Scheidungsanwalt im Großraum Stuttgart

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SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
22.712
15.532
FRA/QKL
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Das ist wirklich Slapstick in Reinkultur wie sich dieser User hier mit Hilfe von Halbwissen, Nichtwissen und KI-Wissen versucht mit dem mir persönlich bekannten und sehr geschätzten erfolgreichen Anwalt @Flying Lawyer verbal zu messen. Comedy at it's best.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
Nein, als Anwalt bin ich und sind auch meine Kollegen nicht dafür da, Beihilfe zum Betrug zu leisten.

Der letzte Anwalt mit super guten und absolut sicheren Tips, den ich persönlich auch kenne, war Hanno Berger, der gerade genau wegen seiner super sicheren und absolut legalen Tips zu 10 Jahren verurteilt wurde. Ich überlasse dieses Risiko Leuten wie Hanno oder dir, wobei Hanno wahrscheinlich im Vergleich zu dir einen in der Prozent höheren IQ besitzt
komisch
hast du alles vor ein paar Stunden noch empört abgestritten, als ich mehrfach sagte, die entscheidenden Tipps kommen nicht von Anwälten

und übrigens:
bei einem deutschen Staranwalt, der viele, fast alle seiner Verfahren aktuell gewinnt, dachte ich eher an Joachim Steinhöfel
ein Typ, mit allen Wassern gewaschen ... imponierend, und genau das, was ein Mandant braucht und sucht

aber leider ist Joachim Steinhöfel sehr wählerisch (von superteuer abgesehen) und umgibt sich nur noch mit Mandanten, die ihm in seiner eigenen Sache und Agenda weiterhelfen
scheidet also für die allermeisten Foreninsassen hier aus, mich eingeschlossen

ich brauch ihn aber auch nicht
ich hab ja meine eigenen Gewinnerkniffe
ich brauch dann nur noch den Robenträger, der sie umsetzt und kodiert, die kreativen Ideen dafür bring ich selber
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
Das ist wirklich Slapstick in Reinkultur wie sich dieser User hier mit Hilfe von Halbwissen, Nichtwissen und KI-Wissen versucht mit dem mir persönlich bekannten und sehr geschätzten erfolgreichen Anwalt @Flying Lawyer verbal zu messen. Comedy at it's best.
Danke für die Blumen. Es macht Spass, @SleepOverGreenland mit diesem User zu "diskutieren". Da kommt soviel Fernsehwissen und KI-Wissen dabei raus, dass es Spass machen würde, ihn mal mit zu Richterin Salesch und Co. zu nehmen. Das wäre eine gute Show. Aber er muss schon sehr von sich überzeugt sein. Das kriege ich nach mehr als 30 Jahren im Anwaltsberuf nicht hin.
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
555
196
NYC/EDI
bei einem deutschen Staranwalt, der viele, fast alle seiner Verfahren aktuell gewinnt, dachte ich eher an Joachim Steinhöfel
ein Typ, mit allen Wassern gewaschen ... imponierend, und genau das, was ein Mandant braucht und sucht
Der Typ war doch quasi weg vom Fenster irgendwan kurz nach 2000 weil das nicht mehr lief mit dem Mediamarkt Abmahnungen. Sagt Dir sicher nichts mit 2 Promille intus, schau mal lieber nach Günter Freiherr von Gravenreuth
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
Der ist aber doch ziemlich tot und wirklich seriös war auch der nicht. Wenn man diese einzelkämpfenden hervorragenden Selbstdarsteller mit sehr begrenztem Tätigkeitsfeld als „Staranwälte“ nehmen will, bitte. Nicht meine Arbeitsweise.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
Der ist aber doch ziemlich tot und wirklich seriös war auch der nicht. Wenn man diese einzelkämpfenden hervorragenden Selbstdarsteller mit sehr begrenztem Tätigkeitsfeld als „Staranwälte“ nehmen will, bitte. Nicht meine Arbeitsweise.
Joachim Steinhöfel hat im Jahre 2024 16 Verfahren geführt, und alle 16 gewonnen
das nenn ich mal ne Ausbeute, im Sinne der Mandanten

seine Zahlen für 2025 und erst recht für halb 2026 sind mir nicht bekannt, tut aber nichts mehr zu Sache, denn inzwischen nimmt er nur noch die Creme de la Creme als Mandant

wer juristisch richtig Stress hat, und gewinnen will, geht am besten zu Steinhöfel
wenn er Einen noch nehmen sollte
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
Joachim Steinhöfel hat im Jahre 2024 16 Verfahren geführt, und alle 16 gewonnen
das nenn ich mal ne Ausbeute, im Sinne der Mandanten

seine Zahlen für 2025 und erst recht für halb 2026 sind mir nicht bekannt, tut aber nichts mehr zu Sache, denn inzwischen nimmt er nur noch die Creme de la Creme als Mandant

wer juristisch richtig Stress hat, und gewinnen will, geht am besten zu Steinhöfel
wenn er Einen noch nehmen sollte
Wenn du meinst. Scheidungen kann er wohl nicht. Baurecht auch nicht. Und auf „juristisch richtigen Stress“ wird er erst recht keine Lust haben. Aber er ist ein ganz hervorragender Medienanwalt mit noch besserer (wenn das überhaupt geht) Selbstdarstellung, wenn auch sein Stern nach dem Karriereende bei Mediamarkt nach der von mir nicht geteilten Meinung einiger deutlich dunkler und teilweise etwas einseitig angehaucht strahlte. Aber Mandanten, die alles besser wissen und ihm andauernd ins Wort reden, wird auch er nicht vertreten. Damit bist du auch bei ihm raus.
 
Zuletzt bearbeitet:

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
16 Verfahren pro Jahr ist beim besten Willen noch nicht einmal kostendeckend (mal bitte die Zahlen richtig recherchieren).
Kann schon kostendeckend sein. Ich habe von 2016 bis 2019 genau ein Verfahren geführt. Und das hat mich und vier bis acht junge Anwältinnen and Anwälte ernährt und die Partnerschaft war auch sehr zufrieden. Kommt auf die Art des Geschäfts an. Das, was Steinhöfel macht, ist Medienrecht am Hochrexk für zum Teil sehr Wohlhabende mit sehr hohem Aufwand und Stundensätzen.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.140
3.935
STR
Also es gab nun heute ein Telefonat mit RVR und Mitte Juni folgt ein vor Ort Termin. Man hat mich allerdings drauf hingewiesen, dass die nur einen von uns beiden vertreten werden - also vmtl. mich. Dort auftauchen dürfen wir im Juni aber erstmal beide.
Der kostenlose 30 Minuten Erstbesuch sei auf der Homepage missverständlich beschrieben, das wäre nur "Kanzlei ansehen und Käffchen trinken" oder so. Wenn wir direkt Fragen stellen wollen müssen wir 60 Minuten gegen Pauschale buchen, was wir auch gemacht haben. Dann sieht man weiter.
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
16 Verfahren pro Jahr ist beim besten Willen noch nicht einmal kostendeckend (mal bitte die Zahlen richtig recherchieren).
und?
das war doch überhaupt nicht der Punkt

er hat 16 Verfahren von 16 gewonnen, keines verloren
bedeutet für andere Mandanten: "da geh ich hin, da bin ich offensichtlich in besten Händen, der Typ scheint wirklich was zu können ... Wahrscheinlichkeit dass auch ich gewinne ... relativ hoch"

macht ihn zumindest zum wohl aktuell bekanntesten Anwalt in Deutschland
alle mit gewisser Fallhöhe wollen ... IHN

dass auch Steinhöfel aufgeblasen ist, streite ich doch gar nicht ab
aber das sind sie alle

da scheint es auf der Uni so eine Hybrisspritze für Juristen zu geben
nach dem bestandenen Staatsexamen wirken die alle irgendwie gleich arrogant, wenn du mich frägst

obwohl man zurecht geteilter Meinung sein kann, ob sich diese Arroganz dann wirklich in Kompetenz auch widerspiegelt
 
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Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
Wenn du meinst. Scheidungen kann er wohl nicht.
hat ja auch niemand behauptet, dass er Scheidungen macht

dass du den wohl aktuell bekanntesten Anwalt aus eurer Zunft nicht kennst, sagt auch so einiges
einiges über die Lücken in deiner Allgemeinbildung

wie du überhaupt in diesem Strang eher mit Lücken "geglänzt" hast, als mit Kompetenz
was du in üblicher Weise mit Herablassungen wieder wettzumachen versuchtest, aber auch das ging schief
jetzt musst du dich von so einem dahergelaufenen Stammtischbruder wie mir vorführen lassen, muss echt bitter sein

einem "richtig ausghauten Hund" wie mir, wie man in Bayern sagt
bist vermutlich jünger als ich, wirst schon noch ein paar Jahre haben, das noch an Lebenserfahrung reinzuholen, was dir einfach noch fehlt in der allerletzten Gewieftheit

nein, allzu gewieft erscheinst du nun wahrlich nicht
schade für deine Mandanten

aber was du ihnen nicht an Gewieftheit bietest, müssen sie sich woanders holen
 

dplane

Erfahrenes Mitglied
04.01.2017
2.060
2.008
Wäre es den anwesenden Experten mit 20+ Beiträgen im Faden vielleicht möglich den kindischen und gleichermaßen ermüdenden Disput per PN weiterzuführen? Ihr seid ja wohl beide nicht mehr ganz knusper euch in dem Alter im Internet zu beharken ohne das Einer mal den Absprung findet.

Der TE hat hier eine Anfrage mit augenscheinlich ernstem Hintergrund gestellt und darf sich nun dieses dümmliche Gewäsch hier geben. Pfui.
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.787
15.937
Trans Balkan Express
Also es gab nun heute ein Telefonat mit RVR und Mitte Juni folgt ein vor Ort Termin. Man hat mich allerdings drauf hingewiesen, dass die nur einen von uns beiden vertreten werden - also vmtl. mich. Dort auftauchen dürfen wir im Juni aber erstmal beide.
Der kostenlose 30 Minuten Erstbesuch sei auf der Homepage missverständlich beschrieben, das wäre nur "Kanzlei ansehen und Käffchen trinken" oder so. Wenn wir direkt Fragen stellen wollen müssen wir 60 Minuten gegen Pauschale buchen, was wir auch gemacht haben. Dann sieht man weiter.

Die Doppelvertretung ist ausgeschlossen, weil sonst ein Interessenkonflikt vorliegt. D.h. beide Partner müssen im Verfahren durch verschiedene Kanzleien vertreten werden.

Das mit dem Kaffekränzchen scheint mir so etwas schräg zu sein. Ich würde mir niemand nur zum Kaffeetrinken in die Kanzlei laden, schon gar nicht beide Parteien gleichzeitig.

Vielleicht schaust Du noch einmal hier:


Fachanwalt für Familienrecht in Deinem Umkreis. DAV-Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ist auch zumindest kein Nachteil.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
Die Doppelvertretung ist ausgeschlossen, weil sonst ein Interessenkonflikt vorliegt. D.h. beide Partner müssen im Verfahren durch verschiedene Kanzleien vertreten werden.

Das mit dem Kaffekränzchen scheint mir so etwas schräg zu sein. Ich würde mir niemand nur zum Kaffeetrinken in die Kanzlei laden, schon gar nicht beide Parteien gleichzeitig.

Vielleicht schaust Du noch einmal hier:


Fachanwalt für Familienrecht in Deinem Umkreis. DAV-Arbeitsgemeinschaft Familienrecht ist auch zumindest kein Nachteil.
Im Familienrecht (auch das habe ich lernen müssen) ist vieles anders. Es gibt die einvernehmliche Scheidung, wo man eine Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam sucht und dann nur einer von beiden im Verfahren anwaltlich vertreten sein muss (also keine Doppelvertretung im engeren Sinne, aber Lockerung des Anwaltszwanges). Da sind diese mediatorischen Kaffeekränzchen durchaus üblich. Ist mir auch sehr fremd, soll aber Zeit, Kosten und Stress ersparen.

Der Rat Anwaltsauskunft hilft wenig weiter, denn die Fachanwaltsbezeichnung hilft nicht dabei, jemanden mit hinreichender praktischer Erfahrung bei Scheidungen mit Immobilien- und Unternehmensbezug zu finden. Da dürfte er in einer größeren Kanzlei mit entsprechenden Spezialisierungen besser aufgehoben sein als beim typischen Ein- oder Zweimannbetrieb im Familierecht. Dass die nicht auf Grundlage einer Erstberatungsgebühr tätig werden ist aber auch klar - die Frage hätte ich erst gar nicht gestellt.
 

mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.140
3.935
STR
Im Familienrecht (auch das habe ich lernen müssen) ist vieles anders. Es gibt die einvernehmliche Scheidung, wo man eine Scheidungsfolgenvereinbarung gemeinsam sucht und dann nur einer von beiden im Verfahren anwaltlich vertreten sein muss (also keine Doppelvertretung im engeren Sinne, aber Lockerung des Anwaltszwanges). Da sind diese mediatorischen Kaffeekränzchen durchaus üblich. Ist mir auch sehr fremd, soll aber Zeit, Kosten und Stress ersparen.

Der Rat Anwaltsauskunft hilft wenig weiter, denn die Fachanwaltsbezeichnung hilft nicht dabei, jemanden mit hinreichender praktischer Erfahrung bei Scheidungen mit Immobilien- und Unternehmensbezug zu finden. Da dürfte er in einer größeren Kanzlei mit entsprechenden Spezialisierungen besser aufgehoben sein als beim typischen Ein- oder Zweimannbetrieb im Familierecht. Dass die nicht auf Grundlage einer Erstberatungsgebühr tätig werden ist aber auch klar - die Frage hätte ich erst gar nicht gestellt.
Ich weiß nicht wie der letzte Satz gemeint ist, aber das Thema mit der Gebühr war der Vorschlag des Anwalts - ich habe da nach nichts gefragt. Ich war nur etwas überrascht, dass sie auf der Homepage damit werben, dass eine 30-minütige "kostenlose Erstorientierung Scheidung" angeboten wird, ich dazu das Formular ausgefüllt habe und sie dann am Telefon erstmal auf eine kostenpflichtige Stunde umschwenken. Sollen sie halt die 30 Minuten von der Homepage nehmen, dann käme das ehrlicher rüber.

Wir werden uns das nun anhören und dann sehen wir weiter. So ein richtig gutes Gefühl habe ich bei dem Anwalt aktuell nicht, aber wie du auch sagst ist der Sachverhalt ja etwas komplexer. Wenn man nach "Scheidungsanwalt" googlet springen einen ja die ganzen Discounter an (Scheidung so billig wie es die RVG hergibt, kein Kanzleibesuch nötig, usw.), aber das passt hier denke ich nicht. Das klingt so wie das Flightright der Scheidungen - für den "Geradeausfall" sicher okay, aber für unsere Konstellation nicht.
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
7.242
5.526
Wir werden uns das nun anhören und dann sehen wir weiter. So ein richtig gutes Gefühl habe ich bei dem Anwalt aktuell nicht, aber wie du auch sagst ist der Sachverhalt ja etwas komplexer. Wenn man nach "Scheidungsanwalt" googlet springen einen ja die ganzen Discounter an (Scheidung so billig wie es die RVG hergibt, kein Kanzleibesuch nötig, usw.), aber das passt hier denke ich nicht. Das klingt so wie das Flightright der Scheidungen - für den "Geradeausfall" sicher okay, aber für unsere Konstellation nicht.
Wenn Ihr Euch einig seit, wie was aufgeteilt werden soll, wäre auch Notar für die Regelung der wirtschaftlichen Fragen und dann eine "Biligscheidung". eine Lösung. Wenn es Immobilien und Unternehmensanteile z.B. in Form einer GmbH gibt, wird das am Ende ohnehin notwendig sein und in Kombi Anwalt & Notar zahlst Du ggfls. doppelt. Es ist schwer einen Rat zu geben, wenn man von den Umständen so wenig weiß.
 
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mf_2

Erfahrenes Mitglied
26.02.2016
2.140
3.935
STR
Wenn Ihr Euch einig seit, wie was aufgeteilt werden soll, wäre auch Notar für die Regelung der wirtschaftlichen Fragen und dann eine "Biligscheidung". eine Lösung. Wenn es Immobilien und Unternehmensanteile z.B. in Form einer GmbH gibt, wird das am Ende ohnehin notwendig sein und in Kombi Anwalt & Notar zahlst Du ggfls. doppelt. Es ist schwer einen Rat zu geben, wenn man von den Umständen so wenig weiß.
Okay, fair point. Hier etwas mehr Infos:
Heirat 2013, da hatten wir beide normale Job als Angestellte
Firma wurde 2017 gegründet, sie war Gesellschafterin, ich GF. Sie hat aber weiterhin in ihrem alten Job gearbeitet.
Die Anteile wurden im Juni 2025 komplett an mich übertragen, seitdem bin ich Gesellschafter-GF.
Seit März 2024 arbeitet meine Frau in der Firma, hört aber demnächst auf.
Die Immobilien zur Kapitalanlage (5x 1ZiWhg) wurden zwischen 2013 und 2021 gekauft -> immer zu je 50% von meiner Frau und mir.
Zwei EFH wurden 2016 und 2025 gebaut. Ein MFH wurde 2022 erworben.
Alle Immos haben noch Kredite - außer das 2016er EFH, das ist abbezahlt.

Mit diesen Eckdaten: Bekommt das auch ein Billiganwalt hin uns da zu beraten?
Herausforderungen: Wie bewertet man die Firma? Da gibt es wohl verschiedene Verfahren. Gibt es Steuerthemen, die man bedenken sollte? Wird ein Versorgungsausgleich fällig? Das sind so die Fragen, die ich mir stelle. Keine Ahnung, ob die so ein Discounter beantworten kann.
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
Ich weiß nicht wie der letzte Satz gemeint ist, aber das Thema mit der Gebühr war der Vorschlag des Anwalts - ich habe da nach nichts gefragt. Ich war nur etwas überrascht, dass sie auf der Homepage damit werben, dass eine 30-minütige "kostenlose Erstorientierung Scheidung" angeboten wird, ich dazu das Formular ausgefüllt habe und sie dann am Telefon erstmal auf eine kostenpflichtige Stunde umschwenken. Sollen sie halt die 30 Minuten von der Homepage nehmen, dann käme das ehrlicher rüber.

Wir werden uns das nun anhören und dann sehen wir weiter. So ein richtig gutes Gefühl habe ich bei dem Anwalt aktuell nicht, aber wie du auch sagst ist der Sachverhalt ja etwas komplexer. Wenn man nach "Scheidungsanwalt" googlet springen einen ja die ganzen Discounter an (Scheidung so billig wie es die RVG hergibt, kein Kanzleibesuch nötig, usw.), aber das passt hier denke ich nicht. Das klingt so wie das Flightright der Scheidungen - für den "Geradeausfall" sicher okay, aber für unsere Konstellation nicht.
dein Fall mit dem Vorsatz der einvernehmlichen Scheidung wegen Kostensparung ist nicht untypisch, und eigentlich vom Ansatz her sehr rational, also nicht beanstandungwürdig

allerdings ... aus Erfahrung gesprochen ... bedarf die einvernehmliche Scheidung gewisser Mindestvoraussetzungen
sind diese Mindestvoraussetzungen nicht gegeben, kann aus dem Vorsatz der einvernehmlichen Scheidung ganz schnell ein "blutiger" Scheidungskrieg werden
auch das ist eine nicht ganz untypische Sache, die viele kennen, die mit Scheidungen öfter zu tun haben
also obacht und Augen auf

da in der Tat essentielle Daten fehlen, Streitwerte, Basisangaben etc. pp fehlen., ist dein Fall in der Tat kaum fernbeurteilbar

aber nur so als kleiner Hinweis in Richtung obacht:
die paar Infofetzen von dir, die du bisher gegeben hast, lassen den Schluss zu, dass der Hauptstreitpunkt in deinem Endvermögen stecken könnte, und da hauptsächlich darin, wie dein Unternehmen zum Zeitpunkt des Scheidungsstichtages bewertet wird. Und genau da kann es ganz schnell extrem auseinander gehen.

Nur so als Aufmerksamkeit:
dein Endvermögen (das Anfangsvermögen natürlich ebenso) gibst du selber an, das macht kein Anwalt für dich, weder ein "Billiganwalt von der Stange" noch ein superteurer Staranwalt würde das für dich machen, kann er auch gar nicht, woher soll er die Daten denn haben !?
die Daten deines Anfangs- und Endvermögens lieferst du erstmal ganz alleine selber, wer auch sonst, und genau DA liegt die Krux

genau das sollte (Mann) halt wissen (Frau evtl. auch), bevor man in solch ein Scheidungsverfahren startet
 

Mr.Tequila

Erfahrenes Mitglied
21.05.2025
2.674
1.291
Okay, fair point. Hier etwas mehr Infos:
Heirat 2013, da hatten wir beide normale Job als Angestellte
Firma wurde 2017 gegründet, sie war Gesellschafterin, ich GF. Sie hat aber weiterhin in ihrem alten Job gearbeitet.
Die Anteile wurden im Juni 2025 komplett an mich übertragen, seitdem bin ich Gesellschafter-GF.
Seit März 2024 arbeitet meine Frau in der Firma, hört aber demnächst auf.
Die Immobilien zur Kapitalanlage (5x 1ZiWhg) wurden zwischen 2013 und 2021 gekauft -> immer zu je 50% von meiner Frau und mir.
Zwei EFH wurden 2016 und 2025 gebaut. Ein MFH wurde 2022 erworben.
Alle Immos haben noch Kredite - außer das 2016er EFH, das ist abbezahlt.

Mit diesen Eckdaten: Bekommt das auch ein Billiganwalt hin uns da zu beraten?
Herausforderungen: Wie bewertet man die Firma? Da gibt es wohl verschiedene Verfahren. Gibt es Steuerthemen, die man bedenken sollte? Wird ein Versorgungsausgleich fällig? Das sind so die Fragen, die ich mir stelle. Keine Ahnung, ob die so ein Discounter beantworten kann.
ach du shizze

der Ansatz einer einvernehmlichen Scheidung:
die Wahrscheinlichkeit, dass das gut gehen wird, liegt wohl im kleinen unteren Prozentbereich
natürlich stark abhängig von den beteiligten Personen und letztlich dem Firmenwert

ist die Firma nicht viel wert, kann es gut gehen
ist die Firma hingegen hunderttausende oder gar Mio wert, wirds wohl eher nicht so auf Anhieb klappen

und die Frage
wie bewertet man die Firma?

da gibt es keine Vorgaben
erstmal bestimmt Du das ganz alleine in der Angabe deines Endvermögens
du kannst da 1 Euro Anteilswert angeben, oder 10 Mio Euro
das ist erstmal ganz alleine deine Sache

ein Versorgungsausgleich wird fällig, ist aber anhand deiner Angaben eher zu vernachlässigen und wird den Kohl nicht wirklich fett machen, denn der Hauptstreitpunkt dürfte ziemlich klar im Streit um den Firmenwert stecken
 

unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
9.787
15.937
Trans Balkan Express
Mit diesen Eckdaten: Bekommt das auch ein Billiganwalt hin uns da zu beraten?
Herausforderungen: Wie bewertet man die Firma? Da gibt es wohl verschiedene Verfahren. Gibt es Steuerthemen, die man bedenken sollte? Wird ein Versorgungsausgleich fällig? Das sind so die Fragen, die ich mir stelle. Keine Ahnung, ob die so ein Discounter beantworten kann.

No offence, aber Du stellst hier mietrechtliche Fragen, ohne zum Profi zu gehen. Dies zeugt von einer Vermeidensstrategie Anwälte zu beauftragen.

Bei der Rechtsberatung Geld zu sparen, ist ein Fehler, der sich rächen kann. Ich würde grundsätzlich nicht zu Discountern gehen. Bei den Anwaltsgebühren gespart, aber dafür Geld verloren, kann nicht die Lösung sein.* Aber Du kannst ja schauen, ob die Cheme stimmt. Ggf. muss einer von euch beiden mit der entsprechenden Kanzlei über einen längeren Zeitraum arbeiten. Tolle Räume und guter Kaffee wären nicht mein Auswahlkriterium.

Je nachdem in welchem Umfang das Ganze vor Gericht landet, wird ein Streitwert festgesetzt. Danach berechnen sich die Kosten. Die rechnerisch entstandenen Gebühren dürfen auch die Billigheimer nicht unterschreiten (die Idee mit dem Notar halte ich Übrigens für gut, falls ihr eich weitgehend einig seid). Unterschreiten werden sie die Gebühren auch nicht, denn irgendwie muss ja der Kaffee bezahlt werden.

Falls Du Deine mietrechtlichen Probleme einem Anwalt vorgetragen haben solltest, kannst Du diesen ja nach Empfehlungen fragen. Meist sind Kanzleien untereinander vernetzt und empfehlen einander.

Auf Google-Rankings würde ich nichts geben. Hast Du mal geschaut, ob es eine bezahlte Anzeige war, auf die Du geklickt hast. Außerdem läuft (lief) da viel über Suchmaschinenoptimierung, so dass dies keine Aussage über die Qualität ist.

Die gewichtigen Bedenken des fliegenden Kollegen zu meinen Posts habe ich zur Kenntnis genommen. Ich würde mir dennoch die angezeigten Ergebnisse der Anwaltsauskunft anschauen, man sieht ja ggf. auf der Webseite der Kanzleien, was sie genau machen. Je breiter aufgestellter, umso eher würde ich die Finger davon lassen. Außerdem was immer ein guter Indikatoer ist: persönliche Empfehlungen.

*Es gibt durchaus die Strategie kostenlose Erstberatungen anzubieten. Die hier im Forum vertretenen Kollegen, die Fluggastrechtsfälle bearbeiten, machen das hervorrragend. Ich biete in meinem Rechtsgebiet auch z.T. kostenfreie (telefonische) Erstberatungen an. Dier sollte aber klar sein, dass das niemand aus Nächstenliebe macht, sondern dass dies ein Teil der Akquise-Strategie ist. Die Frage, ob die Chemie stimmt, stellt sich aber in beide Richtungen.