Problem aus der Familie, passt wohl sowohl bei Verspätung als auch Annulierung herein.
Sind wir richtig unterwegs oder auf dem Holzweg?
Gebucht war eine Pauschalreise über Schauinsland Reisen nach Bulgarien (Flug, Hotel, Transfer), der Rückflug war am 16.09. leider erst verspätet um mehrere Stunden. Ursprünglicher Abflug gegen 12 Uhr, dann avisiert 19 - 21 Uhr und wurde schlussendlich dann doch gestrichen.
Die Umbuchung erfolgte durch EasyJet automatisch auf den nächsten Tag11.00 Uhr (17.09.) auf EJU9722.
Betreuungsleistungen vor Ort waren bis zur Streichung am Abend 2x Wasser und Sandwiches, soweit okay.
Hotels wurden nur an die ersten 10 - 20 Passagiere gestellt (Behinderte, Familien mit Kindern,...), dann war das Kontingent leer.
Also auf eigene Faust ein Hotel gebucht, Taxi hin und am nächsten Tag zurück.
Sowohl von EasyJet als auch vom Reiseveranstalter war keine Unterstützung zu bekommen - Schauinsland telefonisch hat auf die Fluggesellschaft verwiesen.
Zurück in Deutschland sollte dann die Entschädigung + Aufwendungen geltend gemacht werden.
Über EasyJet Formular auf der Homepage eingereicht sowie nochmal als Mail mit allen Anhängen sowie Text mit Auflistung aller Aufwendungen + Bitte um Überweisung der Übernachtung + Transfer + Entschädigung nach EU261. Leider ohne Fristsetzung, eingereicht am 22.09.
Wenige Tage später kam eine Mail von EasyJet, dass man mit der angegebenen Flugnummer die Passagiere nicht finden könnte und es erneut eingereicht werden soll. Nochmal gemacht, erneut abgelehnt. Laut telefonischer Nachfrage lag es dann wohl an der Schreibweise des Nachnamens (mit Leerzeile, korrekt wäre wohl VORNAMENACHNAME wie auf dem Ticket gewesen).
Aus meiner Sicht nicht unser Problem, wenn das System dann automatisch ablehnt. Die Forderung per Mail wurde ja ebenfalls ausführlich und mit allen Details eingereicht, eben nicht per EasyJet Formular.
Wir würden jetzt nochmal alles an EasyJet schicken, großzügige Fristsetzung bis 21.10. und dann ab zum Anwalt.
Ist der Anspruch gegen EasyJet korrekt oder müssen wir Schauinsland Reisen ebenfalls auffordern die Entschädigung zu zahlen (zur Sicherheit lieber auch nochmal dort hin schicken) ? Haben wir aus der Pauschalreise überhaupt den Anspruch - unseren Recherchen zufolge ja.
Vielen Dank!