Pass / Ausweis abgeben ..ist das zulässig ?

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Luftikus

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08.01.2010
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irdisch
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Berechtigtes Interesse ist, wenn man ein Visum für einen weiteren Staat beantragen möchte und man währenddessen einen Pass zum Reisen braucht. Oder wenn man Visa miteinander verfeindeter Staaten nicht im gleichen Pass haben will. Dann gibt es bei Bedarf auch mehr als zwei Pässe.
 
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red_travels

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16.09.2016
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Berechtigtes Interesse ist, wenn man ein Visum für einen weiteren Staat beantragen möchte und man währenddessen einen Pass zum Reisen braucht. Oder wenn man Visa miteinander verfeindeter Staaten nicht im gleichen Pass haben will. Dann gibt es bei Bedarf auch mehr als zwei Pässe.

wird bei den meisten Deutschen aber nicht der Fall sein, der geführte Landgang einer Kreuzfahrt für jeweils ein paar Stunden in Staat A, B, C and 3 verschiedenen Tagen kein berechtigtes Interesse sein. Du brauchst in diesem Fall keinen zweiten Pass für einen Visumsantrag um in Bezug auf die vorgehenden Beiträge zu bleiben.

und für den Visumsantrag in Land B und Reise in Land C während dieser Zeit musst du auch Nachweise erbringen.

Daher ist es nicht problemlos für jedermann möglich.

Die bloße Möglichkeit, dass in Zukunft ein zweiter Pass benötigt wird, genügt nicht. Der Antragsteller muss das berechtigte Interesse schlüssig, möglichst durch Vorlage von Unterlagen (Flugticket, Briefwechsel mit Geschäftspartnern, Visabeschaffung usw.) darlegen
 
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Hausmarke

Erfahrenes Mitglied
15.11.2011
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Die Kosten sind Gebühren und Herstellungkosten (Kostendeckungsprinzip)
Der Ausweis geht in den Besitz der Person über, bleibt aber Eigentum der BRD.
Deshalb ist u.a. mutwillige Zerstörung eines Ausweises Sachbeschädigung
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
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Es geht definitiv relativ problemlos,
bei der Beantragung reicht als Grund "unerwünschte Einreisestempel" wie Z.B. USA und Iran oder aber arabische Länder.
Bei relativ problemlos muss man vorsichtig sein es kommt sehr auf die jeweilige Stelle an.
Im Juli habe ich zwei Stellen in Stuttgart und eines in Filderstadt mit der ((echten) Begründung "Pass 1 wird zum Beantragen eines Visum und Pass 2 zum Reisen gebraucht" versucht alle drei wollten das erst generell nicht machen dann kam die Antwort ich könnte das Visum ja mit mehr Abstand zur Reise beantragen und wiederkommen wenn der nicht rechtzeitig zurück kommt es gibt ja den 3 Tage Expresspass.

In Pinneberg und Hamburg habe als Grund ungünstige Länderkombination dort wollten dann beide die Buchung für die Reise nach Israel sehen die ich natürlich nicht hatte.
Um einen Flextarif und Hotel mit stornierbarer Rate zu buchen und damit nochmal hin zu gehen hatte ich keine Zeit.

Kleine Gemeinde in Bayern mit 4000 Einwohnern kein Problem denen war der Grund egal die Dame wollte nur klar machen dass der Pass dann Jahre gültig ist und für mich das doppelte kostet.

Allerdings ist es doch kaum noch so dass der Pass wirklich abgegeben werden muss sondern das schnell das Smartphone gezückt und ein Foto gemacht wird, datenschutztechnisch sicher nicht so perfekt aber im Ausland sind die Abläufe eben anders.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
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Korrekt.
Es geht definitiv relativ problemlos,
bei der Beantragung reicht als Grund "unerwünschte Einreisestempel" wie Z.B. USA und Iran oder aber arabische Länder.

Genau!

Der Hinweis, dass man bald mal wieder nach Russland und die Ukraine reisen möchte, reichen als schriftliche Begründung oftmals aus. Das hat es bei mir schon 3mal schon so getan.
Wenn dann schon ukrainische und russische Einreisestempel im Pass stehen, wirkt die Begründung umso glaubwürdiger. Sie stimmt ja auch.

Und in die Ukraine kommt man mit einem Deutschen Pass (wo russische Visa drinkleben) im Regelfall nicht rein.
Und bei der Einreise nach Russland bewirken ukrainische Stempel aus Rausziehen in einen speziellen Raum (Secondary).

Im Juli habe ich zwei Stellen in Stuttgart und eines in Filderstadt mit der ((echten) Begründung "Pass 1 wird zum Beantragen eines Visum und Pass 2 zum Reisen gebraucht" versucht alle drei wollten das erst generell nicht machen dann kam die Antwort ich könnte das Visum ja mit mehr Abstand zur Reise beantragen und wiederkommen wenn der nicht rechtzeitig zurück kommt es gibt ja den 3 Tage Expresspass.

Wenn die Behörde sich querstellt, dann kann man unseren neuen ukrainischen Verbündeten im Heimatland gar nicht helfen. Vielleicht interessiert sich die Lokalzeitung für die negative Story über die Passbehörde.
 
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Hausmarke

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15.11.2011
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Man sollte bei der Ausreise auch den selben Pass vorzeigen, denn man bei der Einreise verwendet hat, wenn man in Ländern unterwegs ist, die das noch Sachen reintackern.🙄
Ist mir mal passiert. Bei der Ausreise den falschen Pass vorgelegt, Zöllner fragte nach den Einreisedokumenten und -stempel, ich habe mich entschuldigt und den Pass zurückgenommen und den anderen hingelegt. Kam nicht sehr gut an 😬... beinahe meinen Flieger verpasst
 
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doc7austin2

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10.03.2021
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Noch besser ist es, wenn man an einem Deutschen Flughafen seinen Erstpass irgendwo verlegt. Nachdem der Finder der Bundespolizei den Pass gegeben hatte, kommt die Bundespolizei direkt zum Gate und fragt mich: "Vermissen Sie nicht etwas?". Und ich entgegne: "Nein, Bordkarte, Kreditkarte und Pass halte ich alle in mein Hand".
 
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NikSeib

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29.11.2016
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Leute holt euch einfach einen vorläufigen Reisepass zum richtigen und dann gibt man einfach den raus wenns nicht grad um Einreise und sowas geht.
Klappt bei mir schon ewig der Pass ist schon seit Jahren abgelaufen juckt niemand.

Kleine Gemeinde in Bayern mit 4000 Einwohnern kein Problem denen war der Grund egal die Dame wollte nur klar machen dass der Pass dann Jahre gültig ist und für mich das doppelte kostet.
Da hast dich aber ganz schön verschaukeln lassen die können doch nicht einfach das doppelte kassieren!
 

Airsicknessbag

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11.01.2010
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Papierkopie ist erlaubt, aber nicht mit einem Scanner-Drucker der wie alle neuen Geräte die scanns speichert (Das sind die Teile, mit denen man keine Banknoten mehr kopiren kann).

[...]

§ 20 Abs. 2 PAuswG
(Das hat auch bereits das VG Hannover (Az. 10 A 5342/11) bestätigt)

Alte Rechtslage. Das zitierte Urteil ist mit der Neufassung des § 20 PAuswG seit dem 15.7.2017 obsolet.


Korrekt.
Es geht definitiv relativ problemlos,
bei der Beantragung reicht als Grund "unerwünschte Einreisestempel" wie Z.B. USA und Iran oder aber arabische Länder.

USA/Iran reicht nicht. Klassiker ist und bleibt der Israel-Stempel bei der Arabienreise. Aber das wird immer weniger, je mehr arabische Staaten ihr Verhältnis zu Israel normalisieren. Und jetzt, wo Israel sowieso nicht mehr stempelt, ist die Variante faktisch tot. Da schafft man es nur noch über einen ägyptischen oder jordanischen Stempel vom Grenzübergang nach Israel.

Wäre es für Dich ein "Problem", es begründen zu sollen?

Die Behörde muss der Begründung folgen, und das tut sie zunehmend restriktiv, mit obergerichtlicher Rückendeckung, vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 – OVG 5 N 59.16.

Es müssen feste Pläne konkret nachgewiesen werden.
 

Airsicknessbag

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Luftikus

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Ich kannte mal jemanden, der reiste viel mit unverträglichen Visa, und brauchte und hatte vier oder fünf deutsche Reisepässe parallel. Die gelten dann aber nicht so lange glaub ich und teuer ist das auch. Aber hat der AG bezahlt.
 

Airsicknessbag

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Drei hatte ich zu meinen besten Zeiten auch. Zweitpass kostet soviel wie ein Erstpass und gilt nur sechs Jahre. Pro Jahr gerechnet somit ein schlechter Deal.

Bei mir in der Firma hat mal so ein Campingplatz-am-Gardasee-Urlauber eine Dienstreise in die USA machen müssen. Hat den eigens dafür besorgten Pass die Firma zahlen lassen. Das gab böses Blut... Er hat aber alles richtig gemacht, er hat ihn einfach nicht privat gebraucht, auch danach nicht. Hat ihn dann natürlich anstandslos erstattet bekommen, aber der Neid unter den Kollegen war groß. Total bescheuert.
 

doc7austin2

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Alte Rechtslage. Das zitierte Urteil ist mit der Neufassung des § 20 PAuswG seit dem 15.7.2017 obsolet.




USA/Iran reicht nicht. Klassiker ist und bleibt der Israel-Stempel bei der Arabienreise. Aber das wird immer weniger, je mehr arabische Staaten ihr Verhältnis zu Israel normalisieren. Und jetzt, wo Israel sowieso nicht mehr stempelt, ist die Variante faktisch tot. Da schafft man es nur noch über einen ägyptischen oder jordanischen Stempel vom Grenzübergang nach Israel.



Die Behörde muss der Begründung folgen, und das tut sie zunehmend restriktiv, mit obergerichtlicher Rückendeckung, vgl. Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 3. April 2020 – OVG 5 N 59.16.

Es müssen feste Pläne konkret nachgewiesen werden.
Israel funktioniert nicht mehr.

Was aber funktioniert, ist Belarus/Russland vs. Ukraine.

Flugbuchungen für Belarus/Russland wird eine Deutsche Passbehörde nicht verlangen dürfen, da die Deutsche Bundesregierung ja Flüge in diese Staaten praktisch verboten hat. Flugbuchungen für Ukraine sind wg. gesperrten Luftraum ja auch nicht "verlangbar". Da bleibt nur die Einreise per Land. Ein Busticket Frankfurt/Oder - Terespol (Grenze Polen/Belarus) kriegt man für unter EUR 20 hinterhergeschmissen. Für die Ukraine ist das ähnlich.

Maximal müssten ein Visumsantrag für Belarus, ein Busticket Frankfurt/Oder -> Terespol und ein Busticket Frankfurt/Oder -> Medyka vorgelegt werden.
 

Airsicknessbag

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Israel funktioniert nicht mehr.

Doch indirekt, mit einschlägigen jordanischen und ägyptischen Stempeln.

Was aber funktioniert, ist Belarus/Russland vs. Ukraine.

Das bezweifele ich. Die Israelproblematik ist behördenbekannt und steht im Zweifel auf der Seite mit den Einreisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Das ist bei Russland/Weißrussland vs. Ukraine nicht der Fall. Das ist alles noch zu neu und nur Hörensagen, nichts offiziell belastbares.

Maximal müssten ein Visumsantrag für Belarus, ein Busticket Frankfurt/Oder -> Terespol und ein Busticket Frankfurt/Oder -> Medyka vorgelegt werden.

Das wird auf keinen Fall reichen. Wenn überhaupt eine entsprechende Inkompatibilität anerkannt wird, muss die eine Reise stattgefunden haben und ihre Spuren im Pass vorzufinden sein, und die andere konkret anstehen. Mit den beschriebenen zwei Bustickets wird man dem Antragsteller sagen, er möge erst einmal das eine abfahren und dann wiederkommen.
 
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Das wird auf keinen Fall reichen. Wenn überhaupt eine entsprechende Inkompatibilität anerkannt wird, muss die eine Reise stattgefunden haben und ihre Spuren im Pass vorzufinden sein, und die andere konkret anstehen. Mit den beschriebenen zwei Bustickets wird man dem Antragsteller sagen, er möge erst einmal das eine abfahren und dann wiederkommen.

Auf Verdacht wird doch keine Behörde tätig werden...
 

doc7austin2

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Doch indirekt, mit einschlägigen jordanischen und ägyptischen Stempeln.



Das bezweifele ich. Die Israelproblematik ist behördenbekannt und steht im Zweifel auf der Seite mit den Einreisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Das ist bei Russland/Weißrussland vs. Ukraine nicht der Fall. Das ist alles noch zu neu und nur Hörensagen, nichts offiziell belastbares.



Das wird auf keinen Fall reichen. Wenn überhaupt eine entsprechende Inkompatibilität anerkannt wird, muss die eine Reise stattgefunden haben und ihre Spuren im Pass vorzufinden sein, und die andere konkret anstehen. Mit den beschriebenen zwei Bustickets wird man dem Antragsteller sagen, er möge erst einmal das eine abfahren und dann wiederkommen.
Meinetwegen: Ich freue mich schon auf eine schriftliche Auskunft einer Deutschen Passbehörde, wonach kein Krieg zwischen den o.g. Staaten stattfindet. Das wird garantiert in den Hauptnachrichten des Russichen Staatsfernsehens gesendet werden, das passt ja sehr gut ins russische Narrativ.

Bei einem schriftlichen Antrag auf einen Zweitpass muss die Passbehörde bei einer Verweigerung zumindest schritlich antworten. Auf die Antwort bin ich mal gespannt.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Passt einfach nicht zu deinen anderen Aussagen hier...
Dann wiederhole ich mich gerne für Dich:

Der Hinweis, dass man bald mal wieder nach Russland und die Ukraine reisen möchte, reichen als schriftliche Begründung oftmals aus. Das hat es bei mir schon 3mal schon so getan.
Wenn dann schon ukrainische und russische Einreisestempel im Pass stehen, wirkt die Begründung umso glaubwürdiger. Sie stimmt ja auch.
 

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Zusammengefasst: Auch bei diesem Thema gilt wie bei allen anderen - nicht glauben, was der Fake-News-Verbreiter doc7austin2 verbreitet.

pass auf, dass er dich nicht des persönlichen Angriffs bezichtigt :LOL:


mit der Glaubwürdigkeit endet es doch schon an der Aussage...

Der Hinweis, dass man bald mal wieder nach Russland und die Ukraine reisen möchte, reichen als schriftliche Begründung oftmals aus. Das hat es bei mir schon 3mal schon so getan.

wie viele Pässe hat er denn und braucht er für jede RU-UA-Reise einen neuen? :LOL: