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Es ist mir schon klar, dass ihr keine juristisch wasserdichten Auskünfte geben könnt. Aber ihr habt doch auf jeden Fall viel mehr Erfahrung mit solchen Dingen als ich! Insofern bin ich für jede Hilfe und jeden Tipp dankbar, den ihr mir geben könnt!Du sprichst hier mit juristischen Laien, die Dir aufgrund ihrer persönlichen Erfahrung und ein wenig Interesse an juristischen Fragestellung und vor allem mit einer Portion eigener Meinung antworten.
Man muss hier zwischen Schadenersatz und Ersatzbeförderung unterscheiden. Der Parkplatz am STR ist aber weder Schaden noch Ersatzbeförderung, denn die Kosten sind ja nicht zusätzlich zur ursprünglichen Planung angefallen!
Ein Geschenk für einen Fahrer klingt nachvollziehbar, sollte sich rechtlich aber nur schwer verargumentieren lassen.
Als Schaden betrachtet, hattest Du nicht nur Spritkosten sondern eben auch Abnutzung des PKWs, insofern würde ich bei einer Argumentation als Schadenersatz eine Kilometerpauschale ansetzen. Auch wenn mit Ersatzbeförderung argumentiert, stellen die Spritkosten ja nicht die kompletten Kosten für diese Fahrt dar. Insofern in jedem Fall Kosten basierend auf der Kilometerpauschale argumentieren.
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Entweder erfolgt die Erstattung auf das zur Buchung verwendete Zahlungsmittel oder Du bekommst einen Link, über den Du die Bankverbindung für die Auszahlung angeben kannst.
Wenn ich Forderungen einreiche, die LH ablehnt, dann würden sie aber doch den geforderten Gesamtbetrag entsprechend vermindern und nicht die ganze Forderung ablehnen, oder?