Warum sollte man denn Cashback versteuern? Ist das nicht eine Art Rabatt?
Wenn ich mir einen Canon kaufe bekomme ich auch 150 oder 200 Euro Cashback. Quasi zeitverzögerter Rabatt auf den Einkaufspreis.
Es handelt sich um eine Rückvergütung.
Es kommt doch darauf an, wie das Cashback generiert wurde. Bleiben wir beim obigen Beispiel: Das für Siegfried Sparfuchs zuständige Finanzamt sieht anlässlich der erhaltenen Kontrollmitteilung nach, welche Steuern er erklärt (ob er Unternehmer oder Angestellter usw. ist).
1. Beispiel: Sparfuchs ist Unternehmer. Das Cashback hat er generiert, als er für sein Unternehmen ein hochwertiges Gerät gekauft und die Kosten als Aufwand in seinem Unternehmen geltend gemacht hat. In dem Fall wird das Finanzamt ihn vermutlich fragen, ob er denn das ausgezahlte Cashback auch aufwandsmindernd berücksichtigt hat.
a) Falls Sparfuchs das korrekt gemacht hat, schreibt sein Steuerberater einen kurzen Dreizeiler ans Finanzamt, damit ist die Sache erledigt.
b) Falls Sparfuchs das nicht gemacht hat ...
2. Beispiel: Sparfuchs ist Arbeitnehmer. Das Cashback hat er generiert, als er sich privat ein Gerät gekauft hat, das er nicht für seine Arbeitstätigkeit verwendet.
Falls ihn das Finanzamt fragt, teilt er das so mit, die Sache ist erledigt.
3. Sollte er als Arbeitnehmer das Gerät im Rahmen seiner Arbeitstätigkeit auf Rechnung seines Arbeitgebers bestellt haben und dabei ganz zufällig über qipu gestartet sein, das Cashback also privat erhalten haben (wovon sein Arbeitgeber nichts wusste) ...[/list]
Die Liste lässt sich beliebig fortsetzen.
Gruß
Lisa