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Fidor Debit MasterCardBekommt man bei anderen Banken in Deutschland zum Basiskonto eine andere Karte als die girocard?
Fidor Debit MasterCardBekommt man bei anderen Banken in Deutschland zum Basiskonto eine andere Karte als die girocard?
Mir ist nur nicht klar, warum bei einem Konto ohne Kreditlinie eine gute Bonität gefordert wird. Mir soll's aber egal sein. Wenn das jemals auch für Bestandskunden eingeführt wird, bin ich weg.
Gerade eine Mail bekommen.
Ab 7. September gilt: 5 kostenlose Abhebungen für alle unter 26, alle die das Konto als Gehaltskonto benutzen und alle die in den letzten 2 Monaten Eingänge im Wert von mindestens 1000€ hatten.
Für 3 Monate gilt es übergangsweise auch wenn kein Kriterium erfüllt wird, danach sind es in dem Fall nur noch 3 Abhebungen pro Monat.
Abhebungen darüber hinaus kosten 2€.
Außerdem kosten Ersatzkarten dann auch 10€.
EDIT: Gilt nur für Kunden aus Deutschland und auch für die nur für Abhebungen in Deutschland, im Ausland oder für Kunden aus anderen Ländern bleibt alles kostenlos.
Da steht es hängt von der ursprünglichen Lieferadresse ab.Ist das EU-Recht konform? Es hört sich relativ illegal an
In unserer Umfrage hat sich eine überwältigende Mehrheit von 84 % der befragten Kunden für eine Begrenzung der Anzahl kostenfreier Bargeldabhebungen an Automaten pro Monat ausgesprochen und eine Gebühr für darüber hinausgehende Abhebungen als fair empfunden.
Anton meinte:"Push-Benachrichtigungen in Echtzeit und Kartensicherheit direkt in der App
Gilt für Karteneinkäufe oder Bargeldabhebungen in Nicht-Euro-Ländern"
Dort werden 1,30% angegeben. Was genau ist hier gemeint?
Meiner Meinung nach sind das sinnvolle Limits. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Cash26-Abhebungen weiterhin kostenfrei sind!
Ein kostenloses Basiskonto wird es nicht geben.Ist die Argumentation nicht mit der Einführung des kostenlosen Basiskontos hinfällig?
Number26 hat sich mit einem kleinen Statement bei uns gemeldet:
Zum einen hat das Thema “Flex Konto” nichts mit der Fair Use Policy zu tun.
Es gibt Kunden, die aus Bonitätsgründen von Banken abgelehnt werden. Aber ab nächster Woche bieten wir diesen Kunden ein neues Produkt an, nämlich das Flex Konto. Dafür muss man wissen, dass Kunden ohne Bonität bei vielen Instituten gar kein Konto erhalten. Jedoch möchten wir auch diesen Kunden ein Konto bieten, für das wir Gebühren erheben, die fair im Vergleich zu Mitbewerbern sind
Naja, macht man bei Neueröffnungen nicht mittlerweile eh eine Schufa-Abfrage? Das man das ganze nicht die ganze Zeit kostenlos anbieten kann war ja eigentlich absehbar. Und Schufaleichen-Kontos sind ja sonst auch mindestens genau so teuer, wenn nicht teurer.Sehr interessant, wie Number26 hier die Aussage so dreht, als wäre das eine Verbesserung für Kunden mit schlechter Bonität. Was nicht dazu gesagt wird: Bis jetzt konnten alle Kunden das Konto kostenlos bekommen.
Wieso das? Im Inland teurer, im Ausland günstig dürfte konform sein. Nur anders herum halt nicht.Ist das EU-Recht konform? Es hört sich relativ illegal an
Quelle?Wieso das? Im Inland teurer, im Ausland günstig dürfte konform sein. Nur anders herum halt nicht.
Ja, es wird inzwischen eine Schufa-Abfrage gemacht, das Konto bekommt man aber trotzdem in jedem Fall.Naja, macht man bei Neueröffnungen nicht mittlerweile eh eine Schufa-Abfrage? Das man das ganze nicht die ganze Zeit kostenlos anbieten kann war ja eigentlich absehbar. Und Schufaleichen-Kontos sind ja sonst auch mindestens genau so teuer, wenn nicht teurer.
Die seit 2002 bestehenden Vorgaben der EU, wonach eine Transaktion im Ausland nicht mehr kosten darf als im Inland. Abhebungen im Inland kosten 2€, Abhebungen im Ausland nichts. Alles okay, da Ausland nicht teurer ist als Inland.Quelle?
Quelle?
Die Regulierung aus dem Jahr 2002 wurde aber im Jahr 2009 geändert: GrenzDie seit 2002 bestehenden Vorgaben der EU, wonach eine Transaktion im Ausland nicht mehr kosten darf als im Inland. Abhebungen im Inland kosten 2€, Abhebungen im Ausland nichts. Alles okay, da Ausland nicht teurer ist als Inland.
Zahlungsdienstleister erheben von einem Zahlungsdienstnutzerfür grenzüberschreitende Zahlungen bis zu einem Betragvon 50 000 EUR die gleichen Entgelte wie sie sie von Zahlungsdienstnutzernfür entsprechende Inlandszahlungen in gleicherHöhe und in der gleichen Währung erheben.
„Zahlungsvorgang“ die Bereitstellung, den Transfer oder dieAbhebung eines Geldbetrags
Stehen tut das so allerdings - und ich gebe zu, ich hätt's jetzt auch nicht geahnt - in der betreffenden EU-Verordnung auch nicht:Die seit 2002 bestehenden Vorgaben der EU, wonach eine Transaktion im Ausland nicht mehr kosten darf als im Inland. Abhebungen im Inland kosten 2€, Abhebungen im Ausland nichts. Alles okay, da Ausland nicht teurer ist als Inland.