• Dieses Forum dient dem Erfahrungsaustausch und nicht dem (kommerziellen) Anbieten von Incentives zum Abschluss einer neuen Kreditkarte.

    Wer sich werben lassen möchte, kann gerne ein entsprechendes Thema im Bereich "Marketplace" starten.
    Wer neue Karteninhaber werben möchte, ist hier fehl am Platz. Das Forum braucht keinen Spam zur Anwerbung neuer Kreditkarteninhaber.

    Beiträge, bei denen neue Kreditkarteninhaber geworben werden sollen, werden ohne gesonderte Nachricht in beiden Foren entfernt.

    User, die sich zum Werben neuer Kreditkarteninhaber neu anmelden, werden wegen Spam direkt dauerhaft gesperrt. User, die an anderer Stelle im Forum mitdiskutieren, sich aber nicht an diese Regeln halten, müssen mit mindestens 7 Tagen Forenurlaub rechnen.

N26

ANZEIGE

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Mir ist nur nicht klar, warum bei einem Konto ohne Kreditlinie eine gute Bonität gefordert wird. Mir soll's aber egal sein. Wenn das jemals auch für Bestandskunden eingeführt wird, bin ich weg.
 
  • Like
Reaktionen: gowest

totga

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
654
14
Gerade eine Mail bekommen.
Ab 7. September gilt: 5 kostenlose Abhebungen für alle unter 26, alle die das Konto als Gehaltskonto benutzen und alle die in den letzten 2 Monaten Eingänge im Wert von mindestens 1000€ hatten.
Für 3 Monate gilt es übergangsweise auch wenn kein Kriterium erfüllt wird, danach sind es in dem Fall nur noch 3 Abhebungen pro Monat.
Abhebungen darüber hinaus kosten 2€.
Außerdem kosten Ersatzkarten dann auch 10€.

EDIT: Gilt nur für Kunden aus Deutschland und auch für die nur für Abhebungen in Deutschland, im Ausland oder für Kunden aus anderen Ländern bleibt alles kostenlos.
Cash26-Abhebungen bleiben auch für alle unbegrenzt gratis.
 
Zuletzt bearbeitet:
  • Like
Reaktionen: Amino

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.791
2.358
Gerade eine Mail bekommen.
Ab 7. September gilt: 5 kostenlose Abhebungen für alle unter 26, alle die das Konto als Gehaltskonto benutzen und alle die in den letzten 2 Monaten Eingänge im Wert von mindestens 1000€ hatten.
Für 3 Monate gilt es übergangsweise auch wenn kein Kriterium erfüllt wird, danach sind es in dem Fall nur noch 3 Abhebungen pro Monat.
Abhebungen darüber hinaus kosten 2€.
Außerdem kosten Ersatzkarten dann auch 10€.

Meiner Meinung nach sind das sinnvolle Limits. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Cash26-Abhebungen weiterhin kostenfrei sind!
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Auch lustig:
In unserer Umfrage hat sich eine überwältigende Mehrheit von 84 % der befragten Kunden für eine Begrenzung der Anzahl kostenfreier Bargeldabhebungen an Automaten pro Monat ausgesprochen und eine Gebühr für darüber hinausgehende Abhebungen als fair empfunden.

Die Optionen in der Umfrage waren:

-Gebühr für jede Abhebung

-Grundgebühr für jeden

-Limit für kostenlose Abhebungen

Schönes Beispiel dafür, wie man Umfragen suggestiv erstellen und interpretieren kann ;)
 
  • Like
Reaktionen: Amino und raph84

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
  • Like
Reaktionen: 1 Person

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Meiner Meinung nach sind das sinnvolle Limits. Vor allem unter dem Gesichtspunkt, dass Cash26-Abhebungen weiterhin kostenfrei sind!

Es ist jedenfalls unbestritten viel viel fairer, als eine leistungsunabhängige Grundgebühr ... welche die Ärmeren härter trifft. Die Idee, einen (knapp bemessenen) "Sockel" an Leistungen kostenlos anzubieten, und darüber hinaus Einzelbepreisung,
ist ethisch weitaus zuträglicher, als z.b. ab 10000 Euro Guthaben kostenlose Kontoführung anzubieten (ähnlich Targobank :rolleyes: )
Dies hätte auch - wenn es Schule macht - eine potentiell stabilisierende Wirkung auf die Wirtschaft. Wenn es z.b. kleinen Selbständigen mal schlechter geht, würden ihnen nicht gleich die "Welle" der Probleme über dem Kopf zusammenschlagen.


(siehe Bibel: "Wer hat dem wird gegeben.." ein Rezept nach dem leider noch zuviele Wirtschaftseinheiten verfahren).
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Ist die Argumentation nicht mit der Einführung des kostenlosen Basiskontos hinfällig?
Ein kostenloses Basiskonto wird es nicht geben.

Number26 hat sich mit einem kleinen Statement bei uns gemeldet:
Zum einen hat das Thema “Flex Konto” nichts mit der Fair Use Policy zu tun.
Es gibt Kunden, die aus Bonitätsgründen von Banken abgelehnt werden. Aber ab nächster Woche bieten wir diesen Kunden ein neues Produkt an, nämlich das Flex Konto. Dafür muss man wissen, dass Kunden ohne Bonität bei vielen Instituten gar kein Konto erhalten. Jedoch möchten wir auch diesen Kunden ein Konto bieten, für das wir Gebühren erheben, die fair im Vergleich zu Mitbewerbern sind

Sehr interessant, wie Number26 hier die Aussage so dreht, als wäre das eine Verbesserung für Kunden mit schlechter Bonität. Was nicht dazu gesagt wird: Bis jetzt konnten alle Kunden das Konto kostenlos bekommen.
 

wernerw

Aktives Mitglied
31.03.2014
141
0
Ich habe die Mail auch erhalten (in Österreich). Für mich kostet dann die Ersatzkarte etwas, alles andere bleibt kostenlos, so wie kommuniziert.
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
8
Sehr interessant, wie Number26 hier die Aussage so dreht, als wäre das eine Verbesserung für Kunden mit schlechter Bonität. Was nicht dazu gesagt wird: Bis jetzt konnten alle Kunden das Konto kostenlos bekommen.
Naja, macht man bei Neueröffnungen nicht mittlerweile eh eine Schufa-Abfrage? Das man das ganze nicht die ganze Zeit kostenlos anbieten kann war ja eigentlich absehbar. Und Schufaleichen-Kontos sind ja sonst auch mindestens genau so teuer, wenn nicht teurer.

Ist das EU-Recht konform? Es hört sich relativ illegal an
Wieso das? Im Inland teurer, im Ausland günstig dürfte konform sein. Nur anders herum halt nicht.
 

Individualurlauber

Erfahrenes Mitglied
30.12.2011
2.726
19
Ich finde die Änderungen bezüglich Bargeldbezug in D und Gebühr für Ersatzkarten vollkommen ok. Das hätte N26 von Anfang an so handhaben sollen, dann hätten sie sich viel Ärger erspart.
 
  • Like
Reaktionen: maex

Snappy

Erfahrenes Mitglied
23.07.2010
4.399
265
Bielefeld
3 Abhebungen in Deutschland sind mehr als genug, braucht man doch eh nur nach 22 Uhr wenn der Real zu hat bzw. man unterwegs mal ganz spontan viel Bargeld benötigt.

Aber schön das bei den Einzahlungen nichts geändert wurde, dann scheint die 1,5% Gebühr ja kostendeckend zu sein und N26 steht weiterhin als Meilengenerator zur Verfügung. (y) (Topbonus Platin inkl. 6 Businessupgrades USA zum Festpreis von 1.500 Euro - wenn man bis zum Status gar nicht fliegen will ;) )
 
Zuletzt bearbeitet:

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wieso das? Im Inland teurer, im Ausland günstig dürfte konform sein. Nur anders herum halt nicht.
Quelle?

Naja, macht man bei Neueröffnungen nicht mittlerweile eh eine Schufa-Abfrage? Das man das ganze nicht die ganze Zeit kostenlos anbieten kann war ja eigentlich absehbar. Und Schufaleichen-Kontos sind ja sonst auch mindestens genau so teuer, wenn nicht teurer.
Ja, es wird inzwischen eine Schufa-Abfrage gemacht, das Konto bekommt man aber trotzdem in jedem Fall.

Innerhalb der nächsten 3 Tage können also auch Schufa-leichen noch ein kostenloses Konto bekommen, dann nicht mehr.

Fragt sich nur, was mit den Bestandskunden passiert. Müssen die dann irgendwann auch einer Schufa-Abfrage zustimmen?
 

Martun

Erfahrenes Mitglied
05.01.2016
404
25

Eine Quelle dafür, das etwas legal ist ist immer schwer aufzutreiben. Die Regelung in diesem Fall ist, dass die Auslandstransaktionen nicht teurer sein dürfen. Von nicht günstiger ist nirgendwo die Rede.

Ein stark verwandter Gesichtspunkt läuft unter dem Begriff Inländerdiskriminierung. Das zeigt z.B. dass es wesentlich größere zulässige Dinge gibt als ein paar Bankgebühren.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
  • Like
Reaktionen: bgsrhhtgsre

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Und in 924/2009 steht:

In Artikel 3 (1):

Zahlungsdienstleister erheben von einem Zahlungsdienstnutzerfür grenzüberschreitende Zahlungen bis zu einem Betragvon 50 000 EUR die gleichen Entgelte wie sie sie von Zahlungsdienstnutzernfür entsprechende Inlandszahlungen in gleicherHöhe und in der gleichen Währung erheben.

Als Zahlungsvorgang wird in Artikel 2 (7) ausdrücklich Abgehben genannt:

„Zahlungsvorgang“ die Bereitstellung, den Transfer oder dieAbhebung eines Geldbetrags
 

ichbinswieder

Erfahrenes Mitglied
18.11.2010
2.238
308
An den Umrechnungskursen, bei Fremdwährung, haben die aber wohl nun auch geschraubt.

Zumindest war der Kurs immer sehr nahe am offiziellen Wechselkurs (EUR in IDR), doch seit gestern weichen die dann doch erheblich ab. Natürlich nicht zu meinen Gunsten.
 
  • Like
Reaktionen: ocelot

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Die seit 2002 bestehenden Vorgaben der EU, wonach eine Transaktion im Ausland nicht mehr kosten darf als im Inland. Abhebungen im Inland kosten 2€, Abhebungen im Ausland nichts. Alles okay, da Ausland nicht teurer ist als Inland.
Stehen tut das so allerdings - und ich gebe zu, ich hätt's jetzt auch nicht geahnt - in der betreffenden EU-Verordnung auch nicht:

"Ab dem 1. Juli 2002 erhebt ein Institut für grenzüberschreitende elektronische Zahlungsvorgänge in Euro bis zu einem Betrag von 12500 EUR die gleichen Gebühren wie für entsprechende Zahlungsvorgänge, die es innerhalb des Mitgliedstaates, in dem es niedergelassen ist, in Euro tätigt."

Verordnung (EG) Nr. 2560/2001 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Dezember 2001 über grenzüberschreitende Zahlungen in Euro
 
Zuletzt bearbeitet:

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
ANZEIGE
Kurzer Nachtrag: Zur Anwendbarkeit von Artikel 3 (1) in EU Verordnung 924/2009 siehe dieses FAQ, Punkt 7. Ich denke viel eindeutiger geht es nicht mehr.