Hallo, ich möchte noch einmal meinen Flug Berlin via LHR-LGW-Cancun mit Unterschreitung MCT durch die Zubringerflugverschiebung am 03.01. thematisieren. In der vergangenen Nacht ist es mir nun endlich gelungen, die Hotline von BA in UK zu erreichen. Trotz aller Bemühungen konnten mir erwartungsgemäß keine alternativen Anschlussflüge ab London angeboten werden. Als nächste Reisemöglichkeit wurde mir der 09.01. angeboten, was ich jedoch abgelehnt habe. Meine Bitte um Rückerstattung wurde mit einer freundlichen Hartnäckigkeit zurückgewiesen. Auch wenn die Mitarbeiterin die Unmöglichkeit meiner aktuellen Buchung mangels MCT bestätigt hat, berief sie sich auf die fehlende Annullation seitens BA. Auf einen Voucher oder eine fiktive Verschiebung habe ich mich nicht eingelassen. Weil wir schließlich nicht weitergekommen sind und mein Englisch sich auch nicht auf dem Level „verhandlungssicher“ bewegt, wurde jetzt meine Buchung erst einmal bis zur weiteren Klärung mit der Vertretung in Deutschland auf Eis gelegt.
Ich würde jetzt gerne gleich morgen die Sache telefonisch klären. Für mich ist die Rechtslage ziemlich klar. Die Flugverschiebung 3 Tage vor Reisebeginn ist wegen Unterschreitung des MCT in London einer Annullation gleichzusetzen. Es ist auch fraglich, ob mich BA mit dieser Kenntnis in Berlin überhaupt an Bord gelassen hätte.
Weil das Verschulden bei BA liegt und nach meiner Kenntnis auch keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen, besteht nach meiner Auffassung nicht nur der Anspruch auf Rückerstattung, sondern auch auf Entschädigung. Nach dem gestrigen Telefonat befürchte ich jedoch ein schwieriges Unterfangen. Wäre es angebracht, eine gütliche Einigung in Form eines üppigen Gutscheins inkl. aller Forderungen + SummeX anzustreben? Sind die Fluggesellschaften in diesem Punkt kooperativ? Welche Erfahrungen habt Ihr gesammelt? Vielen Dank.