Stornierungen wegen Corona

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Mcflyham

Guest
OK, was wäre denn dann, wenn ich einfach mitfliege?
...

Die Frage ist jetzt echt Ernst gemeint? Nicht jeder muss sich ja in allem auskennen aber so eine Frage in diesem Forum ist für mich irgendwie so, als ob ich bei der Fussballnationalmannschaft als Stürmer mittrainiere und da Frage, ob ich den Ball auch in die Hand nehmen darf :doh:
 
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Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Die Frage ist jetzt echt Ernst gemeint? Nicht jeder muss sich ja in allem auskennen aber so eine Frage in diesem Forum ist für mich irgendwie so, als ob ich bei der Fussballnationalmannschaft als Stürmer mittrainiere und da Frage, ob ich den Ball auch in die Hand nehmen darf :doh:

Oh, toller Vergleich. Die Frage war absichtlich so gestellt, denn meiner Meinung nach, wenn ich nicht befördert werden darf, weil sich - zwischenzeitlich - (und das ist entscheidend), die Situation ohne mein Verschulden geändert hat, dann kann die Airline nicht einfach mein Geld behalten, für eine Leistung, die sie in Folge des veränderten Sachverhalts nicht erbringen darf.

Und ja, ich bin kein Vielflieger, Blitzmerker.
 

HH1887

Neues Mitglied
12.03.2019
15
1
Kurze Frage: Emirates hat still und heimlich eine Umbuchung unseres Hinflugs nach BKK vorgenommen. Ohne Information an uns. Statt um 21 Uhr geht es jetzt um 15 Uhr los. Entsprechend länger fällt der Aufenthalt in DXB aus. Reicht eine solche Flugplanänderung für eine Stornierung unsererseits? Aus der Buchung wollen wir nämlich ohnehin „raus“. Abflug wäre Freitag kommende Woche. Danke für die Einschätzung.
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Ich hab diesbezüglich mal die ABB von LH dazu befragt:

Art. 7:
Wir dürfen ferner Ihre Beförderung oder Weiterbeförderung verweigern oder Ihre Platzbuchung streichen, wenn...
...

7.1.7. Sie nicht im Besitz gültiger Reisedokumente sind, in ein Land einreisen wollen, für das Sie nur zum Transit berechtigt sind oder für das Sie keine gültigen Einreisepapiere besitzen, Ihre Reisedokumente während des Fluges vernichten oder deren Übergabe an die Besatzung gegen Quittung trotz Aufforderung ablehnen;

Sollten wir oder sollte eines unserer Partnerunternehmen (Code Share, Interlining, Charter) Ihnen die Beförderung aus einem der vorgenannten Gründe verweigern, sind sämtliche Beförderungs- und Ersatzansprüche ausgeschlossen.

(halte ich für extrem fraglich diese Klausel im Hinblick auf VO EU 261/2004)

Ansprüche bei Beförderungsverweigerung
7.3. Werden Sie aus einem der vorstehenden Gründe von der Beförderung ausgeschlossen oder wird aus einem dieser Gründe Ihre Platzbuchung gestrichen, so beschränken sich Ihre Ansprüche auf das Recht, eine Flugpreiserstattung für die nicht genutzten Flugcoupons nach Maßgabe von Artikel 10.3. zu verlangen.

10.3.
10.3.1. Verlangen Sie eine Erstattung aus anderen als den unter Absatz 10.2.1. dieses Absatzes genannten Gründen, so entspricht der Erstattungsbetrag, sofern die jeweiligen Tarifbestimmungen dies vorsehen:


10.3.1.1. wenn kein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, dem gezahlten Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte,


10.3.1.2. wenn ein Teil des Flugscheins ausgeflogen worden ist, der Differenz zwischen dem gezahlten Flugpreis und dem für die abgeflogene Strecke anwendbaren Flugpreis abzüglich anwendbarer Entgelte.

Edit:

Aaaaaaber (!!):

3.1.3. Die Erstattung von Flugscheinen, die zu ermäßigten Konditionen ausgestellt werden, kann eingeschränkt sein. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbestimmungen. Sie sollten den Flugpreis wählen, der Ihrem Bedarf am besten entspricht. Es kann zweckmäßig sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, das jeweils veröffentlicht wird.

Edit 2: Dachte, es ginge in dem Fall um LH, sorry. Vielleicht kann dennoch mal jemand den Post verschieben in den LH-Thread.

Übrigens erscheint für mich die "Kulanz" der LH nach Sichtung dieser AGB doch in einem etwas anderen Licht als zuvor.
 
Zuletzt bearbeitet:

SwissChris

Reguläres Mitglied
30.08.2010
31
1
Mit der Kulanz ist es wohl vorbei. Wollte soeben meinen mit Meilenschnäppchen gebuchten Flug Zürich - JFK (Ende April) stornieren - das ist nicht möglich laut Hotline, da die Swiss die Flüge nach wie vor im Flugplan hat. Mir wurde angeboten, die Flüge rauszunehmen und das Flugdatum zu verschieben, was derzeit ja wenig Sinn macht, wer weiss schon, wie es im Dezember aussieht?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
So, aber auch United hat natürlich AGB:

Rule 21 Refusal of Transport
UA shall have the right to refuse transport on a permanent or temporary basis or shall have the right to remove from the aircraft at any point, any Passenger for the following reasons:

-Government Request, Regulations or Security Directives – Whenever such action is necessary to comply with any government regulation, Customs and Border Protection, government or airport security directive of any sort, or any governmental request for emergency transportation in connection with the national defense.


-Force Majeure and Other Unforeseeable Conditions – Whenever such action is necessary or advisable by reason of weather or other conditions beyond UA’s control including, but not limited to, acts of God, force majeure, strikes, civil commotions, embargoes, wars, hostilities, terrorist activities, or disturbances, whether actual, threatened, or reported.

-Across International Boundaries – Whenever a Passenger is traveling across any international boundary if:
The government required travel documents of such Passenger appear not to be in order according to UA's reasonable belief; or
Such Passenger’s embarkation from, transit through, or entry into any country from, through, or to which such Passenger desires transportation would be unlawful or denied for any reason.

A Passenger who is removed or refused transportation in accordance with this Rule may be eligible for a refund upon request. See Rule 27 A). As an express precondition to issuance of any refund, UA shall not be responsible for damages of any kind whatsoever. The passenger’s sole and exclusive remedy shall be Rule 27 A).

Rule 27 Refunds
A. Ticket Refunds - Involuntary
The amount UA will refund upon surrender of the unused portion of the Passenger’s Ticket for reasons pursuant to Rule 21 or Rule 24 will be as follows:
If no portion of the Ticket has been used: An amount equal to the fare and charges paid.
EXCEPTION: UA shall not be obligated to refund any portion(s) of a fully unused Ticket which does not reflect a confirmed reservation on a UA flight involved in Irregular Operations, unless such Ticket was issued by UA.

E. Non-refundable Tickets: (könnte hier nicht gelten, da nur auf 27 A verwiesen wurde)
General Rule – Except as provided in Rules 4 and 27 C), UA will not refund any portion of a Ticket that is purchased with a non-refundable fare, including the fare and any taxes, fees, or other charges included within the total price paid for the Ticket.
Application of Unused Ticket toward Future Ticket Purchase - UA may allow a portion of the non-refundable fare paid for an unused and unexpired non-refundable UA Ticket to be applied towards the purchase of future travel on UA, provided it is done in accordance with the applicable fare rule in place at the time of such request. Change fees and other administrative charges may apply. Basic Economy tickets, even if unused, have no residual value after date of departure and cannot be applied towards the purchase of future travel. Any portion not so applied will not be refunded in any form.

https://www.united.com/ual/de/de/fly/contract-of-carriage.html#tcm:75-6640
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Mit der Kulanz ist es wohl vorbei. Wollte soeben meinen mit Meilenschnäppchen gebuchten Flug Zürich - JFK (Ende April) stornieren - das ist nicht möglich laut Hotline, da die Swiss die Flüge nach wie vor im Flugplan hat. Mir wurde angeboten, die Flüge rauszunehmen und das Flugdatum zu verschieben, was derzeit ja wenig Sinn macht, wer weiss schon, wie es im Dezember aussieht?

Wie ich gerade im anderen Thread schon geschrieben habe.
Mal die AGB von Swiss gelesen? Wenn man davon ausgeht, dass die Einreisesperre dann immer noch gilt:

3.1.3 Bestimmte Flugscheine werden zu reduzierten Preisen verkauft; Rückerstattungen können teilweise oder vollständig ausgeschlossen sein.

3.1.4 Wenn Sie einen Flugschein ohne Anspruch auf Rückerstattung besitzen (Ziff. 3.1.3), den Sie überhaupt nicht benützt haben und es Ihnen aufgrund höherer Gewalt nicht möglich ist, die Reise anzutreten, gewähren wir Ihnen eine Gutschrift für einen zukünftigen Flug mit uns. Die Gutschrift entspricht dem Flugpreis, der nicht rückerstattet werden kann. Wir ziehen davon eine angemessene Bearbeitungsgebühr ab. Wir setzen voraus, dass Sie uns sofort über die Verhinderung informieren und uns Belege über das Vorliegen der höheren Gewalt liefern.


Die AGB von LH scheinen mir an der betreffenden Stelle indes etwas vorteilhafter:

3.1.3. Die Erstattung von Flugscheinen, die zu ermäßigten Konditionen ausgestellt werden, kann eingeschränkt sein. Die Bedingungen entnehmen Sie bitte den jeweiligen Tarifbestimmungen. Sie sollten den Flugpreis wählen, der Ihrem Bedarf am besten entspricht. Es kann zweckmäßig sein, eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen.

3.1.4. Wenn Sie im Besitz eines ermäßigten Flugscheins gemäß oben 3.1.3. und am Reiseantritt durch höhere Gewalt gehindert sind, werden wir Ihnen auch den grundsätzlich nicht erstattbaren Teils des Flugpreises erstatten, wenn Sie uns den Umstand höherer Gewalt umgehend mitgeteilt und nachgewiesen haben und der Flugschein noch nicht angeflogen worden ist. Wir sind zum Abzug eines Verwaltungsentgelts berechtigt, das jeweils veröffentlicht wird.

Wenn die Sperre aber bis dahin aufgehoben ist, wirst du wohl fliegen müssen.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.522
9.784
BRU
Kurze Frage: Emirates hat still und heimlich eine Umbuchung unseres Hinflugs nach BKK vorgenommen. Ohne Information an uns. Statt um 21 Uhr geht es jetzt um 15 Uhr los. Entsprechend länger fällt der Aufenthalt in DXB aus. Reicht eine solche Flugplanänderung für eine Stornierung unsererseits? Aus der Buchung wollen wir nämlich ohnehin „raus“. Abflug wäre Freitag kommende Woche. Danke für die Einschätzung.

Hört sich für mich nach Flugstreichung und Umbuchung auf früheren Flug an (schau mal, ob Flugnummer geändert oder gleichgeblieben). Wenn Abflug aus einem Land, wo die EU-VO gilt, sollte Storno da kein Problem sein.
 

Carotthat

Howard Johnson Fanboy
17.07.2012
4.882
1.461
Howard Johnson
Summary von drei geplanten Reisen:
- Schweiz letztes Wochenende: Hotel in Flims weigert sich, die Stornierung zu akzeptieren. Haben aber keine KK von uns :p. Zu dem Zeitpunkt war die Schweiz bereits red flag
- Wien erstes Aprilwochenende: Private Unterkunft via booking.com weigerte sich erst. Nun hat Booking selbst eine eMail versandt, daß Stornierungen akzeptiert werden sollen. Bin gespannt. Zug via DB problemlos
- Berlin Mitte April: Melia weigert sich konsequent, bietet nun einen Gutschein für 2020 an, mit ggf. up pay. Sind die doof???? Zug via DB problemlos.

Caro
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Ich versteh Dich nicht: Du stellst hier eine Frage, diese wird Dir ausführlich beantwortet.
Du bist mit den Antworten nicht einig und beschimpfst dann die, die Dir geantwortet haben.
Offensichtlich bist Du kein Blitzmerker.
MB

Ich habe die Antworten kritisch hinterfragt und habe dann eine sehr eigenartige Antwort bekommen mit einem seltsamen Vergleich. Ich bin nicht der Typ, der dann einfach schönen Dank sagt. Bei den anderen Antworten habe ich mich entsprechend bedankt. Ursache und Wirkung sollten also nicht verwechselt werden.
 

franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.940
168
MUC
Wie sieht es eigentlich mit Stornierungen anderer Flüge wegen Corona aus, z.B. aus Japan?

Mit der aktuellen Reisewarnung weltweit sollte das doch möglich sein?
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0

Danke. Ich glaube, so richtig klären lässt es sich hier eh nicht, da es ja die einen oder anderen AGBs gibt, die gar nicht greifen lt. EU Recht.

Ich habe bei ABC Travel gebucht. Alle Flüge zusammen (eine Buchungsnummer). Wahrscheinlich muss ich meine Ansprüche dann auch eher direkt gegen den Vermittler geltend machen (bin mir nicht ganz sicher).

Nun ist ja auch noch ein EU Einreiseverbot verhängt worden und mein Hinflug (ist bestimmt untergegangen) wurde schon vorgestern auf not confirmed gesetzt. Mal sehen, wie es weiter geht...
 

doedl

Erfahrenes Mitglied
11.10.2012
597
46
So hart es klingen mag, aber spätestens am Flughafenschalter kommt es zur Zurückweisung.
Grund: Passagier versucht auf einen Flug in ein Land zu kommen, für das er keine Einreiseerlaubnis vorweisen kann. Würde dich die Airline dennoch mitnehmen, würde sie dich sofort wieder auf ihre Kosten rückbefördern müssen.
Um dies zu vermeiden, wird am Flughafenschalter eine Dokumentenüberprüfung gemacht.

Dass sich die Einreisebestimmungen für Deutsche zwischenzeitlich geändert haben ist bedauerlich, jedoch nicht Schuld der Airline.
Der zwischen dir und der Airline geschlossene Vertrag bezieht sich einzig auf die Beförderungsleistung und nicht auf die Einreise.

Richtig, die Airline darf dich nicht befördern und wird sie auch nicht, weil DU die Voraussetzungen nicht erfüllst, Schon beim Check-In wird dir dies mitgeteilt. Schuld daran bist aber du (der Passagier). Denn der Passagier ist ist verantwortlich für die erforderlichen Einreisepapiere.

Soweit diese Einschätzungen. Wird aber von der Fluggesellschaft die Leistung verweigert, kann der Kunde sich auf höhere Gewalt berufen (es ist nicht in seinem Verantwortungsbereich!). Oder anders: wenn die geschuldete Leistung die Beförderung zum Zielflughafen ist, dann ist die Verweigerung aufgrund eines Einreiseverbots (nach Buchung!) doch ein Grund einer vollständigen Rückabwicklung?!

(Und ja, die Einreise in das Zielland ist nicht Teil der Beförderungsleistung; aber die Fluglinie wird, wie schon mehrfach ausgeführt, niemanden mitnehmen, wenn sie den Passagier wieder zurücknehmen muss).

EDIT:
SAS kündigt ein solches Vorgehen wegen Einreiseverboten (COVID-19) schon explizit an: https://www.flysas.com/en/traffic-information/message/
If the passenger’s documentation states that they are not allowed to enter the country of final destination the passenger will not be accepted on the flight.
Das entspricht nach meinem Verständnis (juristischer Laie) einer Verweigerung der vertraglichen Leistung (analog der Annullierung des Fluges). Denkfehler?!
 
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Tupolew

Erfahrenes Mitglied
27.09.2012
1.452
570
Gestern war auf der AirFrance Seite (https://www.airfrance.de/DE/de/common/page_flottante/hp/news-air-traffic-air-france.htm) noch der Hinweis, man könne erstattbare Tickets ohne Gebühr stornieren (normalerweise 200€). Die Seite hat sich jetzt scheinbar geändert und von dem Entfall der Stornierungsgebühr ist jetzt keine Rede mehr. Fallen jetzt also doch wieder Gebühren an? Soll ich dann lieber warten, bis AF meine Flug von sich aus streicht?
 

mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.615
678
Wie sieht es eigentlich mit Stornierungen anderer Flüge wegen Corona aus, z.B. aus Japan?

Mit der aktuellen Reisewarnung weltweit sollte das doch möglich sein?

AUS Japan? Was hat das mit der Reisewarnung des AA INS Ausland zu tun?
Ansonsten: Pauschalreise? Nur Flug? Airline? Anzuwendendes Recht ...?
 

Finn_123

Neues Mitglied
17.03.2020
20
0
Soweit diese Einschätzungen. Wird aber von der Fluggesellschaft die Leistung verweigert, kann der Kunde sich auf höhere Gewalt berufen (es ist nicht in seinem Verantwortungsbereich!). Oder anders: wenn die geschuldete Leistung die Beförderung zum Zielflughafen ist, dann ist die Verweigerung aufgrund eines Einreiseverbots (nach Buchung!) doch ein Grund einer vollständigen Rückabwicklung?!

(Und ja, die Einreise in das Zielland ist nicht Teil der Beförderungsleistung; aber die Fluglinie wird, wie schon mehrfach ausgeführt, niemanden mitnehmen, wenn sie den Passagier wieder zurücknehmen muss).

Darauf wollte ich auch hinaus...ob das so richtig ist - wer weiß...
 

HH1887

Neues Mitglied
12.03.2019
15
1
Hört sich für mich nach Flugstreichung und Umbuchung auf früheren Flug an (schau mal, ob Flugnummer geändert oder gleichgeblieben). Wenn Abflug aus einem Land, wo die EU-VO gilt, sollte Storno da kein Problem sein.

Danke für die Einschätzung. Betroffen ist die Verbindung HAM-DXB-BKK. Das erste Segment - Abendflug HAM-DXB - ist tatsächlich gestrichen, bzw. nicht mehr buchbar. Daher die Umbuchung.
 

edi_man

Aktives Mitglied
19.09.2009
175
0
DUS
So kann es auch (positiv) ablaufen:

Vor drei Wochen bei Pegasus den Flug DUS-SAW-DUS 18.03. - 25.03. gebucht.
Letzten Donnerstag konnte ich online check-in durchführen.

Am späten Freitag Abend (nach der Bekanntgabe durch die türk. Regierung) konnte ich in meiner Buchung drei Optionen sehen:
Datum ändern (ab 18.04. könnte ich auswählen),
Datum „offen lassen“ (bis 31.12.),
Ticket stornieren
Alles wäre kostenlos möglich, sogar NACH dem regulären Rückflugdatum.
Ich habe storniert, danach kam sofort eine E-Mail mit allen Angaben, bezahlter Preis wird in den nächsten Tagen auf KK zurückgebucht.
Nach 30 Minuten kam ein Anruf (türk. Nummer), Sprachcomputer, wo mir alles nochmal bestätigt wurde.
 
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MANAL

Erfahrenes Mitglied
29.05.2010
14.916
10.296
Dahoam
Gerade noch zwei nicht stornierbare Hilton (1xBudapest und 1xToronto Airport) für Übernachtungen nächste Woche storniert indem ich die Hotels direkt über ihre Facebook-Seiten angeschrieben habe. Sehr freundliche und schnelle Antworten, einmal mit einer Email an die man sich wenden soll (Toronto) und einmal eine direkte Antwort dass man storniert. Die Emal die ich an das Hilton Toronto Airport geschickt habe war auch innerhalb von 1 Stunde beantwortet.

Für die Zukunft weiß ich jedenfalls, wo ich wieder buchen werde, selbst wenn es ein paar Euro teurer ist. So gewinnt man Kunden auf Dauer!


Probleme macht noch eine TP-Buchung für einen Flug BUD-MUC-LIS-YYZ. TP bietet keinerlei kostenfreie Stornierungen und Umbuchungen, so dass bisher nur die kostenpflichtige Stornierung möglich ist. Mit 190 EUR (bei ca. 850 EUR für das Oneway-Ticket) ok, aber mal abwarten ob noch einer der Flüge verschwindet. Vorhin habe ich gesehen, dass der LH-Flug BUD-MUC nicht mehr in der Buchung ist und das Ticket jetzt in MUC beginnt... Mal sehen ob die sich morgen melden oder ob ich aktiv werden muss, ich will doch unbedingt ab BUD fliegen. :D
 
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Gargleblaster

Erfahrenes Mitglied
14.06.2012
517
434
Moin, gelingt es aktuell jemandem, bei FR Erstattungen vorzunehmen?

Heute wurden mehrere Flüge gestrichen. Angebot ist Refund oder Umbuchung.

"Erstattung erhalten" in der App führt wiederholt nur zu "Hoppla, Fehler". Im Browser geht es auch nicht weiter.
 

einser34

Aktives Mitglied
06.07.2018
132
19
Hat eigentlich schon jemand kostenfrei seine Flüge stornieren können? In der jetzigen Krise. Ich erreiche niemanden. BG