Nun - bestehen kann man auf vieles, ob man es – und dann noch von der LH bekommt – ist eine andere Sache.
Wenn Dein Flug annulliert ist, hast Du, abgesehen von der Kompensation, bekanntlich Anspruch auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung. Und wenn nun ein EW-Flug Dich (deutlich) schneller als Ziel brächte, Verfügbarkeit an Streiktagen natürlich auch fraglich, kann man auf selbigen bestehen und würde zumindest im Nachgang auch Recht bekommen.*
Umbuchung auf Fremdmetall sehe ich bei einem innerdeutschen Flug als schwierig. Wird die Hanse, außer Du bist der Schwiegersohn von CS, freiwillig sowieso niemals tun und Du würdest ja, wenn Du z.B. von FRA nach HAM fliegen willst, es selbst über CDG, AMS, CPH schwerlich schneller schaffen als die Bahn. Ein Anspruch auf ein spezifisches Verkehrsmittel ist mit dem Anspruch auf schnellstmögliche Ersatzbeförderung m. E. nicht verbunden.
Alle Ansprüche auf Kompensation aufgrund der Annullierung sind davon natürlich unbenommen.
*Zusatz: Eine spannende Frage, die ich nicht beantworten kann, vielleicht aber ein mit der Materie vertrauter Jurist, wäre die Frage der Verhältnissmäßigkeit: also etwa dann, wenn der Flug nur einen geringen Zeitvorteil (5 Minuten) gegenüber der Bahn brächte, aber 3-4 mal so teuer wäre.