Stornierungen wegen Corona

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flockofseagulls

Reguläres Mitglied
14.04.2018
54
6
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Guten Morgen,

ich habe einige Fragen zu unserem Flug Anfang Juli in die USA und bedanke mich schon einmal für Eure Hilfe.

Wir haben folgenden Flug gebucht:
Frankfurt-Dallas-Las Vegas und zurück (Hinflug: Anfang Juli, Rückflug Anfang August) mit American Airlines.
Gebucht haben wir nicht bei der Airlines selbst, sondern über ABC Travel.

Nach jetzigem Stand werden alle Teilstrecken durchgeführt, die Strecke FRA-DFW wurde vor einer Woche wieder aufgenommen.
Der Travel Ban für Europäer besteht natürlich weiterhin, d.h. selbst wenn wir wollten (was nicht der Fall ist), könnten wir nicht
mitfliegen.

Sehe ich das richtig, dass eine Stornierung mit Rückerstattung unter diesen Umständen für uns nicht in Frage kommt?

Immerhin bietet AA für Tickets bis zum 30. September an, dass eine kostenlose Umbuchung für einen Flug bis Ende 2021 möglich ist.
Wenn ich dies richtig verstanden habe, muss die Umbuchung auch nicht vor dem ursprünglichen Flug erfolgen, so dass wir später
auf Sommer 2021 umbuchen können.

ABC Travel schreibt dazu:
"Sie wissen noch nicht, ob eine Umbuchung oder eine Stornierung für Ihre Reise in Frage kommt? Dann können Sie Ihr Ticket einfach auf bestimmte Zeit (meist bis zu 2 Jahre je nach Airline) aussetzen bzw. stillegen. Das ist für Sie völlig kostenfrei!

Auch bei schwankenden Flugpreisen haben Sie jetzt eine Tarifgarantie. Sparen Sie sich erneute Ticketausstellungsgebühren und lassen Sie Ihr Ticket ruhen bis sich die Gesamtlage entspannt hat."

Was bedeutet hier genau "Tarifgarantie"? Würde dies bedeuten, dass man - selbst wenn die Flüge 400 EUR p.P. teurer wären - diese Differenz nicht zahlen müsste?

Hat jemand Erfahrungen damit gemacht, wenn man über einen Reisevermittler wie ABC Travel bucht, ob man den neuen Flug dann direkt bei der Airline buchen muss oder wieder beim selben Vermittler?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
13.092
7.131
ich denke dass diese Tiefpreisgarantie usw. sich nur auf neue Buchungen bezieht. Ich würde in dieser Situation versuchen, den OTA rauszuhalten, und direkt bei AA anrufen und freundlich unter Hinweis auf die US Einreisesperre fragen, ob eine Erstattung möglich ist (sehr wahrscheinlich nicht), und falls nicht, fragen, ob eine Umbuchung auf 2021 bzw. ein Voucher möglich wäre. Das würde ich allerdings vor dem Flugtermin machen, allerdings erst kurz davor, da einer der Flüge ja noch gestrichen werden könnte.
 
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sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
571
101
Damit meinen die nur, dass du nicht die Ticketing Gebühren nochmal zahlen musst, sondern nur Tarifdifferenz und evtl Umbuchungsgebühr.
Deine beste Chance ist aktuell einfach auf ein zukünfitges Datum umzubuchen, da macht die Airline + Reisevermittler sofort mit.
Nach DOT Recht könntest du ein Refund verlangen, aber das wird schwieriger, aber theoretisch möglich:


The obligation of airlines to provide refunds, including the ticket price and any optional fee charged for services a passenger is unable to use, does not cease when the flight disruptions are outside of the carrier’s control (e.g., a result of government restrictions).

Ich würde wie gesagt in diesem Fall den Weg des geringsten Widerstandes gehen:
https://saleslink.aa.com/en-US/blog...ty-waiver-travel-notice-exception-policy.html

New Travel Dates: Travel on the new ticket must be completed by December 31, 2021
Changes to Origin/Destination: Allowed --> d.h. kannst auch komplett andere Strecke reisen
change fee
d.h. du musst lediglich reine Tarifdifferenz bezahlen, besser gehts eigentlich nicht für einen Passagier, falls der Flug wirklich geht.
 

flockofseagulls

Reguläres Mitglied
14.04.2018
54
6
Danke für Eure Hilfe.

Damit meinen die nur, dass du nicht die Ticketing Gebühren nochmal zahlen musst, sondern nur Tarifdifferenz und evtl Umbuchungsgebühr. Deine beste Chance ist aktuell einfach auf ein zukünfitges Datum umzubuchen, da macht die Airline + Reisevermittler sofort mit.

Das würde dann in meinem Fall aber auf einen Voucher hinauslaufen, da Flüge für Juli 2021 Hinflug und August 2021 Rückflug ja noch nicht buchbar sind.

Natürlich könnte ich versuchen, direkt bei AA einen Voucher ausstellen zu lassen.

Ich vermute allerdings, wieder an den OTA verwiesen zu werden, so dass ich dies über ABC Travel machen müsste.
Dies wäre für mich allerdings nicht unbedingt ungünstig, da die Preise für Business-Flüge deutlich unter denen lagen,
die AA selbst aufruft. Ob das in Zukunft noch so sein wird, sei mal dahingestellt.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Natürlich könnte ich versuchen, direkt bei AA einen Voucher ausstellen zu lassen.

Non-refundable tickets
We don't refund cash for non-refundable tickets. But if you cancel your trip before departure, you can use the value of your ticket toward future travel on American. You'll need to rebook and travel within 1 year and pay a change fee plus any difference in fare.

https://www.aa.com/i18n/customer-se...f-carriage.jsp?anchorEvent=false&from=footer?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Rein rechtlich verjährt der Anspruch aus der EU VO auf Ersatzbeförderung an Wunschtermin vorbehaltlich verfügbarer Plätze in drei Jahren.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
641
.de
Hat jemand Erfahrung bezüglich Umbuchungen bei Ryanair?

Muss die Umbuchung eines annullierten Flugs zwangsläufig vor dem ursprünglichen Flugdatum passieren? Oder kann man die Buchung auch länger offen lassen und dann zu einem späteren Zeitpunkt umbuchen?

Hat da jemand Erfahrungen?

Man kann auch nach dem ursprünglichen Flugdatum umbuchen, allerdings nur über Chat, denn bei einer solchen Buchung ist dann der Button "Suchen" im Umbuchungsdialog geblockt.
 

mraw

Neues Mitglied
15.06.2020
14
0
Hallo Forum. Ich habe für mich und drei Freunde einen Hinflug nach Edinburgh(Ende Juli, Easyjet) und einen Rückflug(Mitte August, Ryanair) gebucht. Aus nachvollziehbaren Gründen wollen wir den Urlaub nicht antreten(aktuell müssten wir uns ja auch in 14-tägige Quarantäne begeben). Ich bin unsicher, welche Vorgehensweise für mich Sinn macht: Jetzt Stornieren und Steuern und Gebühren zurückbekommen(ist da das extra gebuchte Gepäck mit drin?) oder noch warten und darauf spekulieren, daß die Flüge gestrichen werden? Ich denke auch daran evtl. die Ansprüche an eine dieser Firmen abzugeben. Klar, das kostet Provision, aber ich habe wenig Lust mich mit bockigen Airlines rumzuärgern. Von Ryanair erwarte ich das gerade zu.....
Vielen Dank!
 

mraw

Neues Mitglied
15.06.2020
14
0
Nein, Umbuchen ist leider nicht möglich. Gut, dann warten wir erstmal ab. Danke.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.516
1.115
Hat jemand Erfahrungen mit United? Die haben mir aus USA anrufend auf die Mailbox gequatscht mit Bitte um Rückruf wg. Änderung Flugbuchung. Ist ein UA-Ticket für Ende Juli mit drei Legs United und zwei Legs Lufthansa. Ein TATL-Leg Lufthansa entfällt, genauso ein Lufthansa-Zubringer. Bei den beiden USA-Zubringern hat es jeweils time changes mit nun bis zu 6h Umsteigezeit gegeben sowie beim TATL-United-Leg einen equipment change von 777-300 auf 787-9, was wohl alte statt neue Polaris bedeutet. Also reichlich Änderungen, aber nichts, was United hindert, mich mit +/- ein paar Stunden ans Ziel zu bringen (wenn ich denn wollte...).

Weiß jemand, warum die aktuell proaktiv Kunden anrufen? Wundere ich mich ein bisschen und würde gerne wissen, worauf ich mich argumentativ vorbereiten sollte. Wollen die Gutscheine aufschwatzen oder fragen die wirklich, ob man mit längerem Aufenthalt / anderem Fluggerät / zusätzlichem Umstieg einverstanden ist, anstatt einfach umzubuchen?
 

DomiS

Reguläres Mitglied
20.10.2019
64
18
Wie hoch ist denn der Streitwert?

Wenn unter 600€ könnte der "dumme Richter" auch auf die sehr schlaue Idee kommen ein schriftliches Verfahren i.S.d. § 495a ZPO durchzuführen ;)

Hallo MiddleEast,


danke für die hilfreiche Antwort.


Nun, ich habe sowohl etraveli als auch der Airline Aegean geschrieben. Ich habe eine zweiwöchige Frist gesetzt (mit Datumsangabe) und die Erstattung der Zahlung gefordert. Das Gutscheinangebot abgelehnt. Die Frist läuft bald aus und ich bezweifel, dass ich das Geld bis Fristablauf zurückerhalte.


Hab ich soweit alles beachtet und kann den Mahnbescheid erstellen?


Ich hoffe meinem Mahnbescheid wird nicht widersprochen und irgendein dummer Richter urteilt zu gunsten der Airline.


Leider ist Gerichtsstand Frankfurt am Main. Im Falle eines Widerspruchs seitens Airline werde ich persönlich im Amtsgericht in Frankfurt erscheinen müssen.
 

rower2000

Erfahrenes Mitglied
Mal eine nicht flugbezogene Frage: ich habe für Juli in Namibia zwei Hotels als Einzelleistung über die DERTour-Webseite gebucht. Wenn DER jetzt schreibt, dass alle "Reisen" im Juli an Fernziele von ihnen storniert werden, gilt das dann auch für Einzelleistungen? Ich habe mich schon vor Wochen mit der damaligen Gutscheinlösung einverstanden erklärt (wäre auch weiterhin ok für mich), allerdings nur eine automatisierte Eingangsbestätigung mit "wir haben viel zu tun..." gekriegt. An der Hotline war kein Durchkommen bisher.

Was ich vermeiden will ist, dass ich dann sehr kurzfristig Stornogebühren berappen muss und mir die RRV womöglich vorwirft, zu lange zugewartet zu haben und die Zahlung kürzt...
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
770
Unter TABUM und in BNJ
Mal eine nicht flugbezogene Frage: ich habe für Juli in Namibia zwei Hotels als Einzelleistung über die DERTour-Webseite gebucht. Wenn DER jetzt schreibt, dass alle "Reisen" im Juli an Fernziele von ihnen storniert werden, gilt das dann auch für Einzelleistungen? Ich habe mich schon vor Wochen mit der damaligen Gutscheinlösung einverstanden erklärt (wäre auch weiterhin ok für mich), allerdings nur eine automatisierte Eingangsbestätigung mit "wir haben viel zu tun..." gekriegt. An der Hotline war kein Durchkommen bisher.

Was ich vermeiden will ist, dass ich dann sehr kurzfristig Stornogebühren berappen muss und mir die RRV womöglich vorwirft, zu lange zugewartet zu haben und die Zahlung kürzt...

Wir haben eine DerTour Pauschalreise mit Abflug 23.7. und auch noch nichts gehört, obwohl auf der Website klar draufsteht, daß storniert wird.

Nach Auskunft des Reisebüros werden die Stornierungen seitens DerTour nach Abreisedatum abgearbeitet - ich gehe davon aus, daß das bei Bausteinen auch so is. Das ist auch zu erkennen bei gewissen Ländern, wo Bausteine (ohne Flug) und Pauschalen mit Flug unterschiedliche "bis zum xxxx wird alles storniert" Daten haben.

Insofern gehe ich davon aus, daß das erst in den nächsten Tagen kommen wird.
 
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BuZZy

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15.08.2016
134
5
Für den 17. Juli habe ich noch eine Buchung für ein Hotel in den USA stehen. (Nur Unterkunft!)
Dies Buchung habe ich als "nicht stornierbar" gebucht.

Da jetzt die Reisewarnung über den 17. Juli hinaus geht und meine separat gebuchten Flüge gestrichen wurden und zudem auch noch ein Einreiseverbot in die USA besteht,..
Habe ich da nun Recht auf Erstattung nach deutschem Recht oder nicht?
(Gebucht beim Amex-Reiseservice)

Überall ist nur von "Pauschalreise kann storniert werden" die Rede..?

Gruß
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
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Unter TABUM und in BNJ
Für den 17. Juli habe ich noch eine Buchung für ein Hotel in den USA stehen. (Nur Unterkunft!)
Dies Buchung habe ich als "nicht stornierbar" gebucht.

Da jetzt die Reisewarnung über den 17. Juli hinaus geht und meine separat gebuchten Flüge gestrichen wurden und zudem auch noch ein Einreiseverbot in die USA besteht,..
Habe ich da nun Recht auf Erstattung nach deutschem Recht oder nicht?
(Gebucht beim Amex-Reiseservice)

Überall ist nur von "Pauschalreise kann storniert werden" die Rede..?

Gruß

Direkt beim Hotel gebucht oder bei einem deutschen Reiseveranstalter?
 
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MiddleEast

Erfahrenes Mitglied
31.03.2015
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15
DUS/FRA
Kann ich eig. auch kostenfrei meine ganze Buchung stornieren, wenn nur eine Teilstrecke annulliert wurde? Ich wurde z.B. von LH1019 auf LH1017 umgebucht und dann weiter nach JNB wie ursprünglich gebucht. Dieser Fall entspricht ja einer Annulierung der LH1019 und ich könnte ja nun meine ganze Buchung kostenfrei stornieren, oder?
 

slutz

Erfahrenes Mitglied
06.10.2016
2.415
2.085
Kann ich eig. auch kostenfrei meine ganze Buchung stornieren, wenn nur eine Teilstrecke annulliert wurde? Ich wurde z.B. von LH1019 auf LH1017 umgebucht und dann weiter nach JNB wie ursprünglich gebucht. Dieser Fall entspricht ja einer Annulierung der LH1019 und ich könnte ja nun meine ganze Buchung kostenfrei stornieren, oder?


ja - mindest
 
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heinz wäscher

Reguläres Mitglied
11.05.2013
40
0
Ab wann kann ich eine Ersatzbeförderung buchen? U2 hat zwar immer noch keine offizielle Annullierung geschickt, aber der Flug Anfang Juli ist "ausverkauft", innerdeutsch soll ja laut CEO auch nichts stattfinden bis September.

Kann ich jetzt schon buchen und dann aufgrund der irgendwann eintrudelnden Annullierung die Kosten einfordern?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ab wann kann ich eine Ersatzbeförderung buchen? U2 hat zwar immer noch keine offizielle Annullierung geschickt, aber der Flug Anfang Juli ist "ausverkauft", innerdeutsch soll ja laut CEO auch nichts stattfinden bis September.

Kann ich jetzt schon buchen und dann aufgrund der irgendwann eintrudelnden Annullierung die Kosten einfordern?

Hmm. Einerseits hast du das Risiko, auf dem Ersatzflug und seinen Kosten sitzen zu bleiben, falls doch geflogen wird. Wenn du Schadensersatz verlangen willst nach Anullierung, bedarf es natürlich eines Schadens, d.h. grob gesagt einer unfreiwilligen Vermögenseinbuße. Wenn du aber bereits buchst, obwohl noch nicht klar ist, das anulliert wird, war deine Vermögenseinbuße zu dem Zeitpunkt ja freiwillig. Sehe ich etwas problematisch.

Befürchtest du, dass du keinen Flug mehr kriegst, wenn erst kurzfristig annulliert wird? Dass der neue Flug teurer wird, kann dir an der Stelle ja egal sein, da du ihn letzten Endes nicht bezahlen musst.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
641
.de
Ab wann kann ich eine Ersatzbeförderung buchen? U2 hat zwar immer noch keine offizielle Annullierung geschickt, aber der Flug Anfang Juli ist "ausverkauft", innerdeutsch soll ja laut CEO auch nichts stattfinden bis September.

Kann ich jetzt schon buchen und dann aufgrund der irgendwann eintrudelnden Annullierung die Kosten einfordern?

Einen Flug kann man jederzeit buchen, als Ersatzbeförderung würde er aber erst nach Annullierung gelten.
 

heinz wäscher

Reguläres Mitglied
11.05.2013
40
0
Hmm. Einerseits hast du das Risiko, auf dem Ersatzflug und seinen Kosten sitzen zu bleiben, falls doch geflogen wird. Wenn du Schadensersatz verlangen willst nach Anullierung, bedarf es natürlich eines Schadens, d.h. grob gesagt einer unfreiwilligen Vermögenseinbuße. Wenn du aber bereits buchst, obwohl noch nicht klar ist, das anulliert wird, war deine Vermögenseinbuße zu dem Zeitpunkt ja freiwillig. Sehe ich etwas problematisch.

Befürchtest du, dass du keinen Flug mehr kriegst, wenn erst kurzfristig annulliert wird? Dass der neue Flug teurer wird, kann dir an der Stelle ja egal sein, da du ihn letzten Endes nicht bezahlen musst.
Genau. Die Ersatzflüge werden immer voller, weil auch da gestrichen wird.
 

skyblue99

Erfahrenes Mitglied
24.08.2019
4.870
6.471
Update zum Easyjet-Berlin-Fall: U2 hat die EU261-Claims erwartungsgemäß abgelehnt und mit Corona, höherer Gewalt und Reiseeinschränkungen argumentiert. Höhere Gewalt war m.M.n. im Mai wirklich nicht mehr gegeben, jeder wusste, was los war und Reisebeschränkungen bestanden innerdeutsch zwischen Berlin und NRW auch nicht, oder? Wie auch immer, geht als nächstes entweder per Einschreiben oder direkt an Flightright.
Hat jemand zufällig eine ladungsfähige Adresse von Easyjet in Deutschland? Ich finde eine am SXF, aber weiß nicht, ob die noch aktuell ist. In deren Impressum steht Luton.