Sparkassen, die ein kostenfreies Konto anbieten?

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canbalk

Aktives Mitglied
01.11.2024
239
122

dorin

Reguläres Mitglied
21.01.2025
44
32
Frage mich was passiert, wenn eine Bank mit Mindestumsatz so etwas macht?
Wenn man als Kunde passiv ist und keinen Mindestumsatz generiert, dann zahlt man Gebühren.
Wenn man als Kunde den Mindestumsatz generiert, kann die Bank argumentierten, das Konto wird aktiv genutzt.

Letztendlich läuft es darauf hinaus, der Kunde kann nicht warten, bis die Bank das Konto kündigt, sondern muß selbst aktiv werden.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.750
3.482
Im ersten Fall wird das Konto halt geschlossen. Das ist der Sinn der Kündigung seitens der Bank. Und im zweiten Fall bekundet man als Kunde ja offensichtlich Interesse, das Konto weiter nutzen zu wollen.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.750
3.482
Laut dem o. g. Artikel widerspricht man durch die Nutzung der Kündigung und stimmt somit den neuen Konditionen zu. Ob man an denen auch Interesse hat, sei dahingestellt. ;)
 
10.02.2012
5.046
2.907
die weiter oben verlinkten Urteile sagen etwas anderes, durch eine weitere Nutzung kann eben keine Zustimmung abgeleitet werden.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.750
3.482
Die o. g. Urteile behandeln andere Sachlagen, da jeweils keine Kündigung vorliegt; keine Ahnung, warum die hier zitiert wurden. Das o. g. Urteil des LG Hannover nimmt sogar explizit Bezug auf den erwähnten Artikel:
"[...]
(1) Es erscheint schon zweifelhaft, ob der Kunde einer Bank ein Angebot auf Änderung der Geschäftsbeziehung - hier durch Einbeziehung neuer Vertragsbedingungen -konkludent annehmen kann; regelmäßig wird das jedenfalls nicht bereits durch eine bloße Fortsetzung der Geschäftsbeziehung der Fall sein (vgl. Staudinger/Rodi (2022) Anh zu §§ 305-310 Rn F 1, Rn. F 148e m.w.N.); darauf, ob das in Ausnahmefällen - wie etwa nach erfolgter Kontokündigung (vgl. Rodi, Das "Postbank"-Modell, ZIP 2022, 1583, Kurzfassung LSK 2022, 32811716, beck-online und juris Literaturnachweis zu Rodi, ZIP 2022, 1583-1592) - anders sein kann, kommt es vorliegend nicht an, weil ein solcher nicht vorliegt.
[...]
So erachtet Rodi (a.a.O.) das von ihm als solches bezeichnete "Postbank-Modell" als gangbar, betont dafür aber die Notwendigkeit einer wirksamen Kündigung.
[...]"
 

dorin

Reguläres Mitglied
21.01.2025
44
32
Das verstehe ich nicht.
Das Gericht hat irgendwann beschlossen, die Bank braucht die Zusage vom Kunden, damit der Kunde über die neuen Kondtionen informiert wird und reagieren kann.
Wenn die Bank jetzt argumentiert, der Kunde nutzt das Konto weiter, also kennt er die neuen Konditionen, verstehe ich das nicht.

Anders würde es sein, wenn der Kunde vor der Nutzung gezwungen ist die neuen Konditionen herunterzuladen, dann ist es offensichtlich.
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.750
3.482
Ich versteh nicht, was du schreibst.

Der BGH hat gesagt, dass die Postbank-Zustimmungsfiktionsklausel in deren AGB unwirksam ist. Deswegen fordern nun die Banken die Zustimmung der Kunden ein, damit Änderungen der AGB und anderen Bedingungen wirksam werden. Dass der Kunde vorher die Änderungen zur Kenntnisnahme bekommt, damit er weiß, was er überhaupt zustimmt, ist ja logisch.

Die Sparda-Bank Hannover kam offensichtlich auf die Idee, die bloße Weiternutzung des Kontos als Zustimmung zu AGB-Änderungen und Änderungen anderer Bedingungen zu werten. Das hat das LG Hannover der Bank mit dem o. g. Urteil untersagt.

Das LG Hannover hat aber im gleichen Urteil darauf hingewiesen, dass die Weiternutzung des Kontos, unter der Voraussetzung, dass eine Kündigung durch die Bank ausgesprochen wurde, durchaus als Zustimmung zu geänderten Bedingungen angesehen werden kann. Eine gerichtliche Entscheidung zu einem solchen Fall ist mir nicht bekannt.

Und genau um die letztgenannte Konstallation handelt es sich beim Vorgehen der SSK M, und die ist, um die Ausgangsfrage zur beantworten, nach der Einschätzung eines Juristen rechtlich zulässig. Warum es dabei einen Unterschied machen sollte, ob das Konto einen "Mindestumsatz" hat oder nicht, erschließt sich mir nicht.
 
Zuletzt bearbeitet:
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Reaktionen: de1

dorin

Reguläres Mitglied
21.01.2025
44
32
Wenn die Kündigung als Vorraussetzung gilt, dann besteht doch keine Beziehung mehr mit der Bank und dem kunden?
Oder ist mit der Kündigung gemeint, die Bank kündigt den alten Vertrag und gleichzeitig pusht sie den Kunden in ein neuen Vertrag und das ohne Zustimmung des Kunden?

Was ist der Unterschied zwischen die Bank ändert den Vertrag und die Bank setzt dem Kunden einen neuen Vertrag vor? Beide male ohne Zustimmung des Kunden?
 

vlugangst

Erfahrenes Mitglied
28.02.2020
4.750
3.482
Guck in das Urteil:
""... und wählen bei der möglichen Fortführung der Bankverbindung einen ähnlichen Ansatz. Sie haben zwar die Konten zu einem bestimmten Datum gekündigt. Wenn Kundinnen und Kunden die Konten aber danach weiterhin nutzen, werten die beiden Kreditinstitute das als Zustimmung zu den aktuellen AGBs...""
Ist laut dem Artikel wahrscheinlich zulässig. Ob du das jetzt als Zustimmung zu einer Änderung oder als neuen Vertrag mit geänderten Bedingungen bezeichnest, ist doch wumpe. Es macht prinzipiell keinen Unterschied.

Es gibt keine Änderung ohne Zustimmung. Ohne Kündigung seitens der Bank muss explizit zugestimmt werden. Mit Kündigung wird durch Weiternutzung (konkludent) zugestimmt.

Ich habe nun fertig.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
518
406
Ich versteh nicht, was du schreibst.

Der BGH hat gesagt, dass die Postbank-Zustimmungsfiktionsklausel in deren AGB unwirksam ist. Deswegen fordern nun die Banken die Zustimmung der Kunden ein, damit Änderungen der AGB und anderen Bedingungen wirksam werden. Dass der Kunde vorher die Änderungen zur Kenntnisnahme bekommt, damit er weiß, was er überhaupt zustimmt, ist ja logisch.

Die Sparda-Bank Hannover kam offensichtlich auf die Idee, die bloße Weiternutzung des Kontos als Zustimmung zu AGB-Änderungen und Änderungen anderer Bedingungen zu werten. Das hat das LG Hannover der Bank mit dem o. g. Urteil untersagt.

Das LG Hannover hat aber im gleichen Urteil darauf hingewiesen, dass die Weiternutzung des Kontos, unter der Voraussetzung, dass eine Kündigung durch die Bank ausgesprochen wurde, durchaus als Zustimmung zu geänderten Bedingungen angesehen werden kann. Eine gerichtliche Entscheidung zu einem solchen Fall ist mir nicht bekannt.

Und genau um die letztgenannte Konstallation handelt es sich beim Vorgehen der SSK M, und die ist, um die Ausgangsfrage zur beantworten, nach der Einschätzung eines Juristen rechtlich zulässig. Warum es dabei einen Unterschied machen sollte, ob das Konto einen "Mindestumsatz" hat oder nicht, erschließt sich mir nicht.
Eine sehr gute Zusammenfassung. Danke.

Die Bank kündigt fristgemäß und damit ordentlich zu einem bestimmten Datum.
Nutze ich das Konto über dieses Datum hinaus weiter, geben ich konkludent zu verstehen, dass ich weiterhin ein Konto zu den nun dann bestehenden Konditionen nutzen möchte.

Insgesamt finde ich, wird es den Banken hier zu schwer gemacht. Auch die Banken haben Rechte und schützenswerte Interessen.
 

sparfuchs_CZ

Erfahrenes Mitglied
21.08.2024
268
279
Eine sehr gute Zusammenfassung. Danke.

Die Bank kündigt fristgemäß und damit ordentlich zu einem bestimmten Datum.
Nutze ich das Konto über dieses Datum hinaus weiter, geben ich konkludent zu verstehen, dass ich weiterhin ein Konto zu den nun dann bestehenden Konditionen nutzen möchte.

Insgesamt finde ich, wird es den Banken hier zu schwer gemacht. Auch die Banken haben Rechte und schützenswerte Interessen.
Selbstverständlich, aber was ist hier genau so schwierig?
Bank kündigt.
Bank schließt Konto nicht.
Der Kunde macht irgendwas nach der Kündigung mit dem Konto.
Die alten AGB's gelten nicht wegen der Kündigung.
Mit der neuen Transaktion des Kunden kam neuer Vertrag zwischen Bank und Kunden zustande.
 

de1

Erfahrenes Mitglied
13.11.2020
518
406
An dem Sachverhalt ist nichts schwierig.

Die BGH Entscheidung macht es m.E.n. den Banken zu schwierig Konditionen anzupassen.
 

kmak

Erfahrenes Mitglied
12.03.2016
1.394
951
Die Bank kündigt, schließt aber nicht. Irgendwer drittes (die Bank wird da was organisieren können) überweist auf das Konto. Oder zieht eine Lastschrift (in geduldete Überziehung). Dann wäre der Kunde gezwungen das Konto aktiv zu nutzen um das zu bereinigen. Und schon gelten die neuen Bedingungen? Kann doch nicht sein.

Die BGH Entscheidung macht es m.E.n. den Banken zu schwierig Konditionen anzupassen.
Dann sollen sie das lassen. Echte Kündigungen aussprechen und durchführen dürfen sie ja. Auf Trägheit setzen aber nicht.
 

avator

Erfahrenes Mitglied
01.02.2023
541
525
Das heisst wenn die Bank kündigt bin ich auch nicht gezwungen die Kontoauszüge herunterzuladen?
 

canbalk

Aktives Mitglied
01.11.2024
239
122
Und sie dürfen freiwillig sogar mit mehr als 2 Monaten in die Zukunft kündigen.
 

ive

Erfahrenes Mitglied
24.09.2022
645
506
Eigentlich eine tolle Sache, dann könnte ich endlich alle überflüssigen Konten loswerden, ohne mich darum kümmern zu müssen.
Vor einiger Zeit tauchte plötzlich neben meinem Commerzbank-Konto ein Comdirect-Konto auf. Das Ding, wahrscheinlich ein Festgeld oder Tagesgeldkonto ist bestimmt älter als 15 Jahre und ich habe da seit 10 Jahren nicht mehr reingeschaut, jetzt habe ich es zum Spass versucht das zu öffnen, aber Comdirect will onilne Zugangsdaten, aber das Konto ist noch aus der Zeit, wo alles mit echten Briefen gemacht wurde. Ich habe noch nie einen Onlinezugang dafür bekommen.
Wäre richtig froh, wenn Comdirect dieses Konto endlich kündigen würde! Guthaben ist keins drauf, das habe ich von der Hotline erfahren.