Ist euch auch aufgefallen, dass Fluege.de bei No-Show im Namen des Kunden unaufgefordert Steuern und Gebühren bei der Airline zurückfordert? Abzüglich einer Bearbeitungsgebühr von 89 Euro bleibt natürlich nichts übrig.
Nein, aber das weiss man wenn man die Geschäftsbedingungen liest. Zumindest stand das früher da drin.
Wenn sie das konsequent machen, ist das eine lukrative Einnahmequelle.
Ich hab das als einen Deal aufgefasst: die verkaufen mir Tickets (zuweilen) um 10-20 € günstiger als auf der Website der Airline, dafür kassieren sie im Stornierungsfall die erstattbaren Gebühren. Je nach Stornierungsquote ist das m.o.w. rentabel für mich oder für sie. Da frage ich also nicht nach rechtens, sondern mache den Deal wenn er mir taugt.
Ist das überhaupt so rechtens?
Das wurde hier schon gefragt, m.W. ohne fundiertes Ergebnis.
Noch interessanter ist dann freilich diese Firma, die No-Shows aufkauft und Cash bezahlt: geld-fuer-flug.de (Wenn man nicht selber mit der Airline um die Erstattung streiten will, kann man das Ticket denen verkaufen - die zahlen Cash aus und kümmern sich dann ihrerseits um die Rückforderung bei der Airline.)
Die haben nämlich ihrerseits in ihren Geschäftsbedingungen stehen, dass der Passagier versichert, über die Steuern und Gebühren im Ticket verfügen zu dürfen, und legen gleich mal Schadenersatzansprüche fest sowie eine Vertragsstrafe von 100 € für den Fall dass dem nicht so ist.
Das heisst also, dass es erstens offenbar möglich ist, die Steuern und Gebühren an jemanden abzutreten, und dass zweitens, wenn fluege.de zu dieser Forderung berechtigt ist, und man den Flug nach no-show bei geld-fuer-flug.de einreicht, man mglw. schadenersatzpflichtig wird. Sehr lustig, das Haifischbecken ...
Nachtrag:
Hab mal eben einen Blick auf die aktuellen AGB der fluege.de geworfen. Da steht inzwischen nicht mehr, dass die einen Anspruch auf die Rückerstattungen haben. Das war mal so, und vermutlich hat es da Haue gegeben, weil man eine faktische Abtretung nicht einfach so pauschal in den AGB verstecken kann.
Es steht jetzt lediglich, dass sie für den Aufwand der Erstattung eine Servicepauschale in Höhe des zu erstattenden Betrags berechnen. Das dürfen sie höchstwahrscheinlich, aber das bedeutet dann auch, dass man dieses Angebot nicht annehmen muss, wenn man einen anderen Weg der Erstattung findet. Ob sie dann aber die Stornierung ungefragt ausführen dürfen, ist dann wieder eine der schwierigeren Fragen...