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mMn nicht. Ist doch seinerzeit die SSK Koeln zurecht fuer abgewatscht worden...Ist das gesetzlich erlaubt?
mMn nicht. Ist doch seinerzeit die SSK Koeln zurecht fuer abgewatscht worden...Ist das gesetzlich erlaubt?
Ist das gesetzlich erlaubt?
Ein vergleichbares Vorgehen der Postbank in 2022 sieht ein Fachartikel als "grundsätzlich rechtlich gangbar" an.Ist das gesetzlich erlaubt?
aber nicht unbedingt zu den neuen Konditionen...Und im zweiten Fall bekundet man als Kunde ja offensichtlich Interesse, das Konto weiter nutzen zu wollen.
Eine sehr gute Zusammenfassung. Danke.Ich versteh nicht, was du schreibst.
Der BGH hat gesagt, dass die Postbank-Zustimmungsfiktionsklausel in deren AGB unwirksam ist. Deswegen fordern nun die Banken die Zustimmung der Kunden ein, damit Änderungen der AGB und anderen Bedingungen wirksam werden. Dass der Kunde vorher die Änderungen zur Kenntnisnahme bekommt, damit er weiß, was er überhaupt zustimmt, ist ja logisch.
Die Sparda-Bank Hannover kam offensichtlich auf die Idee, die bloße Weiternutzung des Kontos als Zustimmung zu AGB-Änderungen und Änderungen anderer Bedingungen zu werten. Das hat das LG Hannover der Bank mit dem o. g. Urteil untersagt.
Das LG Hannover hat aber im gleichen Urteil darauf hingewiesen, dass die Weiternutzung des Kontos, unter der Voraussetzung, dass eine Kündigung durch die Bank ausgesprochen wurde, durchaus als Zustimmung zu geänderten Bedingungen angesehen werden kann. Eine gerichtliche Entscheidung zu einem solchen Fall ist mir nicht bekannt.
Und genau um die letztgenannte Konstallation handelt es sich beim Vorgehen der SSK M, und die ist, um die Ausgangsfrage zur beantworten, nach der Einschätzung eines Juristen rechtlich zulässig. Warum es dabei einen Unterschied machen sollte, ob das Konto einen "Mindestumsatz" hat oder nicht, erschließt sich mir nicht.
Selbstverständlich, aber was ist hier genau so schwierig?Eine sehr gute Zusammenfassung. Danke.
Die Bank kündigt fristgemäß und damit ordentlich zu einem bestimmten Datum.
Nutze ich das Konto über dieses Datum hinaus weiter, geben ich konkludent zu verstehen, dass ich weiterhin ein Konto zu den nun dann bestehenden Konditionen nutzen möchte.
Insgesamt finde ich, wird es den Banken hier zu schwer gemacht. Auch die Banken haben Rechte und schützenswerte Interessen.
finde ich, wird es den Banken hier zu schwer gemacht.
pacta sunt servandaDie BGH Entscheidung macht es m.E.n. den Banken zu schwierig Konditionen anzupassen.
Dann sollen sie das lassen. Echte Kündigungen aussprechen und durchführen dürfen sie ja. Auf Trägheit setzen aber nicht.Die BGH Entscheidung macht es m.E.n. den Banken zu schwierig Konditionen anzupassen.
Da ist was dran.Dann sollen sie das lassen. Echte Kündigungen aussprechen und durchführen dürfen sie ja. Auf Trägheit setzen aber nicht.
Die Banken können jederzeit und grundlos kündigen. Da ist nix schwierig.An dem Sachverhalt ist nichts schwierig.
Die BGH Entscheidung macht es m.E.n. den Banken zu schwierig Konditionen anzupassen.
Selbst kündigen ist keine Option?Wäre richtig froh, wenn Comdirect dieses Konto endlich kündigen würde! Guthaben ist keins drauf, das habe ich von der Hotline erfahren.