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Falls es jemand betrifft/interessiert:
Bei Verwandtenbesuchen muss nach laut CIBT neuer Regelung das Verwandtschaftsverhältnis durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.
Ich muss mich damit zum Glück nicht weiter befassen, da sich nach abgelehnter Antragsannahme durch die Botschaft (wegen der fehlenden Urkunden) und Rücksprache mit CIBT herausgestellt hat, dass das Einladungsschreiben fehlerhaft übersetzt war.
Damit verbindet sich also ggf. erheblicher zusätzlicher Aufwand, wenn die Verwandtschafts-Kette zwischen Reisendem und Gastgeber lückenlos urkundlich belegt werden muss.
Bei Verwandtenbesuchen muss nach laut CIBT neuer Regelung das Verwandtschaftsverhältnis durch Personenstandsurkunden nachgewiesen werden.
Ich muss mich damit zum Glück nicht weiter befassen, da sich nach abgelehnter Antragsannahme durch die Botschaft (wegen der fehlenden Urkunden) und Rücksprache mit CIBT herausgestellt hat, dass das Einladungsschreiben fehlerhaft übersetzt war.
Damit verbindet sich also ggf. erheblicher zusätzlicher Aufwand, wenn die Verwandtschafts-Kette zwischen Reisendem und Gastgeber lückenlos urkundlich belegt werden muss.