Paypass - Paywave

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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
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Wer seine Karten im Auto lässt, dürfte in den meisten Fällen haften. Das steht teilweise explizit in den AGB.
Ob Fahrlässigkeit vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn zB jemand in ein öffentliches Schwimmbad geht, ist es sicher nicht farlässig, die Karten (nicht sichtbar) im Auto zu lassen, denn in Schwimmbad werden die viel eher gestolen als im verschlossenen Auto.

Die AGBs können nicht die Definition von Fahrlässigkeit ändern.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.889
2.455
Ohne "Verified by Visa PIN" haftet der Online-Shop. Nur falls die PIN korrekt eingegeben wird es zum Problem der Bank bzw. des Kunden. Das kannst du auch selbst ausprobieren: Bei den meisten Banken gibts im Online-Banking einen "Widersprechen"-Button um Abbuchungen zu reklamieren. Wenn du eine Online-Kreditkartenzahlung ohne PIN-Eingabe anschaust, wirst du den "Widerrufen"-Button finden. Bei einer Online-Zahlung mit PIN-Eingabe fehlt der Button (weil der Kunde in der Beweispflicht ist).

"Bei den Meisten Banken"

Nenne mir doch mal 5, bei denen das so ist, ich habe es bei meinen noch nie gesehen...
 

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Ob Fahrlässigkeit vorliegt, hängt immer von den Umständen des Einzelfalls ab.

Wenn zB jemand in ein öffentliches Schwimmbad geht, ist es sicher nicht farlässig, die Karten (nicht sichtbar) im Auto zu lassen, denn in Schwimmbad werden die viel eher gestolen als im verschlossenen Auto.

Die AGBs können nicht die Definition von Fahrlässigkeit ändern.

Was fahrlässig ist und was nicht, das können verbindlich nur Gerichte klären. Wenn es in den AGB heißt:

"Die Karte muss sorgfältig aufbewahrt werden, so dass sie auf keinen Fall in die
Hände Dritter gelangen kann, um zu verhindern, dass sie abhandenkommt oder missbräuchlich verwendet wird. Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden. Denn jede Person, die im Besitz der Karte ist, hat die Möglichkeit, mit ihr missbräuchliche Verfügungen zu tätigen."

Dann kannst du natürlich gegen die Ablehnung der Erstattung klagen und hoffen, dass der Richter in deinem speziellen Fall sagt: Hey, das Auto war in dem Moment tatsächlich der beste Aufbewahrungsort.

"Bei den Meisten Banken"

Nenne mir doch mal 5, bei denen das so ist, ich habe es bei meinen noch nie gesehen...

Die wird er nicht liefern können, bestenfalls gibt es den Button "Beanstandung" oder "Reklamation", aber hier wird ja sogar von Abbuchungen gesprochen...

Weder bei der Sparkassen Mastercard, noch bei den hier im Forum üblichen Verdächtigen (DKB, DiBa, Barclay usw. usf.) kann man auf Knopfdruck, einfach so, eine KARTENZAHLUNG zurückgeben. Man kann höchstens das Reklamationsformular online ausfüllen, was man sonst per Post schicken müsste
 
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RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Ich kann nur aus eigener Erfahrung sagen: seit vielen Jahren schon habe ich i.d.R. 5-20 EUR Bargeld dabei. In allen Läden, außer beim Bäcker und Frisör (dem möchte ich die Gebühren ersparen) bezahle ich mit Karte. Ich bezahle auch 0,01 EUR mit der Visa Card.
Das dauert bei Kaufland/Lidl/REWE keine 20 Sekunden. Meistens bin ich eh langsamer, weil ich ja neben dem Bezahlen noch meine Sachen in den Korb packen muss. Bei McDonalds stecke ich die Karte ins Terminal und gebe meine PIN ein, während der freundliche Mitarbeiter schonmal meine Pommes holt.

Für mich überwiegt der Sicherheitsvorteil gegenüber der leichten Zeitersparnis.

Aus Sicherheitsgründen macht es aber keinen Unterschied, ob man die Karte einsteckt und mit Pin bezahlt, oder ob man kontaktlos zahlt, solange man der rechtmäßige Inhaber ist.
Sollte deine Karte einmal in die Hände eines Unbefugten gelangen, kann derjenige doch trotzdem noch Beträge bis 25€ problemlos bezahlen, auch wenn du die Karte vorher immer eingesteckt und die Funktion nicht benutzt hast.
 
T

ToToTo

Guest
Dann kannst du natürlich gegen die Ablehnung der Erstattung klagen und hoffen
Wieso sollte ich denn klagen? Ohne NFC könnte die Karte nicht missbraucht werden. Denn bei mir steht natürlich nicht die PIN auf der Karte.




Die wird er nicht liefern können, bestenfalls gibt es den Button "Beanstandung" oder "Reklamation", aber hier wird ja sogar von Abbuchungen gesprochen...
Weder bei der Sparkassen Mastercard, noch bei den hier im Forum üblichen Verdächtigen (DKB, DiBa, Barclay usw. usf.) kann man auf Knopfdruck, einfach so, eine KARTENZAHLUNG zurückgeben. Man kann höchstens das Reklamationsformular online ausfüllen, was man sonst per Post schicken müsste
Dann nenn es halt Beanstandung oder Reklamation? Wo ist denn der der Unterschied zu Widerspruch?
Selbst wenn es einen gibt, haben denke ich alle (auch du) verstanden, was ich meine.
Bei der DiBa kann ich Kreditkartenzahlungen und auch Online-Shopping-Zahlungen im Online-Banking reklamieren. Grund auswählen, TAN eingeben, fertig. 1-2 Tage später ist das Geld wieder da - schon ausprobiert. Bei Kreditkartenzahlungen mit PIN oder Online-Shopping-Zahlungen mit Verified bei VISA geht das nicht.
 
Moderiert:
T

ToToTo

Guest
Aus Sicherheitsgründen macht es aber keinen Unterschied, ob man die Karte einsteckt und mit Pin bezahlt, oder ob man kontaktlos zahlt, solange man der rechtmäßige Inhaber ist.
Sollte deine Karte einmal in die Hände eines Unbefugten gelangen, kann derjenige doch trotzdem noch Beträge bis 25€ problemlos bezahlen, auch wenn du die Karte vorher immer eingesteckt und die Funktion nicht benutzt hast.

Da hast du Recht und da bin ich 100% bei dir.
Aber deswegen sagte ich ja in meinem 1. Posting: ich kann garnicht verstehen, wie alle unbedingt so eine NFC-Karte haben wollen.
Eine Karte ohne NFC hat nämlich den vor dir beschriebenen Nachteil nicht: fällt die Karte einem unbefugten in die Hände, kann der Beträge unter 25 EUR nicht problemlos bezahlen.
Er müsste die Unterschrift fälschen (das ist nicht so einfach, das Risiko liegt beim Händler und nicht bei der Bank/Kunden) oder die PIN herausfinden, was nicht möglich sein sollte, sofern man sie nicht auf die Karte geschrieben hat.
 
Moderiert:

mh5587

Erfahrenes Mitglied
20.10.2015
452
26
NUE
Wieso sollte ich denn klagen? Ohne NFC könnte die Karte nicht missbraucht werden. Denn bei mir steht natürlich nicht die PIN auf der Karte.





Dann nenn es halt Beanstandung oder Reklamation? Wo ist denn der der Unterschied zu Widerspruch?
Selbst wenn es einen gibt, haben denke ich alle (auch du) verstanden, was ich meine.
Bei der DiBa kann ich Kreditkartenzahlungen und auch Online-Shopping-Zahlungen im Online-Banking reklamieren. Grund auswählen, TAN eingeben, fertig. 1-2 Tage später ist das Geld wieder da - schon ausprobiert. Bei Kreditkartenzahlungen mit PIN oder Online-Shopping-Zahlungen mit Verified bei VISA geht das nicht.

Wenn eine Erstattung abgelehnt wird, bleibt dir außer dem Ombudsmann und einer Klage nichts übrig.

Unterschied zwischen Widerspruch und Beanstandung/Reklamation: Widerspruch ist bei Lastschrifteinzügen möglich, innerhalb von 8 Wochen ab Buchungstag einfach per TAN, das Geld ist sofort wieder da. Reklamation bringt dir das Geld nicht garantiert zurück, die Bank schaut es sich an und prüft den Sachverhalt. Dieses Reklamation kannst du bei jeder Art von Visa/Mastercard Zahlung einreichen, völlig egal ob Online/VbV, POS oder GAA. Der Button bei der Diba ist bei jeder Visa Transaktion vorhanden, das habe ich gerade nochmal in meinem Konto geprüft, selbst bei Abhebungen in Deutschland per Visa. Das kann jeder, der dort ein Konto hat sehen, auch du!

Das Geld, das nach 1-2 Tagen wieder da ist, kann übrigens eben so schnell wieder verschwinden. Nämlich dann, wenn der Händler nachweist, dass du tatsächlich der Käufer bist.
 

RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Da hast du Recht und da bin ich 100% bei dir.
Aber deswegen sagte ich ja in meinem 1. Posting: ich kann garnicht verstehen, wie alle unbedingt so eine NFC-Karte haben wollen.
Eine Karte ohne NFC hat nämlich den vor dir beschriebenen Nachteil nicht: fällt die Karte einem unbefugten in die Hände, kann der Beträge unter 25 EUR nicht problemlos bezahlen.
Er müsste die Unterschrift fälschen (das ist nicht so einfach, das Risiko liegt beim Händler und nicht bei der Bank/Kunden) oder die PIN herausfinden, was nicht möglich sein sollte, sofern man sie nicht auf die Karte geschrieben hat.

Okay, das verstehe ich. In dem Fall wäre es eine gute Idee, wenn die Kartenherausgeber das so handhaben würden, wie niederländische Banken: Dort kann man die Kontaktlos-Funktion im Onlinebanking deaktivieren und auch wieder aktivieren. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er die Funktion nutzen möchte oder nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
In den AGB steht klipp und klar:
Sie darf insbesondere nicht unbeaufsichtigt im Kraftfahrzeug aufbewahrt werden.
Das Konsumentenschutzrecht steht aber über den AGBs.

Was farlässig ist, hängt vom konkreten Fall ab. Und wenn das Aufbewahren im KFZ im konkreten Fall nicht farlässig ist (z.B. beim Besuch eines öffentlichen Schwimmbads am Tag), dann trägt die Bank den vollen Schaden.
 
T

ToToTo

Guest
Okay, das verstehe ich. In dem Fall wäre es eine gute Idee, wenn die Kartenherausgeber das so handhaben würden, wie niederländische Banken: Dort kann man die Kontaktlos-Funktion im Onlinebanking deaktivieren und auch wieder aktivieren. Dann kann jeder selbst entscheiden, ob er die Funktion nutzen möchte oder nicht.
Das wäre wirklich eine tolle Sache :) Könntest du mal die deutschen Banken davon überzeugen *hehe* :)
Damit könnte jeder selbst entscheiden...
 
Moderiert:

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Wenn dir wirklich so viel daran liegt, dann hol dir doch einfach die Mastercard der Advanzia-Bank. Die ist kostenlos und hat kein NFC, dann hättest du die nächsten 3 Jahre (bis die Karte abläuft) zumindest keine Sorgen. Aber du musst dich beeilen, denn auch Advanzia möchte in ein paar Wochen NFC-fähige Karten ausgeben.
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Das Sicherheitsproblem von 'drahtlos-Zahlungen' sehe ich ähnlich wie ToToTo.

Schon seinerzeit bei der Geldkarte war mir suspekt, dass die Abbuchung am DB-Fahrscheinautomaten ratzfatz ohne weitere Sicherheitsabfrage / Rückmeldung ging. Aber bei der Geldkarte ist wenigstens wegen prepaid - Prinzip nach 200 Euro Schluss.

Mit der Paypass-Funktion meiner Payback Maestro - die ich erst vor wenigen Wochen im Handel für ein paar Tafeln Schokolade ausprobiert habe - war ich doch einigermassen entsetzt, wie einfach das geht.

Da ist das klassische Verfahren mit Unterschrift viel besser. Denen die behaupten, es bestehe sicherheitstechnisch kein Vorteil zwischen Unterschrift und Paypass usw., sei gesagt, dass ein etwaiger Unbefugter immerhin physisch und höchstpersönlich eine Unrechts-Barriere ('du sollst nicht fälschen') durchbrechen müsste; somit fungieren sein Gewissen und mögliche Spuren als zusätzliche Sicherheitsbarrieren.

Dahingegen ist so ein Kontaktlos-Zahlvorgang ein berührungsloser und damit auch körperlich-spurenloser Vorgang, eine blackbox. Ist die blackbox von irgendeiner Instanz zertifiziert, beisst sich Otto Normalkunde die Zähne daran aus.

Gewisse Dinge sollten auch unter Datenschutz- und Demokratie-Gesichtspunkten für den Endverbraucher transparent bleiben. Das sind z.b. auch Wahlzettel, die nicht mit einem Wahlautomaten /computer ausgewertet werden sollten, sodass die korrekte Auszählung von Stimmen notfalls auch von Leuten ohne Mikrosystemtechnik-Studium unter bloßer Zuhilfenahme derjenigen Sinne überwacht werden kann, mit denen wir geboren werden. Von daher ist das im anderen Thread diskutierte ELV-Verfahren gar nicht so schlecht! weil die Unterschrift auch von computertechnischen Laien unmittelbar auf Plausibilität geprüft werden kann. Das ist Transparenz in Reinform.
 

Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Von daher ist das im anderen Thread diskutierte ELV-Verfahren gar nicht so schlecht! weil die Unterschrift auch von computertechnischen Laien unmittelbar auf Plausibilität geprüft werden kann. Das ist Transparenz in Reinform.

Man sollte klar unterscheiden zwischen:
Kreditkartenzahlung mit Unterschrift
oder
ELV bzw. "EC + Unterschrift"

Das erste finde ich gar nicht so schlecht, aber beim zweiten kommen Probleme wie "Datenweitergabe an Dritte" und "Gebühren für Rücklastschriften" dazu.
 
T

ToToTo

Guest
Wenn dir wirklich so viel daran liegt, dann hol dir doch einfach die Mastercard der Advanzia-Bank.
Danke für den Tipp, aber ich finde die Kreditkarten bspw. der DKB oder DiBa praktischer.
Wenn ich richtig informiert bin, muss man die Kreditkartenumsätze am Ende des Monats selbstständig zur Advanzia-Bank überweisen. Es gibt keine Möglichkeit, dass sie das automatisch anziehen, vermutlich weil dann Zinsen anfallen.
Außerdem: wenn man Geld abhebt, muss man den Betrag sofort zur Advanzia-Bank überweisen, da abhebungen sofort gebucht werden und deswegen Zinsen anfallen würden. Halte ich für mich persönlich eher als unpraktisch.
Da habe ich meine Visa-Card lieber mit einem 3mm-Bohrer durchgebohrt und somit die NFC-Funktionalität deaktiviert...
 
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iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
öhm.... an irgendeiner Stelle durchbohrt, oder gibt es da einen bestimmten Punkt der empfehlenswert ist?


Weil direkt im Kontaktbereich des MFV-Chips dürfte man ja die gesamte VISA schrotten :-/
Einen Alu-Hut für Kreditkarten müsste man erfinden :idea:
 
T

ToToTo

Guest
Das Sicherheitsproblem von 'drahtlos-Zahlungen' sehe ich ähnlich wie ToToTo.
Danke!

Da ist das klassische Verfahren mit Unterschrift viel besser. Denen die behaupten, es bestehe sicherheitstechnisch kein Vorteil zwischen Unterschrift und Paypass usw., sei gesagt, dass ein etwaiger Unbefugter immerhin physisch und höchstpersönlich eine Unrechts-Barriere ('du sollst nicht fälschen') durchbrechen müsste; somit fungieren sein Gewissen und mögliche Spuren als zusätzliche Sicherheitsbarrieren.
100% agree.
Bei den Strafverfolgungsbehörden würde man das kurz als "es ist mehr kriminelle Energie notwendig" bezeichnen...
Es ist nämlich sehrwohl ein Unterschied, ob man die Karte 2 Sekunden wo drüberhält, oder eine Unterschrift "üben" muss und vielleicht sogar Angst hat, dass die Verkäuferin die gefälschte Unterschrift beim Vergleich bemerkt...
 
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ToToTo

Guest
öhm.... an irgendeiner Stelle durchbohrt, oder gibt es da einen bestimmten Punkt der empfehlenswert ist?
An der richtigen Stelle :)
Die Karten der Diba sind vollständig transparent, da sieht man die Antennen perfekt...
Bei anderen Karten kann man mit einer starken Lichtquelle durchleuchten, mancher hat seine Karte aber auch einfach schon Röntgen lassen :D

Hier ein paar Links zu Bildern:
Paweł Wielgus Space: How to permamently dissable Visa PayWave functionality and leave card chip and magnetic strip untouched
Credit card RFid downgrade | It's raining elephants - VA2GKA
https://plus.google.com/+StefanArn/...086676183144702194&oid=1066013875 69212705930
 
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Amino

Erfahrenes Mitglied
03.04.2016
3.836
64
Wien
Und wenn du Pech hast, dann ist genau dieses Loch schuld daran, dass die Karte beim Geldautomaten-Einzug irgendwie hängen bleibt. Und dann muss erst ein Techniker kommen, der den Geldautomaten aufschraubt und die Karte rausfischt. Rate mal, wer dann Anfahrtszeit und Arbeitszeit bezahlen muss.

Ich weiß zwar nicht, wie groß das Risiko ist, dass die Karte wegen einem kleinen Loch hängen bleibt, aber das Risiko dürfte wohl deutlich höher sein als das eines Kartenmissbrauchs durch NFC.


Außerdem müsste man mal klären, ob nicht schon allein das Durchboren einer Kreditkarte eine strafbare Sachbeschädigung ist.
An der richtigen Stelle :)
Die Karten der Diba sind vollständig transparent, da sieht man die Antennen perfekt...
Bei anderen Karten kann man mit einer starken Lichtquelle durchleuchten, mancher hat seine Karte aber auch einfach schon Röntgen lassen :D

Hier ein paar Links zu Bildern:
Paweł Wielgus Space: How to permamently dissable Visa PayWave functionality and leave card chip and magnetic strip untouched
Credit card RFid downgrade | It's raining elephants - VA2GKA
https://plus.google.com/+StefanArn/...6086676183144702194&oid=106601387569212705930
 

DerSimon

Erfahrenes Mitglied
01.03.2015
7.354
9
Schon seinerzeit bei der Geldkarte war mir suspekt, dass die Abbuchung am DB-Fahrscheinautomaten ratzfatz ohne weitere Sicherheitsabfrage / Rückmeldung ging. Aber bei der Geldkarte ist wenigstens wegen prepaid - Prinzip nach 200 Euro Schluss.
Dann zahl' heute mit einer normalen Kreditkarte am DB-Automaten, da wirst du dich aber wundern.
Zudem ist die Geldkarte Prepaid, d.h. das aufgeladene Guthaben ist bei Verlust im Gegensatz zu PayPass/PayWave sofort weg ohne jegliche Rückholmöglichkeit.
Außerdem begrenzen ja die meisten Issuer ihre Haftung auch mit einer maximalen Anzahl an kontaktlos-Zahlungen.


Ist die blackbox von irgendeiner Instanz zertifiziert, beisst sich Otto Normalkunde die Zähne daran aus.

:confused:


Wo gerade kontaktlos das große Risiko sein soll, wohingegen ELV besonders sicher verstehe ich auch eher weniger. Die normale Kartensperrung ist bei ELV ja gerade nicht wirksam und es kann munter eingekauft werden.
 
Zuletzt bearbeitet:

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.151
758
Das Sicherheitsproblem von 'drahtlos-Zahlungen' sehe ich ähnlich wie ToToTo.
Schon seinerzeit bei der Geldkarte war mir suspekt, dass die Abbuchung am DB-Fahrscheinautomaten ratzfatz ohne weitere Sicherheitsabfrage / Rückmeldung ging.
Ist heutzutage doch mit Kreditkarten nicht anders.
Einfach Ticket buchen, Kreditkarte reinschieben, mit OK bestätigen - raus kommt der Fahrschein.
Aufgrund dieser Zeitersparnis zahle ich an DB-Automaten immer mit Kreditkarte.
(Auch wenn ich unlängst irgendwo aufgeschnappt habe, dass die DB irgendwelche Automaten mit PIN-Abfrage ausgestattet habe)

EDIT: OK, der Vorposter war ein paar Sekunden mit dem Abschicken schneller. ;)
 

bgsrhhtgsre

Erfahrenes Mitglied
06.08.2015
466
2
Warum einigen wir uns nicht auf Folgendes: ToToTo zahlt weiterhin kontaktbehaftet mit seiner durchgebohrten Karte, wir zahlen weiterhin kontaktlos mit unseren intakten Karten und alle sind glücklich.

Bezüglich der Haftung sollte man sich auch folgendes Angebot angucken: CosmosDirekt FinanzSchutz. Die zahlen angeblich dann wenn die Bank nicht zahlt, also z.B. wenn einem die Bank grobe Fahrlässigkeit vorwirft. Für 8€/Jahr könnte das sicherlich eine gute Investition sein.
 

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
Da die Karte nicht dein Eigentum ist halte ich das nicht für eine gute Idee. Davon abgesehen, dass du damit die Karte manipulierst und sie damit ungültig wird.

bezgl. Loch bohren: hier das Eigentumsrecht des Kartenherausgebers anzuführen, halte ich trotz des wahren Kerns für unverhältnismässig. Denn das Eigentumsrecht dient einzig dazu, den rechtmäßigen Karteninhaber vor Unbefugten Zugriffen zu schützen, also eine rechtliche Handhabe (Herausgabe; Untersagung von Verfügungen etc.) zu schaffen falls die Karte Dritten in die Hände fällt, unredlichen Findern falls verloren, oder Dieben. Eben damit nur der rechtmäßige Kunde des Kartenherausgebers an ihr ein Recht zum Besitz hat. Es dient dem Kartenkunden, und kehrt sich nicht etwa gegen ihn.

Es ist absurd, dieses Eigentumsrecht von seiner Zweckbestimmung zu lösen und es abstrakt zu betrachten! Es kann nicht - vorrangiger - Sinn und Zweck dieses Eigentumsrechts des Kartenherausgebers sein, den rechtmäßigen Karteninhaber vor sich selbst und seinen NFC-abgeneigten Grillen, "Kopfläusen", Basteltrieb und künstlerischen Einfällen zu schützen!

So eine Idee scheint mir allzu "obrigkeitshörig" gegenüber den CardCos gedacht - und mit Kanonen auf Spatzen geschossen hier den Karteninhaber zu "fesseln". Eine andere Frage ist, ob so eine Karte wegen des Lochs nicht für "ungültig" gehalten wird, analog zu Zugfahrkarten in manchen Ländern ....

Gedankenexperiment:
was passiert, wenn eine Zahlungskarte ungültig wird, z.b. bei Kündigung? Der Kartenherausgeber fordert einen auf, diese zu zerschneiden! Warum das? Die Karte ist ein Datenträger der personengebundene Daten enthält. Ohne Kundenverhältnis ist auch für den Kartenherausgeber gar nicht besonders legitim, diese Karte in Besitz zu nehmen (Meinung.). Wenn doch, dann nur um sie geordnet zu entsorgen.

Das Argument mit Folgeschäden bei Festhängen im Automaten ist zwar bedenkenswert. Andererseits habe ich schon mehr als einmal einen Kartenherausgeber aufgefordert mir kostenlosen Ersatz für eine hakelige, abgenutzte Karte zu schicken und dies wurde mir verweigert. Also offenbar kann das Problem im Kartenschacht festgefressener deformierter Karten kein großes sein. (merke: Der Eigentümer ist für den ordnungsgemässen Zustand der "Mietsache" zuständig).
 
Zuletzt bearbeitet:

iStephan

Erfahrenes Mitglied
09.11.2010
1.012
2
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Ist heutzutage doch mit Kreditkarten nicht anders.
Einfach Ticket buchen, Kreditkarte reinschieben, mit OK bestätigen - raus kommt der Fahrschein.
Aufgrund dieser Zeitersparnis zahle ich an DB-Automaten immer mit Kreditkarte.
(Auch wenn ich unlängst irgendwo aufgeschnappt habe, dass die DB irgendwelche Automaten mit PIN-Abfrage ausgestattet habe)
(..)

Derjenige, der das größere offene Scheunentor aufgestellt bzw. aufgerissen hat, ist auch mehr in der Haftung. Und das wäre hier wohl eindeutig die DB - wenn ein Automat mit Internetverbindung und PIN-Pad bereitsteht, diese Einrichtungen aber nicht genutzt werden. Ich glaube auch nicht, dass man das mit einer Offline-Zahlung mittels Ritschratsch gleichstellen kann, denn bei letztere gibt es zumindest als theoretische weitere Barriere für den unredlichen Nutzer einer gefundenen Karte die Möglichkeit dass der Restaurantkellner sich den Personalausweis zeigen lässt. Diese Möglichkeit am Fahrscheinautomaten scheint nicht zu existieren :sick: