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Ich sagt, dass der Kunde bei diesem Sachverhalt nicht gezwungen werden kann, die Ware zurückzugeben.
Besitz ist eine Tatsache, Eigentum dagegen ist das Recht an einer Sache. Der Besitzer darf dann mit der Sache nicht alles machen, was er möchte, sondern nur das, was der Eigentümer ihm erlaubt hat.
Auch ein Dieb kann den Besitz an einem Gegenstand erlangen. Entscheidend beim Besitz ist also nur die tatsächliche Sachherrschaft und nicht die Rechtmäßigkeit. Der Dieb ist dann zwar in Besitz der Sache, aber nicht Eigentümer und der rechtmäßige Eigentümer ist immer zur Herausgabe der Sache berechtigt.
Besitz und Eigentum: Abgrenzung & Definition | StudySmarter
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