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Zu der juristischen Bewertung der Aussage kann ich nichts beitragen, aber ein anderer Aspekt wird ja gerade in einem anderen Thread diskutiert. Übertragen auf TAP: eine Fluglinie streicht eine Verbindung und bucht auf eine andere Strecke um, obwohl andere Carrier eine Verbindung zwischen Original-Start und -Ziel anbieten. Da die Fluggastrechte was anderes hergeben: ist das vielleicht nicht doch ein kleines bisschen kriminell?
Ob es kriminell ist, also strafbar, muss dann im Zweifel ein Richter entscheiden. Aber das ist eindeutig eine Lücke in der Verordnung und auch aus meiner Sicht echt was, wo die EU endlich mal ran muss, weil sich das leider zum völligen Brachenstandard entwickelt. Entweder die EU oder endlich mal die Rechtsprechung - zumindest fehlt es hier an praktikabler Intervention um dieser Unsitte mal den gar auszumachen.