Deine Aussagen zur Möglichkeit, Unternehmenswerte zu einem Stichtag bewertungssicher und gerichtsfest zu manipulieren, zeigen mir nur, dass du entweder von Unternehmungen redest, bei denen allenfalls die Assets bewertet werden (so der alleinfahrende Taxiunternehmer) oder du noch weniger Ahnung hast als es hier erscheint. Ertragswertmethode und AWH Standard blicken auf mehrere Jahre. Auch dein Einkommen hast du natürlich auch als Gesellschafter-Geschäftsführer nicht voll selbst in der Hand, denn was der Geschäftsführer nicht verdient, fließt dem Gesellschafter wieder zu. Und die Gerichte wissen, wie sie mit Umgehungen und Vermögensverschiebungen zu Lasten eines - dann - Scheidungsopfers umzugehen haben. Und die Staatsanwaltschaft auch: § 170 StGB ist eine schöne Nummer.
du hast ja echt so gar keinen Schimmer, oder
die meisten Bilanzen sind manipulierbar
wenn ich also weiß, dass ich aus strategischen Gründen 2 oder 3 schlechte Bilanzen brauche, krieg ich die auch so hin, weil in fast jeder Bilanz sehr viel Subjektivität drin steckt, die das geschäftsführende Organ meist selber bestimmt/bewertet. Dann haben viele GmbHs nur eine Jahresbilanz, da heißt unter Jahr besteht das fast nur noch aus BWAs, und die sind fast schon maximal gestaltbar. Ein zum 31. Dezember bilanzierendes Unternehmen hat also maximalen Einfluss, wenn man diesen Stichtag in den Juni setzt, weil da kann man richtig "schön" herumgestalten
übrigens, dasselbe gilt auch, wenn ich weiß, dass ich 3 gute Bilanzen brauche
falls ich ... auch rein fiktiv ... nur so als Beispiel, in 3 Jahren das Unternehmen verkaufen wollte, und daher diese 3 guten Bilanzen strategisch genau so bräuchte
das Ganze gilt natürlich nur in gewissen Grenzen
ich hab aber schon 12% EBIT auf 3% herunterdreht, wenn ich das für vorteilhaft hielt, und 5% auf 10% hoch
ich sagte doch schon
du magst ein guter Handwerker sein, auf deinem Gebiet, ein Technokrat halt
vom Rest im Leben, und gerade da, wo es kreativ drauf ankommt, hast du aber keinen blassen Schimmer