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Dann ist der Rückflug in der Tat dein Problem. Ohne außergewöhnliche Umstände / höherer Gewalt wäre der Rückflug vom Schadensersatz erfaßt (und würde wahrscheinlich im pauschalen Schadensersatz für den Hinflug untergehen). Nach dt. Recht stehen dir die Steuern und Drittgebühren zu, aber da zickt Ryanair oft rum. Da der Flug separat gebucht ist und nach Berlin geht kannst du das über die einschlägigen Webseiten probieren. Start und Endpunkt sind Gerichtsstände, also ist ein dt. Gericht zuständig.Ich habe den Rückflug allerdings getrennt gebucht, da es ja ein Gabelflug war, also eine eigene Buchungsnummer.