeit, die Anschaffungskosten zu übermitteln. Nachlieferung wurde eingefordert und wenn N26 meint, meine Forderung nicht ernst nehmen zu müssen, werde ich deren Problem sicher nicht zu meinem machen. Ich fackle bei solchen Saftläden nicht lange herum. Dafür ist mir meine Zeit zu schade.
 
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Zeitgemäß

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16.08.2024
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Ich habe auch schon eine zweistellige Anzahl an Wertpapierüberträgen hinter mir, mal einzelne Positionen, mal gesamt, mal mit Übertrag von Verrechnungstöpfen, mal ohne Übertrag und auch mit den unterschiedlichsten Lagerstätten. Wer welche Erfahrungen gemacht hat, ist aber irrelevant und die technischen Prozesse im Hintergrund interessieren mich als Kunde schon dreimal nicht. Auch andere Negativbeispiele interessieren mich nicht. Wenn eine Bank eine Dienstleistung anbietet, muss sie sie auch sauber durchführen oder soll es lassen.
´
Leute , die keinen besonderen Lebensinhalt haben und sich deshalb die Zeit mit Depot- Überträgen totschlagen, interessieren Banken nicht.
Wieviel sinnlosen Aufwand und Kosten, die auf alle Kunden umgelegt werden, willst du in deinem Leben noch verursachen? Richtig, wenn du überall rausgeschmissen wirst. Für deine Probleme sind Banken nicht zuständig.
 
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wizzard

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09.03.2009
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Was du immer alles weißt. Der Rausschmiss bei N26 interessiert mich nicht die Bohne. Und wie viel Aufwand und Kosten ich Banken verusache und wer das bezahlen muss, lass mal meine Sorge sein. Du kannst es ja gerne anders machen.
 
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DennyK

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09.09.2019
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Man könnte fast meinen, du bist Banker ;)
Ich arbeite natürlich nicht bei einer Bank.

Entschuldige, aber du kommst mir gerade vor wie ein Kleinkind, dem man das Spielzeug oder die Schokolade weggenommen hat und nun bockig ist. Nur mit dem Unterschied dass das Kind dadurch direkt einen Nachteil hat, während dir noch kein Schaden entstanden ist.

Aber mach wie du denkst, sind ja deine Nerven und deine Zeit.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Jetzt weiß ich, warum ihr solche Probleme mit meiner Vorgehensweise habt. Euch würde so etwas Nerven und Zeit kosten. Das ist bei mir eben ganz anders. Nerven tut mich sowas Null und einen Antrag für die Schlichtungsstelle diktiere ich nebenbei in 10 Minuten morgens beim Frühstück.
 

DennyK

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09.09.2019
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Ich finde es bei dir eher komisch, das du nach knapp 3 Wochen direkt solch einen Aufstand machst. Wenn jetzt schon 2-3 Monate vorbei wären könnte ich es ja noch nachvollziehen, aber 3 läppische Wochen, welche die BaFin selbst für die Dauer eines Depotübertrages angibt.

Aber du darfst uns hier gerne auf dem laufenden Halten, wie es mit N26 weiter gegangen ist und wann du deine Einstandskurse hast.
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Ich finde es bei dir eher komisch, das du nach knapp 3 Wochen direkt solch einen Aufstand machst.

Welchen Aufstand? Ich setze einmalig Frist und handle bei Verzug entsprechend. Das ist doch kein Aufstand, sondern eine ganz normale Vorgehensweise, um bei Buden wie N26 möglichst stressfrei ans Ziel zu kommen. Und man darf nicht vergessen, dass ich N26 damit die Gelegenheit gebe, dazu zu lernen, was hier ja einem wichtig war zu erwähnen, dass sie noch in der Lernphase sind.

Übrigens sind es nicht knapp drei Wochen, sondern über drei Wochen. Depotübertrag war am 30.03. also ab morgen vier Wochen.

Die von der BaFin genannte Frist bezieht sich auf etwas vollkommen anderes. Da geht es um die Dauer des Depotübertrages zwischen Auftrag und Ausführung und wann ich den Auftrag erteilt habe, habe ich hier nie thematisiert. Diese Frist der BaFin wäre nur relevant, wenn du "Depotübertrag" als "Übertrag der Wertpapiere inkl. Anschaffungskosten" definierst. In dem Fall wären die drei Wochen ja schon viel früher rum gewesen.
 
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Zeitgemäß

Erfahrenes Mitglied
16.08.2024
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Welchen Aufstand? Ich setze einmalig Frist und handle bei Verzug entsprechend. Das ist doch kein Aufstand, sondern eine ganz normale Vorgehensweise, um bei Buden wie N26 möglichst stressfrei ans Ziel zu kommen.
Warum gehst du Schlaumeier Geschäftsbeziehungen mit "Buden wie N26" ein? Um denen was beizubringen? Echt trollig :)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Das hatte ich doch schon geschrieben. Hast du das nicht gelesen? Warum sollte ich denen etwas beibringen wollen? Du hast manchmal echt komische Ideen. Stimmt, das wäre echt drollig (wird mit "d" geschrieben). N26 geht mir vollkommen am Allerwertesten vobei.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
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Welchen Aufstand? Ich setze einmalig Frist und handle bei Verzug entsprechend. Das ist doch kein Aufstand, sondern eine ganz normale Vorgehensweise, um bei Buden wie N26 möglichst stressfrei ans Ziel zu kommen. Und man darf nicht vergessen, dass ich N26 damit die Gelegenheit gebe, dazu zu lernen, was hier ja einem wichtig war zu erwähnen, dass sie noch in der Lernphase sind.
Du setzt die Frist aber mMn viel zu früh. Wenn du mit Frist und Schlichtungsstelle ankommst dann sieht das für mich eben doch nach "Aufstand" aus.

Wenn das für dich noch „normal“ ist, was bedeutet denn für dich „einen Aufstand machen“?
Übrigens sind es nicht knapp drei Wochen, sondern über drei Wochen. Depotübertrag war am 30.03. also ab morgen vier Wochen.
Wow, das ändert das ganze ja grundlegend :cool: ;)
Die von der BaFin genannte Frist bezieht sich auf etwas vollkommen anderes. Da geht es um die Dauer des Depotübertrages zwischen Auftrag und Ausführung und wann ich den Auftrag erteilt habe, habe ich hier nie thematisiert. Diese Frist der BaFin wäre nur relevant, wenn du "Depotübertrag" als "Übertrag der Wertpapiere inkl. Anschaffungskosten" definierst. In dem Fall wären die drei Wochen ja schon viel früher rum gewesen.
Das hatte ich doch auch geschrieben, die von der BaFin genannte Frist gilt nur für den Depotübertrag selbst.
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Mir ist das Gleiche passiert. Am 04.03. kein Zugriff mehr auf das Geld auf dem Girokonto. "Sicherheitsüberprüfung bis zu 72 Std". Habe sie dann zum 08.03. in Verzug gesetzt.

Am 10.03. kam Aufforderung, Mittelherkunft zu belegen, sowie Zweck der Empfängerkonten (meine eigenen Girokonten bei anderen Banken) und Zweck der Transaktionen zu erklären. Habe ich sofort gemacht, war ja easy.

Am 16.03. kam außerordentliche Kündigung wegen angeblichen schwerwiegenden Verstoßes gegen die AGB durch unzulässige Nutzung des Kontos. Ist natürlich totaler Humbug.

In ihrer Kündigung schreibt die Bank:

„Da du dein Geld nicht selbst überweisen kannst, teile uns bitte eine alternative Bankverbindung mit, damit wir dein Restguthabens für dich überweisen können. Dafür benötigen wir eines der folgenden Dokumente von dir:
...
...
Ein Kontoauszug eines Bankkontos, bei dem Sie der Kontoinhaber sind, aus die IBAN und der BIC hervorgehen.“


[Anm.: Ich habe an der Formulierung nichts geändert. Rechtschreib- und Grammatikfehler sowie Wechsel der Anrede zwischen „Du“ und „Sie“ entsprechen den Fakten und sind Ausdruck davon, mit welcher heißen Nadel die N26 Bank ihre Prozesse strickt]

Habe ich natürlich auch sofort erledigt, aber bisher kein Geldeingang.

Also gestern Schlichtungsantrag gestellt (Überweisung meines Kontoguthabens in Höhe von EUR 5.021,89 zzgl. Verzugszinsen auf EUR 5.020,00 seit 08.03.2026 in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz) und eine Beschwerde bei der BaFin eingereicht.

Ob sie was draus lernen, weiß ich nicht. Mit der Gurkentruppe N26 bin ich jedenfalls durch. Deren Geschäftsprozesse sind für eine deutsche Bank
inakzeptabel.

So langsam kommt N26 in die Puschen. Einstandskurse wurden übertragen und mein Restguthaben wurde auch überwiesen.

Obwohl N26 auf meine BaFin-Beschwerde hin meinte, dass ich zur Auszahlung vor dem 08.06. zunächst irgend etwas abstruses erklären müsste:

"Im Rahmen der Bearbeitung der vorliegenden Beschwerde teilten wir Ihnen am 22.04.2026 mit, dass wir für eine vorzeitige Auszahlung des Restguthabens eine Einverständniserklärung, bezüglich der Schließung Ihres N26-Kontos vor dem 08.06.2026, benötigen würden. Sobald Sie uns dieses Einverständnis übermittelt haben, können wir die vorzeitige Schließung Ihres N26-Kontos und die Auszahlung des Restguthabens in die Wege leiten."

Habe dann der BaFin geantwortet:

"Die Bank gibt zu, dass ich einen ordnungsgemäßen Nachweis für die Auszahlung meines Guthabens an eine alternative Bankverbindung zur Verfügung gestellt habe. Gleichzeitig behauptet sie aber, dass ich mein Einverständnis für eine vorzeitige Kontoschließung erteilen müsse, damit sie mir mein Restguthaben überweisen könne.

Diese Behauptung ist hanebüchen. Seit wann muss ein Kunde bei einer Bank die Schließung seines Kontos beantragen, um über sein Kontoguthaben verfügen zu können? Als Gläubiger habe ich jederzeit einen Herausgabeanspruch gegenüber der Bank, der entweder erfüllt wird, indem ich mein Geld vom betreffenden Konto selbstständig wegüberweise oder, falls die Bank mir diese Möglichkeit verwehrt, die Bank es mir auf mein Konto bei einer anderen Bank überweist."


Plötzlich ging alles ganz schnell und auf einmal ging es doch. Wie es wohl dazu kam? Die BaFin scheint der N26 Bank ordentlich auf die Füße getreten zu haben.

Es fehlt nur noch die Erstattung der Verzugszinsen seit 08.03., aber das wird auch noch. Habe die Erstattung mit Fristsetzung angemahnt und wenn N26 das nicht schafft, läuft halt das Schlichtungsverfahren weiter.

Wenn ich lese, wie viele Kunden sich monatelang mit dieser Bude herumschlagen, kann ich nur empfehlen: Nicht lange rumeiern und verunsichern lassen. Klartext reden, Fristen setzen, Schlichtung beantragen und BaFin informieren. Dann gilt: Während in Villariba noch geputzt wird, wird in Villabajo schon wieder gefeiert.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
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Plötzlich ging alles ganz schnell und auf einmal ging es doch. Wie es wohl dazu kam? Die BaFin scheint der N26 Bank ordentlich auf die Füße getreten zu haben.
Hast du denn eine Antwort der BaFin bekommen?
Sonst sind es wohl eher Geschichten aus dem Paulanergarten ;-)
 

wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Natürlich. Ich stand in ständigem Austausch mit denen. Die reagieren sehr schnell. Aber natürlich immer allgemein formuliert, denn die BaFin ist bekanntlich nicht für individuelle Fragen zuständig.
 
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eham

Erfahrenes Mitglied
22.03.2023
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NRW
Was ist daran so lustig eham? Hast du andere Erfahrungen gemacht?
Nein, ich stelle mir nur gerade bildlich vor, wie ein VFT-Mitglied hier täglich bei seinem "persönlichen BaFin-Betreuer" vorbeischaut und stundenlang sein Leid klagt über die bösen, unfähigen Finanzunternehmen... apropos: Bonn oder Frankfurt?:p
 
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wizzard

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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Die BaFin ist eine Riesenbehörde. Du hast echt eine lebhafte Fantasie. Weder war die Rede davon, dass ich täglich mit der BaFin kommuniziert habe, noch von "vorbei schauen". Mein Leid habe ich auch nicht geklagt, sondern die Aufsicht auf Missstände bei N26 aufmerksam gemacht; das aber auch nicht stundenlang, sondern ganz dezidiert. Worte wie "böse" oder "unfähig" sind in diesem Zusammenhang nie gefallen.

Kontakt hatte ich wegen u.a. rechtswidrigem Zurückhalten von Kundeneinlagen mit dem Referat VBS 13 und in Sachen Nichtübertragung von Anschaffungskosten mit dem Referat VBS 21, die wohl beide in Bonn sitzen.

Nachdem mir die N26 Bank am letzten Tag der von der BaFin eingeräumten Vier-Wochen-Frist geantwortet hat, dass sie mir das Kontoguthaben erst am 08.06. auszahlen, habe ich der BaFin eine Stellungnahme meinerseits dazu übermittelt. Außer dem zitierten Absatz gab es noch weitere Ungereimtheiten in den Rechtfertigungsversuchen der N26 Bank sowie einige Punkte meiner Beschwerde, zu denen die Bank gar nichts gesagt hat.

Die BaFin hat mich daraufhin informiert, dass sie N26 erneut kontaktiert und zur Stellungnahme aufgefordert habe. Drei Tage später erhielt ich vom Aufsichtsratsvorsitzenden der N26 Bank ein Schreiben, dass man mir das Kontoguthaben auszahlen werde. Einen Tag später war es auf meinem Konto.

Alle Indizien sprechen dafür, dass die BaFin der Grund für den "Sinneswandel" bei N26 gewesen ist. Wieso sollte mir N26 sonst das Geld überweisen, wo sie mir doch eine Woche vorher noch geschrieben hat, dass sie dies nicht tun wird. Ich hatte diesbezüglich auch keinerlei Kontakt mehr zu N26.
 
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