Da die Karte nicht dein Eigentum ist halte ich das nicht für eine gute Idee. Davon abgesehen, dass du damit die Karte manipulierst und sie damit ungültig wird.
bezgl. Loch bohren: hier das Eigentumsrecht des Kartenherausgebers anzuführen, halte ich trotz des wahren Kerns für unverhältnismässig. Denn das Eigentumsrecht dient einzig dazu, den rechtmäßigen Karteninhaber vor Unbefugten Zugriffen zu schützen, also eine rechtliche Handhabe (Herausgabe; Untersagung von Verfügungen etc.) zu schaffen falls die Karte Dritten in die Hände fällt, unredlichen Findern falls verloren, oder Dieben. Eben damit nur der rechtmäßige Kunde des Kartenherausgebers an ihr ein Recht zum Besitz hat. Es dient dem Kartenkunden, und kehrt sich nicht etwa gegen ihn.
Es ist absurd, dieses Eigentumsrecht von seiner Zweckbestimmung zu lösen und es abstrakt zu betrachten!
Es kann nicht - vorrangiger - Sinn und Zweck dieses Eigentumsrechts des Kartenherausgebers sein, den rechtmäßigen Karteninhaber vor sich selbst und seinen NFC-abgeneigten Grillen, "Kopfläusen", Basteltrieb und künstlerischen Einfällen zu schützen!
So eine Idee scheint mir allzu "obrigkeitshörig" gegenüber den CardCos gedacht - und mit Kanonen auf Spatzen geschossen hier den Karteninhaber zu "fesseln". Eine andere Frage ist, ob so eine Karte wegen des Lochs nicht für "ungültig" gehalten wird, analog zu Zugfahrkarten in manchen Ländern ....
Gedankenexperiment:
was passiert, wenn eine Zahlungskarte ungültig wird, z.b. bei Kündigung? Der Kartenherausgeber fordert einen auf, diese zu zerschneiden! Warum das? Die Karte ist ein Datenträger der personengebundene Daten enthält. Ohne Kundenverhältnis ist auch für den Kartenherausgeber gar nicht besonders legitim, diese Karte in Besitz zu nehmen (Meinung.). Wenn doch, dann nur um sie geordnet zu entsorgen.
Das Argument mit Folgeschäden bei Festhängen im Automaten ist zwar bedenkenswert. Andererseits habe ich schon mehr als einmal einen Kartenherausgeber aufgefordert mir kostenlosen Ersatz für eine hakelige, abgenutzte Karte zu schicken und dies wurde mir verweigert. Also offenbar kann das Problem im Kartenschacht festgefressener deformierter Karten kein großes sein. (merke: Der Eigentümer ist für den ordnungsgemässen Zustand der "Mietsache" zuständig).