Offizieller Lufthansa Thread - Eure Fragen an das LH Team

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benjamin85

Reguläres Mitglied
28.05.2014
30
1
STR
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Liebes LH Team,

ich hätte am 19.03. 2020 mit meiner Freundin nach New York fliegen sollen.

Da am 12.03.2020 von der USA ein Einreiseverbot
für u.A. deutsche Staatsbürger erlassen wurde,
habe ich unseren Flug am 12.03.2020 online storniert.

Laut der LH Homepage. Ich zitiere.

Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren.

Der Flug wurde dann auch von Lufthansa annulliert.

Am 14.03. habe ich dann mit der Hotline gesprochen , und mir wurde versichert, dass ich den vollen Betrag rückerstattet bekomme.
Man hat mir dann auch nochmal eine Stornierungs Bestätigung per Email verschickt.

Bis jetzt habe ich weder mein Geld erhalten,
oder eine Info über den genauen Erstattungsbetrag.

Daher nochmal meine Frage an Sie?

Werde ich den vollen Flugpreis erstattet bekommen, obwohl ich online selber storniert habe( erst nach Einreiseverbot durch die USA)

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund


Benjamin
 

kroeni

Aktives Mitglied
02.09.2013
188
46
Liebes LH Team,

ich habe einen Eurowings Flug gebucht und würde ihn stornieren und den voucher nehmen. Jetzt steht da "Sie erhalten den Flugpreis zurück." Ist das der gesamte bezahlte Preis (inkl. Steuern, etc.) oder der reine Preis für den Flug ?
 

tortuga

Aktives Mitglied
21.01.2011
219
72
Liebes LH Team,

ich fliege alle 6 Monate mit Euch nach EZE, dieses Jahr habe ich 2 Flüge bei gebucht, einmal im August,der nächste im Januar, beides Buchungsklasse P.

Falls eine Einreise im August nach Argentinien noch nicht
möglich sein sollte, finde ich die Voucher Lösung für mich nicht schlecht. Allerdings hätte ich bei der momentanen Regelung Schwierigkeiten, ihn einzulösen, da der Flug für
Januar schon gebucht ist.

Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Herzliche Grüsse
Beatrice
 

sonni

Erfahrenes Mitglied
29.06.2017
285
322
Liebes LH Team,
da ich die Hotline des Service Centers nicht verstopfen möchte und den dringenden Anfragen lieber den Vorlauf lasse, wollte ich nur mal fragen, ob Ihr mal bitte schauen könnt, wie der aktuelle Stand von meinem Ticket bei Miles&More ist. Vorgangsnummer
1E2-DTD-MLQ - ist halt schon ein paar Wochen her.
DANKE
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,
im Rahmen meiner Pauschalreise (welche wegen Corona abgesagt wurde) habe ich direkt bei LH (XL) Sitzplätze reserviert.
Wie melde ich meinen Rückerstattungswunsch an (möglichst schriftlich um nicht ewig in der Warteschleife zu hängen)?

Danke
pzl


Hallo pzl,
meine Kollegen im Service Center sind in diesem Fall die richtigen Ansprechpartner. Einen schriftlichen Kontakt kann ich Dir dazu leider nicht nennen.
Viele Grüße
Jens
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,

ich hätte am 19.03. 2020 mit meiner Freundin nach New York fliegen sollen.

Da am 12.03.2020 von der USA ein Einreiseverbot
für u.A. deutsche Staatsbürger erlassen wurde,
habe ich unseren Flug am 12.03.2020 online storniert.

Laut der LH Homepage. Ich zitiere.

Sollten Sie im Kontext der Ausbreitung des Coronavirus Ihre Reise auf Grund geänderter Einreisebestimmungen nicht antreten können, bietet Ihnen Lufthansa Group die Möglichkeit kostenfrei umzubuchen oder Ihr Ticket zu stornieren.

Der Flug wurde dann auch von Lufthansa annulliert.

Am 14.03. habe ich dann mit der Hotline gesprochen , und mir wurde versichert, dass ich den vollen Betrag rückerstattet bekomme.
Man hat mir dann auch nochmal eine Stornierungs Bestätigung per Email verschickt.

Bis jetzt habe ich weder mein Geld erhalten,
oder eine Info über den genauen Erstattungsbetrag.

Daher nochmal meine Frage an Sie?

Werde ich den vollen Flugpreis erstattet bekommen, obwohl ich online selber storniert habe( erst nach Einreiseverbot durch die USA)

Ich freue mich auf Ihre Antwort.

Viele Grüße und bleiben Sie gesund


Benjamin


Hallo Benjamin,
es ist richtig, dass Du in diesem Fall Anspruch auf eine volle Erstattung hast (bei einem komplett ungenutzten Ticket). Da Du schreibst, dass Du online selbst storniert hast, ist es für Dich wichtig zu wissen, dass der Online-Prozess Erstattungen nur gemäß den Tarifbedingungen vollziehen kann. Um die volle Erstattung zu erhalten, wende Dich bitte nochmals an meine Kollegen im Service Center.
Viele Grüße
Jens
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,

ich habe einen Eurowings Flug gebucht und würde ihn stornieren und den voucher nehmen. Jetzt steht da "Sie erhalten den Flugpreis zurück." Ist das der gesamte bezahlte Preis (inkl. Steuern, etc.) oder der reine Preis für den Flug ?

Hallo kroeni,
ich nehme an, Du beziehst Dich dabei die Voucher, die Du über die Eurowings Homepage beziehen kannst? Bitte wende Dich in diesem Fall direkt an die Kollegen bei Eurowings, um weitere Details zu erfahren, die nicht aus den veröffentlichten Nutzungsbestimmungen hervorgehen.
Viele Grüße
Jens
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,

ich fliege alle 6 Monate mit Euch nach EZE, dieses Jahr habe ich 2 Flüge bei gebucht, einmal im August,der nächste im Januar, beides Buchungsklasse P.

Falls eine Einreise im August nach Argentinien noch nicht
möglich sein sollte, finde ich die Voucher Lösung für mich nicht schlecht. Allerdings hätte ich bei der momentanen Regelung Schwierigkeiten, ihn einzulösen, da der Flug für
Januar schon gebucht ist.

Welche Möglichkeiten habe ich in diesem Fall?

Herzliche Grüsse
Beatrice

Hallo Beatrice,
die aktuellen Möglichkeiten zu Umbuchungen hast Du ja sicher bereits auf unserer Homepage gesehen. Regelungen, die darüber hinaus gehen, liegen uns nicht vor. Ich kann Dir daher keine weiteren Angebote oder Vorschläge machen, tut mir leid.
Viele Grüße
Jens
 
A

Anonym80504

Guest
Liebes Lufthansa-Team,

mein gebuchter Flug von München nach Los Angeles soll am 3. Mai stattfinden.

Wenn man allerdings jetzt theoretisch versucht, diesen Flug auf der Lufthansaseite zu buchen, dann erscheint "nicht verfügbar" an diesem Abflugtag.

Einen Tag später, am 4. Mai wäre der Flug dann wieder verfügbar.

Wenn ich aber meine Buchung aufrufe, dann steht mein Flug am 3. Mai weiterhin als "bestätigt" drin.

Wie darf ich das deuten?


Dann habe ich noch eine Frage:

Angenommen die USA öffnen die Grenzen am 1. Mai wieder für Reisende aus Europa und die weltweite Reisewarnung wird nicht verlängert, wie schnell kann dann Lufthansa darauf reagieren bzw. wann finden dann die regulären Flüge wieder statt?

Vielen Dank für die Bemühungen

Beste Grüße
 

Aposonnar

Reguläres Mitglied
26.06.2010
69
0
Liebe Katharina,

dann bitte ich um Auskunft welche vertraglichen oder gesetzlichen Fristen für die Rückerstattung gelten. Die Aussage "...mit erheblicher Verzögerung bearbeitet…" ist sehr unkonkret und lässt mich erheblich an der aktuellen und zukünftigen Liquidität zweifeln.

Gruß Jens
 
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vielfliegender

Reguläres Mitglied
18.03.2012
79
0
ZRH
Liebes LH Team

Ich warte nun schon seit knapp 2 Wochen auf eine Antwort auf meine Anfrage wann ich mit einer Rückerstattung zweier Tickets rechnen kann. Die Lufthansa Erstattungsabteilung hat bisher nicht auf meine Anfrage reagiert. Swiss konnte mir den ebenfalls stornierten Zubringerflug innert weniger Tage auf die Kreditkarte zurückbuchen. Es kann also nicht so schwierig sein.

Könnte LH zumindest zusichern, dass alle hängigen Rückerstattungen eines Tages definitiv auch verarbeitet werden?

Ansonsten entsteht bei mir langsam der Verdacht, dass LH auf eine Anpassung der Fluggastrechte spekuliert und die Rückerstattungen absichtlich verzögert um dann stattdessen Gutscheine ausstellen zu können (siehe https://www.bundesregierung.de/breg...-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744).
 
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PlatOW

Erfahrenes Mitglied
11.12.2013
3.156
1.560
DUS
Hat doch der CFO Herr Svensson im Earnings Call am 19. März geklärt.

"Basically, we are trying to push as many vouchers as possible and not allow for cancellations just to be refunded immediately."
 

LE2012

Erfahrenes Mitglied
14.05.2012
4.192
1.541
LEJ
Liebes Lufthansa-Team,

vorab meinen Respekt, mit welcher Geduld ihr hier die teils immer wiederkehrenden Fragen beantwortet! Ich möchte nicht stornieren oder umbuchen, sondern neu buchen - auch wenn es nur ein Prämienflug werden soll. Deswegen meine Frage:

Könntet ihr bitte mal nachfragen bzw. an eure Kollegen von M&M weiterleiten, dass in der Buchungsmaske LEJ (Leipzig/Halle) nicht mehr als Abflugort auswählbar ist. Vor 14 Tagen ging es noch - muss also irgendetwas seitdem (unbeabsichtigt) geändert worden sein.

Danke!!
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,
da ich die Hotline des Service Centers nicht verstopfen möchte und den dringenden Anfragen lieber den Vorlauf lasse, wollte ich nur mal fragen, ob Ihr mal bitte schauen könnt, wie der aktuelle Stand von meinem Ticket bei Miles&More ist. Vorgangsnummer
1E2-DTD-MLQ - ist halt schon ein paar Wochen her.
DANKE

Hallo Sonni,
wir haben keine Möglichkeit, Vorgangsnummer von Miles & More aufzurufen, daher kann ich Dir nur empfehlen, Miles & More direkt zu kontaktieren, es tut mir leid!
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Heloisa
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes Lufthansa-Team,

mein gebuchter Flug von München nach Los Angeles soll am 3. Mai stattfinden.

Wenn man allerdings jetzt theoretisch versucht, diesen Flug auf der Lufthansaseite zu buchen, dann erscheint "nicht verfügbar" an diesem Abflugtag.

Einen Tag später, am 4. Mai wäre der Flug dann wieder verfügbar.

Wenn ich aber meine Buchung aufrufe, dann steht mein Flug am 3. Mai weiterhin als "bestätigt" drin.

Wie darf ich das deuten?


Dann habe ich noch eine Frage:

Angenommen die USA öffnen die Grenzen am 1. Mai wieder für Reisende aus Europa und die weltweite Reisewarnung wird nicht verlängert, wie schnell kann dann Lufthansa darauf reagieren bzw. wann finden dann die regulären Flüge wieder statt?

Vielen Dank für die Bemühungen

Beste Grüße

Hallo FrequentflyerMuc,
wenn es um den Flug LH 452 geht, muss ich Dir leider mitteilen, dass dieser aktuell gestrichen ist. Bitte kontaktiere meine Kollegen im Service Center, diese können gerne Deine Buchung aufrufen und Dir helfen, nach Alternativen zu suchen. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Heloisa
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebe Katharina,

dann bitte ich um Auskunft welche vertraglichen oder gesetzlichen Fristen für die Rückerstattung gelten. Die Aussage "...mit erheblicher Verzögerung bearbeitet…" ist sehr unkonkret und lässt mich erheblich an der aktuellen und zukünftigen Liquidität zweifeln.

Gruß Jens

Halo Aposonnar,
obwohl ich Deinen Frust verstehen kann, können wir Dir leider kein Zeitfenster nennen, daher kann ich Dir nur nochmal um Verständnis bitten. Vielen Dank.
Liebe Grüße
Heloisa
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team,

diese Vorgehensweise widerspricht der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 (Art. 8 Abs. 1 lit. b und c EU-VO 261/2004).

Bei Annullierung durch die Airline hat der Passagier ein Wahlrecht (aus Art. 8 Abs. 1 lit. a SpS 2 und 3 EU-VO 261/2004) ob er die Alternativbeförderung zum Endziel zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder, falls Plätze verfügbar sind, auch zu einem späteren Zeitpunkt antreten will.

Dabei ist es wesentlich zu beachten, den Flugplan und die Beförderungs- oder Serviceklasse auf dem gleichen oder einem höheren Niveau zu halten. Nicht relevant ist der Preis der anfänglich für den Flug bezahlt wurde.

In der Summe sind Umbuchungen bei Annullierung für den Passagier kostenlos und es ist ohne Aufzahlung einer Tarifdifferenz auf ein Wunschdatum umzubuchen.

Wieso haltet Ihr Euch nicht einfach an geltendes Recht und bucht wie andere Airlines kostenfrei um?

So behält man Kunden und das Geld im Unternehmen!

Hallo Maria,

danke für die Antwort.

Dies widerspricht aber im Falle von gestrichenenen Flügen klar den EU-Fluggastrechten.

Daher die ergänzende Frage, wie erfolgt die rechtlich vorgeschriebene kostenfreie Umbuchung bei gestrichenen Flügen?

"b) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbarenReisebedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt oderc) anderweitiger Beförderung zum Endziel unter vergleichbarenReisebedingungenzueinemspäterenZeitpunktnachWunsch des Fluggastes, vorbehaltlich verfügbarer Plätze."

Die Frage würde mich auch interessieren: Was passiert, wenn ich meinen gestrichenen Flug vom April auf den Mai umbuche, der Flug im Mai dann zwar stattfindet, ich aber wegen Einreisebeschränkungen nicht fliegen darf? Darf ich dann nochmal umbuchen, oder erklärt mir LH dann, ich habe von meinem Recht auf Umbuchung (zwangsweise – da Flug ja gestrichen) schon Gebrauch gemacht?

Und noch eine weitere Frage (da die LH Group-Websites sich ja nach wie vor zu den genauen Bedingungen der „flexiblen Umbuchungsmöglichkeiten“ ausschweigen:

Laut LH-Website kann ich das Reiseziel meine Reise ändern, die SN-Website schreibt dagegen, dass ich auch den Abflugort ändern kann („origin and destination“). Haben hier LH und SN wirklich andere Regeln? Oder könnte ich auch bei LH den Abflugort ändern?

Ansonsten kann ich mich nur dem anschließen, was auch andere geschrieben haben: Ist es wirklich so schwierig, dem Kunden die Möglichkeit zu geben, seine gestrichene Reise kostenlos (also ohne Tarifdifferenz) auf ein späteres Datum umzubuchen zu lassen, wie es ja eigentlich auch die Gesetzgebung vorsieht? Und für alle, die daran kein Interesse haben, alternativ irgendeine Gutscheinlösung, aber bitte zu klar kommunizierten Bedingungen und ohne x Einschränkungen.

Damit könnte dann vermutlich ein Großteil der Kunden was anfangen, würde auf Erstattung verzichten und Geld und Kunde bei LH bleiben...

Hallo, Ihr drei,


wir hatten Eure Nachfragen nochmal zum Anlass genutzt, in Hinblick auf die Anwendbarkeit der erweiterten Umbuchungsbedingungen im Fall von gestrichenen Flügen nachzuhaken.


Die kostenfreie Umbuchung ohne Tarifaufzahlung auf Grundlage der EU VO gilt im Fall der Stornierung von unserer Seite auch für ein späteres Reisedatum. Möchtet Ihr später lieber eine andere Flugroute nutzen als die ursprünglich gebuchte, gelten die vorab hier kommunizierten Bedingungen im Rahmen unserer erweiterten Möglichkeiten: Die Umbuchung kann dann später kostenfrei erfolgen. Fällt eine Tarifdifferenz an, würde die mit dem angebotenen 50 EUR Discount Bonus verrechnet werden.


Ich hoffe, dass dies nun zu mehr Planungssicherheit führt.


Viele Grüße,
Katharina
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes LH Team

Ich warte nun schon seit knapp 2 Wochen auf eine Antwort auf meine Anfrage wann ich mit einer Rückerstattung zweier Tickets rechnen kann. Die Lufthansa Erstattungsabteilung hat bisher nicht auf meine Anfrage reagiert. Swiss konnte mir den ebenfalls stornierten Zubringerflug innert weniger Tage auf die Kreditkarte zurückbuchen. Es kann also nicht so schwierig sein.

Könnte LH zumindest zusichern, dass alle hängigen Rückerstattungen eines Tages definitiv auch verarbeitet werden?

Ansonsten entsteht bei mir langsam der Verdacht, dass LH auf eine Anpassung der Fluggastrechte spekuliert und die Rückerstattungen absichtlich verzögert um dann stattdessen Gutscheine ausstellen zu können (siehe https://www.bundesregierung.de/breg...-und-freizeitveranstaltungen-gefasst--1738744).

Hallo vielfliegender,
wir sind uns auch der Rechtslage bewusst und Erstattungen bleiben natürlich weiterhin möglich. Wir bitten jedoch um Verständnis, dass dies in der aktuellen Situation nicht in den sonst üblichen Fristen möglich ist.
Liebe Grüße
Heloisa
 

Lufthansa

Offizieller Account
07.11.2012
7.650
786
Liebes Lufthansa-Team,

vorab meinen Respekt, mit welcher Geduld ihr hier die teils immer wiederkehrenden Fragen beantwortet! Ich möchte nicht stornieren oder umbuchen, sondern neu buchen - auch wenn es nur ein Prämienflug werden soll. Deswegen meine Frage:

Könntet ihr bitte mal nachfragen bzw. an eure Kollegen von M&M weiterleiten, dass in der Buchungsmaske LEJ (Leipzig/Halle) nicht mehr als Abflugort auswählbar ist. Vor 14 Tagen ging es noch - muss also irgendetwas seitdem (unbeabsichtigt) geändert worden sein.

Danke!!

Hallo LE2012,
vielen Dank für die lieben Worte. Ich habe das Anliegen an meine Kollegen intern weitergeleitet.
Liebe Grüße
Heloisa
 
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Reaktionen: mpm und LE2012

bitnapper

Erfahrenes Mitglied
18.04.2009
646
69
Bodensee
Hallo, Ihr drei,


wir hatten Eure Nachfragen nochmal zum Anlass genutzt, in Hinblick auf die Anwendbarkeit der erweiterten Umbuchungsbedingungen im Fall von gestrichenen Flügen nachzuhaken.


Die kostenfreie Umbuchung ohne Tarifaufzahlung auf Grundlage der EU VO gilt im Fall der Stornierung von unserer Seite auch für ein späteres Reisedatum. Möchtet Ihr später lieber eine andere Flugroute nutzen als die ursprünglich gebuchte, gelten die vorab hier kommunizierten Bedingungen im Rahmen unserer erweiterten Möglichkeiten: Die Umbuchung kann dann später kostenfrei erfolgen. Fällt eine Tarifdifferenz an, würde die mit dem angebotenen 50 EUR Discount Bonus verrechnet werden.


Ich hoffe, dass dies nun zu mehr Planungssicherheit führt.


Viele Grüße,
Katharina

Liebes LH Team,

vielen Dank für die Klarstellung der Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung auf ein neues Datum bei einem gestrichenen Flug nach EU VO.

Leider wissen das Eure Kollegen und Kolleginnen an den verschiedene Hotlines nicht!!!

Bin an der FIRSTCLASS und SEN Hotline gescheitert - beide wollten mehrfach die Tarifdifferenz berechnen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.562
9.913
BRU
Liebes LH Team,

vielen Dank für die Klarstellung der Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung auf ein neues Datum bei einem gestrichenen Flug nach EU VO.

Leider wissen das Eure Kollegen und Kolleginnen an den verschiedene Hotlines nicht!!!

Bin an der FIRSTCLASS und SEN Hotline gescheitert - beide wollten mehrfach die Tarifdifferenz berechnen.

Kann mich dem anschließen. Oder hat sich das die letzten Tage geändert? Mir wurden nämlich auch bereits mehrfach Tarifdifferenzen genannt (LX-Hotline) - u.a. bei Umbuchung exakt der gleichen Flüge auf ein späteres Datum.

Und auch hier hieß es vor ein paar Tagen auf meine Frage

Also konkret: Ich habe eine Flugbuchung in Buchungsklasse L für ein verlängertes Wochenende im April. Flüge bereits gestrichen, ich möchte exakt die gleichen Flüge, gleiches Routing, gleiche Wochentage, auf ein Wochenende im Juli umbuchen (Mindestaufenthalte etc. also alle erfüllt, reguläre Tarife, keine Specials o.ä). Zum neuen Datum ist aber nur mehr Buchungsklasse M verfügbar.

Muss ich hier jetzt die Tarifdifferenz von L auf M zahlen oder bucht LH kostenlos um? Bis jetzt wurde das nämlich so ausgelegt, dass hier die Tarifdifferenz anfällt. Oder hat das LH mittlerweile geändert? Von Buchungsklasse steht auf der LH-Website nämlich nichts.

hier als Antwort:

Hallo Anonyma,

in dem von Dir geschilderten Szenario würde die Tarifdifferenz von L auf M gezahlt werden müssen. Hierauf geben wir einen Discount von EUR50. Die Umbuchungsgebühr fällt analog der derzeitigen flexibleren Policy nicht an. So wird es m. E. auch seit Einführung dieser gehandhabt. Lediglich der Discount wurde zu einem späteren Zeitpunkt eingeführt. Dass bei Änderung der Buchungsklasse eine preisliche Differenz anfällt, sollte aus meiner Antwort an Micl aber hervorgegangen sein, denke ich.

Viele Grüße,
Katharina
 
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funkwo

Neues Mitglied
19.03.2020
1
0
Hallo Katharina,

Du sagtest "Die kostenfreie Umbuchung ohne Tarifaufzahlung auf Grundlage der EU VO gilt im Fall der Stornierung von unserer Seite auch für ein späteres Reisedatum."

2 Fragen:

a) bedeutet kostenfreie Umbuchung bei einer von der LH veranlassten Stornierung und bei der selben Fluroute fuer den umgebuchten Flug ohne Aufzahlung einer Tarifdifferenz?

b) bedeudet "auch für ein späteres Reisedatum", ein beliebiges Reisedatum bis zum 30.4.2021?

Liebe Grüße, Wolf
 

AlexanderM

Reguläres Mitglied
22.12.2016
69
6
Liebes LH Team,

vielen Dank für die Klarstellung der Möglichkeit der kostenlosen Umbuchung auf ein neues Datum bei einem gestrichenen Flug nach EU VO.

Leider wissen das Eure Kollegen und Kolleginnen an den verschiedene Hotlines nicht!!!

Bin an der FIRSTCLASS und SEN Hotline gescheitert - beide wollten mehrfach die Tarifdifferenz berechnen.


Werte Lufthansa,

auch ich kann dies bestätigen. Wird immer wieder auf eine Preisdifferenz hingearbeitet.

Kannst du bitte noch mal den Sachverhalt zum Post:

"Die kostenfreie Umbuchung ohne Tarifaufzahlung auf Grundlage der EU VO gilt im Fall der Stornierung von unserer Seite auch für ein späteres Reisedatum. Möchtet Ihr später lieber eine andere Flugroute nutzen als die ursprünglich gebuchte, gelten die vorab hier kommunizierten Bedingungen im Rahmen unserer erweiterten Möglichkeiten: Die Umbuchung kann dann später kostenfrei erfolgen. Fällt eine Tarifdifferenz an, würde die mit dem angebotenen 50 EUR Discount Bonus verrechnet werden."

erklären.

In der Hotline wird immer noch von drei Tagen gesprochen. Anschließend sei immer eine Differenzzahlung fällig.

Auch in meinem Fall handelt es sich um von LH stornierte Flüge im April. Eine kostenlose Umbuchung sei nicht möglich. Gern kann ich dir auch den Buchungscode zukommen lassen. Es sollen auch jeweils die gleichen Flugnummer bleiben, nur eben jetzt im August.
Mit der Bitte um Aufklärung und Unterstützung in meinem Fall.

Danke

Alexander
 
Zuletzt bearbeitet:

AlexanderM

Reguläres Mitglied
22.12.2016
69
6
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300x250
Werte Lufthansa,

auch ich kann dies bestätigen. Wird immer wieder auf eine Preisdifferenz hingearbeitet.

Kannst du bitte noch mal den Sachverhalt zum Post:

"Die kostenfreie Umbuchung ohne Tarifaufzahlung auf Grundlage der EU VO gilt im Fall der Stornierung von unserer Seite auch für ein späteres Reisedatum. Möchtet Ihr später lieber eine andere Flugroute nutzen als die ursprünglich gebuchte, gelten die vorab hier kommunizierten Bedingungen im Rahmen unserer erweiterten Möglichkeiten: Die Umbuchung kann dann später kostenfrei erfolgen. Fällt eine Tarifdifferenz an, würde die mit dem angebotenen 50 EUR Discount Bonus verrechnet werden."

erklären.

In der Hotline wird immer noch von drei Tagen gesprochen. Anschließend sei immer eine Differenzzahlung fällig.

Auch in meinem Fall handelt es sich um von LH stornierte Flüge im April. Eine kostenlose Umbuchung sei nicht möglich. Gern kann ich dir auch den Buchungscode zukommen lassen. Es sollen auch jeweils die gleichen Flugnummer bleiben, nur eben jetzt im August.
Mit der Bitte um Aufklärung und Unterstützung in meinem Fall.

Danke

Alexander


Wertes Team von Lufthansa,

ich habe so eben die Aufforderung per Mail erhalten, dass Service Center telefonisch zu kontaktieren.

"André" hat sich in den doch schon sehr umfangreichen Vorgang eingelesen und schlug mir einen Preis von insgesamt 205 Euro minus schon gezahlter Flugpreis für die Flüge vor. Eine aktuelle und heutige Buchung des Fluges kostet jedoch nur 155,51 Euro. Mit dieser Zahl konfrontiert und meiner zeitgleichen Recherche am Smartphone, kam Herr "André" doch auf die gleiche Summe und hat den bisherigen Flugpreis "verrechnen" wollen. Es bleibt weiterhin die Preisdifferenz, die der Kunde zahlen soll.
Die gebuchten Flüge für den April sind weiterhin durch LH storniert und ohne Rücksprache eigenständig verschoben.

In dieser Situation noch die Differenz abzuverlangen, finde ich nicht angebracht. Es handelt sich bei der Umbuchung auch um die identischen Flugnummern, also alles transparent.

Herr "André" wollte mir auch die überaus kulanten Regelungen für die Kunden der Lufthansa erläutern. Leider musste ich ihn auch wieder auf die Fluggastrechte hinweisen.

Der Herr in Hotline wollte mir seinen Namen (Sonntag, 16:03 Uhr) einfach nicht nennen. Er nannte, nach mehrmaliger Aufforderung, nur seinen angeblichen Vornamen "André". Eine Namensnennung der Mitarbeiter sei nicht notwendig und auch eine Vermittlung mit seinem Vorgesetzten war leider nicht möglich.

Ich bitte,
1. wie oben angefragt, die genaue Erklärung des Sachverhaltes bezüglich der möglichen Umbuchungen.
2. weiterhin, auch in dieser Phase, den gleichen Informationsstand bei ihren Mitarbeitern zu schaffen.
3. eine Lösung für meinen expliziten Fall vorzuschlagen. Die Hotline scheint hier keine Blaupause zu sein.

Danke

Alexander
 
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