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kein relevant früherer Abflug, keine relevant spätere Ankunft
Doch.Ein früherer Abflug ist also "schädlicher" als ein späterer? Eine festgeschriebene Grenze (z.B. 2h früher entspricht 4h später o.ä.) existiert vermutlich nicht?
Wenn man die Kabine und den Service von LX (ursprünglich gebucht) und LH (unfreiwillig umgebucht) vergleicht, doch, schon, etwas.Ein späterer Abflug und Verkürzung der Reisezeit (bei einer Umsteigeverbindung) hat ja keine negativen Folgen für den Reisenden.
...hat sich erledigt, da wir durch den Superservice der Swiss und aller Beteiligten trotz weniger als 25 Minuten zwischen Landung und Start noch unsere Maschine erwischt haben. Unser Gepäck ist allerdings dabei auf der Strecke geblieben - wird aber nachgeliefert.Guten Tag, mal eine Frage, da ich nicht weiß, was hier gilt:
fliegen heute auf einem Ticket von Boston über Zürich ( mit LX) und dann weiter nach Frankfurt mit LH. Anschluss in ZRH war mit einer knappen Stunde schon recht eng getaktet. Jetzt ist der Flug aus Boston schon mit 30 min Verspätung gemeldet, so dass ich fürchte, nicht rechtzeitig für den Anschluss in Zürich zu sein. Der nächste Flug von ZRH geht statt um 07.00 Uhr um 11.05. Uhr.
welche Ansprüche ergäben sich denn daraus?
Danke und Grüße
B.
Selbst, wenn das Toast in Deinem Toaster schwarz geworden ist, du deswegen den Zubringer nicht schaffst und ein Leg auslässt.... Aber das müssen erst noch Gerichte klärenWie ist es eigentlich, wenn in der aktuellen Lage der Zubringer ersatzlos gestrichen wird. Darf man dann einfach mit dem Auto und Co anreisen um seinen Hauptflug zu bekommen, oder muss man sich dann vorher eine "Erlaubnis" holen? Man kann ja eigentlich das erste Segment nicht wegfallen lassen, aber wenn der Flug gestrichen wird. Könnte die kommenden Wochen ja sicherlich passieren.
Als Rückmeldung: nach knapp 5 Wochen hat sich AF gemeldet, eine kurze Rückfrage gestellt und eine knappe Woche später hatte ich das USD-Äquivalent der 600€ auf meinem Konto. Es wurde nicht versucht, die Schuld von sich zu schieben oder über die Verspätungszeiten zu diskutieren. Alles in allem damit sehr zufrieden.Hallo, habe eine zweigeteilte Frage. Ich war nach meiner Ansicht mehr als 4 Stunden verspätet und habe 600€ von AF gefordert.
Gebucht war AF1311 NUE-CDG 07:00 - 08:30 sowie AF146 CDG-DFW 10:10 - 13:35. Flug AF1311 wurde über Nacht um 1:05 Stunden auf Abflug 08:05 Uhr verschoben (d.h. ich habe erst früh Morgens nach dem Aufstehen von der Verspätung erfahren). Grund: die Crew hätte sonst die Ruhezeit unterschritten.
1. Die Maschine aus CDG kam am Vorabend auf Grund von schlechtem Wetter verspätet in NUE an, daher wurde AF1311 verschoben. Gilt die Verspätung von AF1311 dann aus Sicht des 261/2004 als Verspätung aufgrund außergewöhnlicher Umstände (Unwetter) oder ist das eine operative Verspätung, die eine Ausgleichszahlung ermöglicht (dazu gleich mehr)? AF selbst nannte es am Check-In-Schalter "operative Gründe".
2. Nachdem AF1311 verspätet war und damit AF146 nicht mehr zu erreichen war, wurde ich auf AF682 CDG-ATL sowie DL2890 ATL-DFW 16:20 - 17:42 umgebucht. Die "scheduled arrival time" ist bei Flug DL2890 dann ja mehr als 4 Stunden nach AF146 (13:35 vs. 17:42 Uhr). Aber die tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 war 17:34, die von AF146 13:22 Uhr. Muss hier "gleiches mit gleichem" verglichen werden. d.h. entweder geplante mit geplanter Ankunftszeit oder tatsächliche mit tatsächlicher Ankunftszeit, oder darf AF "mischen" und tatsächliche Ankunftszeit von DL2890 um 17:34 mit geplanter Ankunftszeit von AF146 um 13:35 vergleichen, um wegen einer Minute Unterschied die Ausgleichszahlung um 50% zu kürzen?
Danke im Voraus!
Condor hat ohne Probleme € 250,00 meiner Tochter überwiesen.DE 1510 am 04.06. FRA - PMI
Plan: 07:10h - 09:16 h
IST: 15:23h - 17:11 h
Kennt zufällig jemand den Grund ? Hoffentlich nicht "außergewöhnlicher Umstände", sodass Condor die 250 € sparen kann. Meine Tochter hätte gerne die 250 € gem. 261/2004/EG. Irgend ein Angebot machte die Condor ihr nicht.
Aber 250€ gibt es doch auf jeden Fall, oder werden es hier nur 125€?Hallo,
jetzt hat es auch mich mal erwischt, mit einer entsprechenden Frage.
Es handelt sich um einen Direktflug mit Easyjet von Berlin nach Manchester und Retour vom 13.01.2023 bis 15.01.2023 zum Geburtstag unserer Tochter.
Nun hat Easyjet den Hinflug gecancelt und bietet uns einen Flug am 12.01.2023 an.
Dies erfordert nun eine zusätzliche Hotelübernachtung, muss die von Easyjet getragen werden?
Vielen Dank
Klar, ist ja erst im Januar. Lesen bildet. Und danke für die Klarstellung.Es gibt keine Ausgleichsleistung.
Ich hab noch nicht kapiert, warum nicht cc.
Er ist auf Reiserecht spezialisiertMacht Dein Anwalt solche Sachen öfter?