Nettes Cashback bei Shoop (ehemals Qipu)

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Lisa

Erfahrenes Mitglied
30.10.2011
592
95
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... sprechen wir über steuerpflichtiges Einkommen, was aber das FA und/oder Arbeitgeber bisher nur schwer / gar nicht erfassen kann.
Zumindest die Auszahlung von qipu erfolgt auf irgendein Bankkonto ... Mehr muss man dazu ja wirklich nicht sagen.

Gruß
Lisa
 
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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.018
62
Nunja, Bankkonten werden ja schon regelmäßig von Finanzbehörden gecheckt. Hier genügt es, lediglich die Bewegungen auf dem QIPU-Konto zu checken.
Mein Bankkonto wird gecheckt ohne richterlichen Beschluß?
Habe ich da irgendwas unterschrieben, was ich nicht weiß bei der Kontoeröffnung?

Ohne Anfangsverdacht sollte das doch illegal sein, solange ich kein ALG oder sonst was beziehe?!
 

Lisa

Erfahrenes Mitglied
30.10.2011
592
95
Mein Bankkonto wird gecheckt ohne richterlichen Beschluß?
Habe ich da irgendwas unterschrieben, was ich nicht weiß bei der Kontoeröffnung?

Ohne Anfangsverdacht sollte das doch illegal sein, solange ich kein ALG oder sonst was beziehe?!
Das missverstehst Du. Nochmal ganz ausführlich: Bei Unternehmen machen die Finanzämter Betriebsprüfungen in regelmäßigen Abständen. So findet irgendwann auch bei Payback oder bei Qipu eine Betriebsprüfung statt. Im Beispiel sieht sich der Prüfer das Bankkonto von Qipu an und stellt eine Ausgangszahlung von 827,50 € an Siegfried Sparfuchs fest. Er macht eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt von Siegfried Sparfuchs, ob der denn den Betrag von 827,50 € versteuert hat ...

Gruß
Lisa
 

Siwusa

Erfahrenes Mitglied
24.11.2010
4.884
-22
Das missverstehst Du. Nochmal ganz ausführlich: Bei Unternehmen machen die Finanzämter Betriebsprüfungen in regelmäßigen Abständen. So findet irgendwann auch bei Payback oder bei Qipu eine Betriebsprüfung statt. Im Beispiel sieht sich der Prüfer das Bankkonto von Qipu an und stellt eine Ausgangszahlung von 827,50 € an Siegfried Sparfuchs fest. Er macht eine Kontrollmitteilung an das Finanzamt von Siegfried Sparfuchs, ob der denn den Betrag von 827,50 € versteuert hat ...

Gruß
Lisa

Warum sollte man denn Cashback versteuern? Ist das nicht eine Art Rabatt?

Wenn ich mir einen Canon kaufe bekomme ich auch 150 oder 200 Euro Cashback. Quasi zeitverzögerter Rabatt auf den Einkaufspreis.

Es handelt sich um eine Rückvergütung.
 
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Lisa

Erfahrenes Mitglied
30.10.2011
592
95
Warum sollte man denn Cashback versteuern? Ist das nicht eine Art Rabatt?

Wenn ich mir einen Canon kaufe bekomme ich auch 150 oder 200 Euro Cashback. Quasi zeitverzögerter Rabatt auf den Einkaufspreis.

Es handelt sich um eine Rückvergütung.

Es kommt doch darauf an, wie das Cashback generiert wurde. Bleiben wir beim obigen Beispiel: Das für Siegfried Sparfuchs zuständige Finanzamt sieht anlässlich der erhaltenen Kontrollmitteilung nach, welche Steuern er erklärt (ob er Unternehmer oder Angestellter usw. ist).

1. Beispiel: Sparfuchs ist Unternehmer. Das Cashback hat er generiert, als er für sein Unternehmen ein hochwertiges Gerät gekauft und die Kosten als Aufwand in seinem Unternehmen geltend gemacht hat. In dem Fall wird das Finanzamt ihn vermutlich fragen, ob er denn das ausgezahlte Cashback auch aufwandsmindernd berücksichtigt hat.
a) Falls Sparfuchs das korrekt gemacht hat, schreibt sein Steuerberater einen kurzen Dreizeiler ans Finanzamt, damit ist die Sache erledigt.
b) Falls Sparfuchs das nicht gemacht hat ...

2. Beispiel: Sparfuchs ist Arbeitnehmer. Das Cashback hat er generiert, als er sich privat ein Gerät gekauft hat, das er nicht für seine Arbeitstätigkeit verwendet.
Falls ihn das Finanzamt fragt, teilt er das so mit, die Sache ist erledigt.

3. Sollte er als Arbeitnehmer das Gerät im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit auf Rechnung seines Arbeitgebers bestellt haben und dabei ganz zufällig über qipu gestartet sein, das Cashback also privat erhalten haben (wovon sein Arbeitgeber nichts wusste) ...[/list]
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.

Gruß
Lisa
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
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sag mal spinne ich: wer spricht von mir? Ich kann Hotels für Geschäftsreisen gar nicht selber buchen! Wir diskutieren hier ob Cashback steuerlich geltend gemacht werden muss und die Antwort lautet - für private Käufe - klar NEIN! Das ist ein ganz normaler Rabatt!!

Das Finanzamt interessieren Rabatte immer dann, wenn sie von Einkäufen stammen die nicht der Nutzer selber bezahlt hat sondern z.B. sein Arbeitsgeber. Ganz klar sind cashbacks bei Hotels, Flügen für Geschäftsreisen natürlich steuerlich unzulässig weil der Nutzer ja 100% erstattet bekommt und effektiv das z.B. 10% cashback abgezogen nur 90% bezahlen muss. Allerdings handelt es sich um Minimalbeträge, die erstens nicht einfach nachzuweisen sind und zweitens in der Regel wahrscheinlich niemanden interessieren.

Hat schon jemand hier die 600€ VDB-Vouchers dem Arbeitgeber ausbezahlt bzw. der Abrechnungsstelle mitgeteilt, daß die das versteuern sollen? Hier wäre es viel eher ethisch gerechtfertigt - aber manchmal sollte man einfach die Kirche im Dorf lassen!

Also Lisa hat das sehr gut beschrieben - und daß das Finanzamt mein Konto wegen dem Cashback untersucht und dann wissen will welche Hotels aus den 823€ geschäftlich waren, dazu noch meinen AG einschaltet, halte ich für absolut übertrieben:no:
 
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XT600

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16.03.2009
22.162
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Es soll Menschen geben, die mehr Cashback bekamen, als die Ware/Dienstleistung kostete, dann sind auch die "Privaten" dran

das ist aber lange her oder? Es soll aber vorkommen, daß CB von Händlern bezahlt wurde wessen Leistungen längst wieder storniert waren (oder stornierbar wären)
 
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xcirrusx

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16.10.2012
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1.729
KUL (bye bye HAM)
Und pauschal sind Privatkunden auch nicht steuerlich in der Uhr selbst wenn die Ware/Dienstleistung mehr Cashback bringt als sie kostet. Handyverträge waren früher immer ein schönes Beispiel. Zu den heissen Zeiten gabs den Vertrag zum Nulltarif und das Handy obendrauf. Natürlich gab es einige Zeitgenossen die sich so ein Handy subventioniert oder haben schenken lassen. Hierbei ist erster Linie der Kostenverursacher (der Händler) in der Beweispflicht der Gewinnerzielungsabsicht. Selbstverständlich steht hinter der Aktion das Erreichen einer Jahresquote, Aufbau vom Kundenstamm, whatever. Das der Privatkunde event. dieses Folgegeschäft nicht tätigt ist dem FA egal und fällt unter unternehmerisches Risiko des Händlers. Solange die Erzielung dieses finanziellen Vorteils kein unternehmerisches Handeln erzeugt ist eine Meldepflicht nicht vorhanden. Wenn ich aber als Unternehmer sage, super Handyvertrag, ich nehm 100 Stk. Muss ich die Handies bewerten und als Passiva abschreiben, oder als Handelsware in GuV einpflegen. Das kann man auf alle anderen Produkte so übertragen. Zudem fällt Qipu vermutlich unter Provision für Geschäftsanbahnung, da gab es eine Freigrenze für Privatpersonen. Es bestand keine Melde- und keine Versteuerungspflicht. Analog zu Provision für Tippgeber im Versicherungsgeschäft. Das trotzdem Untreue vorliegt gegenüber dem AG, wenn der AN zu Lasten des AG bucht und damit eine Provision kassiert ist klar.
 
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_AndyAndy_

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07.07.2010
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.de
Wo gibt es gutes Cashback für günstige (<50 EUR) Hotelbuchungen aus dem Thomas Cook Katalog? Die üblichen verdächtigen (Neckermann, weg.de, urlaub.de) haben 100 EUR MBW.
 

kexbox

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04.02.2010
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Düsseldorf
www.drboese.de
So ohne Weiteres nicht. Was darüber hinausgeht, sollte hier wohl besser nicht breitgetreten werden, damit diese Angebote nicht sterben. Wenn es nicht eilig ist, warte mal ab, bis ebookers.ch mal wieder einen Fehler macht.
 

alexanderxl

Erfahrenes Mitglied
24.07.2010
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Münsterland
Also die Finanzbehörden werden ja nicht aufwendigsten Ermittlungen vornehmen, um dann vielleicht fest zu stellen,dass ein Klaus Meier 800 Euro Cashback nirgendwo versteuert hat,wovon 600 noch von privaten Käufe stammen!

Irgendwie muss sich der Aufwand auch lohnen, oder eben man muss einen Weg verbauen, der von jedem einfach genutzt wird!

Das wohl hier überhaupt nicht der Fall! Wir haben das,so würde ich das meinen hier nur mal so grundsätzlich besprochen, und wie es wohl gesetzlich und steuerrechtlich geregelt und korrekt ist!

Es wird wohl die Ausnahme sein,dass die Finanzbehörden direkt darauf aufmerksam werden, dass eine Firma zwar immer die Hotelkosten eines Mitarbeiters geltend machte,aber nie das cashback gegenrechnete.
Wenn in so einem Fall das dann der Firma vorgehalten wird, dann erkennt die Firma auch gleich, dass sie selber von dem Mitarbeiter auch betrogen wurde! Nenne es jetzt mal Betrug, aber jahrelangen Arbeitsverhältnissen,die durch Vertrauen und Verständnis geprägt sind, werden solche Sachen wohl nicht mal besprochen, weil ja hier auch keine grosse Schädigungsidee da war! Aber es mag Arbeitsverhältnisse geben,wo man nur gerade auf sowas gewartet hat.
Aber, dass sowas ans Licht kommt ist unwahrscheinlich, aber doch nicht unmöglich!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.162
1.780
also ich kenne Firmen, wo die Mitarbeiter im homeoffice praktisch frei in der Reisebuchung sind - die haben nicht mal ein Office in Deutschland sondern das läuft über andere Büros in Europa. Schon allein, weil diese Mitarbeiter die ganzen Reisekosten vorschiessen müssen (Zinsen!), wenn es keinen Einmalvorschuss gegeben hat, wäre hier beim evtl. cashback Buchen ein Auge zu zudrücken - ja das ist Betrug am AG und Kündigungsgrund. Solange die das aber nicht groß an die Glocke hängen passiert nichts. Übrigens HRS oder hotel.de bezahlen keine CB bei Buchung über Firmenkonten, ebenso Hertz (und andere denke ich). Die wenigsten Geschäftsreisenden werden über expedia, ebookers oder hotels.com ihre Geschäftsreisen buchen, weil sie dann ja auch für die Hotels in Vorleistung gehen müssten und die Stornofristen ggf. schlechter sind....
 
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ozymandias1

Erfahrenes Mitglied
01.01.2012
367
403
Der saubere Weg ist es, Cashback (qipu, etc.) für Geschäftsreisen bei der Reisekostenabrechnung mit anzugeben.

(Früher gab es den kategorischen Imperativ. Heute muss man sich immer fragen: was wäre, wenn ich mal Bundespräsident werde und die Bild-Zeitung das rausbekommt ...)
 
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