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Frage:
Wenn man ein Flug über ein OTA bucht (z.b Cheaptickets) dürfen diese "Bearbeitungsgebühren" verlangen, wenn die ausführende Airline aktuell kostenlose Umbuchungen und Stornierungen erlaubt?
Wolten Mitte Mai nach TPE, Rückweg PVG 2 Tage, sollte sich bis dahin was ändern? Stuttgart hat die Notstandsgesetze bis Mitte Juni 2020 eingesetzt!
Die fahren ja auch den Flugbetrieb langsam runter um ab 24.3. quasi komplett gegroundet zu sein. Bis auf ein paar einzelne Flüge zwischen Irland und England.
https://www.ryanair.com/de/de/travel-updates/articles/UPDATE-MITTWOCH-18-MARZ
Wahrscheinlich ist das die Folge dessen, dass viele dem Tipp gefolgt sind und auf April umgebucht haben, um es mit Sicherheit storniert zu bekommen. Noch gestern stand in der Corona-Info "Please don't try to rebook to flights in April".
Da sage noch mal jemand, die Schweizer seien langsam.![]()

Vrstehe jetzt den Zusammenhang nicht. Das Grounding ist sicher keine Folge von Umbuchungen in den April...![]()
Anwalt sagt: Kaufticket kaufen und bei LH einreichen - ein gültiger Beförderungsvertrag besteht, Toleranz +/-2 Tage und adäquate Beförderung ist offenbar nicht gegeben.
Anwalt sagt: Kaufticket kaufen und bei LH einreichen - ein gültiger Beförderungsvertrag besteht
Was spricht gegen eine Reisezeit von 30 Stunden? Der gekränkte Ego?
!
Anwalt sagt: LH könnte ja locker auf die SQ346 am Vortag umbuchen. Wenn das nur wegen derer interner Regeln für Meilenflüge nicht geht - sei das ja nun nicht mein Problem nach einer Stornierung.