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Mir wurde hier mehrfach Glück gewünscht. Ich glaube aber nicht, dass ich Glück brauche. Es muss einfach nur geltendes Recht angewendet werden, das reicht. Da ich die Unterschrift nicht geleistet habe, bin ich mir sicher, dass ich das Geld zurück bekomme.
Der Händler kann behaupten, was er will, es wird nichts an den Fakten ändern.
Wenn er sagt, ich sei betrunken gewesen und habe die Unterschrift geleistet, habe ich a) einen Zeugen, der das Gegenteil bestätigen kann und b) noch etwa hundert weitere Zeugen, die bestätigen können, dass sie mich in den letzten fünf Jahren nicht ein einziges Mal betrunken erlebt haben.
Die Bank kann also a) gerne ein graphologisches Gutachten in Auftrag geben, denn selbst betrunken würde ich so nicht unterschreiben und b) mich klinisch untersuchen lassen, um bestätigt zu bekommen, dass ich Antialkoholiker bin.
Natürlich wird der Händler sagen, dass ich betrunken gewesen sei und die Unterschrift geleistet habe. Ein Betrüger, der Urkunden fälscht, schreckt auch vor einer Lüge nicht zurück. Dass er mit so einer Geschichte daher kommt, wäre also logisch.
Aber nicht ich muss beweisen, nicht unterschrieben zu haben, sondern die Bank muss beweisen, dass ich unterschrieben habe. Die Aussage eines Händlers, er könne beschwören, ich habe unterschrieben, reicht hier aber sicher nicht aus.
Der Händler kann behaupten, was er will, es wird nichts an den Fakten ändern.
Wenn er sagt, ich sei betrunken gewesen und habe die Unterschrift geleistet, habe ich a) einen Zeugen, der das Gegenteil bestätigen kann und b) noch etwa hundert weitere Zeugen, die bestätigen können, dass sie mich in den letzten fünf Jahren nicht ein einziges Mal betrunken erlebt haben.
Die Bank kann also a) gerne ein graphologisches Gutachten in Auftrag geben, denn selbst betrunken würde ich so nicht unterschreiben und b) mich klinisch untersuchen lassen, um bestätigt zu bekommen, dass ich Antialkoholiker bin.
Natürlich wird der Händler sagen, dass ich betrunken gewesen sei und die Unterschrift geleistet habe. Ein Betrüger, der Urkunden fälscht, schreckt auch vor einer Lüge nicht zurück. Dass er mit so einer Geschichte daher kommt, wäre also logisch.
Aber nicht ich muss beweisen, nicht unterschrieben zu haben, sondern die Bank muss beweisen, dass ich unterschrieben habe. Die Aussage eines Händlers, er könne beschwören, ich habe unterschrieben, reicht hier aber sicher nicht aus.