Was das aber mit [...] einer Bankbürgschaft zutun hat erschließt sich mich nicht.
Wenn man als Kaeufer bzw. Auftraggeber unter Abweichung vom Zug-um-Zug-Prinzip in Vorkasse treten soll, hat man vier Moeglichkeiten:
1. eine Bankbuergschaft verlangen;
2. sich sehr sicher darueber sein, dass der Verkaeufer/Auftragnehmer den Zeitpunkt der Erbringung seiner Gegenleistung noch erleben wird;
3. die nicht abgesicherte Leistung als Spielgeld zu betrachten und ueber einen Totalverlust nicht gram sein;
4. einen anderen Verkaeufer/Auftragnehmer suchen.
Gerade bei Handwerkern, die vor Beginn der Arbeiten Abschlagszahlungen verlangen, ist Bankbuergschaft (bzw. diese zu verlangen und ohne nicht in Vorleistung zu treten
) absolut ueblich. Ich kaeme nicht auf die Idee, substantielle Summen zu bezahlen, bevor meine Einfahrt gepflastert ist. Alte Skat-Weisheit, quod lumen, lux. Was Licht, Licht
Die AB/HG-Bucher haben sich als muendige Kunden fuer Tor 3 entschieden.