Stornierungen wegen Corona

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Robertikus

Neues Mitglied
23.12.2019
1
0
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Hallo zusammen
Ich habe am 13.03 um Storno über die Hotline gebeten (USA Flug 10.4) und auch eine Email Bestätigung bekommen, doch Geld habe ich bis heute nicht erhalten ! Unding !!!
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.134
347
MUC
WTF! Die wissen das der Flug nicht stattfindet, können aber nichts machen und lassen einen Flug der Stand jetzt fertig zum Boarding sein müsste, es aber definitiv nicht ist, als confirmed stehen.

Ist das nicht das weiter oben schon beschriebene GDS-Problem, mit dem derzeit so gut wie alle Fluggesellschaften (ohne Direktvertrieb) zu kämpfen haben? Sprich: Es gibt zu viele Annullierungen, so dass Amadeus & Co. nicht mehr hinterher kommen. Bei CA hatte ich letzthin auch den Fall, dass ein einzelner Flug noch in der Buchung existierte und angeblich bereit zum Check-In war, der gar nicht mehr durchgeführt wurde.

Da hilft nur warten. Leider.
 

hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
1.258
916
Schadensersatz für den Ersatzflug setzt wohl Verschulden voraus. Auch ein bissel fraglich. Ja, die Airline hat sich nicht um uns gekümmert. Aber vielleicht konnten sie einfach nicht.

Ihr werdet belegen müssen, daß ihr die Airline aufgefordert habt, für einen Ersatzflug zu sorgen und sie dies abgelehnt haben oder es schlicht keine Möglichkeit gab, sie zu erreichen. Dann liegt ein Verschulden nämlich vor, weil dann die EU-Verordnung nicht beachtet wurde. Und die Verpflichtung, einen Ersatzflug zu organisieren, gibt es auch bei höherer Gewalt.

Das sie wegen Überlastung nicht konnten, dürfte keine Rolle spielen. Solange es noch einen Ersatzflug gibt - und ihr habt ja selber einen gefunden, also gab es einen.
 
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Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Wir können belegen, dass wir erfolglos versucht hatten, die Airline deswegen zu erreichen.

Hmm, angenommen, der Flug am 19.3. wurde annulliert, weil ab 18.3. alle Flüge verboten waren: Ist Air France dann verpflichtet, uns nach der (am 13.3. erfolgten) Annulierung einen Flug für die noch erlaubte Zeit, also 14.3. bis 17.3., zu besorgen?
 

TAPulator

Erfahrenes Mitglied
25.12.2011
4.779
2.613
PIX, BER, ZRH
Na ja: Es sieht wohl so aus, dass der Flieger am 19.3. tatsächlich nicht mehr hätte abheben dürfen.

Und Ausgleichszahlungen nach Art. 7 EU VO gibt es nicht bei höherer Gewalt, die hier aber wohl doch vorlag. Schadensersatz für den Ersatzflug setzt wohl Verschulden voraus. Auch ein bissel fraglich. Ja, die Airline hat sich nicht um uns gekümmert. Aber vielleicht konnten sie einfach nicht.

Mal schauen, vielleicht mache ich denen nochmal einen Kompromissvorschlag (50%).

Die Frage ist irrelevant, da Dein Flug schon per 13.03.2020 storniert wurde. Spätestens ab da hätte AF Zeit gehabt, sich um eine Ersatzbeförderung sogar auf eigenem Metall zu bemühen. Mach es doch einfach nicht so kompliziert und auch das mit den 50% anbieten ist dämlich und Schwachfug. Die Zeit, die Du hier im Forum verbringst, solltest Du nutzen, um Deine Forderung bei AF auf Diene Auslagen für die Ersatzbefürderung einzureichen. Und dann lass erst wieder etwas von Dir hören, wenn sich AF geäussert hat. Vorher ist jede weiter Spekulation sinnlos. Ansonsten ist jetzt Dein Thema hier für mich durch.
 
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Sabina0

Reguläres Mitglied
21.03.2020
55
0
Hab ich doch schon längst eingereicht, Air France hat nichtssagend abgelehnt. Bin kurz davor einen Mahnbescheid rauszuschicken.
 

thozie

Neues Mitglied
02.01.2020
4
0
Ich möchte einen Erfahrungsbericht beisteuern:
Im Januar für nächste Woche bei Expedia Hotel+Flug MUC-PMI mit Eurowings gebucht. Beides Flug und Hotel "nicht stornierbar"...
Expedia Hotline natürlich schwer zu erreichen/"Störung"/man fliegt nach 1 Stunde raus, aber heute nach gut einer Stunde jemand nimmt ab.
Sie haben eine Liste und Spanien ist eines der Länder für die Hotels storniert werden, Refund-Mail ist schon da, Geld kann bis zu 30 Tage dauern.
Kleines Update: Bei der M&M Kreditkarte ist nach 2 Wochen eine Gutschrift für das Hotel eingegangen (abzüglich 20 Euro warum auch immer).
 
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_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Die Bekanntmachung der Kommission erfolgte am 18.3.2020.

Mein Flug für den 22.3. wurde am 16.3 gecancelt.

Ab wann gilt, dass keine Ausgleichszahlungen gezahlt werden

a) ab dem Datum der Bekanntmachung
b) unabhängig vom Datum?

Die Bekanntmachung ist keine Verordnung, sie legt lediglich das Bekannte aus. Daher unabhängig vom Datum.
 
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flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.114
2.292
Mal schauen, ob sie nur den gezahlten Betrag (von 47€) als Credits gutschreiben oder den ursprünglichen Hotelpreis (74€)... ansonsten werde ich da nochmal "nerven" müssen... in jedem Fall werde die ich dann die Credits ganz zügig für eine Neubuchung nutzen und die Buchung auch fix abschlafen...

UPDATE: Eben wurden dann von SnapTravel die rund 47€ als Credits gutgeschrieben. Von den eingelösten 27€ "bestehende Credits" keine Spur. Da muss ich also nochmal eine Mail hinscheiben - es geht mir um's Prinzip :cool:

Warum? Hätte ich nun im letzten Jahr ein x-beliebigem Hotelstorno gehabt, daraus z.B. 500€ als Credits erhalten und diese dann Mitte Februar auf eine Buchung in Spanien Ende März eingelöst (und noch 100-200€ zugezahlt) hätte SnapTravel auch vermutlich nur meine "Zuzahlung" von 100-200€ als Credits für eine weitere Buchung kreditiert, so wie ich den Laden einschätze :rolleyes: Daher werde ich wegen den 27€ auch nochmal nachhaken...
 

flyer09

Erfahrenes Mitglied
04.11.2009
12.114
2.292
Mal noch was anderes anderes:

Für den 28. April 2020 eine 3-nächtige Kurzkreuzfahrt mit MSC über den spanischen OTA Solocruceros gebucht.

Am 24.03. bekam ich von Solocruceros die Message, dass die Fahrt nicht stattfinden würde. Habe mir also gleich eine Alternative ausgesucht, die ca. 60€ teurer war und Solocruceros hat sogar die Differenz übernommen " so you will not have to do no any payment to cover the price difference, that difference is added by us." :eek::eek::eek:

Auch wenn MSC schon frühzeitig kommuniziert hat, dass bis 30.04. (mittlerweile bis 31. Mai) ein Betriebsstop verkündet wurde, hat MSC erst am 02. April die Kurzkreuzfahrt offiziell in ihrem System storniert.

Solocruceros hat mich dann gleich am 25.03.2020 wie gewünscht umgebucht und die Differenz übernommen. Ein schlechtes Gefühl hatte ich da schon, aktuell kaum Neubuchungen, keine Umsätze durch Provisionen, haufenweise Arbeit durch Umbuchungen usw. und dann schenken die mir auch noch die 60€ Differenz, was in etwa ihre Provision der Neubuchung (ca. 10%) sein dürfte... :eek:

Ich frage mich ja immer noch immer, wie Solocruceros (im POS Spanien) so schnell meine Neubuchung für Dezember 2020 mit dem Guthaben der Fahrt am 28.04.-02.05.2020 bestätigen konnte. Zu dem Zeitpunkt meiner "neuen Buchung" war die Fahrt am 28.04.2020 ja - wie oben geschrieben - im MSC-System noch nicht einmal offiziell canx :eyeb:

Sie haben offenbar die Neubuchung erstmal aus eigener Tasche gezahlt und hoffen für die Altbuchung das Geld von MSC Spanien wieder zu bekommen. Anders geht es wohl nicht... :censored:
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31
Ich habe gerade folgendes Problem mit TUI:

17.03. : Auswärtiges Amt gibt Reisewarnung raus, TUI weigert sich, die Hotelbuchung für 19. April kostenlos zu stornieren

18.03. : Hotelbuchung selber storniert aber mit dem Hinweis, dass ich im Nachhinein eine Erstattung erwarte, falls zum Zeitpunkt der Reise eine kostenlose Stornierung durch TUI erfolgt wäre. Ich war etwas in Zeitnot, da die 31. Tage Frist und damit höhere Stornierungskosten gedroht hätten.

19.03. TUI setzt gesamtes Reiseprogramm aus.

Bislang kein Entgegenkommen von TUI, ich habe selber storniert -> Pech gehabt.

Wie seht ihr das ganze? Ich mag mich mit dem Pech gehabt nicht abfinden. Ich hatte wohlwissend, dass es eine Reisewarnung gibt, storniert und im Nachhinein auf ein Entgegenkommen gehofft...
 

Brechten

Erfahrenes Mitglied
11.11.2012
1.475
209
Ich glaube, Entgegenkommen von Seiten TUI kannst Du vergessen. Die haben sich immer drauf berufen: wir geben Ihnen Bescheid, ob/dass wir stornieren, ansonsten gelten die Stornobedingungen Ihrer Reise.
Ich hatte ein Hotel über TUI gebucht für 10.-13.4. Das wurde am 2.4. abgesagt ( hatte über weg.de gebucht wegen Corporate benefits). Weg.de hat mich per Mail informiert über den Storno.
Meines Erachtens warst Du zu schnell mit der Stornierung. Wolltest den Restbetrag nicht zahlen? Kann ich verstehen, bin gerade in der gleichen Situation mit einer TUI Kreuzfahrt am 17.5. Ich storniere nichts, muss aber auch nächste Wo den nicht unerheblichen Restbetrag zahlen. Diese Gelder lässt sich TUI natürlich nicht entgehen.
Natürlich habe ich von meiner Hotelbuchung auch noch kein Geld zurück bekommen.
 

HROflyer

Reguläres Mitglied
29.09.2016
40
31
...Meines Erachtens warst Du zu schnell mit der Stornierung. Wolltest den Restbetrag nicht zahlen? ...
Im Nachhinein eindeutig ja, aber die Situation war einfach sehr unübersichtlich zu diesem Zeitpunkt. Aber die Reisewarnung bestand ja seit dem 17. März und ich hätte nicht vermutet, dass sich TUI da versucht rauszureden.
 

Gulliver

Erfahrenes Mitglied
10.11.2009
1.604
36
Kerkrade (NL)
www.kuhnert.nl
Ihr werdet belegen müssen, daß ihr die Airline aufgefordert habt, für einen Ersatzflug zu sorgen und sie dies abgelehnt haben oder es schlicht keine Möglichkeit gab, sie zu erreichen. Dann liegt ein Verschulden nämlich vor, weil dann die EU-Verordnung nicht beachtet wurde. Und die Verpflichtung, einen Ersatzflug zu organisieren, gibt es auch bei höherer Gewalt.

Das sie wegen Überlastung nicht konnten, dürfte keine Rolle spielen. Solange es noch einen Ersatzflug gibt - und ihr habt ja selber einen gefunden, also gab es einen.

Nein, das muss man eben nicht belegen. Die Airline ist in der Bringschuld, aktiv eine alternative Beförderung anzubieten. Wenn sie das nicht tut, verstößt sie gegen die Verordnung. Insofern kann man als Passagier durchaus die selbst gebuchte Alternative einfordern.
 
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KBM

Erfahrenes Mitglied
04.11.2010
260
8
Bei mir haben die nach 3 Tagen reagiert. Habe sie über das Formular auf der Weite angeschrieben und nach Storno gefragt, weil direkt über Turkish Airlines nicht ging. Es wurde nach 3 Tagen ohne Kosten storniert.

Welches Formular hast du genutzt? Das "normale" Kontaktformular oder die Anfrage für einen Kostenvoranschlag zur Stornierung?
 

sq_freak

Aktives Mitglied
05.02.2013
199
6
Nachdem ich über meinem Reisebüro mit einem Mahnbescheid gedrohte hatte, kam heute die ganze Sache in Schwung. Tui hat sich beim Reisebüro gemeldet, dass eine Rückerstattung "generiert" wurde und meine Anzahlung kurzfristig an mich überwiesen wird.
 
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Fare_IT

Erfahrenes Mitglied
06.12.2012
4.492
20
Farewell City
Habe ich das alles richtig verstanden? Mir scheint nicht, oder?


Lufthansa "50 Euro" Bonus

Beispiele

Case 1
Buchungsklasse "Y" - Tarifoption "Flex"
Flug canx wegen Flugplananpassung gestrichen
Umbuchung wieder in Y (keine Aufzahlung, keine Umbuchungsgebuehr)
Lufthansa Kosten für Kunde = 0

Case 2
Buchungsklasse "Y" - Tarifoption "Classic"
Flug canx wegen Flugplananpassung
Umbuchung wieder in Y (keine Aufzahlung, 70 Euro Umbuchungsgebuehr wird "geschenkt")
Lufthansa Kosten für Kunde = - 70 Euro

Case 3
Buchungsklasse "Y" - Tarifoption "Light"
Flug canx wegen Flugplananpassung
Umbuchung wieder in Y (keine Aufzahlung, eigentlich nicht umbuchbar)
Lufthansa Kosten für Kunde = 0 Euro

dagegen aber zB

Case 4
Buchungsklasse "W" - Tarifoption "Classic"
Flug canx wegen Flugplananpassung
Umbuchung nur in M und B moeglich (Aufzahlung 90 Euro, 70 Euro Umbuchungsgebuehr wird "geschenkt")
Lufthansa Kosten für Kunde = - 120 Euro

Denn es gilt laut

https://lufthansa.flightvoucher.com/?lang=de

* Voraussetzung für die Ermäßigung von 50€ bei der Umbuchung in den neuen Flugschein ist, dass entweder der ursprüngliche oder der umgebuchte Flugschein einen Tarifwert von mehr als 50€ aufweisen.

Eine ausgesprochen ausgewogene Methode der Kundenwertigkeit Rechnung zu tragen - wie ich finde.


Beruhigend zu wissen, dass (Stand 07.04.20) immer noch Verlass ist auf:

https://www.lufthansa.com/de/de/stornierung-und-erstattung

Stornierung und Erstattung Reisepläne können sich oft unvorhergesehen ändern. Wir unterstützen Sie mit unseren Services, damit Sie trotzdem Ihr Ziel erreichen. Mit der Online-Erstattung können Lufthansa Flugbuchungen* bis zu 24 Stunden vor Reisebeginn online storniert und erstattet werden. Erstattung und/oder Stornierung des erworbenen Tickets sind dabei abhängig von der Art des erworbenen Tickets (...)

:confused:
 
Zuletzt bearbeitet:

Testor1

Reguläres Mitglied
14.04.2018
34
0
Hat denn inzwischen mal jemand versucht, etwas Druck bzgl. Refund nach Flugstreichung aufzubauen? Ich persönlich fände ja einen Mahnbescheid am spannendsten. Dagegen müsste LH Einspruch einlegen, sonst hätte man einen 30 Jahre vollstreckbaren Titel. Einspruch von LH würde das Gerichtsverfahren eröffnen. Bei aktueller Rechtslage hätte LH aber absolut keine Handhabe. Und wenn sich dann in der Zwischenzeit auch noch die Rechtslage entsprechend den Planungen des Bundes rückwirkend ändert, wäre das ja besonders charmant, wenn diesbezüglich schon Rechtsstreitigkeiten anhängig wären (nach Einspruch von LH) oder gar schon Titel auf alter Rechtslage bestünden. So für die verfassungsrechtliche Würdigung.....


Hat schon einer versucht das Geld über den Paypal Käuferschutz zurück zu fordern?
Falls ja, gab es schon eine Antwort?