@ alpha zulu
Der Knackpunkt ist eben die Unsicherheit. Wenn man wenigstens zum Hörer greifen könnte, um Unklarheiten schnell und einfach zu klären. Doch das ist ja leider nicht möglich.
Nachdem uns die Dame bei ihrem Rückruf bereits gesagt hat, dass eine Kombination der Reisegutscheine nicht möglich ist, schrieben wir ihr, weil wir Option 2 eigentlich auch anders verstehen, zur Sicherheit nochmal eine weitere Mail:
"Guten Tag,
bitte teilen Sie mir bis Freitag, den 17.04.2020 mit, ob ich bei Nutzung von Option 2, alle drei Reisegutscheine für die Buchungen von nur zwei neuen Tickets insgesamt einsetzen kann. Den Mehrwert würden wir für ein Upgrade nutzen, so dass kein Restwert übrig bleibt und ggf. noch eine Aufzahlung für die Neubuchung der beiden Tickets akzeptieren......
Sollte die Aufzahlung zu hoch sein, behalte ich mir vor, anstelle des dritten Reisegutscheines die Rückzahlung nach EU VO 263/2004 zurückzufordern.
Für den Fall, dass die von mir angefragte Kombination für Option 2 so nicht möglich ist, werde ich die gesamte Rückzahlung ebenfalls nach EU VO 263/2004 zurückfordern und ein Chargeback wegen nicht erbrachter Leistungen durch mein Kreditinstitut vornehmen lassen.
Schon einmal vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis und Ihre Bereitschaft zu einer einvernehmlichen Lösung.
Mit freundlichen Grüßen"
Als Antwort kam dann folgendes:
"Sehr geehrter Herr...,
eine Kombination wie von Ihnen beschrieben, ist technisch nicht möglich, das tut uns leid.
Wir bitten Sie, die Voucher, wie unten beschrieben, zu beantragen.
Herzliche Grüsse / Kind regards
Sales Team Frankfurt
Thai Airways International PCL
Zeil 127 / 60313 Frankfurt / Germany
www.thaiair.de, www.thaiair.com"
Ich antwortete:
"Sehr geehrte Damen und Herren,
da es nach Ihren Aussagen nur möglich ist, drei separate Reisegutscheine für die drei Tickets zu erhalten und es nicht möglich ist, die drei Gutscheine als kombinierbaren Gesamtwertgutschein für eine Neubuchung von nur zwei Tickets zu verwenden, nehmen wir von unserem Recht Gebrauch und bitten Sie, uns bis 17.04.20 nach EU VO 263/2004 Fluggastverordnung die kompletten Ticketkosten zurückzuerstatten.
Somit haben wir dann wenigstens die Möglichkeit, eine reguläre Neubuchung für zwei Tickets durchzuführen, ohne auf dem dritten Gutschein, sowie der Differenzsumme für neue Flüge sitzen zu bleiben. Eine Reise zu dritt, wie bereits schon erwähnt, ist weder dieses noch nächstes Jahr für uns machbar.
Sollten die Ticketkosten bis zum 17.04.20 nicht wieder gutgeschrieben sein, werde ich ein Chargeback wegen nicht erbrachter Leistungen durch mein Kreditinstitut vornehmen lassen.
Vielen Dank im Voraus für Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen"
Es kam dann keine weitere Mail mehr von Thai.
Tja, was soll man dazu nun noch sagen. Somit hat entweder die Dame von der Hotline wirklich nicht so viel Ahnung oder es stimmt, was sie sagt. Ich würde mich vielleicht an Deiner Stelle auch nochmal, bevor Du Deine sechs Reisegutscheine beantragst, genau erkundigen, ob Du sie auch so anwenden kannst, wie du es gerne hättest. Nicht, dass es im Nachhinein ein böses Erwachen gibt.
Ich war gewillt, der Fluggesellschaft entgegen zu kommen, doch jetzt hätte ich gerne mein Geld wieder und kann dann damit beliebig neu buchen, so wie es mir gefällt. Noch haben ja Gott sei Dank die Urlauber das Recht, ihr Geld zurückzufordern.