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XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
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Ich habe das ganze das erste Mal erlebt, bisher hatte ich eine EU261 immer parallel im Webformular und an imprint@lufthansa.com gemacht.

https://www.lufthansa.com/de/de/hilfe-und-kontakt -> Flug annulliert oder verschoben -> Kompensationsanspruch prüfen

Allein das Wort "prüfen" ist natürlich irreführend, denn es prüft eine Beschuldiget selber einen Anspruch eines Geschädigten und gibt dann das Ergebis bekannt? Bisher war das ein ähnliches Formular, allerdings konnte man eine Komentar einfügen - der ist verschwunden! Man prüft also nur die eigene Schuld?

Ergebnis wie folgt:

man erhält relativ schnell eine Anwort, die den Sachverhalt korrekt bestätigt, allerlei Entschuldigungen. Was fehlt ist iunter Verweis auf EU261 eine Prüfung einer echten Kompensation. Ich hatte auch das email an imprint hochgeladen (wurde ignoriert). LH customer Service macht es sich leicht. meine 15€ Schadensersatz wird als "Kompensationsleistung" "umgewidment" und mit dem beigefügten link geht's dann zu dieser Website, wo man sich unter Eingabe der IBAN (stand schon im Anschreiben!) die Kompensation auszahlen lassen kann.

Vielleicht habe ich auch ein falsches Rechtsverständnis, aber was hier getrieben wird ist klar illegal! Zunächst wird der Begriff Kompensaton "verdreht" - prüfen ist ungleich "einfordern" - wenn die nur entstandene Kosten "kompensieren", dann müssten die das "Schadensersatzanspruch prüfen".


Wer den link einfach so akzpetiert, verwrirkt ggf seinen echten Anspruch auf EU261 Kompensaition.

Die früheren Standard Wischiwaschi Ausreden sind wohl passe, jetzt geht's noch trickreicher darum, sich vor der Zahlung zu drücken - Sauerei!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.253
10.075
https://www.lufthansa.com/de/de/hilfe-und-kontakt -> Flug annulliert oder verschoben -> Kompensationsanspruch prüfen
Vermutlich hat die beste IT der Welt einfach die Software von Flightright kopiert, und vergessen das mit dem "prüfen" zu korrigieren...

Vielleicht habe ich auch ein falsches Rechtsverständnis, aber was hier getrieben wird ist klar illegal! Zunächst wird der Begriff Kompensaton "verdreht" - prüfen ist ungleich "einfordern" - wenn die nur entstandene Kosten "kompensieren", dann müssten die das "Schadensersatzanspruch prüfen".
Das liegt nahe. Denn die EU261 kennt weder "Kompensationen" noch "Schaden(s)ersatzanspruch" sondern nur Ausgleichszahlungen.
Artikel 7
Ausgleichsanspruch
Und diesen Anspruch kannst du auch nicht verwirken, indem du schonmal eine Teilzahlung akzeptierst.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Sich an dem Wort "prüfen" aufzuhängen ist ein wenig albern. Was soll LH den anderes machen als "prüfen"?

LH ist in solch einer Sache eben erst mal nicht Beschuldigter, sondern Vertragspartner, und als solcher steht ihm auch das prüfen einer Forderung zu.

Wäre halt schön wenn LH immer sachlich richtig prüfen würde und zeitnah auszahlen würde - aber das ist eine andere Sache.
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.253
10.075
LH ist in solch einer Sache eben erst mal nicht Beschuldigter, sondern Vertragspartner, und als solcher steht ihm auch das prüfen einer Forderung zu
Jetzt läuft es aber völlig aus dem Ruder. Von "Beschuldigter" kann ja gar keine Rede sein. EU261 spricht nicht von Schuld (An der Verspätung, Annulierung etc.).
Sie definiert, wann Ansprüche bestehen. Und sie definiert, dass die Airline zahlen muss, nicht dass der Kunde etwas einfordern muss. Die EU261 definiert so gesehen eine Bringschuld der Airline. Schuldig macht sie sich, wenn sie nicht die Initiative zur Zahlung übernimmt, aber dieses "Die Airline zahlt" Formulierung der EU261 hat so gar nichts mit dem üblichen deutschen Rechtssystem zu tun, wo normalerweise immer gefordert werden muss, weil man ein Anspruch hat.

Was soll LH den anderes machen als "prüfen"?
Unverzüglich zahlen? Denn das steht in der EU261, z.B.
Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so erbringt das ausführende Luftfahrtunternehmen diesen unverzüglich die Ausgleichsleistungen gemäß Artikel 7
Da steht nicht "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so kann der Passagier bei dem Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 zur Prüfung anmelden".
Tritt der Fall ein, muss die Airline zahlen. Punkt.
Und wie gesagt, nicht die übliche Variante im deutschen Rechtssystem, daher problematisch.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Jetzt läuft es aber völlig aus dem Ruder. Von "Beschuldigter" kann ja gar keine Rede sein. EU261 spricht nicht von Schuld (An der Verspätung, Annulierung etc.).
Sie definiert, wann Ansprüche bestehen. Und sie definiert, dass die Airline zahlen muss, nicht dass der Kunde etwas einfordern muss. Die EU261 definiert so gesehen eine Bringschuld der Airline. Schuldig macht sie sich, wenn sie nicht die Initiative zur Zahlung übernimmt, aber dieses "Die Airline zahlt" Formulierung der EU261 hat so gar nichts mit dem üblichen deutschen Rechtssystem zu tun, wo normalerweise immer gefordert werden muss, weil man ein Anspruch hat.


Unverzüglich zahlen? Denn das steht in der EU261, z.B.
Ach wenn ich dir eine Aufforderung zur Zahlung von 600€ schicke, dann prüfst du nicht zunächst ob es einen berechtigten Anspruch gibt?

LH hat selbstverständlich das Recht zu prüfen ob sie zahlungspflichtig sind,, was ja aus verschiedenen Gründen nicht der Fall sein muss.

Nur weil man von LH genervt ist sollte man sich schon an Spielregeln halten
Da steht nicht "Wird Fluggästen gegen ihren Willen die Beförderung verweigert, so kann der Passagier bei dem Luftfahrtunternehmen eine Ausgleichszahlung gemäß Artikel 7 zur Prüfung anmelden".
Tritt der Fall ein, muss die Airline zahlen. Punkt.
Nur kann der Passagier nicht alleine festlegen das der Fall eingetreten ist, denn es gibt jede Menge Ausnahmen die die Airline von der Zahlungspflicht entbinden.
Und wie gesagt, nicht die übliche Variante im deutschen Rechtssystem, daher problematisch.
Hast du den ersten Post von XT600 nicht gelesen?

Allein das Wort "prüfen" ist natürlich irreführend, denn es prüft eine Beschuldiget selber einen Anspruch eines Geschädigten und gibt dann das Ergebis bekannt?
Du hast doch darauf geantwortet-
 
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Reaktionen: Micha1976

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Ergebnis trotz eindeutigem Anspruch (8h Verspätung)

vielen Dank für Ihr Schreiben vom 1.Dezember 2023.



Ihren Wunsch Schadensersatz zu erhalten, verstehen wir durchaus. Bitte lesen Sie, weshalb wir Ihrem Wunsch dennoch nicht nachkommen können.



Bei unserer Entscheidung haben wir bereits berücksichtigt,



Selbstverständlich haben wir erst entschieden, nachdem wir neben der rechtlichen Lage auch Kulanzentscheidungen abgewogen haben. Bitte haben Sie daher Verständnis, wenn wir an unserer getroffenen Entscheidung festhalten.



Ihre Verbundenheit mit Lufthansa schätzen wir sehr. Es tut uns daher natürlich leid, dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat. Nach Ihrem erneuten Schreiben haben wir unsere Einschätzung noch einmal geprüft. Auch wenn es nicht leichtfällt, müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir an unserer Entscheidung festhalten – da wir sie als angemessen und fair ansehen. Bitte haben Sie Verständnis, dass wir dies als unsere abschließende Einschätzung sehen.



Sie dürfen Ihr Anliegen durch eine neutral schlichtende Person prüfen lassen. Dafür zuständig ist die zertifizierte Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e. V. (SÖP). Sie wird neben vielen anderen Verkehrsunternehmen auch von der Lufthansa anerkannt.



Mit freundlichen Grüßen



i. A. Bhanwar Rajput



Zu Ihrer Information:



Für Nachfragen oder die Zusendung zusätzlicher Informationen nutzen Sie gerne die Möglichkeit der verschlüsselten Zusendung über unsere Web-Formulare auf der Lufthansa-Internetseite. Bitte achten Sie dabei unbedingt darauf, hierbei Ihre 8-stellige Referenznummer (Feedback ID) anzugeben. Sie finden diese im Betreff dieser E-Mail. Die Lufthansa Feedback ID wird benötigt, um Ihr Schreiben richtig zuordnen zu können. Den Link zu unseren Webformularen finden Sie hier:



Webformular (deutsch): Feedback- und Kontaktformular | Lufthansa

Webformular (english): Feedback and contact form | Lufthansa


Alternativ können Sie für Ihre Nachfrage oder für die Zusendung weiterer Informationen die Antwortfunktion in Ihrem E-Mail-Programm nutzen. Bitte beachten Sie, dass eine Zusendung per E-Mail unverschlüsselt erfolgt und für mitgesendete Anlagen folgende Einschränkungen gelten: max. 6 Anhänge à 2MB in den Formaten .pdf, .jpg oder .jpeg. Bei einer Zusendung per E-Mail bitten wir, die im Betreff enthaltene, 8-stellige Referenznummer (Feedback ID) nicht zu verändern. Auch hier wird diese Lufthansa Feedback ID benötigt, um Ihr Schreiben richtig zuordnen zu können
Der Inder hat ganze Arbeit geleistet oder? Alles verdreht...
 

aib

Erfahrenes Mitglied
18.01.2015
1.574
1.934
MZ
Das Formular hat ein Arbeitskollege genutzt (AGP-FRA wurde kurz vor dem Flug gestrichen). Ergebnis war ein Flug einen Tag später (er lobte den Irrop Service. O-Ton: schon 2h später war ich mit meiner Familie am Pool eines 5* Hotels). Jedenfalls erhielt er innerhalb von wenigen Stunden eine Rückmeldung und hatte nach 3-4 Tagen das Geld der Entschädigung auf dem Konto. Ich frage mich wirklich, nach welchem Maßstab LH bei der Bewertung der Cases geht, wenn ich die Ablehnungen von eigentlich eindeutigen Fällen sehe.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Das Formular hat ein Arbeitskollege genutzt (AGP-FRA wurde kurz vor dem Flug gestrichen). Ergebnis war ein Flug einen Tag später (er lobte den Irrop Service. O-Ton: schon 2h später war ich mit meiner Familie am Pool eines 5* Hotels). Jedenfalls erhielt er innerhalb von wenigen Stunden eine Rückmeldung und hatte nach 3-4 Tagen das Geld der Entschädigung auf dem Konto. Ich frage mich wirklich, nach welchem Maßstab LH bei der Bewertung der Cases geht, wenn ich die Ablehnungen von eigentlich eindeutigen Fällen sehe.
kann sein, dass die Inder bei "Annullierungen" andere Befugnisse erteilt bekommen haben haben -alles was ich gehört habe waren auch Annullierungen am Tag des Abflugs (EW Discover damals teile hin und zurück)

Bei mir ist es sowas von glasklar 8h Verspätung der Typ sagt im anderen email sogar genau was war, die behaupten jetzt dass die Umbuchung auf 8h später nicht durch das Verpassen des Orginalfluges "bedingt wäre" sondern dass der Originalflug gut erreichbar gewesen wäre weil der auch 1,5h verspätet war?

Die zweifeln sozusagen an, dass die Umbuchung notwendig war? Dabei habe ich ja emails zu Thema erhalten:

Sie wurden von uns umgebucht, da Ihre Flugreise nicht wie geplant durchgeführt werden kann.

Bitte entschuldigen Sie.


Wir haben Sie auf folgenden Alternativflug umgebucht:

Flug / Datum: LH1132 / 28.11.2023
Abflug Frankfurt/Main (FRA): 15:45 Uhr

Klar soll der Indeer das aus der Ferne verstehen!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
es tut uns leid, dass unsere Entscheidung nicht Ihren Erwartungen entsprochen hat.

Ihr neuerliches Schreiben haben wir zum Anlass genommen, unsere Einschätzung

noch einmal zu prüfen, denn Ihre Verbundenheit mit Lufthansa ist uns bewusst und

wichtig.



Allerdings sind wir auch nach erneuter Prüfung nicht zu einem anderen Ergebnis

gekommen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir die Korrespondenz

abschließen.



Wir würden uns freuen, Sie bald wieder zu einer Reise an Bord begrüßen zu dürfen,

die voll und ganz Ihren Vorstellungen entspricht



Mit freundlichen Grüßen



i. A. Surya Bhardwaj
Völlig sinnlos mit diesen Typen zu diskutieren, echte schwache Leistung -mein Fall ist eindeutiger als eindeutig.

Wie es aussieht, haben die Inder offensichtlich den Auftrag, Anullationen wohl ohne Diskussion durchzuwinken. Bei Verspätungen versucht man abzublocken, denn man hat der Beförderungsvertrag ja erfüllt (nur halt Ankunft verzögert)

Kennt jemand einen Anwalt, der Zeit hätte mir die Klage einzureichen, oder kann ich das auch ohne Anwalt machen?
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.899
Kennt jemand einen Anwalt, der Zeit hätte mir die Klage einzureichen, oder kann ich das auch ohne Anwalt machen?
Das kannst du auch ohne Anwalt machen. Der Gerichtsstand könnte ein Problem werden, da du dich ja vor Gericht vertreten musst und du dann da aufschlagen musst.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Das kannst du auch ohne Anwalt machen. Der Gerichtsstand könnte ein Problem werden, da du dich ja vor Gericht vertreten musst und du dann da aufschlagen musst.
mein Anwalt hatte einmal den vom Abflughafen genommen (bei mir AG Nürtingen wegen STR)

Ich habe jetzt mal die SÖP eine Anfrage rauslassen, mal sehen was bei so eindeutigen Fällen wie bei mir mir (8h verspätete Ankunft am Zielort, wegen durch LH verusachte Umbuchung auf Alternative-Routing) rauskommt!?

Einzig was die Anwälte von LH hervorbringen könnten, wäre, dass die orginalgebuchte Verbindung hätte erreicht werden können, eine Umbuchung also gar nicht notwendig gewesen wäre. Gut, ich wurde bereits noch im Feeder wartend auf den Abflug in STR per App Informiert, dass ich den Anschlus nicht erreichen werde. Um 9:35 (Ankunft in FRA von STR ca. 9:25, Aussenposition, Busverkehr) kam dann eine email mit der Umbuchung: OHNE mein Zutun!! Wäre ich dann verpflichtet, auf eigene Faust zu hinterfragen ob die Originalverbindung noch erreichbar gewesen wäre? Das ist ja an den Haaren herbei gezogen!
 

Volume

Erfahrenes Mitglied
01.06.2018
12.253
10.075
und auf den Verdacht hin mich zu wiederholen...
Solches Verhalten sollte auch an die offizielle Stelle fluggastrechte@lba.de gemeldet werden. Denn sonst geht das offizielle Deutschland davon aus, LH erfüllt die EU261.
Vielleicht hilft ja ein Bußgeldverfahren LH mittelfristig auf die Sprünge.
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.172
4.816
50
MUC
www.oliver2002.com
XT5,99 ist da an das 'claim tool' der LH geraten. Dies wurde 2017 bei der EW entwickelt und ist weitestgehend automatisiert. Wenn das Claimtool nicht eindeutig etwas ermitteln kann, wird der Fall an das Indische Backoffice weitergeleitet,. Die arbeiten jedoch auch nur mit dem geleich 'tool' in etwas erweiteter Form.

Ein paar Auszüge aus einem 2021er EW Interview:

Das Tool ermöglicht von Delays betroffenen Passagieren eine eigenständige Prüfung und Einreichung von Ansprüchen auf Schadensersatz. Kam es aber zu Flugstreichungen, mussten die Fluggäste weiterhin über das Service Center gehen – was im Endeffekt immer zu Mehraufwand führte und in Hochzeiten mehr externes Personal und höhere Kosten für Eurowings bedeutete. Commercial IT, EW Digital und Customer Relations haben das Tool jetzt weiterentwickelt und auch auf Cancellations anwendbar gemacht. Unsere Fluggäste haben dadurch eine kundenfreundliche und digitale Alternative zur herkömmlichen Beschwerde und den Service-Teams wird die Arbeit erleichtert.

Sobald Fluggäste von einer Verspätung über drei Stunden oder einer Flugannullierung betroffen sind, besteht grundsätzlich ein Anspruch auf Schadensersatz von 250 bis 600 Euro pro Person. Über ein Online Tool können sie ihre Entschädigungsansprüche jetzt selbständig prüfen und direkt anfordern – all das, ohne über das Service Center gehen zu müssen.

Im Hintergrund läuft eine detaillierte Prüfung, bei der Daten aus diversen Systemen wie Netline und New Skies gezogen und für eine automatisierte Beurteilung gebündelt werden. Diese werden dann in ein Kundenwording verpackt und an den Fluggast ausgespielt. Mit Hilfe eines Algorithmus werden auch komplexe Kriterien wie beispielsweise Wetterberichte und Wartungsdokumente berücksichtigt. Am Ende des Prüfungsprozesses kann der Fluggast dann online die Auszahlung beantragen, wenn ihm ein Anspruch zusteht und er noch keine Zahlung erhalten hat. Die Cancellation-Prüfung ist rechtlich deutlich komplexer als bei reinen Delays, da dort auch geprüft werden muss, ob der Passagier von uns mit einer adäquaten Alternativbeförderung (Flug im EW- oder LHG-Streckennetz, Bahnticket) versorgt wurde, diese ihm zudem rechtzeitig von uns kommuniziert wurde und zu welchem Zeitpunkt er schlussendlich sein Reiseziel erreicht hat.

Um zusätzlich die Effizienz im Falle von Heavy Irregs (bspw. Schneefälle) zu erhöhen, bei denen viele Flüge gleichartig bewertet werden, wurde eine intelligente und intuitiv bedienbare Mehrfach-Bearbeitung integriert. Ein weiteres Feature ist der sogenannte Inkasso-Import, mit dem jetzt Auszahlungslisten von Dienstleistern wie Flightright oder Airhelp automatisiert geprüft und im Hinblick auf die Auszahlungspflicht und -höhe bewertet werden können. Dies spart viel Zeit und durch das Verhindern von Doppelzahlungen an Kunde und Dienstleister sogar unmittelbar Geld.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
und auf den Verdacht hin mich zu wiederholen...
Solches Verhalten sollte auch an die offizielle Stelle fluggastrechte@lba.de gemeldet werden. Denn sonst geht das offizielle Deutschland davon aus, LH erfüllt die EU261.
Vielleicht hilft ja ein Bußgeldverfahren LH mittelfristig auf die Sprünge.
Bussgledverfahren nur möglich, wenn man Beweise hätte, dass das "Abwimmeln" von Führungskräften angewiesen wird/wurde (email, Prozessbeschreibung etc.)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
XT5,99 ist da an das 'claim tool' der LH geraten. Dies wurde 2017 bei der EW entwickelt und ist weitestgehend automatisiert. Wenn das Claimtool nicht eindeutig etwas ermitteln kann, wird der Fall an das Indische Backoffice weitergeleitet,. Die arbeiten jedoch auch nur mit dem geleich 'tool' in etwas erweiteter Form.

Ein paar Auszüge aus einem 2021er EW Interview:
mag alles sein, was du erzählst. Das Formular liess früher Kommentare zu, heute nicht mehr!

Claim Tool und vorallem das indische "Backoffice" könnte schon was ermitteln, wenn man wollte:

- über 2h später los in STR wegen Reifenrepartur (Durchsage Pilotin),
- Weiterflug in FRA konnte nicht erreicht werden (Meldung App, email Umbuchung durch LH),
- reouting über BCN nach VLC und 8h später am Zielort!

da brauche ich keinen Inder um zu erkennen, dass hier eindeutig EU261 fasst.

Inder spricht was vom "von Frankfurt abgehenden" Flug, und lehnt "Schadensersatzansprüche" ab, der Begriff EU261 wird niemals verwendet - nicht auf falsche Gedanken kommen.

nach meiner 2ten Einspruch kommt "SÖP", danach "Allerdings sind wir auch nach erneuter Prüfung nicht zu einem anderen Ergebnis gekommen. Bitte haben Sie daher Verständnis dafür, dass wir die Korrespondenz" - Mittelfinger aus Indien... ich vermure die blocken automatisch email die weiterhin unter der ID kommen.

Ich habe parallel zum Webformular das übliche empfohlene Email an imprint@LH.com mit Fristsetzung geschrieben - hierrauf kam nicht mal eine Ticketnummer "feedback-ID" - es wird nichts passieren, das bin ich mir sicher! Die warten auf die Klage ab, dann wird bezahlt!
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Wie kommst du darauf?
sagt die Juristin an der Hotline von LBA
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Zur Info

ein weiterer EU261 claim wurde über "Feedback sonstiges" eingereicht (Anschreiben im noch existierenden Kommentar Feld) und heute (3 Tage nach der Einreichung) als berechtigt anerkannt und die Zahlung angewiesen.

Auch das ist wieder eine Aktion des Kunden, wo der nochmals die Konto-Nummer eingeben muss, obwohl ein geübter EU 261 Claimer die natürlich schon im Anschreiben drin hatte. Ohne die "Aktion" wird das vermutlich nicht ausbezahlt?

Ich finde meine 2 Fälle schon wieder sehr "komisch", weil sie praktisch den identischen EU261 Fall darstellen:

- eine verspätete Ankunft von 8h nach dem gekauften Zeitpunkt (in meinem Augen glasklar EU261) wird ordnungsgemäss über das Formular zum "prüfen auf Anspruch" eingereicht und vom Robot (wie hier einer sagte) abgelehnt - der inidsche Customer Care macht das, was man ihnen gesagt hat: abwimmeln.

- - eine verspätete Ankunft von 3h 10min nach dem gekauften Zeitpunkt (in meinem Augen auch EU261, aber über die 10min könnte man sich ggf länger unterhalten als über 5h) wird "unordnungsgemäss" über das Formular zum "Feedback sonstiges eingereicht und vom Agenten (in Osteuropa?) als Anspruch erkannt und ausbezahlt?

Wieso kommt LH (oder die beauftragte Firma) in zwei identischen Fällen zu zwei völlig unterschiedlichen Ergebnissen? Weil dort unterschiedliche Menschen sitzen? Oder KI?
 

kleinerzeh

Neues Mitglied
14.12.2023
8
4
und auf den Verdacht hin mich zu wiederholen...
Solches Verhalten sollte auch an die offizielle Stelle fluggastrechte@lba.de gemeldet werden. Denn sonst geht das offizielle Deutschland davon aus, LH erfüllt die EU261.
Vielleicht hilft ja ein Bußgeldverfahren LH mittelfristig auf die Sprünge.
Das ist ein sehr guter Hinweis! Es gibt dafür vom Luftfahrt-Bundesamt auch ein Online-Formular: LBA Beschwerde-Formular.
 
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Reaktionen: XT600

schlingu

Reguläres Mitglied
30.10.2017
85
51
Ach wenn ich dir eine Aufforderung zur Zahlung von 600€ schicke, dann prüfst du nicht zunächst ob es einen berechtigten Anspruch gibt?

LH hat selbstverständlich das Recht zu prüfen ob sie zahlungspflichtig sind,, was ja aus verschiedenen Gründen nicht der Fall sein muss.

Nur weil man von LH genervt ist sollte man sich schon an Spielregeln halten

Nur kann der Passagier nicht alleine festlegen das der Fall eingetreten ist, denn es gibt jede Menge Ausnahmen die die Airline von der Zahlungspflicht entbinden.

Hast du den ersten Post von XT600 nicht gelesen?


Du hast doch darauf geantwortet-
Du hast es nicht begriffen: Lufthansa müsste von sich aus bezahlen ohne das der Kunde einen Antrag stellt
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Du hast es nicht begriffen: Lufthansa müsste von sich aus bezahlen ohne das der Kunde einen Antrag stellt
korrekt!! in den Anfangsjähren war das ja auch so!

Aber weil sich keine Airline an diese Regel hält, macht es LH jetzt halt auch so: ohne Claim keiin Geld - oder noc besser ohne Website Claim kein Geld.

Und wer sich an die Regel hält die LH vorgibt "Formular für Annulierungen und Verspätungen" nutzt, dem fehlt seit einiger Zeit die Kommentarfunktion. Der Automatismus danach führt in den meisten Fällen offensichtlich zur Ablehnung, weil die Inder,die das nach dem Automatismus bekommen den Auftrag haben "alles abwimmeln" (strafbar wenn Vorsatz)
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.208
1.822
Das ist ein sehr guter Hinweis! Es gibt dafür vom Luftfahrt-Bundesamt auch ein Online-Formular: LBA Beschwerde-Formular.
ja und du kannst LH auch anzeigen dann geht's zum Staatsanwalt - super oder?

das ganze machen wegen dem "Antrag stellen" nur max 50%, davon geben 70% auf wenn die Inder schreiben "geht nicht" . die übrigen 10% der Anspruchsbrechtigten setzen es durch bis zu Klagerhebung - das kostet LH dann "bissle" mehr für diesen Fall, aber immer noch einen Bruchteil dessen, was es kostete, wen die am Servicechschalter wie früher die bar Schecks ausstellen würden (ich hatte mal von LX, musste man an Airport bei Swiss Ticketschalter auszahlen lassen, cash!)
 

kleinerzeh

Neues Mitglied
14.12.2023
8
4
ja und du kannst LH auch anzeigen dann geht's zum Staatsanwalt - super oder?

das ganze machen wegen dem "Antrag stellen" nur max 50%, davon geben 70% auf wenn die Inder schreiben "geht nicht" . die übrigen 10% der Anspruchsbrechtigten setzen es durch bis zu Klagerhebung - das kostet LH dann "bissle" mehr für diesen Fall, aber immer noch einen Bruchteil dessen, was es kostete, wen die am Servicechschalter wie früher die bar Schecks ausstellen würden (ich hatte mal von LX, musste man an Airport bei Swiss Ticketschalter auszahlen lassen, cash!)
Anzeigen? Staatsanwalt? An welchen Tatbestand hast du da gedacht?
 

oliver2002

Indernett Flyertalker
09.03.2009
9.172
4.816
50
MUC
www.oliver2002.com
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korrekt!! in den Anfangsjähren war das ja auch so!

Aber weil sich keine Airline an diese Regel hält, macht es LH jetzt halt auch so: ohne Claim keiin Geld - oder noc besser ohne Website Claim kein Geld.

Und wer sich an die Regel hält die LH vorgibt "Formular für Annulierungen und Verspätungen" nutzt, dem fehlt seit einiger Zeit die Kommentarfunktion. Der Automatismus danach führt in den meisten Fällen offensichtlich zur Ablehnung, weil die Inder,die das nach dem Automatismus bekommen den Auftrag haben "alles abwimmeln" (strafbar wenn Vorsatz)
Quark, auch 2004/5 musste man einreichen und es wurde pauschal abgelehnt. Ein paar Monate später kriegte man über die LBA sein Geld.