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Probleme mit Kartenzahlung in DE 25.05.22

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longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.428
8.356
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Mindestens genauso schlimm finde ich wie unprofessionell hier anscheinend seitens Verifone bzw. des für den Betrieb beauftragten Systemhauses vorgegangen wurde. Wir sprechen hier von immens wichtiger Infrastruktur und die verpennen / vergeigen einen Zertifikatswechsel? Wie kann sowas bitte sein? Die Geräte haben eine endliche Anzahl an Konfigurationen die man zu einem sehr hohen Prozentsatz regressiv testen kann und es gibt Deploymentstrategien die genau Szenarien wie dieses recht zuverlässig eindämmt und auf nur einen kleinen Teil an Betroffenen beschränkt. Was zum Henker machen die da? Oder liegt das Problem am Ende daran wie die girocard IT Zertifikate tauschen lässt? Würde mich zumindest nicht wundern…
 
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KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
Resümee der ganzen Geschichte:
  • Die Probleme zwischen Kunde und Händler ließen sich vermeiden, wenn bei Ausfall der Kartenterminals am Eingang die Akzeptanzlogos mit einem entsprechenden Hinweis abgedeckt werden. Oder z.B. an einer Tankstelle bereits an der Tanksäule darauf hingewiesen wird (selbst schon erlebt). Dazu gehören auch Hinweise wie Ausfall von NFC an Kasse xy.
  • Händler sind, mit wenigen Ausnahmen, auf Ausfälle nicht vorbereitet.
Mit Tankstellen hatte ich in dieser Hinsicht eben gute Erfahrungen, in verschiedenen Supermärkten mit dem Ausfall von NFC für kontaktlosen Zahlungen nicht. Mit letztem wurde ich mehrmals erst konfrontiert, als ich das Smartphone über dem Kartenterminal (war immer ein H5000) gehalten habe. Bisher hatte ich noch eine Zahlkarte aus Plastik dabei und konnte die Ware mitnehmen. Ansonsten würde ich sie in so einem Fall ohne schlechtes Gewissen im Laden stehen lassen.
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.482
6.630
Was war denn die Ursache nun? In den Medien steht, dass nur ein Terminalmodell betroffen sei; ist dem tatsächlich so?
Bei DM klebte heute ein Zettel mit "nur Barzahlungen möglich"; bei Netto Markendiscount ging alles problemlos.

Und was ist "eine Störung innerhalb bestimmter Versionen der ... Software"? Eine Software verursacht vielleicht eine Störung, sie hat aber keine. Was genau ist also die Ursache, und wieso trat das heute auf?
 

MinorTom

Aktives Mitglied
08.11.2019
229
53
Betroffen sind Zahlungen per Girocard und Debitcard sowie Kreditkarte aller gängigen Anbieter, wobei Netzbetreiber übereinstimmend Probleme melden [...] Ursache sei den ersten Erkenntnissen nach eine Störung innerhalb bestimmter Versionen einer nicht näher benannten Software zur Steuerung der Kartenterminals. Diese führe dazu, dass sich die Geräte nicht mehr korrekt mit dem Host und der Zahlungsinfrastruktur verbinden und folglich kein Abgleich stattfindet. Die Geräte selbst sind aber weiterhin in der Lage, die Karten korrekt auszulesen, weswegen ein Reset nicht empfohlen wird, da ansonsten die Zahl an Login-Zugriffen zusätzlich erhöht werde.
Bestätigt wurden die Probleme vom Finanzdienstleister Concardis, der aber ebenfalls dazu rät, derzeit keinen Neustart der Geräte vorzunehmen und diese weiterhin an Strom und Netzwerk angeschlossen zu lassen. Das deutet darauf hin, dass herstellerseitig an einer Lösung gearbeitet wird, die ggf. per Fernwartung eingespielt werden könnte. Und es lässt auch die zunächst geäußerten Vermutungen, es handele sich dabei lediglich um ein abgelaufenes Zertifikat, als unwahrscheinlich erscheinen – denn das Problem hätte sich deutlich schneller beheben lassen.
Nicht betroffen sind hiervon übrigens die üblichen Abhebungen an Geldautomaten
via
 

MinorTom

Aktives Mitglied
08.11.2019
229
53
Andere Ansicht:
Bissi insider Infos, ich arbeite für ein Unternehmen welches sich um diverse Kassensysteme bei unterschiedlichen Retailern kümmert und daher stehen wir auch in Kontakt mit Verifone.

Die schlauen Burschen haben ein Softwareupdate eingespielt worin ein uraltes Zertifikat implementiert war welches jetzt endgültig abgelaufen ist und dadurch sind die Geräte gänzlich unbrauchbar. So wie es meine Chefs beschrieben haben sind die Geräte ohne ein massives overhaul der Software unbrauchbar aber Verifone versichert eine schnelle Lösung.

Was tun die Retailer?

1. Jammern
2. Die H5000 werden bei vielen Konzernen jetzt auf die schnelle auf die neuen P400 umgestellt, was schon seit einiger Zeit passiert. Alnatura z. B. ordert jetzt ihre Mitarbeiter an einfach das P400 zu nehmen und anzuschließen, sieht richtig shitty aus, ist mieserabel für den Kunden aber Geld gespart anstelle uns hin zu schicken :D
via
 
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Tiusz

Erfahrenes Mitglied
13.05.2019
362
254
Das Bittere ist ja, dass so ein Vorfall von den Bargeld-Fanatikern und Kartenverweigerern, die einen immer an der Kasse aufhalten, ausgeschlachtet wird und Wasser auf deren Mühlen ist. Wodurch die nervige zahlungstechnische Steinzeit in Deutschland ("Hier gibt es keine Kartenzahlung!" - "Bei uns können Sie nur mit EC-Karte zahlen, Kreditkarten nehmen wir nicht!" / "Kartenzahlung nur ab 10,- Euro!") weiter verlängert wird.
Was sind denn Bargeld-Fanatiker ? Am besten gleich zu den Verschwörungstheoretikern hinzurechnen !
es gibt eben Leute die zahlen gern mit Bargeld und andere eben lieber mit Karte.

Ich konnte mich weder bei Meiner Bank noch bei 2 Kreditkartenfirmen einloggen , teilweise ging auch bei anderen Apps kein einloggen
 

BR 612

Erfahrenes Mitglied
08.01.2020
5.211
2.608
Oberpfalz
Die schlauen Burschen haben ein Softwareupdate eingespielt worin ein uraltes Zertifikat implementiert war welches jetzt endgültig abgelaufen ist und dadurch sind die Geräte gänzlich unbrauchbar. So wie es meine Chefs beschrieben haben sind die Geräte ohne ein massives overhaul der Software unbrauchbar aber Verifone versichert eine schnelle Lösung.
Da war wohl der Praktikant am Werk.. Ne, aber jetzt mal Spaß beiseite, wie kann man bei solch wichtiger Infrastruktur nur solch einen Fauxpas hinlegen? Ich meine, im Supermarkt ist das jetzt nicht unbedingt schlimm, da kann der Kunde die Ware stehen lassen (wobei das bei Waren aus der Frischetheke, z. B. Wurst schwierig sein dürfte), aber bei Tankstellen und Restaurants (Die Mahlzeit kann man ja nicht mehr auspumpen) kann das schon zu Ärger führen (wobei nur wenige Restaurants H5000 haben dürften). Bevor sowas auf die Terminals losgelassen wird, sollte mal noch ein anderer Verifone Mitarbeiter drüberschauen, ob alles passt.
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.071
996
Das Problem mit "Leistung bezogen, aber Zahlung klappt nicht" (Tankstellen, Restaurants, Hotels, Dienstleistungen) ist eigentlich nur ein Problem, wenn die Mitarbeiter nicht geschult sind.

In D muss man in dem Fall nämlich nicht zum Geldautomaten gehen (zumal der ja auch ausfallen kann), sondern es genügt, seine Adresse zu hinterlassen, sodass das Unternehmen eine Rechnung zwecks Überweisung mit der Post schicken kann.

Das genügt übrigens auch dann noch, wenn die Mitarbeiter das nicht akzeptieren wollen und die Polizei rufen - selbst wenn sie letzteres tun, kann die Polizei grundsätzlich keine zivilrechtlichen Forderungen durchsetzen. Sie kann nichtmal irgendeine Anzeige aufnehmen, da der Kunde ja zahlen möchte, aber durch nicht von ihm zu vertretende Gründe daran gehindert wird.
 

jojo2002

Erfahrenes Mitglied
01.12.2017
262
62
Da war wohl der Praktikant am Werk.. Ne, aber jetzt mal Spaß beiseite, wie kann man bei solch wichtiger Infrastruktur nur solch einen Fauxpas hinlegen? Ich meine, im Supermarkt ist das jetzt nicht unbedingt schlimm, da kann der Kunde die Ware stehen lassen (wobei das bei Waren aus der Frischetheke, z. B. Wurst schwierig sein dürfte), aber bei Tankstellen und Restaurants (Die Mahlzeit kann man ja nicht mehr auspumpen) kann das schon zu Ärger führen (wobei nur wenige Restaurants H5000 haben dürften). Bevor sowas auf die Terminals losgelassen wird, sollte mal noch ein anderer Verifone Mitarbeiter drüberschauen, ob alles passt.
Mich wundert das nicht wirklich! Egal was in Deutschland passiert, geht vieles einfach schief. Corona app, Gesundheitsämter Meldungen, 9 Euro Ticket, 30Cent Tankrabatt ( kann nicht sofort umgesetzt werden).....
 

falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.071
996
Es wäre gut, wenn Du bitte liest, was ich vorher bereits mehrfach beschrieben habe.

penamba erwähnte dieses juristischen Artikel.

Eigentumserwerb geschieht durch Einigung und Übergabe. Die Übergabe ist hier erfüllt, spätestens, nachdem die Dose die Kasse passiert hat und ich sie wieder an mich genommen habe. Die Einigung darüber stellt einen sachenrechtlichen Vertrag dar und wird gleichzeitig mit dem Abschluss des Kaufvertrags erklärt.

Und gemäß dieses Artikels ist die Ware das Eigentum des Kunden.

Jetzt kannst Du sicherlich sagen, dass Du anderer Meinung bist.
Nur meine Meinung wird auch von diesem zitierten Rechtsanwalt unterstützt.
Das mag ein Gericht anders sehen, aber Deine Pauschalaussage ein Abschluss der Kaufvertrages (also Bezahlung der Ware) stattgefunden hat, befindet sich die Ware weiterhin im Eigentum des Supermarktes, stimmt in meinen Augen nicht.

Grundsätzlich ist dem zuzustimmen, und was manche hier nicht unterschieden haben:
-solange die Ware im Einkaufswagen oder auf dem Band ist, vor der Kassiererin, ist sie Eigentum des Händlers
-sobald aber die Kassiererin die Ware gescannt und weitergelegt hat, ist damit der Kaufvertrag abgeschlossen und die Ware Eigentum des Kunden

Das ist dann eine interessante juristische Situation, wenn nun der Händler bzw. seine Angestellten versuchen, die Ware zurückzuerlangen. Je nach Vorgehen macht sich dann der Händler strafbar - Diebstahl (wenn er die Ware an sich nimmt), Nötigung (wenn er mit Gewalt droht) oder gar Raub (wenn er die Ware dem Kunden bspw. aus der Hand reißt). Eine "Drohung" mit der Polizei dagegen ist übrigens grundsätzlich niemals eine Nötigung (außer man droht mit korrupten Polizeibeamten), je nach Verhalten des Händlers aber womöglich ein Eigentor.

Allenfalls wäre es denkbar, dass das Geschäft AGB hat, in denen festgelegt hat, dass der Eigentumsübergang erst mit der Bezahlung erfolgt. Wobei sich dann die Frage stellt, ob es überhaupt AGB gibt, wo diese einzusehen sind und welche Anforderungen an die Bekanntgabe zu knüpfen sind.
Typischerweise müssten AGB irgendwo bei der Türe aushängen und gut erkennbar sein. Ist sowas üblich? Normalerweise hängen ja zig Plakate rum, Werbung, Öffnungszeiten, sonstwas... das schaut wohl in der Praxis kaum einer durch.
 
Zuletzt bearbeitet:

FlugFanatiker

Erfahrenes Mitglied
18.11.2018
973
743
Was sind denn Bargeld-Fanatiker ? Am besten gleich zu den Verschwörungstheoretikern hinzurechnen!

Für mich sind das Menschen, die sich dem Fortschritt verweigern, krampfhaft möglichst ausschließlich mit Bargeld bezahlen und die sich über andere ärgern, die mit Karte zahlen. Und ja, oft sind "Bargeld-Fanatiker" tatsächlich Verschwörungstheoretiker, die sich zB. einbilden, "die Konzerne" (zB. Apple) und "der Staat" würden exakt wissen, was sie einkaufen, zahlten sie zB. mit Apple Pay (würden sich diese Leute mal damit befassen, wie der Zahlungsvorgang damit anonymisiert technisch vonstatten gehen, würden sie nicht einen derartigen Unsinn glauben).

es gibt eben Leute die zahlen gern mit Bargeld und andere eben lieber mit Karte.

Das bleibt ihnen unbenommen, und auch ich bin dafür, dass beides möglich sein soll. Was allerdings nervt, ist, dass man selbst im Jahr 2022 in Deutschland als Karten-/Handyzahler anders als in vielen anderen entwickelten Ländern immer noch nicht überall problemlos durch den Alltag kommt, sondern immer noch regelmäßig Bargeld benötigt.

Sei es beim Bäcker, im Café, am Kiosk, an der Imbissbude, in der Kneipe - überall finden sich noch Kartenzahlungsverweigerer, die stur an der reinen Barzahlung festhalten oder, ebenso unsäglich (und eigentlich auch nicht erlaubt): "Kartenzahlung nur ab x Euro!".
 
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falke3

Erfahrenes Mitglied
01.02.2018
1.071
996
Allerdings wurden in Südkorea tatsächlich die Kartenzahlungstransaktionsdaten genutzt, um automatisierte Coronakontaktnachverfolgung zu machen.

Scheint also technisch doch zu gehen, jedenfalls in Südkorea.

Dass man in D sowas nicht hinkriegt ist mir schon klar (also selbst wenns rechtlich erlaubt wäre), weil Gesundheitsämter bereits an rudimentärer Digitalisierung scheitern und lieber auf das Fax setzen.
 

mattes77

Erfahrenes Mitglied
14.06.2016
3.124
1.664
Ich finde es schlimm, das die "Bargeldhasser" und "Kartenfanatiker" immer das Beispiel anderer Länder aufführen. Dabei aber wichtige Details des Gesamtbildes unterschlagen. Meistens gibt es dort z.B. keinen dispokredit und Bankdienstleistungen sind für den Kunden in der Tendenz tuerer als hier!!!:idea:
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.482
6.630
Allerdings wurden in Südkorea tatsächlich die Kartenzahlungstransaktionsdaten genutzt, um automatisierte Coronakontaktnachverfolgung zu machen.

Scheint also technisch doch zu gehen, jedenfalls in Südkorea.
das geht überall. Man muss nur im Vorfeld die Zahlungsverarbeiter per Gesetz/Verordnung zwingen, entsprechende Schnittstellen aufzubauen, um auf die Datenbestände zugreifen zu können. In der Telekommunikationsindustrie ist sowas schon seit Jahrzehnten gang und gäbe. Stichwort G10- oder LI-Schnittstelle.
 

longhaulgiant

Erfahrenes Mitglied
22.02.2015
9.428
8.356
Ne, aber jetzt mal Spaß beiseite, wie kann man bei solch wichtiger Infrastruktur nur solch einen Fauxpas hinlegen?
Ganz einfach:
1. Es ist bis auf sehr wenige Bereiche(Medizin, Avionik, alles was unmittelbar lebensbedrohend sein könnte) nicht strafbar fehlerhafte Software ohne ausreichende Prüfung zu veröffentlichen (zivilrechtliche Ansprüche sind was anderes).
Das ist ein allgemeines Problem in der Softwareentwicklung mit dem ich mich beruflich tagtäglich herumschlagen darf.

Dass man nicht überall die gleichen Maßstäbe anlegt ist ja in Ordnung denn bspw. die Kritikalität eines Systems was den Status eines Services anzeigt ist deutlich geringer als die Software die auf FCs in einem Flugzeug laufen. Dass man Software aber (und insbesondere bei kritischer Infrastruktur, worunter Zahlungsverkehr fällt) gänzlich ungeprüft veröffentlichen darf ohne strafrechtliche Konsequenzen befürchten zu müssen ist ein absolutes Unding, wo das Recht in so gut wie allen entwickelten Ländern der Praxis extrem hinterherhinkt.
Es gibt keine fehlerfreie Software aber es gibt seit über 20 Jahren Werkzeuge und Methoden um die Fehlerrate zu begrenzen. Dass ich heute aber immer noch darüber diskutieren muss (übrigens sowohl mit dem Management als auch mit der Fachabteilung als auch mit so manchem Softwareentwickler), dass automatisierte regressive Tests ein Grundpfeiler der Softwareentwicklung ist, ist nicht nur traurig sondern macht mich krank…

2. Nach allem was ich bisher mitbekommen habe gibt es nur eine recht überschaubare Anzahl an IT Dienstleistern beim Zahlungsverkehr, was an den relativ hohen Hürden bei der Regulierung und Zertifizierung liegt. Auf der anderen Seite ist es eine Nische in der nicht viel zu holen ist. So eine Panne ist für diesen Dienstleister ärgerlich, ggf. sogar kostspielig, wird aber nach meiner Erfahrung nichts ändern denn die Prozesse entsprechend umzustellen um die Wahrscheinlichkeit für so ein Ereignis zu verringern kosten auf Dauer mehr. Außerdem würde man den Dienstleister höchstens wechseln wenn solche Pannen in schneller Abfolge immer wieder auftreten würden. Man hat also auch kein Imageproblem.

Ich persönlich würde es begrüßen (und das sage ich als potenziell selbst davon Betroffener!) wenn hier das Recht endlich an andere Berufsfeldern angeglichen würde. Nicht in Bezug auf Fehlerfreiheit aber in Bezug auf das was unternommen werden kann um diese hinreichend sicherzustellen.
 
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Reaktionen: LH88 und Naturbursche

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.464
2.227
Dass man in D sowas nicht hinkriegt ist mir schon klar (also selbst wenns rechtlich erlaubt wäre), weil Gesundheitsämter bereits an rudimentärer Digitalisierung scheitern und lieber auf das Fax setzen.
Das mit dem Fax bei Gesundheitsämtern ist inzwischen aber auch auch extrem zurück gegangen. Dafür gibt es jetzt die DEMIS Schnittstelle.
 
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Reaktionen: peter42

KvR

Erfahrenes Mitglied
05.11.2012
2.884
618
H5000-Terminal bei Rossmann im Dortmund Hbf. hat die DKB Visa Debit heute abgelehnt. Habe dann nicht weiter probiert und die girocard gesteckt. Die Zahlung erfolgte dann erwartungsgemäß mittels ELV.
 

LH88

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
15.394
8.897
Was war denn die Ursache nun? In den Medien steht, dass nur ein Terminalmodell betroffen sei; ist dem tatsächlich so?
Bei DM klebte heute ein Zettel mit "nur Barzahlungen möglich"; bei Netto Markendiscount ging alles problemlos.

Und was ist "eine Störung innerhalb bestimmter Versionen der ... Software"? Eine Software verursacht vielleicht eine Störung, sie hat aber keine. Was genau ist also die Ursache, und wieso trat das heute auf?
Bei Netto ging es gestern nicht und die hatten keine H5000
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
Das ist dann eine interessante juristische Situation, wenn nun der Händler bzw. seine Angestellten versuchen, die Ware zurückzuerlangen. Je nach Vorgehen macht sich dann der Händler strafbar - Diebstahl (wenn er die Ware an sich nimmt), Nötigung (wenn er mit Gewalt droht) oder gar Raub (wenn er die Ware dem Kunden bspw. aus der Hand reißt). Eine "Drohung" mit der Polizei dagegen ist übrigens grundsätzlich niemals eine Nötigung (außer man droht mit korrupten Polizeibeamten), je nach Verhalten des Händlers aber womöglich ein Eigentor.

Es wäre aber eine Straftat, wenn der Händler den Kunden festhält, bis die Polizei eintrifft.
 

doc7austin2

Erfahrenes Mitglied
10.03.2021
4.200
2.183
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Oh Mann, lieber red_travels. Da liegst Du leider daneben.

Strafprozeßordnung (StPO)
§ 127 Vorläufige Festnahme​

(1) Wird jemand auf frischer Tat betroffen oder verfolgt, so ist, wenn er der Flucht verdächtig ist oder seine Identität nicht sofort festgestellt werden kann, jedermann befugt, ihn auch ohne richterliche Anordnung vorläufig festzunehmen.

Welche angebliche Straftat hätte der Kunde hier begangen?

Das Jedermann-Festnahmerecht bedeutet nicht, dass "Jeder" jmd. Anderes willkürlich festnehmen darf.
Beitrag automatisch zusammengeführt:

Lieber red_travels! Du fällst bereits zum zweiten Mal hier mit einer sehr abenteuerlichen Meinung auf.

Gestern hast Du geschrieben:

solange unter Fall 2) kein Abschluss der Kaufvertrages (also Bezahlung der Ware) stattgefunden hat, befindet sich die Ware weiterhin im Eigentum des Supermarktes, dieser hat also alle Rechte über die Ware, erlaubt er dir nicht mit der Ware zu gehen, bleibt die Ware schön im Laden.

Falke3, ich, penamba und RA Thomas Hummel sehen das ganz anders.

d.h. das Eigentum an der Ware hält der Kunde.

Jetzt schreibst Du:

nein. Das Jedermann-Festnahmerecht nach § 127 der StPO (Jedermannsrecht) gestattet es jedermann, auch Minderjährigen, eine Person festzunehmen.

Und welche frische Straftat hat denn der Kunde hier begangen?
 
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Reaktionen: soltorat