[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

ANZEIGE

urmel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2009
1.039
164
DE
ANZEIGE
Hallo zusammen,

hatte eine LH Buchung (220-....), letztes leg (MUC-BSL) durchgefuehrt von Air Dolomiti (EN) am vergangenen Sonntag wurde storniert. Fuer die Ausgleichszahlung wende ich mich an LH oder EN?

Danke.
 

urmel

Erfahrenes Mitglied
02.05.2009
1.039
164
DE
Guten Morgen,

die LH hat schon geantwortet:
Guten Tag urmel,



vielen Dank für Ihr Schreiben vom 10. September 2024. Dass Ihre geschilderte Reise nicht wie geplant stattfinden konnte, tut uns sehr leid.


Ihren Ärger darüber können wir gut nachempfinden, denn uns ist bewusst, wie viel Nerven und Kraft Sie jede Störung im Reiseverlauf kostet. Dass Sie obendrein nach Zürich fliegen mussten, ist umso bedauerlicher. Für die entstandenen Unannehmlichkeiten bitten wir Sie um Entschuldigung.

Doch auf Umstände, die Dritte zu verantworten haben, haben wir leider keinen Einfluss. Damit ergibt sich aus einer solchen Flugunregelmäßigkeit verursacht durch Air Dolomiti auch kein Anspruch auf Schadenersatz an Lufthansa. Für Situationen, die wir nicht verschuldet haben, können wir keine Haftung übernehmen.

Die Unregelmäßigkeit auf dem streitgegenständlichen Flug lag daher außerhalb des Einflussbereichs der Lufthansa. Ausgleichszahlungen sieht die EU-Verordnung 261/2004 in diesem Fall nicht vor. Daher werden wir Ihrer Forderung nach einer Ausgleichsleistung in Höhe von 250 EUR nicht nachkommen.

Auch wenn dies nicht die Antwort ist, die Sie sich von uns erhofft haben, würden wir uns freuen Sie auch in Zukunft wieder an Bord von Lufthansa begrüßen zu dürfen.



Mit freundlichen Grüßen

Kann sich Lufthansa da so einfach rausziehen und ich muss mich komplett mit Air Dolomiti rumärgern? Wie geschrieben, gebucht wurde via LH.com.

Danke und Gruss

urmel
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.773
1.181
MUC, BSL
Erstaunlicherweise hat mir bzw. meiner +1 LH grade ein richtiges Schmierentheater geliefert. Solch hirnrissige Ausreden/Interpretationen der Rechtslage kannte ich bis dato nur von Swiss.

Ausgangslage: MUC - FRA - BSL war gebucht, natürlich kam der Inbound in München extrem verspätet und natürlich wurde das in München noch schlimmer. Der Gate Agent buchte proaktiv auf EN direkt nach BSL um - natürlich hatte Air Dolomiti wie immer ebenfalls Verspätung aufgehäuft und letztlich kam meine +1 dann vier Stunden nochwas zu spät am BSL an. Klare Sache, 250€ gefordert. So weit, so harmlos.

1. Akt
Einige Tage später antwortet Lufthansa: nein, das wäre nicht mehr als 3h (Hä?) Verspätung gewesen (Doppel-Hä?). Gut, vielleicht hat der Agent was missverstanden. Also nochmal haarklein alles erklärt.

2. Akt
Am Folgetag wieder Email von Lufthansa: nein nein, da könne man nichts dafür, das sei Air Dolomitis Problem und überhaupt sei der ja nur eine gute Stunde (stimmt) verspätet gewesen. Okeeee... und dass LH es selber initial verbockt hat (und selbst bei pünktlicher Ankunft von EN die Sachlage keinen Deut anders gewesen wäre), ist jetzt irgendwie auch egal oder was?

3. Akt
"Mit Idioten diskutiert man nicht. Sie ziehen dich auf ihr Niveau herunter und schlagen dich dort mit ihrer jahrelangen Erfahrung". Die Sache ging somit zur Schlichtungsstelle und siehe da, es vergeht nicht mal eine Woche und Lufthansa erkennt den Anspruch direkt an. Geht doch.

Finale:
Abermals Email von Lufthansa, man möchte gerne wissen, wohin das Geld solle. Nein, nicht weil man die Informationen von der SÖP nicht bekommen hätte, sondern weil +1 ihren Wohnsitz in der Schweiz hat und eine DE-IBAN angegeben habe... echt jetzt? Ist zwar faktisch kein Problem aber ist IBAN-Diskriminierung jetzt das Neuste?


Anders als so mancher Mitforist habe ich in zig Dutzend Fällen mit Lufthansa eigentlich immer begründete Ansprüche ohne jeglichen Blödsinn durchbekommen, aber das hier zeugt zumindest von krasser Inkompetenz einiger Mitarbeiter.
 
  • Like
Reaktionen: tschaggoman

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.773
1.181
MUC, BSL
Mag formell zu beanstanden sein, aber wer sich in einem so klaren Fall mit so einer dümmlichen Aussage abspeisen lässt obwohl es ja wirklich genügende Handlungsmöglichkeiten (Schlichtungsstelle, Rechtsanwalt, Legaltech) gibt, dem kann ich ehrlich gesagt auch nicht mehr weiter helfen.

Ich diskutiere grundsätzlich auch nicht großartig herum, ich gehe aber beim ersten Mal noch von einem Fehler aus. Wenn das dann aber wie hier ausgeschlossen ist, dann greife ich auch zur bewährten LDS-Methode ("Lernen durch Schmerz")
 
  • Like
Reaktionen: SeltenFliegerHH

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.773
1.181
MUC, BSL
Schlichtungsstelle ok, aber warum sollte ich mir selbst noch mehr Arbeit machen? Anwalt ok, aber warum sollte ich Legaltech noch einen Teil meiner Entschaedigung hinterherschmeissen?
Legaltech würde ich wegen der Provision auch nicht machen aber mehr Arbeit als dem Anwalt die Situation zu schildern sind die beiden anderen Lösungen ja auch nicht (soll jetzt keine Kritik an den Anwälten darstellen, nutze ich ja selbst auch manchmal. Hier hat sich die Schlichtungsstelle eben angeboten, weil zumindest zu erwarten war, dass das Anerkenntnis binnen weniger Tage kommt).

Mir ging es letztlich eher darum, dass ich wenig Mitleid habe, wenn sich Leute offenbar zu schade sind zehn Minuten ihrer Zeit dafür aufzuwenden. Dann muss man sich ja auch nicht wundern, wenn die Airlines dumm tun - klappt doch. Es gehören schon auch zwei dazu: einer der gegen die Regeln verstößt und der andere, der das durchgehen lässt.
 

H.Bothur

Erfahrenes Mitglied
19.04.2015
915
319
HAM - PRM
Eurowings will die eröffnete Klage bezüglich https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970/post-4155082 verteidigen.
Nun habe ich tatsächlich etwas Sorge, dass das als außergewöhnlicher Zustand gewertet wird.

Airlines erfahren doch aber in der Regel Monate im Voraus, ob ein Flughafen schließt oder nicht?

Ja natürlich ! Da würde ich mir eher keine Sorgen machen - eher auf den Prozess und die Erklärung freuen.

Hans
 

emmdee

Erfahrenes Mitglied
04.01.2022
250
211
Klingt nach Verstoß gegen die gesetzlich vorgegebenen Informationspflichten der Airline, die ohne Verzögerung an die Kunden weiterzuleiten sind
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Klingt nach Verstoß gegen die gesetzlich vorgegebenen Informationspflichten der Airline, die ohne Verzögerung an die Kunden weiterzuleiten sind
Ja, da war ich auch etwas voreilig, weil das wohl ein normaler Prozess ist.

Aber an die Verletzung der Informationspflicht habe ich auch schon gedacht.
Finde erste Infos über die Schließung bzw. den Wechsels des Flughafens vom 03.08 im Netz und ich wurde erst am 07.08 informiert
 

b4zZ

Aktives Mitglied
24.01.2019
161
38
Eurowings will die eröffnete Klage bezüglich https://www.vielfliegertreff.de/forum/threads/eu-fluggastrechte-annullierung.12970/post-4155082 verteidigen.
Nun habe ich tatsächlich etwas Sorge, dass das als außergewöhnlicher Zustand gewertet wird.

Airlines erfahren doch aber in der Regel Monate im Voraus, ob ein Flughafen schließt oder nicht?

Ok, hier mal ein (verspätetes Update):
Nach meiner kurzzeitigen Panik gab es nur paar Tage später das Anerkenntnisurteil seitens Eurowings (Anwälten).

An dieser Stelle noch mal vielen Dank an @kexbox und Kanzlei.
Kann ich nur wärmstens weiter empfehlen.
 
Zuletzt bearbeitet: