FR: Ryanair / Lauda - Umbuchungen & Stornierungen (Corona)

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Ich habe den Rückflug allerdings getrennt gebucht, da es ja ein Gabelflug war, also eine eigene Buchungsnummer.
Dann ist der Rückflug in der Tat dein Problem. Ohne außergewöhnliche Umstände / höherer Gewalt wäre der Rückflug vom Schadensersatz erfaßt (und würde wahrscheinlich im pauschalen Schadensersatz für den Hinflug untergehen). Nach dt. Recht stehen dir die Steuern und Drittgebühren zu, aber da zickt Ryanair oft rum. Da der Flug separat gebucht ist und nach Berlin geht kannst du das über die einschlägigen Webseiten probieren. Start und Endpunkt sind Gerichtsstände, also ist ein dt. Gericht zuständig.
 

iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
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Unerwartete Weihnachtsüberraschung

Gebucht war KRK-DTM zu 96,71 PLN. Wurde zum No-Show.
Anfrage zur Erstattung von S&G an Ryanair über Online-Formular am 04.12.2024 gesendet. Eigentlich nur, um im Anschluss über den Ersatz-Pilot das Glück zu versuchen. E-Mail von Ryanair am 19.12.2024:

I acknowledge receipt of your recent government tax refund request on Ryanair booking confirmation number xxx.

The total government tax refunded is PLN 55.95. This refund will be processed back to the form of payment used to pay for your original booking, your card issuing bank will then take approximately 5-7 working days to credit the account.

Gestern war das Geld auf der Kreditkarte! Ist sogar mehr als der Ersatzpilot in seiner Datenbank hat (7,48 EUR).

Haben sich die Policies von Ryanair geändert? Wird nun tatsächlich gesetzeskonform gehandelt?
Oder einfach Glück?