[Referenzthread] [Reiserecht] Annullierung - Verspätung

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dermatti

Erfahrenes Mitglied
03.06.2019
1.869
2.944
CGN / MUC / ZRH / EWR
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Also in Düsseldorf liefen alle Flüge planmäßig, außer die LH Verbindungen von Dus nach Muc… da wurden 3 von 6 an den Tag gestrichen … mit meinem… das war die Zeit als lufthansa den Flugplan entschlacken wollte … damit es nicht so viele Verspätungen gibt …
Gute Anwälte können bestimmt rausfinden, ob es etwaige Anweisungen vom Flughafen gab oder ob hier dem Premiumsaftladen wieder einmal hölzerne Nasen wachsen.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.416
2.983
Neuss
www.drboese.de
SÖP kann man machen, wenn einem langweilig ist. Man sollte aber immer berücksichtigen, dass das, was die SÖP schreibt, teils himmelschreiender Unsinn ist. Wie Alinakl sagt, arbeiten bei der SÖP Volljuristen.

Das sind, so mein Eindruck, diejenigen, die bei einer forderungsentkleideten Hypothek die dolo agit-Einrede im Wege der Vollstreckungsgegenklage prüfen könnten (greenhorns), aber von der Praxis da draußen teils sehr wenig Ahnung haben.
Aktuelles Schmankerl:
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.501
1.986
Man sollte aber immer berücksichtigen, dass das, was die SÖP schreibt, teils himmelschreiender Unsinn ist.
Das trifft allerdings auch auf sehr viele Rechtsanwälte zu, ich habe schon Schriftsätze gelesen die da sicher mithalten können.

Wobei das Beispiel von Twitter auch locker in Urteilsbegründungen von Amtsgerichten stehen könnte, allerdings bedeutet doch der Loungezugang ungleich Verpflegungskosten denn die Lounge bietet ja nich nur Verpflegung sondern auch Komfortvorteile, welche ganz streng genommen heraus gerechnet werden müssten?

Ich selbst habe mit der SÖP schon gute Erfahrungen gemacht, für denjenigen der eben das Kostenrisiko scheut kann es sicher eine Option sein Nachteile außer eben der Verfahrensdauer sind aus meiner Sicht nicht erkennbar.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.416
2.983
Neuss
www.drboese.de
Das Problem ist: Verbraucher glauben, dass das, was die SÖP schreibt, so stimmt. Das wirkt gerichtsähnlich. Dann werden da teils echt faule Einigungsvorschläge unterbreitet und geschlossen. Ich habe ne lustige Sammlung von richtig mauen Vorschlägen, bei denen es nach Klageerhebung oder spätestens im Urteil 100% gab.
 
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alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.501
1.986
Das Problem ist: Verbraucher glauben, dass das, was die SÖP schreibt, so stimmt. Das wirkt gerichtsähnlich.
Ok das ist ein Punkt den ich tatsächlich nicht bedacht hatte, ich habe die SÖP eher als kostengünstige Option der Sachverhaltsermittlung bei unklaren Fällen gesehen.
Daher wäre es im vorliegenden Fall durchaus interessant wie LH den "geschlossenen Flughafen" begründet und das Ergebnis zweitrangig.
 
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Shinj4u

Aktives Mitglied
09.07.2012
231
148
Ich hab mal eine Frage (hoffe die ist hier richtig). Wir haben für August einen Flug über den Amex Reiseservice gebucht. Es wurde eine Delta PNR ausgestellt und alle Abwicklungen (außer Sitzplätze) und Bedingungen sind die von Delta.
Es sollte für uns von Hamburg über Paris (Air France) und Atlanta (Delta) nach Orlando (Delta) gehen und zurück sollte es 14 Tage später über Boston (Delta) und Paris (Air France) nach Hamburg (Air France) gehen.
Der Rückflug war in Orlando für 16:20 Uhr mit Delta geplant mit einem Aufenthalt von knapp 3 Stunden in Boston von wo es dann mit Air France nach Paris weiter gehen sollte.
Nun wurde der Rückflug gestrichen und wir sollen 4 Stunden früher aus Orlando abfliegen und dann über 7 Stunden in Boston rumhängen. Davon ab, dass die Verbindung übel ist, können wir schwer um 12 Uhr am Flughafen sein mit der geplanten Anreise.
Ich hab Delta angeschrieben bei Twitter und die verweisen, trotz deren Änderung und Verbindung auf Amex. Amex sieht sich in dem Fall nicht im Stande groß was zu machen und bieten lediglich an vom Flug zurück zu treten…was nicht möglich ist für uns, da der Urlaub fix gebucht ist und neue Flüge VIEL MEHR kosten aktuell.
Da der umgebuchte Flug mit Delta in den USA stattfindet und deren Bedingungen gelten, gilt ja kein EU recht.
Was sind denn dann meine Möglichkeiten/Rechte? Muss ich den 4 Stunden früheren Abflug akzeptieren?
 

Devilfish90

Erfahrenes Mitglied
13.12.2016
828
750
FRA
Servus zusammen,

ich wäre eigtl. am Sonntag, 07. Mai von Birmingham nach Frankfurt (LH957) geflogen.
Ca. 90 Minuten vor Abflug habe ich eine SMS erhalten, dass Flug storniert wurde. Habe daraufhin bei der Hotline angerufen und wurde auf LH959 am nächsten Morgen um 6 Uhr umgebucht.

Hotel & Abendessen habe ich separat organisiert und bei LH eingereicht (bisher noch keine Rückmeldung, aber selbst wenn wirklich schlechtes Wetter der Grund war, so müsste ja LH dafür aufkommen).

Nun habe ich heute die Absage für die Flugkompensation erhalten, da angeblich schlechtes Wetter der Grund dafür war und somit keine 250€ Entschädigung hierfür gibt (in Birmingham war top Wetter

Hat evtl. jemand Zugriff auf die alten Flugdaten und kann sehen, wo die Maschine eigtl. hergekommen wäre und ob da noch andere Maschinen ausgefallen sind?

Bei den Portalen im Netz werden mir zumindest immer die Entschädigung direkt angeboten, was ja ein guter Indikator dafür ist, dass es wohl eher nicht am Wetter lag.

Vielen Dank bereits vorab :)
 

ReisenderKatu

Reguläres Mitglied
29.07.2019
85
19
Hallo zusammen,

mal (zumindest für mich) ne knifflige Sache:

- Flug im Juli 2022, VFA (Victoria Falls) nach FRA mit 4Y (Eurowings Discover) und Anschluss mit LH Flug nach Stuttgart.
- FRA - STR wird 11 Tage vor Abflug storniert und automatisch auf LH3402 Operated by Deutsche Bahn umgebucht
- Zughalt in Stuttgart fällt bei LH3402 aus und Anweisung von LH auf anderen ICE auszuweichen
- Anderer ICE hat ebenfalls Verspätung und kommt im Vergleich zum ursprünglich gebuchten Flug 3h 51m am Ziel Stuttgart Bahnhof an (zum Flughafen dann noch +40 Min)

Aussage Lufthansa: kein Anspruch, Beförderung nicht durch Motorluftfahrzeug mit festen Tragflächen.
Mein Verständnis: Flug war gebucht und LH3402 ist bereits als Ersatzbeförderung anzusehen, also doch ein Anspruch?

Was meint ihr?

Danke & Grüße
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.497
Kann mir jemand von Euch aushelfen mit dem Grund der gut 5-stündigen Verspätung von MAN-CGN am heutigen 14.06., Flug FR1593?
 

cas_de

Erfahrenes Mitglied
Kann mir jemand von Euch aushelfen mit dem Grund der gut 5-stündigen Verspätung von MAN-CGN am heutigen 14.06., Flug FR1593?

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Für mich sieht das so aus, dass die Maschine noch einen zusätzlichen Umlauf CGN-ZAD-CGN machen musste bevor sie CGN-MAN fliegen durfte. Die Landung aus PMO war noch halbwegs pünktlich und es hätte wahrscheinlich noch für einen pünktlichen Abflug nach MAN gereicht, doch dann kam ZAD noch dazwischen.
 

Barry Egan

Erfahrenes Mitglied
12.01.2022
2.408
3.497
Darf ich nochmal nachfragen.

War rechtzeitig am Flughafen, habe aber, als sich eine Verspätung von über 5 Stunden herauskristallisierte, entschieden, nicht mitzufliegen.

Das war ein o/w Ticket MAN-CGN. Lese ich die Fluggastrechte richtig, dass eine Ausgleichszahlung ausgeschlossen ist? Der Flug wurde zwar letztendlich 6+ Stunden verspätet sowohl bei Abflug als auch bei Ankunft, aber da ich meinen Hintern nicht im Sitz hatte, gibt es keinen Ausgleich (so meine Lesart als Laie).

Eine volle Erstattung des Flugpreises sollte hingegen drin sein, weil ich ab fünf Stunden Verspätung ab Abflug das Recht habe, die Reise abzubrechen.

Alles soweit stimmig?
 

ReisenderKatu

Reguläres Mitglied
29.07.2019
85
19
Lufthansa weigert sich mal wieder einen Anspruch als gültig anzusehen.. faselt von Verspätung und weniger als 3h.. was meint ihr?

Der Flug LH0126 (FRA->STR) mit Abflug um 06:30 und Ankunft um 07:40 am 02.07.23 wurde am 01.07.23 annulliert und eine Umbuchung erfolgte auf LH0128 mit Abflug um 08:55 und geplanter Ankunft um 10:05. Die tatsächliche Ankunft erfolgte um 10:09. Daher ergibt sich eine verspätete Ankunft am Zielort - nach Annullierung des ursprünglichen Fluges - von 2 Stunden und 29 Minuten.

Ganze war der Anschlussflug für eine Langstrecke für 2 pax. Daher ist hier die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 5 (Annullierung) 1) c) iii) anzuwenden und eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 ist zu leisten, da die Verspätung nach Annullierung am Zielort 2 Stunden überschritt. Also 2x 600€, korrekt?
 

TS236

Aktives Mitglied
21.07.2013
236
50
Lufthansa weigert sich mal wieder einen Anspruch als gültig anzusehen.. faselt von Verspätung und weniger als 3h.. was meint ihr?

Der Flug LH0126 (FRA->STR) mit Abflug um 06:30 und Ankunft um 07:40 am 02.07.23 wurde am 01.07.23 annulliert und eine Umbuchung erfolgte auf LH0128 mit Abflug um 08:55 und geplanter Ankunft um 10:05. Die tatsächliche Ankunft erfolgte um 10:09. Daher ergibt sich eine verspätete Ankunft am Zielort - nach Annullierung des ursprünglichen Fluges - von 2 Stunden und 29 Minuten.

Ganze war der Anschlussflug für eine Langstrecke für 2 pax. Daher ist hier die Verordnung (EG) Nr. 261/2004, Artikel 5 (Annullierung) 1) c) iii) anzuwenden und eine Ausgleichszahlung nach Artikel 7 ist zu leisten, da die Verspätung nach Annullierung am Zielort 2 Stunden überschritt. Also 2x 600€, korrekt?
Ne da hat LH recht, die Entschädigung gibt es ab 3 h Verspätung
 

ReisenderKatu

Reguläres Mitglied
29.07.2019
85
19
Ne da hat LH recht, die Entschädigung gibt es ab 3 h Verspätung
Wir haben hier aber keine Verspätung sondern eine Annullierung.

iii) sie werden über die Annullierung weniger als sieben Tage vor der planmäßigen Abflugzeit unterrichtet und erhalten ein Angebot zur anderweitigen Beförderung, das es ihnen ermöglicht, nicht mehr als eine Stunde vor der planmäßigen Abflugzeit abzufliegen und ihr Endziel höchstens zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunftszeit zu erreichen.

Daher sollte doch der fett markierte Teil Anwendung finden oder?
 
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scr69

Aktives Mitglied
20.01.2018
151
117
Frage:

Gebucht wurde ein Familienurlaub (80er und 60er) im Februar 2023 für Abflug im Dezember 2023- Rückflug Jänner 2024 für 8 Personen mit ET: VIE-ADD-MBA alles in Economy, bezahlt mit AMEX
Ursprüngliche Abflugzeit bei der Buchung: 22.10
Derzeitige Abflugzeit in der App: 22.30 - Verständigung gab es keine
Aufgrund eines Unfalls müssen wir jetzt die Reise stornieren.
Können wir aufgrund der Flugzeitenänderung kostenlos stornieren?

Bin für fundierte Antworten dankbar.

LG scr69
 

schlepper

Erfahrenes Mitglied
31.08.2016
3.852
3.660
FRA
Frage:

Gebucht wurde ein Familienurlaub (80er und 60er) im Februar 2023 für Abflug im Dezember 2023- Rückflug Jänner 2024 für 8 Personen mit ET: VIE-ADD-MBA alles in Economy, bezahlt mit AMEX
Ursprüngliche Abflugzeit bei der Buchung: 22.10
Derzeitige Abflugzeit in der App: 22.30 - Verständigung gab es keine
Aufgrund eines Unfalls müssen wir jetzt die Reise stornieren.
Können wir aufgrund der Flugzeitenänderung kostenlos stornieren?

Bin für fundierte Antworten dankbar.

LG scr69
Wenn sich die Ankunft am Endziel nicht ändert, wohl nicht.
 

comby

Erfahrenes Mitglied
19.04.2012
1.312
454
Hallo zusammen

wir sind gerade in HAM und haben richtung MUC mindestens 45 min Verspätung, werden unseren Anschluss wohl nicht bekommen ( nach PMI ).

In der SEN Lounge wurden keine alternativen angeboten und es gibt von MUC auch keine weiteren Flüge mit freier Business nach PMI.

Macht es Sinn trotzdem nach MUC zu fliegen und dann zu “stranden”? Ab 3h Verspätung sollte es ja fix 600€ pro Ticket geben? Oder kann man einen Weiterflug in ECO verlangen?
 

Tasha

Neues Mitglied
20.09.2023
21
15
Lufthansa ist heute eingeknickt und hat die 1200€ zur Auszahlung freigegeben.
Wie hast du es geschafft das LH einknickt? Ich hatte im anderen Thread ja schon geschrieben das LH lustig lustig behauptet am 18.09 wäre der Flughafen Dublin mehrere Stunden gesperrt gewesen (wegen schlechtem Wetter) und das nachweislich nicht stimmt. Bekam 2x die Rückmeldung das es erneut geprüft worden wäre und ich keinen Anspruch hätte. Inzwischen bekomme ich garkeine Antwort. Die ersten 3 Absagen hatte ich innerhalb von 2 Tagen. Bin echt fassunglos was die LH da zusammenlügt. Daher bin ich über jeden Tipp dankbar wie man da den Laden zur Einsicht bringen kann, ohne gleich einen Anwalt beauftragen zu müssen. Feedbackformuluar und erneute Rückfragen sind schon raus