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Nur Hinflug buchen hat den Charme, dass es dann in LHR nochmal 600 € gibt, wenn sie dich nicht mitnehmen. Mehr, als DUS-LHR zu buchen, halte ich auch für riskant., andererseits: Einheitliche Buchung und sooo. Kann man beides argumentieren.
Aktueller Stand: Hotline konnte oder wollte nicht umbuchen, bzw. würde das "sehr teuer".
Wurde dann auf reservationFRA@aircanada.ca verwiesen. Die brüten jetzt schon eine Woche, ob sie mich auf den gewünschten Flug Ende Mai umbuchen oder nicht. Unklar.
Hallo, habe eine zweigeteilte Frage. Ich war nach meiner Ansicht mehr als 4 Stunden verspätet und habe 600€ von AF gefordert.
Gebucht war AF1311 NUE-CDG 07:00 - 08:30 sowie AF146 CDG-DFW 10:10 - 13:35. Flug AF1311 wurde über Nacht um 1:05 Stunden auf Abflug 08:05 Uhr verschoben (d.h. ich habe erst früh Morgens nach dem Aufstehen von der Verspätung erfahren). Grund: die Crew hätte sonst die Ruhezeit unterschritten.
1. Die Maschine aus CDG kam am Vorabend auf Grund von schlechtem Wetter verspätet in NUE an, daher wurde AF1311 verschoben. Gilt die Verspätung von AF1311 dann aus Sicht des 261/2004 als Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Unwetter) oder ist das eine operative Verspätung, die eine Ausgleichszahlung ermöglicht (dazu gleich mehr)? AF selbst nannte es am Check-In-Schalter "operative Gründe".
2. Nachdem AF1311 verspätet war und damit AF146 nicht mehr zu erreichen war, wurde ich auf AF682 CDG-ATL sowie DL2890 ATL-DFW 16:20 - 17:42 umgebucht. Die "scheduled arrival time" ist bei Flug DL2890 dann ja mehr als 4 Stunden nach AF146 (13:35 vs. 17:42 Uhr). Aber die tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 war 17:34, die von AF146 13:22 Uhr. Muss hier "gleiches mit gleichem" verglichen werden. d.h. entweder geplante mit geplanter Ankunftszeit oder tatsächliche mit tatsächlicher Ankunftszeit, oder darf AF "mischen" und tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 um 17:34 mit geplanter Ankunftszeit von AF146 um 13:35 vergleichen, um wegen einer Minute Unterschied die Ausgleichszahlung um 50% zu kürzen?
Danke im Voraus!
Das schlechte Wetter in CDG am Vorabend war ja bekannt. Bei der sich abzeichnenden Verspätung und der daraus ergebenden Ruhezeit hätte man ja zur Schadensminderung eine Ersatzcrew mit nach NUE fliegen lassen können.
Über diesen Sachverhalt könnte man sich streiten, aber wie ich hier im Forum über vergleichbare Fälle gelesen habe, würde ich nicht davon ausgehen, dass sich AF rechtssicher auf höhere Gewalt für AF1311 berufen kann.
Das schlechte Wetter in CDG am Vorabend war ja bekannt. Bei der sich abzeichnenden Verspätung und der daraus ergebenden Ruhezeit hätte man ja zur Schadensminderung eine Ersatzcrew mit nach NUE fliegen lassen können.
Über diesen Sachverhalt könnte man sich streiten, aber wie ich hier im Forum über vergleichbare Fälle gelesen habe, würde ich nicht davon ausgehen, dass sich AF rechtssicher auf höhere Gewalt für AF1311 berufen kann.
Dir wurde eine Ankunftszeit von 13:35 vertraglich zugesagt. Meinem Verständnis (interessierter Laie) ist für die Verspätung entscheidend, wie viel später Du am Zielort gegenüber dem ursprünglich vertraglich vereinbarten Ankunftszeitpunkt eingetroffen bist. Dass der ursprünglich gebuchte Fluge eine frühere Ankunft geschafft hat, ist dabei unerheblich.
Aus den bisherigen Diskussionen in den relevanten Threads war zu entnehmen, dass allgemein der Zeitpunkt als Ankunftszeitpunkt relevant war, zu welchem die Türen geöffnet wurden. Deine konkrete Verspätung ist also das Delta zwischen dem ursprünglich geplanten Ankunftszeitpunkt 13:35 und dem konkreten Zeitpunkt, als bei DL2890 die Türen geöffnet wurden.
Danke, den hab ich schon ...Du hast meine Einschätzung bestätigt. Überlege leg drw mel ausfallen zu lassen und selbst alternative zu buchen, bin nur nicht sicher ob dann ev. rekalkulation des original Preises ansteht da nicht komplett abgeflogen... komplette Stornierung nicht sinnvoll, derzeitige Flugpreise zu hoch.. angebotene flug Alternativen passen nicht, da bei 1.alt noch nicht in drw, 2te alternative zu späte Ankunft in mel..Hier gilt 261/2004/EG bis DRW. Für DRW-MEL würde ich das nicht so sehen.
Aber selbst wenn es so wäre: Willst Du das in Finnland oder Belgien (oder einem anderen der beteiligten Länder) durchsetzen? Viel Spaß.
261/2004/EG hilft hier nicht. Im Übrigen kann man das mit dem Verschieben des FRA-LEJ-Segments mit nationalem Zivilrecht sicher deichseln, aber ein Selbstläufer ist das nicht.
Falls die Paywall kommt:Auf die "Flugärger-App" der Verbraucherzentrale NRW
inkl. deren Feature weißt ein heutiger Artikel der RP hin:
Verspätungen, Verlegungen, Annulierungen: Chaos am Flughafen - Flugärger-App vom Verbraucherschutz berechnet Ihre Ansprüche
An Flughäfen in ganz Deutschland sieht die Lage mehr als chaotisch aus. Es kommt weiterhin zu Verspätungen, Verlegungen und Annulierungen. Der Verbraucherschutz hat für diesen Fall eine App entwickelt. Diese rechnet Ihnen Ihre konkreten Ansprüche aus.rp-online.de
Falls die Paywall kommt:
*snip*
Habe da mal ein bisschen dran rumgespielt und obwohl ich von vornherein nicht viel erwartet habe, bin ich dennoch enttäuschtFalls die Paywall kommt:
Unter dem Reiter „Anspruchsprüfung“ können Verbraucher dann zwischen verschiedenen Szenarien, wie etwa „Mein Direktflug war verspätet“, „Mein Flug wurde verlegt oder überbucht“ oder „Mein Gepäck ging verloren, kam beschädigt oder verspätet an“ wählen und die Ausgleichszahlungen in ihrem konkreten Fall berechnen. Zusätzlich können mithilfe der App Kosten wie die Verpflegung am Flughafen oder die Übernachtung im Hotelzimmer als Betreuungskosten geltend gemacht werden. Es gibt sogar ein Auswahlfeld für Menschen, die ihre Flüge selbstverschuldet verpasst oder ihr Ticket storniert haben, denn sogar diese können sich laut EU-Fluggastrechte-Verordnung, der die App folgt, Steuern und Gebühren rückerstatten lassen.
Sind die Ansprüche gegeben, erstellt die App mithilfe von Legal-Tech, Flugdatenbanken und Abfragen an den Nutzer automatisch eine E-Mail, in der die Forderungen an die entsprechende Airline gestellt werden. Bloß absenden muss der Nutzer die Mail noch selbst. Für den Fall, dass die Airline die Forderungen der Passagiere nicht oder nicht fristgemäß übernehmen möchte, verweist die App mitsamt der relevanten Daten auf die in diesem Fall zuständige Schlichtungsstelle. Die Schlichtungsstelle ist eine kostenfreie Alternative zu Inkasso-Diensten oder Anwälten
und sorgt für eine außergerichtliche Durchsetzung Ihrer zivilrechtlichen Ansprüche gegenüber der Fluggesellschaft.
Bißchen über den Tellerrand schauen und die Bubble verlassen.Habe da mal ein bisschen dran rumgespielt und obwohl ich von vornherein nicht viel erwartet habe, bin ich dennoch enttäuscht
Diese App scheitert schon an so banalen Dingen wie Flügen mit mehr als einem Umstieg, bei ggf. kompensationspflichtigen Umbuchungen in der Zukunft werden essentielle Informationen vorenthalten bzw. sind sie sogar irreführend. Mehr als die Standardfälle kann das Ding leider nicht abbilden. Solche Systeme gibt es aber schon wie Sand am Meer - wieso soll ich das alles in die App eintippen und mir dann ein Musterschreiben für die SÖP generiert wird, wenn ich das auch direkt gleich dort besser machen kann
Leider wieder mal so ein nutzloses wie typisches Produkt der Verbraucherzentralen.
Nun gut, haben oder leere GeldbörseDas sehe ich auch so. Natürlich wird die "außergewöhnliche Umstände"-Keule rausgeholt, halte ich aber eher für Blödsinn.
Sorry, eine habe ich noch: Warum nicht 250 Euro?!Das sehe ich auch so. Natürlich wird die "außergewöhnliche Umstände"-Keule rausgeholt, halte ich aber eher für Blödsinn.
Aus welchem Grund gibt es überhaupt einen Entschädigungsanspruch? Ich hatte im März 2020 folgenden Fall:Ich gehe von einem Entschädigungsanspruch von 125 Euro aus.